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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EBAY BGH Urteil erwartet



Insoman
30.09.2004, 07:28
Der BGH darf sich mal wieder mit ebay beschäftigen.

Es geht in idesem Fall darum, inwieweit dem Käufer auch bei online-Auktionen ein 14-tägiges Rückgaberecht zusteht, da der Käufer die Ware ja relativ "blind" erwirbt.

Ich bin ja mal gespannt wie das Urteil ausfällt und wie sich das in die Praxis umzusetzen ist, da die meisten ohnehin auf Vorkasse bestehen.

Sprich die Kohle ist erstmal wech und wiederholen ist bei einigen Vögeln eher schwierig.

Kiki Lamour
30.09.2004, 07:52
looool

das rückgabe recht kann man´einfach umgehen, wenn in der auktion explizit darauf hingewiesen wird, KEIN rückgabe recht einzuräumen, also, urteil ist solala...

Kiki Lamour
30.09.2004, 07:53
mache ich bei meinen auktionen heute schon:

also, kaufen und dann schnauze halten.... :D

Insoman
30.09.2004, 08:03
ja, die Frage die dabei geklärt werden soll ist doch aber die Frage, ob dieser Ausschluß rechtmäßig ist :rolleyes:

Kiki Lamour
30.09.2004, 08:06
...ist doch wie mit der Gewährleistungspflicht! Den Berühmten Satz unter einer jeden Auktion und schon ist der Verkäufer aus dem Schneider...

Insoman
30.09.2004, 08:08
das gilt aber nur bei den privaten....

Kiki Lamour
30.09.2004, 08:13
das rückgaberecht doch auch, der handel MUSS gewähleistung geben...

Kalle
30.09.2004, 08:31
Bin auch gespannt wie es ausgeht...wenn tatsächlich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, brechen harte Zeiten für die Ebay Verkäúfer an...

dibi
30.09.2004, 08:41
Was soll sich ändern???
Der private Verkäufer kann das Rückgaberecht ausschließen und der gewerbliche Verkäufer hat jetzt schon die Verpflichtung 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen einzuräumen.

Gruß
Dirk

Kalle
30.09.2004, 08:43
So seh ich das ja auch, allerdings würde sich der BGH nicht damit befassen, wenn die Rechtslage 100%ig klar wäre bei Auktionen...

THX_Ultra
30.09.2004, 08:44
Hm ja aber davon sind online Auktionen ausgeschlossen.
Bis jetzt die fallen nicht unter diesen Passus im Fernabsatzgesetz.
D.h. wenn man bei Ebay was ersteigert fällt das 14 Tägige Rückgaberecht weg - bis jetzt.

Kiki Lamour
30.09.2004, 08:45
da müssen wohl viele oder einer richtig geklagt haben..

dibi
30.09.2004, 08:47
Ich bin u.a. auch Powerseller bei ebay und kenne befreundete Anbieter die bereits abgemahnt wurden weil sie nicht ausdrücklich auf das Rückgaberecht hingewiesen haben. Es sollte also alles schon jetzt geklärt und rechtlich fest sein. Seltsam.

Kiki Lamour
30.09.2004, 08:48
kann ich erhlich gesagt auch net glauben...

@ insoman

gibts nen link dazu?

dibi
30.09.2004, 08:50
Original von THX_Ultra
Hm ja aber davon sind online Auktionen ausgeschlossen.
Bis jetzt die fallen nicht unter diesen Passus im Fernabsatzgesetz.
D.h. wenn man bei Ebay was ersteigert fällt das 14 Tägige Rückgaberecht weg - bis jetzt.

Stimmt, bei Auktionen, also nicht Festpreis, oder Sofortkauf, gibt es diese Ausnahme.

THX_Ultra
30.09.2004, 08:52
Und da ja auch viele gewerbliche Anbieter ihre Ware nicht nur als Festpreis anbieten wäre das für den Kunden wohl auch wünschnswert dieser Ware nach 14 Tagen zurückgeben zu können.
Ich denke das liegt einfach auch an der Entwicklung zu Ebay von der Privat an Privat Versteigerungsplattform zu einer mittlerweile sehr großen B2C Verkaufslandschaft.

Kalle
30.09.2004, 08:56
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...

dibi
30.09.2004, 08:58
Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...

Wenn der Gesamtwert 40,- EUR übersteigt ist das leider so, ja.

Insoman
30.09.2004, 09:00
Original von Kiki Lamour
kann ich erhlich gesagt auch net glauben...

@ insoman

gibts nen link dazu?

nö, ich habs heut morgen in der ZEitung gelesen.

Ich werde aber zu gegebener Zeit den Urteilslink posten ;)

Kalle
30.09.2004, 09:00
Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"

THX_Ultra
30.09.2004, 09:00
naja das wäre bei ebay aber sicher technisch machbar in dem man die gebühren 2-3 wochen stundet, bzw dann zurückfordert.. muss man halt eine Lösung findne die Leute nicht dazu verleitet einfach mal so alle Gebühren zurückzufordern. In dem der Käufer das vielleicht als zurückgegeben einträgt oder ähnlich...

Insoman
30.09.2004, 09:01
Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...

Da ist auch was in mache. Allerdings durch den Gesetzgeber.

Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.

Kalle
30.09.2004, 09:02
Die Zeiten werden härter...auch für Ebay....

Kalle
30.09.2004, 09:03
Original von Insoman

Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...

Da ist auch was in mache. Allerdings durch den Gesetzgeber.

Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.

Das wäre wirklich sehr hilfreich...gerade in der heutigen Zeit, wo alle online kaufen...

Kiki Lamour
30.09.2004, 09:04
auch da wird es mittel und wege geben dies zu verhindern...lässt sich halt einer wieder einen schlauen satz einfallen und hin ist es mit dem urteil...

Kalle
30.09.2004, 09:07
Was ich in den AGB's schreibe und was im Gesetz steht, sind 2 Paar Schuhe...

Allerdings gilt immer nur das BGB bzw das HGB vor Gericht...egal was ich mir ausdenke...

dibi
30.09.2004, 09:08
Original von Kalle
Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"

... am besten noch unfrei zurück schicken. Alles Recht dem Kunden, als Händler ist man sowieso Abzocker, ******** und hat Kohle ohne Ende.
Es kommt aber immer darauf an wie weit man Kundenquerulanten zu ihrem "Recht" kommen lässt ;)

Gruß
Dirk

Kiki Lamour
30.09.2004, 09:09
also ich hab noch im studium gelernt:

man darf über alles verträge abschliessen, wenn es so im kaufvertrag steht (hier die auktion) das man >KEIN< rückgaberecht hat, dann wird man als käufer damit auch nicht vor gericht durchkommen...cèst la vie!

Kalle
30.09.2004, 09:11
Original von dibi


... am besten noch unfrei zurück schicken. Alles Recht dem Kunden, als Händler ist man sowieso Abzocker, ******** und hat Kohle ohne Ende.
Es kommt aber immer darauf an wie weit man Kundenquerulanten zu ihrem "Recht" kommen lässt ;)

Gruß
Dirk

Da hast Du Recht....allerdings beginnen die ersten Worte meistens mit "Lt FernAbG habe ich ein Recht auf....." :(

Kalle
30.09.2004, 09:13
Das gilt aber nur unter Kaufleuten....da kannst Du alles ausschliessen usw...von Privat zu Privat auch...aber niemals B2C

Kiki Lamour
30.09.2004, 09:13
B2C??

dibi
30.09.2004, 09:25
business to consumer = B2C

Stimmt, hier kann man eigentlich nichts ausschließen.

THX_Ultra
30.09.2004, 09:26
Kaufleute - Augen auf Kauf ist Kauf ;)
Konsumenten.. dürfen eh fast alles ;)

Kiki Lamour
30.09.2004, 09:27
ah ok, thx dibi!

simon
30.09.2004, 10:17
Hier ist der Link:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/258/40218/

Quelle: sueddeutsche zeitung!!

Kiki Lamour
30.09.2004, 10:19
Original von simon
Hier ist der Link:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/258/40218/

Quelle: sueddeutsche zeitung!!

super simon, vielen dank!

Terminator
30.09.2004, 20:03
Original von Kalle
Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"

Kann ja toll werden 8o 8o

Beispiel:

Ein Gross****/heiopei ersteigert eine ROLEX, bezahlt, erhält die Uhr,zieht sie auf drei, oder vier Feiern an, macht den Prallmann, und gibt die Uhr dann innerhalb 14 Tage zurück, weil ihm die Farbe nicht gefällt :D :D :D :D

Netter Gedanke

Gruss

terminator

Ingo.L
30.09.2004, 20:09
Oder ein anderes Scenario:

Ein Mitbewerber bietet auf meine Auktion, treibt sie in utopische Höhen. An meine nun viel zu teuren Artikel geht keiner mehr ran. Dafür kann er dann seine Artikel zum "normalen" Preis umso besser absetzte.

Nach den Ende meiner überteuerten Auktion erklärt er dann: April,April, ich widerrufe. Das Ganze hat ihn dann noch nichtmal einen Cent gekostet :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: