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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unversichertes packet mit der post???



alexis
10.10.2004, 17:55
hallo wer weiß wie man handelt wenn man was bei ebay verkauft und versicherten und unversicherten versand anbietet.
und der käufer mit unversichertem versand einverstanden ist,das packet losschickt,es aber nicht ankommt!sagt der käufer jedenfalls!
wie soll man sich nun verhalten wenn derjenige nun sich meldet und auf die ware besteht?man kriegt bei der post ja nicht mal so ein durchschlag das man beweisen kann das packet losgeschickt zu haben!

nun will er sein geld zurück oder er will mit anwalt drohen!

sloth
10.10.2004, 18:03
Wollte ich auch sehr gern wissen ?(

montana-max
10.10.2004, 18:07
Ist es dann nicht Aussage gegen Aussage???
Bei solchen fällen ist das Problem, der Verkäufer kann nicht beweisen das der Käufer das Päckchen bekommen hat und der Käufer kann nicht beweisen das der Verkäufer das Päckchen verschickt hat.

Edmundo
10.10.2004, 18:09
Ich verschicke nur per Paket (Versichert und Quittung). Da bist Du alle sorgen los. Wenn Du als Päckchen verschickst oder als Brief, hast Du leider nichts in der Hand. :(

alexis
10.10.2004, 18:11
ja und es lief nicht über ebay!
der artikel den ich ihn geschickt habe wurde immer wieder von ebay gelöscht,also hat er mich persönlich angeschrieben.
ich sagte wenn sie ...haben wollen dann über weisen sie mir 100? und ich schicke es ihnen!gesagt getan,3tage später war das geld auf meinem konto und ich habs losgschickt!unversichert,also ohne beleg!
nun will er ... oder die kohle zurück.
ja bin ich nun deppert?
entweder ist das packet doch angekommen oder echt nicht.aber das ist doch sein problem,oder?

Edmundo
10.10.2004, 18:13
Oder liegt bei einem seiner Nachbarn!!!

montana-max
10.10.2004, 18:14
Wenn er unversichert haben wollte und du das schriftlich hast, dann ist es sein Problem

alexis
10.10.2004, 18:19
naja schriftlich nicht!ich hab ihn nur gesagt er soll 100? überweisen
und ich schicke das packet dann los!habe nichts weiter geasagt.er hat aber auch wiederum nicht verlangt da es als versichertes packet geschickt werden soll! 8o

gmt
10.10.2004, 18:21
ich habe schon so viele pakete verschickt, versichert sowie unversichert und hatte noch nie irgendwelche prob´s...

paß auf das er dich nicht abzockt alexis...wenn du es schriftlich hast, sollte es kein problem sein...

alexis
10.10.2004, 18:27
der kriegt garnix.soll er doch sein anwalt einschalten.
er hat nicht extra gesagt das er ein versichertes packet haben will,also habe ich unversichert geschickt!
der hat bestimmt die ware bekommen und will nun versuchen auch noch die 100? zurück zubekommen!

außerdem ging das ja nichtmal über ebay!
der hat blind mir ne nachricht geschrieben das er ... kaufen will.

ehemaliges mitglied
11.10.2004, 07:56
alexis, warum so geheimnisvoll - hast du etwa für 100 euro die krone deiner explorer vertickt ?

spaß beiseite:
wenn du keinen gefahrenübergang schriftlich vereinbart hast, wird es tatsächlich problematisch.
für ein päckchen bekommst du auch eine quittung über das porto bei der post.
ob du ein paket oder päckchen verschickst, wenn dich der empfänger linken will, kann er immer behaupten, er habe die ware nicht erhalten - soll ja auch tatsächlich schon so fälle gegeben haben, wo steine im paket waren...
von früher - ist aber schon lange her - weiß ich, daß zuerst einmal davon ausgegangen wird, das die post ausliefert.


wieder mal was für die juristen im forum.

Insoman
11.10.2004, 08:16
meine Faustregel bei Postversand: ab Warenwert 40 ? nur noch versicherter Versand. Alles andere wäre mir zu gefährlich.

Das Problem wird in der Tat die Beweisführung.

Dandy
11.10.2004, 08:30
Habe erst letzte Woche ein unversichertes Paket (wohlgemerkt Paket, beim Päckchen funktioniert das irgendwie anderst) mit der Post verschickt und die nette Dame am Schalter hat mich doch sehr deutlich darauf hingewiesen, daß ich die Durchschrift der Paketkarte hätte mitbringen sollen ...
Darauf wurde nämlich eine Art Quittung gedruckt. Da ich die Durchschrift natürlich nicht dabei hatte, hat sie mir die Quittung (Einlieferungsbeleg???) auf ein Blanko-Papier gedruckt ....
Ok, das löst Dein Problem sicher nicht.


außerdem ging das ja nichtmal über ebay!

der hat blind mir ne nachricht geschrieben das er ... kaufen will.
Das hilft Dir auch nicht weiter. Nach Deiner Schilderung ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Ich würde erstmal versuchen, die Sache auszusitzen. Wenn es dann aber zu heftig wird (Anwalt, Klage, usw.) würde ich wohl den Hunni wieder rausrücken und unter Lehrgeld verbuchen.

16610 LV
11.10.2004, 08:35
ich habe mit über 450 Käufen und Verkaufen über Ebay noch nie Probleme wg. einer "Nichtlieferung" gehabt....will sagen, es ist immer alles angekommen, paß auf, dass er Dich nicht abzockt.... ;)

alexis
11.10.2004, 08:41
für ein päckchen(unversichert) kriegt man bei der post keine quittung!!

dann muß man statt 4,70? halt 6,80? zahlen dann hat man automatisch
diesen beleg mit der durchschrift!

mal abwwrten!

Martini
11.10.2004, 08:48
quittung gibts bei unversichertem versand türlich nicht, hast du die normale rechnung von der post wenigstens noch? mit der kannst du notfalls auch eine wenig druck machen...auch wenn nicht draufsteht an wen was verschickt wurde....

alexis
11.10.2004, 09:03
ne leider nicht!habe ich auch nicht drauf bestanden!

siebensieben
11.10.2004, 09:11
Klingt zwar blöd, aber ich würde so verfahren: Erst mal warten. Manchmal kommt nur heiße Luft, und kein Anwalt. Wenn er's doch macht, das zweite Schreiben des Anwalts abwarten und dann - zahlen! 100 Euro sind allemale weniger als manches 15-Minuten-Honorar eines Anwalts. Denn die 100 Euro sind sicher das geringere Problem - und du sparst selber Kosten, Nerven usw.

Und dann schwörst du dir, es in Zukunft anders zu machen!

alexis
11.10.2004, 09:13
ich hab ne privat rechtschutz! :D

ehemaliges mitglied
11.10.2004, 09:51
eine rechtschutzversicherung hilft dir mienes wissens nur, wenn du klagst, nicht wenn du beklagt wirst.

zur quittung: bei der post gibt es für JEDE briefmarke eine quittung, so auch für dein porto auf ein päckchen, gestempelt mit dem tag der aufgabe bei der post.

alexis, wenn du schon an fremde leute was verschickst und ein leistungsaustausch (geld - ware) dahinter steht, dann laß dir in zukunft solche belege lieber aushändigen ! finde ich schon etwas zu lässig, auf eine quittung zu verzichten.

Passion
11.10.2004, 10:17
:)) :)) Ach - ich liebe es Sylvies faktisch - sachliches Wissen am morgen zu studieren !! :)) :))

Verstehst was von Deinen Dingen merke ich! :))

CHT
11.10.2004, 10:28
Original von oysterfan
eine rechtschutzversicherung hilft dir mienes wissens nur, wenn du klagst, nicht wenn du beklagt wirst. 8o 8o 8o 8o

Na, das halte ich aber für ein Gerücht !

alexis
11.10.2004, 11:04
ich auch!

ehemaliges mitglied
11.10.2004, 11:10
habe nachgefragt: es gibt ausnahmen, da tritt die rs-vers. NICHT ein.

z.b. fälle, wo es um haftpflichtschäden geht.

und laßt euch gesagt sein: jeder fall, den eine versicherung nicht decken muß, ist reingewinn für die.
die allseits bekannte strategie der versicherungen lautet daher immer erst: wir können keine deckungszusage erteilen, weil...

deshalb würde ich mich grundsätzlich nicht von vorneherein auf die versicherung verlassen.

siebensieben
11.10.2004, 13:48
Gebe Sylvie recht: Das Hauptaugenmerk der Versicherung liegt darin zu überlegen, wie man aus einem Versicherungsfall einen Ablehnungsfall machen kann.

Und Versicherungen können gesunden Menschenverstand nicht ganz ersetzen. ;)

Wenn man also das Nichtversichern konsequent genug betreibt, kann man "Schäden" wie bei alexis locker durch gesparte Prämien ausbügeln.

ehemaliges mitglied
11.10.2004, 19:55
ich glaube wir sollten wieder auf den Ursprung / den Anfang zurück kommen..............

manche sagen:
vorher 1 Stunde nachgedacht erspart 6 Stunden Arbeit / Ärger

vielleicht hat Alexis ja nachgedacht und dann helfen alle guten Ratschläge nicht

komm Alter sag schon, was haste denn gedeal, wenn das immer bei Eboy gelöscht wurde Fakes ? Menschenteile ? oder benutzte Unterhosen ?
hast Du durch nachdenken vorher erkannt das der Untergang Deiner Ware eh nicht versicherbar ist ?

