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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder die HUK24 2 Autos putt ;(



honi
25.07.2007, 12:55
Am 15.6. 17:30 hats bei uns gehagelt. Ich noch die Autos am nächsten Tag gewaschen und geschaut und gemacht. Puh alles in Ordnung.


Heute war ich bei BMW wegen Ankaufs des X3, neuen bestellt.
Da kommt der Gutachter von BMW herein.

"Den Wagen können wir nicht ankaufen.... nicht schadenfrei, wie Sie behauptet haben" :twisted: 8o 8o.

Wir also in die Dekrahalle, alles schön hell mit Neon. Er steigt mit mir auf die Leiter, ALLES voller kleiner Dellen, Ganauso auf der linken Seite. Ich habs nicht gesehen, aber wenn Dich ein Gurtachter auf jede einzelne Macke stößt, dann wirds klar.

Und jetzt die Frage an die Rechtsverdreher. In den Versicherungspolice (nicht nur HUK steht. 1 Woche nach Schadenereignis MELDUNG sonst Obliegenheit verletzt, und irgendwas, dass wenn ich die Obliegenheit nicht mutwillig oder grob fahrlässig verletze habe ---- Zahlung.

Am Wochenende war auch Hagel, aber ich will da nicht lügen, und sagen ich war in Starnberg.

Frage : " Wie steht die Geschichte ?"


Die Einrede auf grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall hat die HUK24 seit 1.1.2007 gestrichen.

Flo74
25.07.2007, 13:09
ich würde mit dem dekragutachten zur versicherung gehen und das einreichen.

dass du als nichtfachmann da was nicht gesehen hast, sollte dir keiner vorwerfen.

alles weitere kann in deinem speziellen fall wohl nur die versicherung mit ihren paragraphen darlegen.

flo

Donluigi
25.07.2007, 13:10
Du warst in Starnberg, ich hab dich gesehen.

flost389
25.07.2007, 13:26
der neue x3 ist einfach klasse...

besonders xdrive...

The German Stallion
25.07.2007, 13:39
Hallo Hannes,

der Punkt ist, ob Dich ein Verschulden trifft - präziser ausgedrückt - ob Dir von der Versicherungsgesellschaft ein Verschulden nachgewiesen bzw. unterstellt werden kann.

Ggf. wird die HUK24 den Standpunkt vertreten, dass Du bei normaler Fahrzeugnutzung (inkl. Handwäsche etc.) den Schaden längst hättest bemerken müssen. Ob dieses unterstellte "Verschulden" jedoch eine Leistungsfreiheit für die HUK24 vor Gericht legitimieren würde, wage ich zu bezweifeln.

Den Schaden melden würde ich auf jeden Fall und dann sehen was kommt.

Viel Glück!

Passion
25.07.2007, 13:39
Der Honi, nur am "hackeln" die ganze Zeit! ;)

Jaja ich weiß wer viel kauft hat viel Theater! ;)

uhrenmaho
25.07.2007, 14:40
Hallo Hannes,

:op:die Bedingungen sagen, dass Du den Schaden erst melden kannst, wenn Du von diesem erfährst. Da Du erst im Autohaus den Schaden bemerkt hast, ist dieser Zeitpunkt auch momentan der Stichtag für die Schaden-Meldung ( Auszug aus Schadenmeldung: Wann haben Sie den Schaden erstmalig bemerkt->Antwort: Natürlich im Autohaus).
Ist ja auch logisch. Es kann keiner von einem Autobesitzer verlangen, dass er nach jeden Regentropfen runter läuft und seinen Wagen auf eventuelle Schäden kontrolliert.

Eventuelle Schwierigkeiten kannst Du bekommen, wenn Du nicht der Erstbesitzer bist und die HUK sagt, die Dellen waren schon immer drin. Dann bist Du in der Beweislast, dass vorher keine Dellen im Auto waren.

Alles Gute

Manfred

Moonwalker
25.07.2007, 14:53
"Nette" Bedingungen bei der HUK24, aber dafür hattest du ja auch ne günstige Versicherung. ;)

Weitere Möglichkeit: warten bis es wieder hagelt und dann melden.
Wenn du die Mühle verkaufen willst, fällt das natürlich aus. =(

uhrenmaho
25.07.2007, 14:59
Original von Moonwalker
"Nette" Bedingungen bei der HUK24, aber dafür hattest du ja auch ne günstige Versicherung. ;)

Weitere Möglichkeit: warten bis es wieder hagelt und dann melden.
Wenn du die Mühle verkaufen willst, fällt das natürlich aus. =(

Hallo Moonwalkter,

:motz:nicht böse gemeint aber nochmal zum Mitschreiben:

"Ich kann den Schaden erst melden, wenn ich ihn bemerke"

Das sagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherer aus. Und dieser Zeitpunkt war definitiv das Bemerken im Autohaus!!!!

Gruß Manfred

The German Stallion
25.07.2007, 16:17
Und wie so oft wenn es um das Thema "Versicherungen" und/oder "Finanzen" geht, kursiert schnell wieder eine Menge Stuss...

Alles was (fachlich) zum Sachverhalt zu sagen ist wurde in meinem Beitrag (siehe oben) gesagt.

Moonwalker
25.07.2007, 16:19
Original von uhrenmaho

Original von Moonwalker
"Nette" Bedingungen bei der HUK24, aber dafür hattest du ja auch ne günstige Versicherung. ;)

Weitere Möglichkeit: warten bis es wieder hagelt und dann melden.
Wenn du die Mühle verkaufen willst, fällt das natürlich aus. =(

Hallo Moonwalkter,

:motz:nicht böse gemeint aber nochmal zum Mitschreiben:

"Ich kann den Schaden erst melden, wenn ich ihn bemerke"

Das sagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherer aus. Und dieser Zeitpunkt war definitiv das Bemerken im Autohaus!!!!

Gruß Manfred

Ruhig Brauner, ruhig!

Zitat Threadstarter: ...nicht nur HUK steht. 1 Woche nach Schadenereignis.

Moonwalker
25.07.2007, 16:22
Original von The German Stallion
Und wie so oft wenn es um das Thema "Versicherungen" und/oder "Finanzen" geht, kursiert schnell wieder eine Menge Stuss...

Alles was (fachlich) zum Sachverhalt zu sagen ist wurde in meinem Beitrag (siehe oben) gesagt.

Entschuldigung, ich wusste nicht dass der liebe Gott jetzt auch RLX-Member ist. :gut:

The German Stallion
25.07.2007, 16:26
Was in den Versicherungsbedingungen steht ist in diesem Kontext vor Gericht zweitrangig.

Ausschlaggebend für eine Obliegenheitsverletzung im Kontext einer Schadenanzeige ist ausschließlich, ob der Schaden vom Versicherungsnehmer unverzüglich, das heisst ohne Verzug der Gesellschaft gemeldet wurde.

Als Richtwert gelten hier zwischen 7 bis max. 14 Tage, je nach individuellem Fall bzw. Richterspruch.

Die Gesellschaften halten sich im Allgemeinen natürlich auch daran.

Meine Einschätzung: Da Hannes den Schaden ohne eigenes Verschulden so spät erkannt hat und ihn dementsprechend erst jetzt anzeigen kann, ist die HUK24 uneingeschränkt leistungspflichtig.

Stellt die HUK24 sich jedoch quer, hilft (leider) nur der Gang zum Anwalt.

@Moonwalker: Was soll dieser Spruch vom lieben Gott?

uhrenmaho
25.07.2007, 16:47
Original von The German Stallion
Und wie so oft wenn es um das Thema "Versicherungen" und/oder "Finanzen" geht, kursiert schnell wieder eine Menge Stuss...

Alles was (fachlich) zum Sachverhalt zu sagen ist wurde in meinem Beitrag (siehe oben) gesagt.

Hallo Schlauberger,

8oder Stuss kommt von jemand, der 20 Jahre in der Versicherungsbranche arbeitet und vor Threadeintrag vorsorglich nochmals seinen Chef kontaktiert hat.

Gruß Manfred

The German Stallion
25.07.2007, 17:32
@Manfred: Traurig, traurig, aber genau wegen solchen selbsternannten Experten hat die Branche ja auch das Rufbild das sie leider hat...

Vermutlich arbeitest Du und Dein Chef bei der HUK24... :gut: :rofl:

uhrenmaho
25.07.2007, 17:48
Original von The German Stallion
@Manfred: Traurig, traurig, aber genau wegen solchen selbsternannten Experten hat die Branche ja auch das Rufbild das sie leider hat...

Vermutlich arbeitest Du und Dein Chef bei der HUK24... :gut: :rofl:

:grb:Lassen wir uns doch bitte nicht selber zerfleischen und überlege bitte logisch. Ich kann doch einen Schaden erst dann melden, wenn ich ihn bemerke, dass sagt doch der gesunde Menschenverstand. Das ist doch eine glasklare Sache. Also kann er den Schaden melden mit der Begründung, dass dieser erst im Autohaus festgestellt wurde. Dabei sind keinerlei Fristen oder ähnliches zu beachten. Schaden melden, Schluß->Aus->Basta

Zu Deiner 2 Feststellung: Nein->Gothaer

Gruß und immer sportlich bleiben

Manfred

Knipser
25.07.2007, 18:20
Uhrenmaho hat wohl recht. Ich hatte einen Hagelschaden auch erst kürzlich nach dem Autowaschen bemerkt. Versicherung angerufen, die mich zur Dekra geschickt hat.
Das Gutachten ging an die Versicherung. Die Reparaturkosten werden übernommen.

Gruß
Harry

honi
26.07.2007, 10:07
Original von uhrenmaho
Hallo Hannes,

Eventuelle Schwierigkeiten kannst Du bekommen, wenn Du nicht der Erstbesitzer bist und die HUK sagt, die Dellen waren schon immer drin. Dann bist Du in der Beweislast, dass vorher keine Dellen im Auto waren.

Alles Gute

Manfred


Bin Erstbesitzer.

Der einzige, für den es jetzt blöd ist, ist der BMW-Verkäufer. Der setzt nämlich seit gestern 17:00 kein Auto mehr an micht ab. Der Ankaufgutachter hat mich fast als unredlich hingestellt. Und hat auf dem 174cm hohen Dach mit den Finger rumgehauen.

"Sehen Sie das nicht hier und hier und hier und hier"
"Nein :grb:"

Ich hab das Auto abends mal Kumpels gezeigt. Lustiges Suchspiel.

Findet 40 Hageleinschläge
Die habe mich ganz blöd angeschaut... "Da ist doch nix.... wo denn?"

So da habe ich mal das Anschlussleasing nochmal durchgerechnet.

Ich löse die Kiste jetzt nach 3 Jahren und 45.000 km zu 22.000 Euro netto ab.

Variante a) ich gebe sie für 22.000 Euro repariert an BMW weiter und bezahle dann für 3 Jahre NeuwagenleasinLeasing knapp 25.000 netto Leasingrate. und hab nen x3 mir Rußpartikelfilter

Variante b) Ich behalte das Auto ohne RPF , an dem man augenscheinlich nix sieht.
Stecke die von BMW geschätzen 5000.- netto Reparaturkosten ein und fahren den Wagen noch 3 Jahre für saldo 15.000 Anschaffungkosten weiter.

Zur Verdeutlichung : Der Wagen hat laut Schwacke heute nen Wert abzüglich der Reparturkosten von 25.000 Euro.

Ein schöner Tag

leonifelix
26.07.2007, 10:33
Du zahlst rd. 690,00 Nettoleasing im Monat für nen X 3. Was hat der für nen NP ?
Das Zahl ich für den X 5.

honi
26.07.2007, 11:50
57000 brutto(48k netto), Leasing ohne Anz. 20k km, kalk. RW 54%

cuteluke
26.07.2007, 14:42
zum Thema HUK24:

http://img266.imageshack.us/img266/9086/brief1tb0.jpg

http://img444.imageshack.us/img444/2069/brief2un7.jpg

Moonwalker
26.07.2007, 14:59
Sooo geil, ich hätte das als Sachbearbeiter unterschrieben. :jump: :jump: :jump: :gut: :gut: :gut: