PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HILFE Frage an Spezialisten



uhrenmaho
12.08.2007, 13:33
Hallo zusammen,

habe einige Fragen an die Spezialisten und benötige dringend aussagekräftige Antworten:

Paar, seit 21 Jahren zusammenlebend und seit 9 Jahren verheiratet, er hat 2 erwachsene Kinder aus erster Ehe und es besteht kein Ehevertrag oder Gütertrennung. Sie erbt jetzt einen schönen Geldbertrag.

1.) Steht dem Ehemann von diesem geerbten Geld der Ehefrau etwas zu?

2.) Wie kann verhindert werden, dass die beiden erwachsenen Kinder des Ehemannes von dem geerbten Geld der Ehefrau einen Pflichtanteil bekommen, falls der Ehemann verstirbt? Die Kinder des Ehemannes haben ja im Prinzip mit dem geerbten Geld der Ehefrau nichts am Hut. Das geerbte Geld soll angelegt werden und dient als Altersvorsorge der Ehefrau. Hilft hier vielleicht ein "Berliner Testament" welches den Pflichtanteil der Kinder des Ehemannes ausschließt?

Die Ehefrau ist seit 15 Jahren Eigentümerin eines Hauses, dessen Kaufpreis damals 500.000 DM betrug. Das Haus soll nun für 220.000 Euro verkauft werden.

3.) Steht dem Ehemann aus dem Kaufpreis des Hauses etwas zu, trotzdem sie erst seit 9 Jahren verheiratet sind (sie ist aber schon seit 15 Jahren Eigentümerin) und das Haus mit Verlust verkauft wird?

4.) Haben die Kinder des Ehemannes nach seinem Tod auf dem Verkaufspreis ein Anrecht auf einen Pflichtanteil, obwohl sie mit dem Haus überhaupt nichts zu tun haben und dieses wie erwähnt mit Verlust verkauft wird?

Fazit ist, eine Ehefrau erbt und es soll verhindert werden, dass die Kinder des Ehemannes nach dessen Tod von diesem Erbe etwas erhalten, auch keinen Pflichtanteil. Ist dies einfach mit einem Berliner Testament möglich? Kann die Ehefrau von dem Verkaufspreis des Hauses ein neues Haus kaufen und sich nur alleine im Grundbuch eintragen lassen, so das sie alleine Eigentümerin ist und der noch lebende Ehemann nur ein Nutz und Nießrecht in dem neuen gekauften Haus erhält.

Es ist etwas schwierig, glaube aber, dass die Super-Spezis hier im Forum auch darauf eine Antwort geben können.

Gruß Manfred

orange
12.08.2007, 13:44
frag-einen-anwalt (http://www.frag-einen-anwalt.de)

Mawal
12.08.2007, 13:45
1. nein, solange die Ehe besteht, bei Scheidung 50%

2. da braucht man nix verhindern, die Kinder aus 1. Ehe erben nur vom Vater. Das durch die Ehefrau ererbte Geld sehen sie nur, Ehefrau zuerst stirbt ud Ehemann erbt.
(Berliner Testatment schließt Pflichteilsanspruch nicht aus)

3. nein

4 entfällt bzw. siehe 2.


wie immer ohne Gewähr...

EXPLORER
12.08.2007, 13:53
Original von Mawal
1. nein, solange die Ehe besteht, bei Scheidung 50%


erbe ist imho kein zugewinn, daher bei scheidung kein anspruch.

(das ist nur meine meinung, wissen tue ich es auch nicht genau.)

ehemaliges mitglied
12.08.2007, 13:57
Wer jetzt hier berät, kriegt von mir ne Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz....... *grins*

NicoH
13.08.2007, 12:16
Original von EXPLORER

Original von Mawal
1. nein, solange die Ehe besteht, bei Scheidung 50%


erbe ist imho kein zugewinn, daher bei scheidung kein anspruch.

(das ist nur meine meinung, wissen tue ich es auch nicht genau.)

Deine Meinung dürfte sich mit der geltenden Rechtslage decken: § 1374 Abs. 2 BGB: Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt in den Güterstand von Todes wegen erwirbt, wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.

Viel Spaß-
Nico

KVSUB
13.08.2007, 12:32
Ehe ohne Ehevertrag ist immer eine Zugewinngemeinschaft.

Das heisst alles was ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, bleibt auch im Falle einer Scheidung seins, da wird nichts geteilt!

Alles was die Leute im Verlauf ihrer Ehe hinzugewinnen als Vermögen, wird im Falle einer Scheidung geteilt!

