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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay Ärger - Hilfe erwünscht



squares
01.08.2007, 14:06
Hallo zusammen,

Scheinbar trifft einen der Schlag bei eBay immer irgendwann einmal...

Folgende Geschichte:
Meine Freundin wollte unsere Wohnung ein wenig entrümpeln und hat diesen Holzteller (http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/40065160) bei eBay versteigert. Der Käufer hat zuerst über Wochen nicht gezahlt, wollte die Ware aber schon haben. Nach Erhalt hat er dann folgende negative Bewertung abgegeben: "Kein Holzteller,Nepp Ärger,unzufieden,kaputt,einfach nur Schrott,nie wieder,Blöd" und wollte den Teller zurückschicken. Das hat meine Freundin verweigert (Privatverkauf) und fertig. Er war offensichtlich auch nicht in der Lage zu erkennen, dass Bambusholz auch Holz ist und behauptete der Teller wäre aus Pappe...

Zur Verdeutlichung: Es geht hier um eine Summe von 1 € plus 6,90 € Versand!! :grb:

Heute schickt uns der werte Herr einen Brief, Tenor: dies sie jetzt seine letzte Warnung, eBay bietet zwar dafür keinen Käuferschutz bei so geringen Beträge, aber das würde noch nicht von der privatrechtlichen Haftung entbinden. Zur "Klagevermeidung" sollte sie doch jetzt sofort die 7,90 € auf sein Konto überweisen, sonst würde er sie wegen arglistiger Täuschung und Betruges anzeigen...

Ich weiß zwar, dass es sich wegen 7,90 € nicht wirklich lohnt sich auch nur aufzuregen, aber das ist einfach nur noch dreist.

Wie würdet ihr jetzt weiter verfahren?? Kann der meiner Freundin irgendwas, ausser Ärger bereiten?

Danke und Gruß,

Sebastian


P.S.: Soll ich selber hochfahren (der wohnt irgendwo bei Cuxhaven) oder Freunde von da oben vorbeischicken? ;)

wildpower2
01.08.2007, 14:09
Tach Braunschweiger!
Ich würd mich einfach nicht aufregen! Lohnt nicht bei der Summe!
:dr:
Gruß aus Braunschweig

squares
01.08.2007, 14:12
Herkunft: Haus gegenüber vom Blitzer

Welcher Blitzer, wir haben ja nur 3 ;) ?

wie gesagt.. eigentlich lohnt das aufregen nicht, aber mich nervt diese unendliche Dreistigkeit.. und seinem eBay-Profil nach zu urteilen war das nicht das erste mal..

neo507
01.08.2007, 14:13
der soll den teller zurückschicken und dann bekommt er einen euro.....

ansonsten würde ich da jetzt keinen finger krum machen deswegen.

gruß

jürgen

Ingo.L
01.08.2007, 14:14
Schick ihm mal ne nette Mail, ob er mit dem Begriff "Nötigung" und "Erpressung" etwas anzufangen weiß.


Ist er dann immer noch pampig, stelle Strafantrag.

ehemaliges mitglied
01.08.2007, 14:53
da er dir ohnehin schon ein negative bewertung gegeben hat, würde ich an deiner stelle den ars.. fertig machen, auf juristischen wege natürlich

Black RS
01.08.2007, 14:54
Cool bleiben und den Typ weiterspinnen lassen!

Der soll sich den Teller vorn Kopf nageln http://www.ikea.com/PIAimages/29980_PE117769_S4.jpg

squares
01.08.2007, 14:59
Das mit dem vor den Kopf nageln ist zwar ne gute Idee, aber ich befürchte, dass da schon ne Menge Bretter sind ;)

watchman
01.08.2007, 15:05
gar nicht reagieren fertig.

*****i halt...

wie ist sein name? vielleicht mag er ja etwas foren-post-spam :D

Mawal
01.08.2007, 15:06
als opportunistisches Charakterschwein würde ich sagen:

7,90€ ausgeben um Ärger zu beenden...anytime...go for for it... :gut:


...gleichzeitig würde ich die Bedingung dran knüpfen, dass er die negative Bewertung zurückzieht...


den Teller würde ich ihm lassen...


und gelernt hätte ich...


wertloser Schrott gehört in den Müll und nicht zu ebay... :D


ebay Verkäufe sollten doch gewisse Mindesterträge bringen, sonst lohnen sie das Handling nicht...

ehemaliges mitglied
01.08.2007, 15:13
Kann mich Ulrich nur anschliessen.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Und Zeit ist bekanntlich Geld.


Zudem hast du jetzt den Ärger an der Backe, und das für 7,90 Euro

Unsinn.

squares
01.08.2007, 15:13
Über den "Wert" von diesem Schrott brauchen wir uns nicht unterhalten.. full ack.

ich weiß auch nicht, warum sie sich die arbeit macht, den ganzen Kram zu knipsen, nen Text zu schreiben usw.. statt es kurz uns schmerzlos in den Müll zu entsorgen..

avernas
01.08.2007, 15:35
Original von squares
Über den "Wert" von diesem Schrott brauchen wir uns nicht unterhalten.. full ack.

ich weiß auch nicht, warum sie sich die arbeit macht, den ganzen Kram zu knipsen, nen Text zu schreiben usw.. statt es kurz uns schmerzlos in den Müll zu entsorgen..

Sie spart auf ne Uhr :D


Ansonsten würd ich nix machen.Wie oben schon erwähnt, ein Zweizeiler in dem der Begriff "Nötigung" vorkommt ist ggfls.nicht verkehrt.( such dir den passenden § das kommt besser)

Andreas

Explorer75
01.08.2007, 15:45
Genaugenommen ist Bambus auch kein Holz, sondern Gras! Er hat also Recht... :twisted:

squares
01.08.2007, 16:03
Naja, er zog sich darauf zurück, dass es Pappe sei.. also doch nicht :op: :twisted:

Donluigi
01.08.2007, 16:05
Er sdoll die Bewertung zurücknehmen und dir den Teller wieder zuschicken, danach gibts den vollen Kaufbetrag wieder. Manmanman, empfehlen hier manche tatsächlich einen Rechtsstreit wegen der unglaublichen Summe von 1,-?!?

Ingo.L
01.08.2007, 16:36
Original von Donluigi
....... Manmanman, empfehlen hier manche tatsächlich einen Rechtsstreit wegen der unglaublichen Summe von 1,-?!?

Aber sicher :gut:

Und ab 2,50 empfehle ich sogar Blutrache :op:

Donluigi
01.08.2007, 16:41
Blutrache okay, aber Rechtsstreit? :bgdev: :D

Ingo.L
01.08.2007, 16:42
Es muss ja immer in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen :D

Donluigi
01.08.2007, 16:43
Okay, hast mich überzeugt ;) :D

cuteluke
01.08.2007, 17:07
keep cool, mail ignorieren und gut ist. der blufft.

biffbiffsen
01.08.2007, 17:45
der typ hat also nen teller, der 3,-- bei Ikea kostet für 7,90 inkl versand bei ebay ersteigert :grb:

also der cleverste scheint er nicht zu sein...


mein vorsschlag ist auch:

mail mit:

gerne erstatte ich den kaufpreis ohne anerkennung einer rechtspflicht zurück.
bitte geben sie mir eine kontonumme rund ich überweise 1,--

schicken sie mir bitte den Teller an folgende Adresse zurück:...... ;)

madmax1982
01.08.2007, 18:13
Laß ihn doch klagen so viel er will. Als Kläger muss er doch erst mal beweisen, dass du ihm einen "Fakeholzteller" angedreht hast. Das allein sollte schon mal ziemlich schwierig sein. Weiterhin wird ihn wahrscheinlich jeder Anwalt, der ihm eine Klageschrift aufsetzen soll, bei dem lächerlichen Streitwert auslachen. Wenn er merkt, was er erst mal an Kosten vorzustrecken hat, bevor überhaupt mal was passiert - und der Ausgang zu seinen Gunsten ist mehr als fraglich - macht er wahrscheinlich nen Rückzieher.
Bei Ebay würde ich ebenfalls eine negative aber keine beleidigende Bewertung abgeben und den Typ melden. Dann vergessen.

Ingo.L
01.08.2007, 18:18
Gib ihm folgende ebay Bewertung:

Konnte nicht zahlen, aber ich durfte seine Alte knallen. Gerne wieder

:gut:

squares
01.08.2007, 19:06
Davor, dass dieser Fall jemals vor einem Gericht landet, hab ich keine Angst.. denn selbst für den ausserordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass das passiert, hat er nix vorzubringen... Die Frage ist eigentlich: Kann es passieren, dass meine Freundin wegen diesem Schwachsinn zwecks irgendeiner Aussage hochjuckeln muss an die Nordsee und dafür nen Tag Urlaub opfern?

dpg666
01.08.2007, 19:12
Hoffe Du hast ne gute Rechtschutzversicherung- bei dem Streitwert :D
Gruss Deni

hoppenstedt
01.08.2007, 20:22
Zahlen, auch wenn Ihr im Recht seid, und gut. Lohnt doch alles nicht, und geht von der eigenen Lebenszeit ab. Abhaken unter Erfahrung. Und den Teller in den Kompost - ist ja nur Pappe... :tongue: Mit solchen Idioten sollte man sich nicht weiter rumschlagen. :muede:

myself
01.08.2007, 20:57
Original von dpg666
Hoffe Du hast ne gute Rechtschutzversicherung- bei dem Streitwert :D
Gruss Deni

Bei dem Streitwert würde ich den Deckungsbeitrag meiner Versicherung nicht aufs Spiel setzen. Wenn die erst einmal gekündigt ist, findet man schlecht eine neue ...

squares
01.08.2007, 21:18
Hier meine Antwort:



Herr XXX,

vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Brief. Sie werden sicher verstehen, dass ich aufgrund der Rücklagenbildung für eventuelle Prozesskosten nicht in der Lage bin die Gebühr für eine Briefbeförderung mit der Deutschen Post oder ähnlichen Dienstleistern zu verauslagen. Daher sehe ich mich gezwungen Ihnen auf dem Wege der neuen elektronischen Post zu antworten.

Fälschlicherweise vermuten Sie mich in dieser Situation haftbar und schadenersatzpflichtig.
Allerdings bin ich zum Zwecke meiner Entlastung bereit Ihnen, ohne Anerkennung einer Rechtpflicht und nach Erfüllung meiner Bedingungen, den vollen Kaufpreis in Höhe von


€ 1,00

zurückzuerstatten. Von einer Erstattung der Versandgebühren in Höhe von € 6,90 muss ich leider absehen, da diese Dienstleistung zweifelsfrei erbracht wurde.

Als Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises steht es Ihnen frei den Holzteller auf eigene Kosten mit einem Paketdienstleister Ihrer Wahl zu mir verbringen zu lassen oder sich das Objekt vor die Stirn zu nageln, wobei ich in diesem Fall auf einem Beweis in Form eines Fotos oder Videos bestehen muss. Zusätzlich muss ich auf einer Rücknahme der negativen Bewertung bestehen.

Nebenbei bemerkt handelt es sich bei dem Teller um Bambusholz, nicht wie fälschlicherweise von Ihnen vermutet um Pappe. Es steht Ihnen frei, sich davon in einem IKEA-Einrichtungshaus Ihrer Wahl zu überzeugen. Der Teller wurde auf den schönen Namen „Hultet“ getauft und ist höchstwahrscheinlich im der Dekorationsabteilung zu finden. Falls Sie danach weiterhin der Meinung sind, dass es sich bei dem Teller um Pappe handelt, verweise ich Sie freundlich an folgende Adresse:

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung
Am Wandersmann 2 - 4
65719 Hofheim-Wallau

Abschließend möchte ich Ihnen noch einige kurze Hinweise für den weiteren Verlauf unserer erfreulichen Geschäftsbeziehung geben. Ich möchte Sie bitten im Laufe der weiteren postalischen oder fernmündlichen Kommunikation von weiteren Drohungen abzusehen.
Bei der von Ihnen geäußerten Zahlungsaufforderung und der dazu im Gegenzug nicht erfolgenden Klage könnte der geneigte Leser durchaus auf die Idee kommen, dass Sie beabsichtigen mich zu bedrohen oder zu nötigen. Gleiches gilt für die in Fettschrift gedruckte Äußerung „Dies wird zu weiteren Kosten führen“, wobei hier noch fraglich ist für wen das zutrifft. Dazu empfehle ich Ihnen als Lektüre die §240 und §253 StGB. Vielleicht können Sie sich ja auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt dazu konsultieren, während Sie beide versuchen ein Amtsgericht zu finden, dass willens ist eine Klage für einen Streitwert von € 1,00 zuzulassen.

Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...

hoppenstedt
01.08.2007, 21:37
Herrlich, würde ich genauso formulieren. Allerdings - wie von Dir auchschon suggeriert - ohne den Nagel-Verweis. So wie Dein Gegner drauf ist, wird er Dir das Wort auf der Pappe umdrehen.

ehemaliges mitglied
01.08.2007, 21:43
Original von squares
Hier meine Antwort:
...
Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...

Klar kannst Du das so schreiben, es ist keine Beleidigung sondern höchstens die Aufforderung zum Selbstmord :D

Man könnte es allerdings auch als Sprachkurs in der Fremdsprache "Tacheles" auffassen :twisted:

Bye

Marko

Ingo.L
01.08.2007, 21:44
Lass den Nagelsatz drin. Das ist keine Beleidigung.

chess77
01.08.2007, 21:55
Nur mal als Frage: Standen die Versandkosten von 6,90 vorher im Auktionstext?

Ansonsten hätte ich da ein dickes Fell.... und den Tag Nordsee könnte er dann auch noch bezahlen, inkl. Fahrt... ist doch super.

Der Nagel im Kopf ist durchaus kritisch, schließlich musstest Du ja aufgrund seiner Briefe davon ausgehen, dass er ein eher einfaches Gemüt hat und nimmst jetzt seine Selbstverstümmelung billigend in Kauf. Ein guter Anwalt wird wohl auf Notwehr plädieren. :D

squares
01.08.2007, 22:01
Also ich hab gerade kurz mit einer befreundeten Anwältin gesprochen, sie hält den Satz ebenfalls für wasserdicht und harmlos.

@Eiko: Ja, die 6,90 standen unter dem Punkt Versandkosten mit im Angebot, dort wo bei eBay halt die VK stehen.. also nicht im Text selber.

/edit: Wieso eigentlich Aufruf zum Selbstmord? Ich schrieb ja nix von der Länge des Nagels und selbst ein langer Nagel muss ja noch nicht zwingend auf weiche Masse treffen ;)

chess77
01.08.2007, 22:20
Die negative Bewertung mit dem abgegebenen Text kann ihn auch teuer zu stehen kommen... Und wenn er mich jetzt so geärgert hätte, würde ich mir den Text wegklagen :) Allerdings nur, wenn Dich die Kosten nötigenfalls nicht zu sehr betrüben, falls er zahlungsunfähig ist. Was bei dem ersteigerten Teil durchaus der Fall sein könnte...

watchman
01.08.2007, 23:09
LOOOL, wie lange hast du für den text gebraucht ?

ich komm nicht raus aus'm schmunzeln...

squares
01.08.2007, 23:13
nö, das ist mir zu umständlich und wenn er uns nach dem Brief dann in Ruhe lässt ist es auch gut. Ich will mit solchen Pfeifen einfach nix zu tun haben, klaut nur wertvolle Lebenszeit, die nie wieder zurück kommt ;)

@ watchi
20 min, meine Finger können dem Kopf geschwindigkeitsmäßig nicht folgen :]

ehemaliges mitglied
01.08.2007, 23:32
Original von watchman
LOOOL, wie lange hast du für den text gebraucht ?

ich komm nicht raus aus'm schmunzeln...

Bei einem Stundenlohn von 20 Cent rechnet es sich vielleicht.






Schbass, mir wäre das den Aufwand nicht wert.

watchman
01.08.2007, 23:35
hui, dann hast du einen flinken kopf :verneig: :gut:

paddy
02.08.2007, 00:01
Ich find den Text :D, ist den Spaß doch wert.

leonifelix
02.08.2007, 10:22
Ne wat gibbet für Hohlbratzen auf dieser Welt. :ka:

Für diesen Schmuntzelfred kannst du die 1,00 EUR von mir gerne haben. =)

wildpower2
02.08.2007, 10:32
Leute,
wegen 7,90 euronen soviel blabla.
Ist das denn so wichtig?
:ka:

cuteluke
02.08.2007, 11:18
Original von squares
Hier meine Antwort:



Herr XXX,

vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Brief. Sie werden sicher verstehen, dass ich aufgrund der Rücklagenbildung für eventuelle Prozesskosten nicht in der Lage bin die Gebühr für eine Briefbeförderung mit der Deutschen Post oder ähnlichen Dienstleistern zu verauslagen. Daher sehe ich mich gezwungen Ihnen auf dem Wege der neuen elektronischen Post zu antworten.

Fälschlicherweise vermuten Sie mich in dieser Situation haftbar und schadenersatzpflichtig.
Allerdings bin ich zum Zwecke meiner Entlastung bereit Ihnen, ohne Anerkennung einer Rechtpflicht und nach Erfüllung meiner Bedingungen, den vollen Kaufpreis in Höhe von


€ 1,00

zurückzuerstatten. Von einer Erstattung der Versandgebühren in Höhe von € 6,90 muss ich leider absehen, da diese Dienstleistung zweifelsfrei erbracht wurde.

Als Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises steht es Ihnen frei den Holzteller auf eigene Kosten mit einem Paketdienstleister Ihrer Wahl zu mir verbringen zu lassen oder sich das Objekt vor die Stirn zu nageln, wobei ich in diesem Fall auf einem Beweis in Form eines Fotos oder Videos bestehen muss. Zusätzlich muss ich auf einer Rücknahme der negativen Bewertung bestehen.

Nebenbei bemerkt handelt es sich bei dem Teller um Bambusholz, nicht wie fälschlicherweise von Ihnen vermutet um Pappe. Es steht Ihnen frei, sich davon in einem IKEA-Einrichtungshaus Ihrer Wahl zu überzeugen. Der Teller wurde auf den schönen Namen „Hultet“ getauft und ist höchstwahrscheinlich im der Dekorationsabteilung zu finden. Falls Sie danach weiterhin der Meinung sind, dass es sich bei dem Teller um Pappe handelt, verweise ich Sie freundlich an folgende Adresse:

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung
Am Wandersmann 2 - 4
65719 Hofheim-Wallau

Abschließend möchte ich Ihnen noch einige kurze Hinweise für den weiteren Verlauf unserer erfreulichen Geschäftsbeziehung geben. Ich möchte Sie bitten im Laufe der weiteren postalischen oder fernmündlichen Kommunikation von weiteren Drohungen abzusehen.
Bei der von Ihnen geäußerten Zahlungsaufforderung und der dazu im Gegenzug nicht erfolgenden Klage könnte der geneigte Leser durchaus auf die Idee kommen, dass Sie beabsichtigen mich zu bedrohen oder zu nötigen. Gleiches gilt für die in Fettschrift gedruckte Äußerung „Dies wird zu weiteren Kosten führen“, wobei hier noch fraglich ist für wen das zutrifft. Dazu empfehle ich Ihnen als Lektüre die §240 und §253 StGB. Vielleicht können Sie sich ja auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt dazu konsultieren, während Sie beide versuchen ein Amtsgericht zu finden, dass willens ist eine Klage für einen Streitwert von € 1,00 zuzulassen.

Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...


:rofl: Super :gut: :gut: :gut:

cardealer
02.08.2007, 12:55
Original von cuteluke

Original von squares
Hier meine Antwort:



Herr XXX,

vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Brief. Sie werden sicher verstehen, dass ich aufgrund der Rücklagenbildung für eventuelle Prozesskosten nicht in der Lage bin die Gebühr für eine Briefbeförderung mit der Deutschen Post oder ähnlichen Dienstleistern zu verauslagen. Daher sehe ich mich gezwungen Ihnen auf dem Wege der neuen elektronischen Post zu antworten.

Fälschlicherweise vermuten Sie mich in dieser Situation haftbar und schadenersatzpflichtig.
Allerdings bin ich zum Zwecke meiner Entlastung bereit Ihnen, ohne Anerkennung einer Rechtpflicht und nach Erfüllung meiner Bedingungen, den vollen Kaufpreis in Höhe von


€ 1,00

zurückzuerstatten. Von einer Erstattung der Versandgebühren in Höhe von € 6,90 muss ich leider absehen, da diese Dienstleistung zweifelsfrei erbracht wurde.

