rainhard
30.09.2004, 11:41
Heute in der Sueddeutschen Zeitung:
"Auktionen im Internet könnten für Anbieter bald weniger interessant werden - und für Käuferr von gewerblich angebotenen Waren sicherer. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob unzufriedene Kunden das Recht haben, den Kauf zu wiederrufen. Sollte der BGH dies bei der Urteilsverkündung am 3. Novemberr bejahen, können Verbraucher Artikel, die von einem Unternehmer über Ebay versteigert wurden, ohne Angabe von Gründen zwei Wochen lang zurückschicken. Dadurch wäre die Attraktivität des nach eigenen Angaben größten Internet-Auktionshauses bedroht, prophezeien Experten."
Wäre ein interessantes Urteil. Die nächste Frage kommt aber sofort: Wer ist Unternehmer als Anbieter und wer nicht?
Liebe Grüße Rainhard :)) :))
"Auktionen im Internet könnten für Anbieter bald weniger interessant werden - und für Käuferr von gewerblich angebotenen Waren sicherer. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob unzufriedene Kunden das Recht haben, den Kauf zu wiederrufen. Sollte der BGH dies bei der Urteilsverkündung am 3. Novemberr bejahen, können Verbraucher Artikel, die von einem Unternehmer über Ebay versteigert wurden, ohne Angabe von Gründen zwei Wochen lang zurückschicken. Dadurch wäre die Attraktivität des nach eigenen Angaben größten Internet-Auktionshauses bedroht, prophezeien Experten."
Wäre ein interessantes Urteil. Die nächste Frage kommt aber sofort: Wer ist Unternehmer als Anbieter und wer nicht?
Liebe Grüße Rainhard :)) :))