Berliner Testament regelt nur die Erbfolge, soll heissen, zuerst alles der Überlebende Ehegatte und die Kinder noch nichts, stibt der länger Lebende Ehegatte bekommen alles die Kinder!
Hier sind es sind es jedoch die Kinder des Mannes und nicht die der Frau, sie erben also nicht´s, es sei denn die Frau hat die Kinder adoptiert! ;)

`Wenn der Mann länger lebt und es wurde ein Berliner Testament vereinbart, bekommt der Ehemann alles und seine Kinder könnten bei seinem Tod dann doch alles erben, da sie ja vom Vater erben können! Also Vorsicht mit dem Berliner Testament!

Hausverkauf ist unproblematisch, bleibt alles bei der Frau!

Alles ohne Gewähr, und hetigst gegen das Rechtsberatungsgesetzt! :D

NicoH
13.08.2007, 12:36
Original von KVSUB
Alles was die Leute im Verlauf ihrer Ehe hinzugewinnen als Vermögen, wird im Falle einer Scheidung geteilt!


Eben nicht - s.o.

N.

KVSUB
13.08.2007, 12:38
Original von NicoH

Original von KVSUB
Alles was die Leute im Verlauf ihrer Ehe hinzugewinnen als Vermögen, wird im Falle einer Scheidung geteilt!


Eben nicht - s.o.

N.

Sorry ich sprach von dem Falle der SCHEIDUNG!!! :op:

Im Falle des Todes hast Du natürlich recht! ;)

NicoH
13.08.2007, 12:55
Konstantin,

ich spreche nur ungern über Tod und Scheidung ;)

Von dem Prinzip, dass *alles*, was während der Ehe an Vermögen dazukommt, im Falle der Scheidung durch zwei geteilt wird, gibt es eine Ausnahme: jeder darf nicht nur das behalten, was er vorher hatte, sondern auch das, was er während der Ehe geerbt hat.

Der Gesetzgeber wollte das, was seinen Ursprung nicht in der Ehe hat (sondern im Tod eines Erblassers), auch nicht unter die Ausgleichspflicht fallen lassen.

Also, Explorer schreibt: "erbe ist imho kein zugewinn, daher bei scheidung kein anspruch.", und Du schreibst: "Alles was die Leute im Verlauf ihrer Ehe hinzugewinnen als Vermögen, wird im Falle einer Scheidung geteilt!", und da hat Explorer eben recht.

Wenn ich in einer Zugewinngemeinschaft verheiratet bin, meine Frau erbt während der Ehe 10 Millionen, dann habe ich im Fall der Scheidung keinen Anspruch auf die Hälfte der 10 Millionen, weil diese ihren Ursprung nicht in der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft haben, sondern in einer Erbschaft.

Geregelt ist das Ganze in § 1374 Abs. 2 BGB.

Verstehen wir uns jetzt??

Beste Grüße-
Nico

Tom, für Deine Abmahnung mangelt es an den Voraussetzungen, Art. 1 § 3 Nr. 2 RBerG ;)

KVSUB
13.08.2007, 13:03
Original von NicoH
Konstantin,

ich spreche nur ungern über Tod und Scheidung ;)

Von dem Prinzip, dass *alles*, was während der Ehe an Vermögen dazukommt, im Falle der Scheidung durch zwei geteilt wird, gibt es eine Ausnahme: jeder darf nicht nur das behalten, was er vorher hatte, sondern auch das, was er während der Ehe geerbt hat.

Der Gesetzgeber wollte das, was seinen Ursprung nicht in der Ehe hat (sondern im Tod eines Erblassers), auch nicht unter die Ausgleichspflicht fallen lassen.

Also, Explorer schreibt: "erbe ist imho kein zugewinn, daher bei scheidung kein anspruch.", und Du schreibst: "Alles was die Leute im Verlauf ihrer Ehe hinzugewinnen als Vermögen, wird im Falle einer Scheidung geteilt!", und da hat Explorer eben recht.

Wenn ich in einer Zugewinngemeinschaft verheiratet bin, meine Frau erbt während der Ehe 10 Millionen, dann habe ich im Fall der Scheidung keinen Anspruch auf die Hälfte der 10 Millionen, weil diese ihren Ursprung nicht in der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft haben, sondern in einer Erbschaft.

Geregelt ist das Ganze in § 1374 Abs. 2 BGB.

Verstehen wir uns jetzt??

Beste Grüße-
Nico

Tom, für Deine Abmahnung mangelt es an den Voraussetzungen, Art. 1 § 3 Nr. 2 RBerG ;)

Ja! :D

Jetzt ist´s klar! :gut:

Da sieht man mal, das das mit der Netztberatung, wie unser lieber TickTackTom immer ganz richtig sagt eine sehr dünnes Brett ist! :D

Besser ist in jedem Falle der Gang zum, möglichst spezialisierten Anwalt!
Hatte zwar Erbrecht als Prüfungsfach im 1 Staatsexamen, das ist aber mittlerweile auch schon wieder 14 Jahre her, da bleiben nur noch Rudimente! =(

NicoH
13.08.2007, 13:07
:gut:

uhrenmaho
14.08.2007, 20:58
Original von KVSUB
Ehe ohne Ehevertrag ist immer eine Zugewinngemeinschaft.

