wolfi2006
22.06.2007, 15:33
Hallo zusammen,
ich habe in Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel (sagen wir mal eines Freundes) ein paar Fragen. Folgendes Zenario:
- der Freund hat nach einer Bewerbung ein (sehr lukratives) Angebot erhalten.
- der potenzielle neue Arbeitgeber hätte ihn gerne so früh wie möglich (irgendwie klar)
- Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende (also 30.09./01.10.)
- die Einstellung/der Arbeitsvertrag muß beim neuen Arbeitgeber noch durch den Betriebsrat abgesegnet werden, erfolgt in ca. 2 Wochen
- dann erfolgt anschließend auch die hochoffizielle Vertragsunterzeichnung
Was würdet Ihr tun, bereits jetzt kündigen in der Hoffnung, dass nichts schiefgeht und ein früherer Termin zu realisieren ist oder warten bis nach Vertragsunterzeichnung?
Es wurde seitens des neuen Arbeitgebers eine "Absichtserklärung" angeboten als Grundlage für Gespräche mit dem bisherigen Arbeitgeber.
Sollte der Freund seine Wechselabsichten dem Vorgesetzten auf Grundlage dieser Absichtserklärung mündlich mitteilen? Mit der schriftl. Kündigung kann ja dann noch bis nach der Vertragsunterzeichnung gewartet werden....
So jetzt gebt mir mal eure Ratschläge, damit mein Kumpel nicht dumm sterben muß,
Gruß und Dank,
Wolfi
ich habe in Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel (sagen wir mal eines Freundes) ein paar Fragen. Folgendes Zenario:
- der Freund hat nach einer Bewerbung ein (sehr lukratives) Angebot erhalten.
- der potenzielle neue Arbeitgeber hätte ihn gerne so früh wie möglich (irgendwie klar)
- Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende (also 30.09./01.10.)
- die Einstellung/der Arbeitsvertrag muß beim neuen Arbeitgeber noch durch den Betriebsrat abgesegnet werden, erfolgt in ca. 2 Wochen
- dann erfolgt anschließend auch die hochoffizielle Vertragsunterzeichnung
Was würdet Ihr tun, bereits jetzt kündigen in der Hoffnung, dass nichts schiefgeht und ein früherer Termin zu realisieren ist oder warten bis nach Vertragsunterzeichnung?
Es wurde seitens des neuen Arbeitgebers eine "Absichtserklärung" angeboten als Grundlage für Gespräche mit dem bisherigen Arbeitgeber.
Sollte der Freund seine Wechselabsichten dem Vorgesetzten auf Grundlage dieser Absichtserklärung mündlich mitteilen? Mit der schriftl. Kündigung kann ja dann noch bis nach der Vertragsunterzeichnung gewartet werden....
So jetzt gebt mir mal eure Ratschläge, damit mein Kumpel nicht dumm sterben muß,
Gruß und Dank,
Wolfi