Als Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises steht es Ihnen frei den Holzteller auf eigene Kosten mit einem Paketdienstleister Ihrer Wahl zu mir verbringen zu lassen oder sich das Objekt vor die Stirn zu nageln, wobei ich in diesem Fall auf einem Beweis in Form eines Fotos oder Videos bestehen muss. Zusätzlich muss ich auf einer Rücknahme der negativen Bewertung bestehen.

Nebenbei bemerkt handelt es sich bei dem Teller um Bambusholz, nicht wie fälschlicherweise von Ihnen vermutet um Pappe. Es steht Ihnen frei, sich davon in einem IKEA-Einrichtungshaus Ihrer Wahl zu überzeugen. Der Teller wurde auf den schönen Namen „Hultet“ getauft und ist höchstwahrscheinlich im der Dekorationsabteilung zu finden. Falls Sie danach weiterhin der Meinung sind, dass es sich bei dem Teller um Pappe handelt, verweise ich Sie freundlich an folgende Adresse:

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung
Am Wandersmann 2 - 4
65719 Hofheim-Wallau

Abschließend möchte ich Ihnen noch einige kurze Hinweise für den weiteren Verlauf unserer erfreulichen Geschäftsbeziehung geben. Ich möchte Sie bitten im Laufe der weiteren postalischen oder fernmündlichen Kommunikation von weiteren Drohungen abzusehen.
Bei der von Ihnen geäußerten Zahlungsaufforderung und der dazu im Gegenzug nicht erfolgenden Klage könnte der geneigte Leser durchaus auf die Idee kommen, dass Sie beabsichtigen mich zu bedrohen oder zu nötigen. Gleiches gilt für die in Fettschrift gedruckte Äußerung „Dies wird zu weiteren Kosten führen“, wobei hier noch fraglich ist für wen das zutrifft. Dazu empfehle ich Ihnen als Lektüre die §240 und §253 StGB. Vielleicht können Sie sich ja auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt dazu konsultieren, während Sie beide versuchen ein Amtsgericht zu finden, dass willens ist eine Klage für einen Streitwert von € 1,00 zuzulassen.

Fraglich ist für mich jetzt nur, ob man das mit dem Teller an die Stirn nageln so schreiben kann, oder ob das irgendwie auf Beleidigung hinausläuft...


:rofl: Super :gut: :gut: :gut:

so geil geschrieben :rofl: :rofl: darf man den Text bei Bedarf verwenden??

honey2006
02.08.2007, 13:00
der hammer... unglaubliches knowhow. klar lässt man das drin mit dem vor die stirn nageln.

blarch
02.08.2007, 13:11
Ob sich der Aufwand wegen 1,- reps. 7,90 EUR wirklich lohnt muss jeder selber wissen.

Allerdings bin ich mir nicht sicher ob es Bambusholz wirklich gibt. Bambus ist ja kein Baum sonder gehört zu der Familie der Süssgräser und hat strenggenommen mit Holz nichts zu tun.

Gruss
Wolfgang

Udo
02.08.2007, 15:09
... super gut! Schick ihn ab! Berichte mal, was er darauf schreibt.

Donluigi
02.08.2007, 15:12
Bambus kein Holz?!? Was solls denn. Du kannst Häuser aus Bambus bauen und Parkett aus Bambus fertigen, scheiß der Hund drauf, ob es jetzt ein Baum oder ein Gras ist.

Biet deinem Kollegen an, daß du zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig bist. Ob er sich auf 10 monatliche Raten einläßt?

squares
02.08.2007, 17:00
Original von cardealer
so geil geschrieben :rofl: :rofl: darf man den Text bei Bedarf verwenden??

du weisst ja.. urheberrechtsabgabe und so ;)

nimm was du willst.... (aus dem text ;) )

Die Idee mit den Raten hört sich gut an.. werde ich bei eventueller Antwort mal vorschlagen :rofl:

blarch
02.08.2007, 17:03
Original von Donluigi
Du kannst Häuser aus Bambus bauen (...)
OK, überzeugt! Dann ist Beton aber auch Holz, oder ? :grb: :D

Gruss
Wolfgang

Pete-LV
02.08.2007, 17:22
Ein KLASSE Text , muss man sagen und vor allem alles lassen wie es ist !!!