Das heisst alles was ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, bleibt auch im Falle einer Scheidung seins, da wird nichts geteilt!

Alles was die Leute im Verlauf ihrer Ehe hinzugewinnen als Vermögen, wird im Falle einer Scheidung geteilt!

Berliner Testament regelt nur die Erbfolge, soll heissen, zuerst alles der Überlebende Ehegatte und die Kinder noch nichts, stibt der länger Lebende Ehegatte bekommen alles die Kinder!
Hier sind es sind es jedoch die Kinder des Mannes und nicht die der Frau, sie erben also nicht´s, es sei denn die Frau hat die Kinder adoptiert! ;)

`Wenn der Mann länger lebt und es wurde ein Berliner Testament vereinbart, bekommt der Ehemann alles und seine Kinder könnten bei seinem Tod dann doch alles erben, da sie ja vom Vater erben können! Also Vorsicht mit dem Berliner Testament!

Hausverkauf ist unproblematisch, bleibt alles bei der Frau!

Alles ohne Gewähr, und hetigst gegen das Rechtsberatungsgesetzt! :D

Hallo Konstantin,

:gut:genau so ist es auch nach meinen Recherchen korrekt.
Ich bedanke mich auch bei den restlichen Forumer für die rege Beteiligung und würde vorschlagen, den Tread zu schließen.

Gruß Manfred

maut
14.08.2007, 21:35
Original von uhrenmaho

3.) Steht dem Ehemann aus dem Kaufpreis des Hauses etwas zu, trotzdem sie erst seit 9 Jahren verheiratet sind (sie ist aber schon seit 15 Jahren Eigentümerin) und das Haus mit Verlust verkauft wird?

Gruß Manfred


ich habe vom recht keine ahnung, muß aber sagen, daß der fall als solcher mich
etwas wundert. führen die jetzt eine ehe oder nicht? 8o

luxury_david
14.08.2007, 22:22
Erbschaften sind zwar von Zugewinn nach § 1374 ausgeschlossen, nicht jedoch die Erträge derselben. D.h. Mieteinnahmen bei geerbten Immobilien oder Zinserträge beim Vermögen fallen wiederum voll unter den Zugewinn.

Daher kurz:
1. Ehemann steht vom Erbe selbst nichts zu, jedoch die Hälfte der Erträge
2. Kinder des Ehemannes haben auf Erbe der Ehefrau keine Anrecht, wenn keine diesbzgl. testamentarische Regelung besteht
3. Ehemann steht vom Erlös des Hauses nichts zu, wenn dieser nicht höher ausfällt als der ursprgl. KP
4. Wenn Ehemann nicht zuvor testamentarisch von seiten der Frau bedacht war, steht seinen Kindern nichts vom Haus zu.

JakeSteed
14.08.2007, 22:26
Originally posted by Ticktacktom
Wer jetzt hier berät, kriegt von mir ne Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz....... *grins*

...das es ja hoffentlich in der konkreten Form nicht mehr allzulange gibt

paddy
14.08.2007, 23:08
Dann beginnt das Chaos ... und die guten Anwälte habe noch merh zu tun.

Der meiner Mienung nach einzig sinnvolle Ratt: Geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht.

Wenn dir ein Zahn weh tun gehst du ja auch nicht zum Allgemeinmediziner.

JakeSteed
14.08.2007, 23:31
Damit hast du sicher Recht. Wie alles im Leben hat das Ganze aber auch noch ne andere Seite.

Fall im engen Freundeskreis:
Stammkunde eines Autohauses hat einen nicht verschuldeten Unfall. Autohaus gibt Stammkunden neue Karre und beruhigt Stammkunden "Mach Dir keine Sorgen, wir regeln Alles mit gegnerischer Versicherung, Kosten, Leihwagen etc."
Der Anwalt des Stammkunden kriegt davon Wind und klagt gegen das Autohaus. Der Stammkunde ist nicht in der Lage seinen eigenen Anwalt zurückzupfeifen. Authaus muss zahlen und zwar ordentlich. Stammkunde ist nun kein Stammkunde mehr. Anwalt hat einen Mandanten weniger. Wenn sich das Authaus um nichts gekümmert hätte und der Kunde alles selbst mit den Versicherungen geregelt hätte, wäre der Anwalt ebenfalls nicht eingeschaltet worden, weil die Schuldfrage beim Unfall unstrittig war.

