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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrzeugverkauf: Hilfe!!



ehemaliges mitglied
13.08.2007, 09:28
Shit, so oft ein Auto verkauft und jetzt will mir ein Käufer ans Bein pissen.

Fakt: Auto in einem Forum zum Verkauf angeboten mit allerlei Zubehör.

Interessent kommt, kauft, (KV wie üblich "Fahrzeug wie besichtigt und probegefahren ohne Gewährleistung und Garantie"), wir gehen alle Zubehörteile durch ich erkär ihm alles er ist happy und fährt heim.

Jetzt, 3 Monate später kommt er drauf, daß in der Forumsanzeige 2 Teile drinnen standen die ned dabei waren. (Es handelt sich hierbei um Kleinigkeiten, keine Reifen oder so). 8o

Dai ich diese Teile zum Zeitpunkt des Verkaufes schon verkauft habe waren die ned dabei, was aber beim Durchchecken des Verkaufs vom Käufer nicht beanstandet wurde.

Gegenstand des Kaufvertrags ist das Fahrzeug selbst, die Zubehörteile werden nicht extra angeführt.

Jetzt will er die Sachen mittels Rechtsschutzversicherung einfordern. (Seine Wertangabe bei Neupreis ca. 250,-, die Teile waren aber arg gebraucht.)

Meine Frage: Ist er im Recht?

Er beruft sich darauf, daß im KV die Teile drinnen stehen (was sie nicht tun, sondern nur in dem Internetangebot), hat sich in den Urlaub vertschüßt und mir ein Ultimatum gestellt ihm die Kohle oder die 2 Teile zu schicken. 8o

Der Kerl geht mir echt auf den Sack.

PS: 2 Autos nach Tirol verkauft und 2x Stress mit den Käufern. Mach ich nie wieder. :rolleyes:

Explorer MUC
13.08.2007, 09:29
wie teuer war das fahrzeug? würde mich mal interessieren!!
und welche beiden teile waren angegeben die anscheinend gefehlt haben??

botti800
13.08.2007, 09:30
gar nix machen...

soll er doch mal beweisen dass die teile nicht dabei waren :rolleyes:

Donluigi
13.08.2007, 09:32
Schieß ihm doch die Gebrauchtteile in der Bucht und liefer sie nach. Wenn sie in der Annonce drin stehen, bist du zumindest moralisch im Obligo.

blarch
13.08.2007, 09:35
Original von botti800
gar nix machen...

soll er doch mal beweisen dass die teile nicht dabei waren :rolleyes:
So sehe ich das auch! Es dürfte für ihn schwierig sein zu beweisen, dass Du ihm die Teile nicht gegeben hast.

Gruss
Wolfgang

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 09:47
Moralisch bin ich gefestigt. *g*

Kaufpreis war 5000,-, die fehlenden Teile eine Stoffabdeckung fürs Fahrzeug und 2 Weichtaschen die am Überrollbügel befestigt werden. (Also WIRKLICH nix wichtiges).

Er ist wirklich sekkant, als die Verteilerkappe verrutschte wars ja auch meine Schuld.

Ich brauch ihm ja nicht beweisen daß ich ihm die Teile geliefert habe da das Zubehör im KV nicht angeführt war.

Es geht mir ja auch ned um Beschiss, aber der Typ nervt mich derart an.

Mawal
13.08.2007, 09:50
250€ sind 5% des Transaktionsvolumens...wofür den Aufriß?


ich würde 125€ cash bieten...damit Ruhe ist...


ähnlich wie Tobias denke ich, dass du eine Verpflichtung hats, diese Teile auch zuliefern...


übersetze das mal in die Welt dieses Forums...Anker und Booklet fehlt obwohl in der SC aufgeführt...dü würdest hier getoastet werden... ;)

Edmundo
13.08.2007, 09:54
Ich würde gar nichts bieten und den Typen auf meine Ignore-Liste setzen.

1. kann er Dir nicht beweisen, dass er die Teile nicht bekommen hat
2. hat er kein recht darauf, da die Teile nicht Gegenstand des Verkaufes waren (Kaufvertrag).
3. Hat das Angebot nichts mit dem Verkauf zu tun. Ggf. hat er Dich ja auch runtergehandelt und wollte die Sachen nicht. Wie will er das beweisen?
4. Wird die Sache keine Rechtschutz übernehmen, da viel zu unsicher. ;)

Ergo: Nicht mit solchen Typen beschäftigen.

botti800
13.08.2007, 09:57
im winter ists dort früh dunkel und lange kalt... inzuchtfaktor nicht vergessen :D ;)

Donluigi
13.08.2007, 09:59
Lustig, wie die Verfechter von Anstand und Moral plötzlich zu Kulanz-Talibans mutieren, wenn man mit Geben statt mit Nehmen dran ist. Wenn es in der Anzeige drin stand, ist die Sache doch klar. Nochmal: kauf das Gerümpel in der Bucht und schick ihm die Gebrauchtteile zu, alles andere ist schmockhaft.

Explorer MUC
13.08.2007, 09:59
er kann dir ja wie gesagt nicht nachweisen, dass die teile gefehlt haben....

gib ihm einen 100er und dann ist gut!!

hoppenstedt
13.08.2007, 10:00
Original von botti800
im winter ists dort früh dunkel und lange kalt... inzuchtfaktor nicht vergessen :D ;) :rofl:--> Alle Blutgruppe I :rofl: :rofl: Zum ernsten Teil: Ich denke, eine gütliche Einigung im Sinne einer Art Vergleichs fände ich für beide Seiten das Beste. Die Lösung mit 125 cash finde ich gut & überlegenswert. So ganz unrecht hat der Tiroler ja nun nicht.

blarch
13.08.2007, 10:01
Original von Mawal
übersetze das mal in die Welt dieses Forums...Anker und Booklet fehlt obwohl in der SC aufgeführt...dü würdest hier getoastet werden... ;)
Naja ... ein bisschen anders verhält es sich hier schon.

1. Sind es nebensächliche Dinge
2. Wurde das Auto besichtigt und so gekauft
3. Wurden die Teile nicht im Kaufvertrag aufgeführt und nur dieser gilt

oder übersetzt in die Welt dieses Forums:

Es wird hier eine Uhr komplett angeboten. Ich schaue mir die Uhr bei dem Verkäufer an und sehe, dass div. Teile fehlen. Ich kaufe sie trotzdem und es sind nur die Teile im Kaufvertrag festgehalten die auch tatsächlich dabei sein bzw. es ist ausser der Uhr gar nichts festgehalten worden ... ich würde mal sagen, dass ich Pech (oder Dummheit) der Käufers.

Gruss
Wolfgang

PCS
13.08.2007, 10:07
Original von elmar2001
3. Hat das Angebot nichts mit dem Verkauf zu tun.


Jup.

chess77
13.08.2007, 10:11
Wenn das Fehlen der Teile nicht direkt zur Sprache kam im Verkaufsgespräch, solltest Du in der Tat nachliefern oder zahlen - aber nicht den Neupreis.

Der Vorschlag von Tobias ist angemessen... Such günstig gebrauchte Dinger und schick sie ihm.

Soll man alles extra prüfen, was irgendwo angeboten ist? Wenn der Verkauf klar aus der Annonce hervorgeht, was ich hier annehme, ist alles andere mindestens moralisch *****.

Kiki Lamour
13.08.2007, 10:12
Original von PCS

Original von elmar2001
3. Hat das Angebot nichts mit dem Verkauf zu tun.


Jup.

eben, bei ner auktion wäre es was anderes, aber so? der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer....

Gertschi
13.08.2007, 10:14
Was willst Du hoeren:

Eine moralische oder rechtliche Antwort? :grb:

chess77
13.08.2007, 10:14
Original von PCS

Original von elmar2001
3. Hat das Angebot nichts mit dem Verkauf zu tun.
Jup.
Ist jetzt aber bißchen einfach...

Der Vergleich mit der Uhr im SC ist schon nicht schlecht... ich komme, hole eine Uhr ab, und stelle zu Hause fest, dass die Extra-Lünette fehlt, die angeboten wurde. Pech, weil ich bei der Übergabe nicht drauf geachtet habe? Wohl kaum....

neo507
13.08.2007, 10:16
lass es so wie es ist er kann zwar etwas verlangen aber er wird nichts bekommen.

vertrag ist vertrag und der ist von beiden seiten eingehalten worden.



gruß

jürgen

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 10:17
Naja, aber beim DURCHGEHEN des Zubehörs häte er danach fragen können wenn es ihm gefehlt hätte.
Hat er aber nicht.

3 Monate nacher einzufordern ist einfach ein Witz.

chess77
13.08.2007, 10:18
Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?

blarch
13.08.2007, 10:20
Original von chess77
Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
Ich würde es als Erfahrung abschreiben und mir schwören beim nächsten mal besser darauf zu achten.

