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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist, Resturlaub...



Moehf
05.07.2007, 16:06
Hallo zusammen,

hab mal eine Frage...

Wir haben hier bei uns die gesetzliche Kündigungsfrist, das sind wohl 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Dazu 2 Fragen. Wenn der MA noch 20 Tage Urlaub hat, kann er dann kündigen und quasi am gleichen Tag gehen?
In diesem Zusammenhang dann die 2. Frage:
Wie kann ich das verhindern? Kann ich längere Fristen im Vertrag vereinbaren oder gibt es da eine andere Möglichkeit, dass der MA zumindest noch 3-4 Wochen hier bleibt.
Sonst hat man ja keine Zeit zu reagieren, da die meisten Leute hier jetzt immer noch 26 Tage Urlaub haben...

Danke!


Manuel

Mawal
05.07.2007, 16:32
du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu! ;)



...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...

Micha-K
05.07.2007, 16:34
Meines Wissens kann man im Arbeitsvertrag auch längere Kündigungsfristen einsetzen, damit der AG nicht in diese Klemme kommt.

Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.

Außerdem hat er ja bei Kündigung im Sommer nicht den Anspruch auf die vollen 26 Tage - soviel ich weiß. D. j., wenn er im Juli kündigt, hat er nur Anspruch auf 7/12 von 26 Tagen = ca. 15 Tg.

Bitte korrigiert mich, da ich nicht so ganz fit im Thema Personal bin.

Moehf
05.07.2007, 16:34
Original von Mawal
du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu! ;)



...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...

D.h. wenn er zustimmt, kann ich die gesetzlichen Bestimmungen ausdehnen??
Jetzt is eh schon zu spät zum Auszahlen, aber es ist blöd, wenn Dir einer sagt, er hat was Anderes und 3 Tage später isser weg...

Danke!


manuel

Der Hanseat
05.07.2007, 16:36
Ulrich hat eigentlich alles gesagt.....

Kündigungfrist ist verhandlungssache..... allerdings darf der AN nie übervorteilt werden..... will heissen, wenn der AN 3 Monate Kündigungsfrist hat, gilt diese auch für den AG.....

Wenn keine Kündigungsfrist festgelegt wird, gilt die gesetzliche mit 4 Wochen zum Anfang und die erhöht sich dann mit zunehmender Betriebszzugehörigkeit.....

Mawal
05.07.2007, 16:36
ihr könnt so ziemlich jede Frist vereinbaren, die ist dann halt nicht mehr gesetzlich...


allerdings wenn ein AN gehen will, geht er...da hast du kaum Handhabe...

Der Hanseat
05.07.2007, 16:38
Jo, vor allem wennd er weg will ist fraglich, ob du den noch an seinen Arbeitsplatz ketten willst.....

Ist in der Regel destruktiv..... Stichwort Freistellung.....

Moehf
05.07.2007, 16:38
Original von Mawal
ihr könnt so ziemlich jede Frist vereinbaren, die ist dann halt nicht mehr gesetzlich...


allerdings wenn ein AN gehen will, geht er...da hast du kaum Handhabe...

:gut: Ist auch nicht so tragisch, hat mich nur generell interessiert...

Danke

Moehf
05.07.2007, 16:40
Original von Der Hanseat
Jo, vor allem wennd er weg will ist fraglich, ob du den noch an seinen Arbeitsplatz ketten willst.....

Ist in der Regel destruktiv..... Stichwort Freistellung.....

Wir sind Schwaben, zur Not werden Kataloge verpackt, Freistellung gibt es hier nicht :D
Ne, ist ein netter bald EX-Kollege und das war nur so ne generelle Frage

blarch
05.07.2007, 17:18
Original von Mawal
...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...
:grb: ich dachte immer Urlaub kann bzw. darf man sich (zumindest offiziell) nicht auszahlen lassen. Zumindest müssen beide Parteien zustimmen. Sonst könnte der AG ja wahllos Urlaub streichen und gleichzeit ausbezahlen.


