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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Unterschied AG LG und OLG



Insoman
01.10.2004, 12:55
Frage jeweils an einen Richter des Amtsgerichts, des Landgerichts und des
OLGs:
" Sie haben eine charmante junge Dame zum Essen in ein Restaurant
> eingeladen und müssen mal auf die Toilette. Was sagen Sie?"
> Antwortet der vom Amtsgericht: "Was soll ich da schon groß sagen? Ich
> sag halt: 'Also Püppchen, ich muss dann jetzt mal aufs Pissoir pullern
> gehn."
>
> "Pfui, schämen Sie sich, also wirklich! So spricht man doch nicht mit
> einer jungen Dame! Und was meinen Sie vom Landgericht?"
> "Also, ich sage: 'Meine Dame, jeder muss mal müssen und bei mir ist das
> jetzt soweit."
>
> "Nun ja, das kann man vielleicht grade noch so durchgehen lassen, aber
> so richtig guter Ton ist das immer noch nicht. Kandidat Nummer drei vom
> OLG, was sagen Sie?"
> "Ich stehe auf, verbeuge mich vor der Dame und sage: "Gnädiges Fräulein,
> ich bitte Sie, mich fur wenige Augenblicke zu entschuldigen. Ich werde
> jetzt nämlich diesen Raum kurz verlassen, um einem sehr guten Freund die
> Hand zu geben, den ich Ihnen im weiteren Verlauf des Abends auch noch
> vorstellen werde!"

Eurofinanz
01.10.2004, 15:21
Sehr gut Stefan,

die Richter vom OLG verstehen ihr Handwerk!


Viele Grüße
Werner

R.O. Lex
01.10.2004, 22:13
Original von Eurofinanz
die Richter vom OLG verstehen ihr Handwerk!

Handwerk?!? Dann braucht er den Freund der Dame wohl anschließend nicht mehr vorstellen...

dreimal_m
04.10.2004, 09:23
LOL :D :D :D