Gruss
Wolfgang, dem schon einmal etwas ähnliches passiert ist und der jetzt hällisch darauf achtet

Donluigi
13.08.2007, 10:20
der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer

Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 10:21
Mir wär's ob der Geringwertigkeit und unwichtigkeit der Teile wurscht.
Er hat so oder so einen mehr als guten Deal mit dem Wagen gemacht (= zu billig verkauft) also wenn schon einer den Moralischen haben sollte dann er.
Er hätt ja auch anders schreiben können, aber gleich mit Fristsetzung in 5 Tagen, Rechtsschutzversicherung und "ich bin jetzt 3 Wochen in Urlaub" daherzukommen is nich.

Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 10:23
Original von Donluigi

der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer

Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.

ne, er hat den Wagen gekauft und nicht die Zubehörliste.
Wie gesagt, wir sind das Zubehör durchgegangen und er hat danach unterschrieben.
Es ist auch ned ne Uhr mit Booklet, Anker und Lünieinlage, ds war ne relativ lange Liste.

Ich sollt die in der Liste nicht angeführten Teile die ich mitverkauft habe zurückfordern, war ja auch was wert. :D

blarch
13.08.2007, 10:23
Original von Donluigi

der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer

Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.

Gruss
Wolfgang

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 10:25
Da ich kein Kulanz-Taliban bin, würde ich ihm ein faires Angebot machen, und ihm ein paar Taler rüberschiessen.

Kiki Lamour
13.08.2007, 10:26
Original von blarch

Original von Donluigi

der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer

Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.

Gruss
Wolfgang

eben :cool:

Donluigi
13.08.2007, 10:29
Na, dann mach halt ein juristisches Faß auf wg. Peanuts. An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? Juristisch stichhaltige Ratschläge wirst du hier ohnehin kaum bekommen, weil hier von den großteils deutschen Members sicher keiner weiß, ob in Österreich evtl. anderes Recht gilt.

chess77
13.08.2007, 10:29
Original von blarch

Original von chess77
Wie würdest Du das empfinden, wenn die Seiten vertauscht wären?
Ich würde es als Erfahrung abschreiben und mir schwören beim nächsten mal besser darauf zu achten.

Gruss
Wolfgang, dem schon einmal etwas ähnliches passiert ist und der jetzt hällisch darauf achtet

Als Erfahrung abschreiben... das sagt doch schon ganz klar, dass Du den Käufer beschissen hast. Deine allte Erfahrung auf den nächsten weitergeben ist nicht die korrekte Lösung.

Mit der gleichen Begründung kann die Frau an der Kasse auch jedem zu wenig Wechselgeld geben, kann ja schließlich jeder nachzählen.

Ich kenn ja den Rest des Verkaufsgesprächs nicht, aber für die Teile doppelt zu kassieren (denn der KFZ-Käufer konnte davon ausgehen, dass sie dabei sind) und nur einmal zu liefern, und dann noch eine Nase zu drehen ist für mich

mo
moralisch unterste Kante.

Und auch die rechtliche Seite ist nicht so eindeutig zu deinen Gunsten wie manche das hier gerne sehen würden. Angeboten und dann hinterher nicht mitgliefert? Arglistig verschwiegen? Man könnte schon fast Betrugsabsicht unterstellen, wenn man gut drauf ist.

Edit: Käufer und Verkäufer vertippt....

Mostwanted
13.08.2007, 10:31
Das Angebot hat nix mit dem Verkauf zu tun, super Einstellung. Wenn ich in der Anzeige lese "Auto inkl. Winterreifen/Reserverad/Kompressor/Pannenset usw.) und der Verkäufer schreibt nur den Wagen in den Vertrag, dann jammer ich doch nicht "Schreiben Sie noch jeden Mist an Zubehör rein" sondern gehe davon aus das die Abmachung gilt, gerade bei Kleinteilen.

Du sagst hier sogar das es dabei war und willst Ihn jetzt betrügen, ziemlich uncool - auch wenn er nervt.
Wenn Du das Zeugs nicht hast biete Ihm ein paar Euro an oder besorge es irgendwo, über den Zustand wurde ja nicht gesprochen.

blarch
13.08.2007, 10:33
Original von Donluigi
(...) An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? (...)
Und eben das bezweifle ich, dass der Käufer seine Rechtschutzversicherung davon überzeugen kann die Kosten zu übernehmen. Somit würde ich nicht einmal die Zeit damit verschwenden den Betrag herunterzuhandeln (er will ja 250 EUR und nicht 100 EUR!) geschweige denn eine Überweisung zu tätigen.

Diese Zeit würde ich lieber, wie Du sagst, am Pool verbringen, es scheint ja auch gerade die Sonne ;)

Gruss
Wolfgang

Mostwanted
13.08.2007, 10:35
Original von Kiki Lamour

Original von blarch

Original von Donluigi

der einzige der sich schmockhaft verhält, ist der käufer

Stimmt, suuper-schmockhaft, auf etwas zu bestehen, was man bezahlt hat.
Hat er rechtlich gesehen ja nicht, sonst würde es im Kaufvertrag stehen.

Gruss
Wolfgang

eben :cool:


Ach, Ihr seid Jungs wo man jedes Kleinteil bis hin zum Verbandskasten aufschreiben muss wenn man ein Auto von Euch kauft? Oder bei ner Uhr dann im Vertrag stehen haben muss "Inkl. Bedienungsanleitung, deutschsprachig,vollzählige Seitenanzahl und ohne Eselsohren"

Schämt Euch, ein Mann ein Wort gilt wohl nicht bei allen......traurig traurig.....

chess77
13.08.2007, 10:36
Nur nicht zu zahlen, weil der andere sich den Rechtsweg nicht leisten kann, wird ja immer ärmer. X(

Mostwanted
13.08.2007, 10:36
Original von blarch

Original von Donluigi
(...) An deiner Stelle würd ich lieber meine Zeit an meinem neuen Pool verbringen, als mich mit Anwaltsschreiben befassen zu müssen. Ruhe für 100 Euro - was will man denn mehr? (...)
Und eben das bezweifle ich, dass der Käufer seine Rechtschutzversicherung davon überzeugen kann die Kosten zu übernehmen. Somit würde ich nicht einmal die Zeit damit verschwenden den Betrag herunterzuhandeln (er will ja 250 EUR und nicht 100 EUR!) geschweige denn eine Überweisung zu tätigen.

Diese Zeit würde ich lieber, wie Du sagst, am Pool verbringen, es scheint ja auch gerade die Sonne ;)

Gruss
Wolfgang


Moralisch ist der Käufer im Recht, aber egal. Jeder wie es sein Charakter im befiehlt.

blarch
13.08.2007, 10:38
Original von chess77
Als Erfahrung abschreiben... das sagt doch schon ganz klar, dass Du den Verkäufer beschissen hast. Deine allte Erfahrung auf den nächsten weitergeben ist nicht die korrekte Lösung.
:grb: Wie soll ich als Käufer den Verkäufer be*********, wenn er mich getäuscht hat :grb:


Original von chess77
Ich kenn ja den Rest des Verkaufsgesprächs nicht, (...)
Martin hat ja geschrieben, dass alle Teile einzeln durchgegangen wurden. Und wenn das stimmt, wovon ich mal ausgehe, dann hat der Käufer rechtlich gesehen keine handhabe.


Original von chess77
Und auch die rechtliche Seite ist nicht so eindeutig zu deinen Gunsten wie manche das hier gerne sehen würden. Angeboten und dann hinterher nicht mitgliefert? Arglistig verschwiegen? Man könnte schon fast Betrugsabsicht unterstellen, wenn man gut drauf ist.
Zum einen ist das Angebot in einem öffentlichen Forum nicht rechtsbindend und zum anderen wurde die Ware ja nicht GELIEFERT sondern pers. vom Käufer abgeholt.

Gruss
Wolfgang

Mostwanted
13.08.2007, 10:38
Original von chess77
Nur nicht zu zahlen, weil der andere sich den Rechtsweg nicht leisten kann, wird ja immer ärmer. X(


100% :gut:

Gertschi
13.08.2007, 10:40
He Martin!

Wegen ca. 200 EUR herumscheicen? Zahlt sich das wirklcih aus? Wie schon ein Vorredner geschrieben hat: Geniesse Deinen Pool und verplember die Zeit nicht mit solchen Scheicereien!


Original von Submaniac
Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.

:grb: - Hatte einen gaenzlich anderen Eindruck von Dir... Sag mir, dass ich mich nicht geirrt habe (bzw. ich Deinen Satz missverstanden habe!)

chess77
13.08.2007, 10:42
@Wolfgang:

Sorry, meinte Käufer (vertippt).

Zur rechtlichen Seite wird man wohl immer einen Richter finden müssen, der die eigene Auffassung teilt ;)

Aber man kann ja ein paar Hunnis in einen Anwalt investieren und dann einen Vergleich heraushandeln.

blarch
13.08.2007, 10:50
Hallo Zusammen.

Weil ich es noch nicht geschrieben habe möchte ich nochmals meinen Standpunkt darlegen.

Rechtlich gesehen hat der Käufer keine Chance. Es zählt alleine der Kaufvertrag und wenn er nicht beweisen kann, dass die Teile nicht dabei waren wird es schwer werden.

Moralisch gesehen ist das wieder eine ganz andere Baustelle. Da ist es in der Tat so, dass man sagen kann, dass das Angebot bindend ist (ein Mann ein Wort). Somit würde es sich aus Anstand und Moral gebühren zumindest einen Kompromiss vorzuschlagen.

Ob man jetzt 200 EUR als Peanuts ansieht oder nicht muss auch jeder selber wissen. Wir haben hier zumindest schon über geringere Beträge dikutiert ;)

Gruss
Wolfgang

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 10:53
Original von Gertschi
He Martin!

Wegen ca. 200 EUR herumscheicen? Zahlt sich das wirklcih aus? Wie schon ein Vorredner geschrieben hat: Geniesse Deinen Pool und verplember die Zeit nicht mit solchen Scheicereien!


Original von Submaniac
Der Moralische Aspekt ist mir ejtzt schnurz, ich wollt nur wissen ob er rechtlich an kann.

:grb: - Hatte einen gaenzlich anderen Eindruck von Dir... Sag mir, dass ich mich nicht geirrt habe (bzw. ich Deinen Satz missverstanden habe!)

Entschuldige, ER hat mit Rechtsanwalt und Rechtschutzversicherung angefangen. Er hätte ja auch normal fragen können warum und weshalb da was gefehlt hat. Aber wenn er schon so pitzelig beim Kaufen war und ned dran gedacht hat (ich auch ned) warum dann 3 Monate später plötzlich mit derartigen Geschützen auffahren?

Ich hab die Teile damals einem Kumpel gegeben der sie dringend gebraucht hat, das ging vor.

Gertschi
13.08.2007, 11:03
Martin, Du wirst wissen was Du tust - allerdings laesst das Deine Signature in einem "anderem" Licht erscheinen:


Original von Submaniac

"Lache nicht über die Dummheit der Anderen, sie ist deine Chance"

Mawal
13.08.2007, 11:03
ja, ja....die Kulanz-Taliban und die Hobby-Winkel-Advokaten.... :D


wirklich völlig absurd...


es sprechen doch zwei Gründe die Sache über einen Kompromiß beizulegen...das moralische Obligo und die pure Bequemlichkeit... =)


was soll das Theater... :grb:

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 11:17
So, ich hab dem Kumpel die Teile wieder abgenommen, nen toten Maulwurf mit eingepackt und bring sie dann zur Post.
Will ja hier ned als A R S C H dastehen. *g*

blarch
13.08.2007, 11:26
@Martin

:gut:

Gruss
Wolfgang

hoppenstedt
13.08.2007, 11:30
Martin, wieviel berechnest du ihm für den Maulwurf? :cool: :gut:

HorstDJ
13.08.2007, 11:42
Wie?? 8o 8o Du hast dafür jetzt extra einen Maulwurf getötet? 8o 8o :D


Liebe Grüße

Stefan

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 11:43
Drecksviecher.
Werden bevorzugt von meinem weissen Kater getötet.
der shict auf Artenschutz.

Donluigi
13.08.2007, 11:53
Aah, der tote Maulwurf wird in den 3 Wochen Abwesenheit sicherlich ein prächtiges Aroma entwickeln. Immer noch die beste Art, Schwachmaten abzustrafen :D

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 11:55
Nope, der Maulwurf ist ne Auftragsarbeit an den Kater gewesen. *lol*
Der kann das recht gut.

hoppenstedt
13.08.2007, 12:07
Ich mag Deinen Kater :]

Gertschi
13.08.2007, 12:11
Bleibt ja nur zu hoffen, dass das Paket auch abgeholt wird... und nicht wieder an den Absender retourniert wird! :rofl:

ehemaliges mitglied
13.08.2007, 12:14
Tja, das könnte passieren, drei Wochen bewahrt die Post das niemals auf.
Dann viel Spass.