Bitte Antwort einstellen !!!

Coke330
02.08.2007, 21:31
@Sebastian: Hammer Text!! Habe gut gelacht, unbedingt so abschicken und die Reaktion von dem *****i hier posten!!!!!


___________
Gruß
Michael

ehemaliges mitglied
02.08.2007, 21:38
Sagt mal, tickt ihr eigentlich alle noch ganz richtig ????? Euch wegen so nem Deppen einen Kopp zu machen ?????????

Kaum geh ich in Urlaub, muß ich hinterher hier so einen Sch*** lesen......

Das alles wegen EURO 7,90 ????? Ich würde den ***** überhaupt nicht mehr beachten, das lohnt die Zeit nicht.

Sofern noch nicht bewertet, würde ich ihm ne richtig miese Bewertung reinknallen, anderenfalls auf seine Bewertung zumindest erwidern. Und Aus wärs.

Mawal
02.08.2007, 21:41
Original von Ticktacktom
Sagt mal, tickt ihr eigentlich alle noch ganz richtig ????? Euch wegen so nem Deppen einen Kopp zu machen ?????????

Kaum geh ich in Urlaub, muß ich hinterher hier so einen Sch*** lesen......

Das alles wegen EURO 7,90 ????? Ich würde den ***** überhaupt nicht mehr beachten, das lohnt die Zeit nicht.

Sofern noch nicht bewertet, würde ich ihm ne richtig miese Bewertung reinknallen, anderenfalls auf seine Bewertung zumindest erwidern. Und Aus wärs.


so mein Lieber...du bist offensichtlich noch nicht erholt....



...ab...ab nach Sylt für weitere zwei Wochen... :D

PCS
02.08.2007, 21:42
Original von Mawal
so mein Lieber...du bist offensichtlich noch nicht erholt....



...ab...ab nach Sylt für weitere zwei Wochen... :D


LOL!! Hatte einen ähnlichen Gedanken.... ;)

karlhesselbach
02.08.2007, 21:43
Original von Ticktacktom
Sagt mal, tickt ihr eigentlich alle noch ganz richtig ????? Euch wegen so nem Deppen einen Kopp zu machen ?????????

Kaum geh ich in Urlaub, muß ich hinterher hier so einen Sch*** lesen......

Das alles wegen EURO 7,90 ????? Ich würde den ***** überhaupt nicht mehr beachten, das lohnt die Zeit nicht.

Sofern noch nicht bewertet, würde ich ihm ne richtig miese Bewertung reinknallen, anderenfalls auf seine Bewertung zumindest erwidern. Und Aus wärs.

Die haben sich hier halt Gedanken gemacht, wie Sie
mit einem Schlag Deine teuer erkaufte Erholung zum nichts zerreiben können :D

ehemaliges mitglied
02.08.2007, 21:44
Original von karlhesselbach

Original von Ticktacktom
Sagt mal, tickt ihr eigentlich alle noch ganz richtig ????? Euch wegen so nem Deppen einen Kopp zu machen ?????????

Kaum geh ich in Urlaub, muß ich hinterher hier so einen Sch*** lesen......

Das alles wegen EURO 7,90 ????? Ich würde den ***** überhaupt nicht mehr beachten, das lohnt die Zeit nicht.

Sofern noch nicht bewertet, würde ich ihm ne richtig miese Bewertung reinknallen, anderenfalls auf seine Bewertung zumindest erwidern. Und Aus wärs.

Die haben sich hier halt Gedanken gemacht, wie Sie
mit einem Schlag Deine teuer erkaufte Erholung zum nichts zerreiben können :D

Ihr habts auch schon fast wieder geschafft........ :D ...noch 3 Tage Forum, und ich muß wieder wech........ :gut:

PCS
02.08.2007, 21:45
3 Tage? :D

ehemaliges mitglied
02.08.2007, 21:49
ich seh schon, du und deine Zensur, ihr schafft mich an einem Abend.... ;-)))))