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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtige Frage zum Thema Kündigungsfristen!



wolfi2006
19.07.2007, 15:09
Hallo,

da ja hier auch einige Rechtsexperten unterwegs sind mal eine Frage zum Thema Kündigungsfristen:

Vorgeschichte:
Gem. MTV Banken habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, habe also frühzeitig am 17.07. zum 30.09. gekündigt.
Andersherum hätte mein Arbeitgeber eine Kdg.-frist von 6 Monaten einzuhalten.

Jetzt ist ein Vertrag aus 1996 (Änderung des Ursprungsvertrages aus 1995) aufgetaucht, den ich nicht in meinen Unterlagen hatte der folgendes besagt:

Verlängert sich die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist, gelten diese Kdg-fristen auch für den Arbeitnehmer.

Demnach ist mein AG der Meinung, dass der Termin 31.12. ist/wäre.

Laut Auskunft eines unserer Betriebsratsmitglieder sind solche Vereinbarungen gem. irgendwelchen Gerichtsurteilen aber unwirksam, der Tarifvertrag hat immer Vorrang vor solchen einzelvertraglichen Vormulierungen, diese wäre somit unwirksam.

Kann das einer der anwesenden "Gelehrten" bestätigen?
Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank für alle eure Infos, bin echt etwas :ka: =( ;( X( im Augenblcik.....

Gruß,

wolfi

PCS
19.07.2007, 15:16
Wirst wohl um nen Anwalt nicht drumrum kommen.

Vom MTV abweichende Regelungen in Einzelverträgen sind m.W. nur gültig,
wenn sie nicht zum Nachteil des AN gehen. Aber - ohne Gewähr. ;)

wolfi2006
19.07.2007, 16:15
Danke schonmal für deine Einschätzung.

Somit wäre ich ja im Vorteil, denn die vertragliche Einschränkung geht ja klar zu meinen Lasten, somit würde der MTV ziehen und ich wäre fein raus!

Ggfs. noch andere Meinungen / Einschätzugen.

Ansonsten bleibt mir der Gang zum Anwalt des Vertrauens.

wolfi

Mostwanted
19.07.2007, 17:08
Den Zusatz hast du unterschrieben und kanntest Ihn nicht? :grb:
Sprich doch erst mal mit deinem AG, keine Firma möchte einen unwilligen Mitarbeiter behalten, im Gespräch klärt sich so manches Problem.

Wenn die Fronten verhärtet sind, hilft nur der Gang zum Fachanwalt.

Mawal
19.07.2007, 17:09
ich vermute zwei Dinge:


1. Tarifrecht sticht

2. Selbst wenn nicht, bist du als Tarifmitarbeiter definitionsgemäß so bedeutungslos, dass dein AG bei deinem vorfristigen Abgang niemals wird Schadensersatz gelten machen können.


und ich weiss eines.. =)


...eine arbeitsrechtliche Erstberatung ist für lächerlich kleines Geld zu haben.

wolfi2006
19.07.2007, 18:00
Vielen Dank Jungs,

vor allem das mit der Bedeutungslosigkeit hört man gerne... :motz:

Damit ist es aber bald vorbei :]

Ansonsten hatte Mostwanted den besten Hinweis: Ein längeres Telefonat mit Cheffe und die Sache scheint geritzt...!

Danke nochmals und Gruß,

wolfi

ehemaliges mitglied
19.07.2007, 18:03
Ehrlich gesagt würde ich das Gespräch immer vor dem Post suchen, aber ich bin ja noch klein.

Mawal
19.07.2007, 18:03
Original von wolfi2006
...
vor allem das mit der Bedeutungslosigkeit hört man gerne... :motz:

....


nothin personal...just business... :D


aber schön, dass es gut gelaufen ist... :gut:


@Dirk

my thoughts exactly... ;)