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X-E-L-O-R
18.07.2007, 15:45
Hallo,
folgendes ist passiert:
Meine Freundin bewirbt sich auf eine neue Stelle und wird zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Alles prima bis dahin, sie hat sich extra einen Tag Urlaub genommen.
Kurz vor Ende des Gesprächs erwähnt der Gesprächspartner dann, dass die Stelle übrigens befristet sei (2 Jahre, Schwangerschaftsvertretung)! Was man leider vergessen hätte, in der Stellenausschreibung zu erwähnen... ja ne, ist klar, ist ja auch ein völlig unbedeutendes Detail...:rolleyes:
Meiner Freundin fällt dazu nicht viel ein. Sie hätte sich auf diese Stelle nie beworben, wenn das im Vorhinein klar gewesen wäre. Ihre unbefristete Stelle, die sie schon seit über 10 Jahren hat, würde sie dafür nicht im Traum aufgeben.
Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Stellenausschreibung in dieser Beziehung absichtlich nicht ganz vollständig war. Schließlich kommt man so an ein ganz anderes Bewerberklientel. Oder sehe ich das falsch?
Für meine Feundin ist es ärgerlich - ein verschenkter Tag!
Ist das vielleicht gängige Praxis? Was sagen die Experten?
extrem unprofessionenell...weil die Information auf zwei Jahre befristet schreckt ab....egal wann die Information kommt...
wenn die Informationbei der Auschreibung untergangen sein sollte, hätte man sie klugerweise mit der Einladung nachgereicht...
dann dem potenziellen AG entstehen nun auch unnötige Kosten (Zeit und Reisekosten)
...wie ärgerlich für deine Freundin...
OrangeHand
18.07.2007, 15:57
Bin kein Personalmanager. Dennoch finde ich das Thema interessant.
Ob esin diesem Fall Absicht war ist schwer zu sagen. Ich enke aber, dass es bei den meisten Betrieben, die eine befristete Stelle zu vergeben haben, üblich ist dieses in der Anzeige anzugeben. Sieht man durchaus in der Frankfurter oder den VDI nachrichten.
Gute Firmen möchten ehrliche Mitarbeiter gewinnen. Das geht nicht, wenn die begehrten Kandidaten den Eindrück gewinnen, dass der suchende Betrieb unehrlich vorgeht. ;)
Viel Glück für deine Freundin :gut:
ärgerlich!
würde aus trotz jetzt aber wenigstens die fahrtkosten von der firma verlangen :bgdev:
X-E-L-O-R
18.07.2007, 16:00
Hallo Ulrich,
Du vermutest also keine Absicht dahinter, um an qualifiziertere Bewerber zu kommen?
Original von ibi
...
würde aus trotz jetzt aber wenigstens die fahrtkosten von der firma verlangen :bgdev:
verkauf mal lieber weiter Schmuck.... :D
die Fahrtkosten schuldet immer der potenzielle Arbeitgeber...
@Frank
nein, das glaube ich nicht...weil der Umstand lässt sich ja nicht verheimlichen...spätestens im Arbeitsvertrag muss es ja stehen..und da niemand kündigt, bevor der neue Vertrag da ist...was soll das also bringen...
ehemaliges mitglied
18.07.2007, 16:08
So pauschal, lieber Ulrich, würde ich das nicht ausdrücken.
Es gibt, zumindest in unserem Gewerbe, da durchaus eine dem Arbeitnehmer zumutbare Anreise, die er dann auch selbst bezahlt.
Original von buchfuchs1
So pauschal, lieber Ulrich, würde ich das nicht ausdrücken.
Es gibt, zumindest in unserem Gewerbe, da durchaus eine dem Arbeitnehmer zumutbare Anreise, die er dann auch selbst bezahlt.
da sieht das Arbeitsrecht anderes vor , lieber Dirk... =)
...der potenzielle Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Anreise zu übernehmen...
Original von Mawal
...der potenzielle Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Anreise zu übernehmen...
sag ich doch :op:
ehemaliges mitglied
18.07.2007, 16:50
:grb: , egal, ob es sich dabei um 1,50 Euro für eine S-Bahn-Fahrt oder eine 200 Kilometer weite Bahnfahrt handelt?
Ich brauche eine Schnellauffrischung in Sachen Arbeitsrecht..... =(
Mostwanted
18.07.2007, 16:53
§ 670 BGB - Firma MUSS zahlen, außer in der Anzeige wird das ausgeschlossen.
Original von buchfuchs1
...
Ich brauche eine Schnellauffrischung in Sachen Arbeitsrecht..... =(
yep... ;)
...allerdings brauchen coole Chefs denkbar wenig Arbeitsrechtskompetenz... =)
ferryporsche356
18.07.2007, 16:59
Original von Mawal
...allerdings brauchen coole Chefs denkbar wenig Arbeitsrechtskompetenz... =)
Darauf habe ich jetzt schon die ganze Zeit gewartet. Danke! :gut:
... als Headhunter Kandidaten dem Unternehmen vorstellen - gesucht via executive search - dann steht schon im Vertrag mit dem Mandanten drin, dass die Kosten für Anreise oder Übernachtung sowohl für den Berater als auch für den Kandidaten übernommen werden.
Je nach Hierarchie 2. oder 1. Klasse, bzw. Business bei Flügen.
Und da die Vorstellung des Kandidaten den Mandanten schon richtig Geld kostet, wird er sich hüten, nur so zum Spass oder aus Langeweile jemanden einzuladen.
newharry
18.07.2007, 20:30
§ 670 BGB? Paßt das wirklich? Würde mich über eine rechtlich fundierte Aussage sehr freuen ...
... kenne das aus Ö nicht ... hat aber auch wohl noch niemand, der sich bei uns vorgestellt hat, danach 1,50 für die Straßenbahnkarte verlangt ;)
Wenn die Stelle passt, das Gehalt stimmt, warum nicht den Job annehmen. In 2 Jahren kann sich viel ändern, die Kollegin wird viell. wieder schwanger.
Übrigens, bei jeder Neueinstellung gibt es eine Probezeit, da kann nicht nach 2 Jahren, sondern nach ein paar Wochen schluss sein.
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