Und das ist nur eines von vielen Beispielen.

Wenn Du wie ich Berater für ISO 9001 und 14001 Zertifizierungen/Audits sein willst und ebenfalls Unternehmen die in erneuerbaren Energien ihr Glück versuchen, in Sachen EEG etc. beraten willst, dann bewegst du dich ständig auf dünnem Eis, da über kurz oder lang immer öfter juristische Fragen auftauchen.
Der Umstand, dass du fachlich mehr als kompetent bist und außerdem (bald) L.L.M Abschluss hast, hilft dir dank §1 Rechtsberatungsgesetz trotzdem nichts.
Deswegen wünsche ich mir doch eine Aufweichung desselbigen in bestimmten Bereichen :op:

paddy
15.08.2007, 07:39
Ich gebe dir auch Recht. Welcher Spezialist hat das nicht ab und an, dass er in seinem Bereich auch im Bezug auf teilweise juristische Fragen mehr Ahnung hat als der "Allgemeinmediziner". Nur wo willl man die Grenze ziehen.

Was sich mir bei dem von dir geschilderten Fall allerdings nicht so recht erschließt:

Was hat das Autohaus getan um verklagt zu werden, die Übernahme Schadensabwicklung ist doch keine Rechtsberatung? Das mach doch jeder Versicherungsmakler.
Wie kann ein Anwalt ohne Vollmacht seines Mandanten Klage erheben und wie kann man nicht in der Lage sein selbigen zurückzupfeifen?

KVSUB
15.08.2007, 10:17
Meiner Ansicht nach besteht das Hauptproblem, bei Rechtsberatungen wie sie manchmal hier stattfinden vor allem darin, das der Sachverhalt um den es geht, von dem Betroffenen geschildert wird!

Das hat in der Regel zur Folge, das der Sachverhalt, möglicherweise auch unbewußt, ein bischen "schöngefärbt" wird, weil das Verlangen da ist möglichst was positives für sich selbst zu hören.

Darüber hinaus ist es ja in der Regel ein blutiger Laie, der den Sachverhalt schildert, da dieser oft nicht weiß, was juristisch relevant ist und was nicht, werden häufig die entscheidenen juristischen Details gar nicht vorgetragen, die dem Fall eine unerwartete Wendung geben könnten, weil der Laie nie damit gerechnet hatte das das wichtig sein könnte.

Daher vertritt TickTackTom eigentlich die einzig richtige Auffassung und rät immer zum Gang zum spezialisierten Anwalt, der sich anhand der Unterlagen und einer anders möglichen Befragung, wenn der "Kunde" vor einem sitzt ein besseres Bild machen kann!

Der Rat der hier, gutgemeint, erfolgt könnte sich als übler Schuß nach hinten entpuppen, weil man zur fachgerechten Bewertung schlicht nicht alle relevanten Fakten auf dem Tisch hatte und dadurch einen falschen Rat erteilt hatte.

GG2801
15.08.2007, 10:35
Original von paddy
Wie kann ein Anwalt ohne Vollmacht seines Mandanten Klage erheben und wie kann man nicht in der Lage sein selbigen zurückzupfeifen?

Das wüßte ich jatzt aber auch mal gerne... :grb:

KVSUB
15.08.2007, 10:38
Original von GG2801

Original von paddy
Wie kann ein Anwalt ohne Vollmacht seines Mandanten Klage erheben und wie kann man nicht in der Lage sein selbigen zurückzupfeifen?

Das wüßte ich jatzt aber auch mal gerne... :grb:

Ich geh mal davon aus, das er das Autohaus wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetzt verklagt hat! ;)

Das hat dann ja nix mit dem Mandantenverhältnis zu tun, sondern bildet ja einen eigenen Sachverhalt, den der Anwalt aus eigenem Intresse verfolgen kann.

Die Strafe resultiert wohl dann aus einer Verurteilung wegen Verstosses gegen eben jenes Gesetz!

NicoH
15.08.2007, 10:46
Jau, wenn man keine Arbeit hat, schafft man sich welche ;) ...oder postet den ganzen Tag bei R-L-X

N.

uhrenmaho
15.08.2007, 15:01
Original von maut

Original von uhrenmaho

3.) Steht dem Ehemann aus dem Kaufpreis des Hauses etwas zu, trotzdem sie erst seit 9 Jahren verheiratet sind (sie ist aber schon seit 15 Jahren Eigentümerin) und das Haus mit Verlust verkauft wird?

Gruß Manfred


ich habe vom recht keine ahnung, muß aber sagen, daß der fall als solcher mich
etwas wundert. führen die jetzt eine ehe oder nicht? 8o

:gut:Jou Niels, seit 9 Jahren!!!!!!!!!!