Original von Mawal
Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
Auch das kapiere ich nicht ganz. Ich kann doch meinen Urlaubsanspruch nicht in ein anderes Unternehmen übertragen? Ich weiss, dass es Ausnahmen, z.B. Baugewerbe, gibt. Aber wenn ich jetzt beim Unternemen A arbeite und mit 15 Tagen resturlaub kündige und diesen Urlaubsanspruch weder beanspruchen noch auszahlen lasse, dann fange ich beim neuen Unternehmen doch wieder bei 0 Tagen an :grb:

Gruss
Wolfgang

Der Hanseat
05.07.2007, 17:23
Original von blarch

Original von Mawal
Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
Auch das kapiere ich nicht ganz. Ich kann doch meinen Urlaubsanspruch nicht in ein anderes Unternehmen übertragen? Ich weiss, dass es Ausnahmen, z.B. Baugewerbe, gibt. Aber wenn ich jetzt beim Unternemen A arbeite und mit 15 Tagen resturlaub kündige und diesen Urlaubsanspruch weder beanspruchen noch auszahlen lasse, dann fange ich beim neuen Unternehmen doch wieder bei 0 Tagen an :grb:

Gruss
Wolfgang

Ist ganz einfach.....

Der AN hat Beispielsweise 24 Arbeitstage Jahresurlaub..... und verlässt das Unternehmen zum 30.06...... dann hat er bis zu diesem Zeitpunkt 12 Tage.....

Der neue AG stellt ihn zum 01.07. ein und gewährt ihm ebenfalls 12 Tage..... wenn du jemanden für ein halbes Jahr einstellst gewährst du ihm ja nicht einen Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr.....

Anders wäre es nicht kontrollierbar.....

blarch
05.07.2007, 17:25
Original von Der Hanseat
Ist ganz einfach.....

Der AN hat Beispielsweise 24 Arbeitstage Jahresurlaub..... und verlässt das Unternehmen zum 30.06...... dann hat er bis zu diesem Zeitpunkt 12 Tage.....

Der neue AG stellt ihn zum 01.07. ein und gewährt ihm ebenfalls 12 Tage..... wenn du jemanden für ein halbes Jahr einstellst gewährst du ihm ja nicht einen Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr.....

Anders wäre es nicht kontrollierbar.....
So habe ich es auch schon vorher kapiert :tongue: Ich bin jedcoch davon ausgegangen, dass man nur den Urlaub nehmen kann den man sich auch "erarbeitet" hat. Hatte es nur falsch verstanden.

Gruss
Wolfgang

ehemaliges mitglied
05.07.2007, 17:32
Original von Micha-K
...
Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
....

Wenn er ein halbes Jahr Probezeit hat und Urlaubsperre, dann kann ihm das unter Umständen egal sein.

Der Hanseat
05.07.2007, 17:38
Original von kabubasa

Original von Micha-K
...
Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
....

Wenn er ein halbes Jahr Probezeit hat und Urlaubsperre, dann kann ihm das unter Umständen egal sein.

Naja, das ist ja eher normal..... abe den Urlaubsanspruch kann er dann mit ins nächste Jahr nehmen..... dafür reicht ein schriftlicher Antrag bei der Personalabteilung, der imho nicht abgelehnt werden kann..... der Anspruch aus dem Vorjahr muss dann nur bis 31.03. genommen sein.....

Sub-Date
05.07.2007, 18:14
Original von Mawal
du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu! ;)



...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...

Mein Wissenstand ist zwar nicht auf dem neuesten Stand, aber früher war
es so. dass Auszahlung von Resturlaub nur beim Wechsel in den Ruhestand
zulässig war.

Natürlich wurde es häufig auch einvernehmlich in anderen Fällen vereinbart, aber
das war früher nicht vom Gesetz gedeckt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG einen AN dazu zwingen kann
sich den Urlaub auszahlen zu lassen.

Wenn ein AG der Meinung ist dass die Kündigungszeiten zu kurz sind, dann
soll er halt die Kündigungszeiten für neue MA verlängern (natürlich für beide Seiten)
und den alten MA kann man das ja durchaus positiv bei der nächsten Gehaltserhöhung verkaufen.


BTW. Bei uns gibt es 3 Monate zum Quartalsende, verbunden mit einer Wettbewerbssperrfrist für 12 Monate, die reduziert bezahlt wird.

Diese Sperrklause würde ich heutztage nicht mehr unterschreiben, aber früher
wusste ich ja auch nicht welche interessanten Möglichkeiten Headhunter so an einen
herantragen ;-)