schick dem Knaben die 100 Euro zurück, bevor noch jemand auf die Idee kommt wirklich zu fragen mit was Du da handelst ? und wie lange schon ? und wie oft schon ? und ob das ein Gewerbe ist ? dann wirds teuer, und dann biste froh wenn dir Dein Anwalt / Steuerberater für 100 Euro überhaupt noch die Hand geben..............
da weitet sich Dein Bekanntenkreis aufeinmal sehr schnell, und alles ungenehme fragen von humorlosen Gesellen

schick die Knete zurück und lerne daraus, Du bist jung, Du hast noch Zeit was aus Deinem Leben zu machen,

Gruß Harald

Rolexplo
11.10.2004, 20:34
@ alexis , ich gebe / schicke meine Paketen ohne versicherten Versand grundsätzlich mit einem Zeugen ab.
Du doch sicher auch , oder nicht ;)
War Deine Frau nicht dabei ? ;)

@ controller, du hast recht wer weiß was alexis verschickt hat.
Da könnten die 100 Euros billiger sein :]

Habe mal irgendwo gelesen ( ebay forum vielleicht, weiß nicht mehr )
da dealte jemand mit nachgemachten Bremsbelägen :tongue:
es ging um ein paar euros. Doch der VK weigerte sich die zurückzunehmen.
Da schickte man Ihm den Zoll, Gewerbeaufsichtsamt , Finanzamt usw.
auf den Hals.
Und der Zoll , geht dem sofort nach...
Ich glaube das sind gar keine Beamten :D :D so schnell sind die.

gruß

Ingo.L
11.10.2004, 21:30
Original von Rolexplo

Habe mal irgendwo gelesen ( ebay forum vielleicht, weiß nicht mehr )
da dealte jemand mit nachgemachten Bremsbelägen :tongue:
es ging um ein paar euros. Doch der VK weigerte sich die zurückzunehmen.
Da schickte man Ihm den Zoll, Gewerbeaufsichtsamt , Finanzamt usw.
auf den Hals.
Und der Zoll , geht dem sofort nach...
Ich glaube das sind gar keine Beamten :D :D so schnell sind die.

gruß

Das war ich !!! Und es hat mir einen höllischen Spass gemacht :D :D :D


@alexis


BGB § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Das Risiko trägt der Käufer, falls es sein Wunsch war, die Ware zugeschickt zu bekommen. Du must allerdings berweisen, die Sache verschickt zu haben. Also Beleg oder Zeuge (Deine Frau).

ehemaliges mitglied
11.10.2004, 23:00
Original von Controller
...

komm Alter sag schon, was haste denn gedeal, wenn das immer bei Eboy gelöscht wurde Fakes ? Menschenteile ? oder benutzte Unterhosen ?
...

Gruß Harald


alexis, raus mit der sprache, ich hab auch schon gefragt, also spann uns nicht auf die folter... 8) 8o :D

gmt
11.10.2004, 23:11
Original von oysterfan

Original von Controller
...

komm Alter sag schon, was haste denn gedeal, wenn das immer bei Eboy gelöscht wurde Fakes ? Menschenteile ? oder benutzte Unterhosen ?
...

Gruß Harald


alexis, raus mit der sprache, ich hab auch schon gefragt, also spann uns nicht auf die folter... 8) 8o :D

mit gefangen mit gehangen...ich wills lieber nicht wissen :D :D :D :D

alexis
12.10.2004, 09:16
ok.es war ein mieser daytona blender! :D

StefanS
12.10.2004, 09:33
Schäm Dich und dafür 100 Euro zu kassieren, die kosten doch max 30.-Euro. Also ich bin auch schon seit 1999 bei eBay und habe bis heute nur einen Fall gehabt, dass das Päckchen nicht angekomemn ist und da bin ich mir 100% ig sicher, die Kundin hat mich gelinkt.

Also ich gehe so vor, bei Versand per Päckchen, liegt das Risiko beim Käufer, aber in Deinem Fall ist es etwas heikler, da Ihr nichts ausgemacht hattet und der Kunde jetzt auf eine ordungsgemäße Auslieferung der Ware bestehen kann.

mmhhhhh als ich würde auch warten und wenn wirklich ein Schreiben vom RA kommt, dann schnell zahlen, denn ich vermute nicht, dass derjeneige egen eines Blenders zum RA läuft, das kostet Ihn ja mehr, als die Zwiebel wert war....


Auf jeden Fall, war es sehr schwach von Dir wegen den zwei Euro rumzugeizen :wall: :wall: :wall:

Gruß
Stefan
PS. das kostet Dich jetzt 100.- Euro zurück plus 100Euro in die Forumskasse!!

roland
12.10.2004, 09:37
ein mieser Blender für 100 :wall: :wall:

da wunderts mich nicht,daß er sagt,er hätt ihn nicht bekommen!!
dafür krisste ja schon weniger miese winner24Daytons ;) :D

schick ihm doch zur wiedergutmachung noch so´n Teil,dann bisste den müll los und er gibt Ruhe.

andererseits, was will er denn seinem Anwalt sagen: Ich hab ne rolex daytona für nen hunni gekauft und der verkäufer liefert nicht!?!? ;)

alexis
12.10.2004, 09:38
;(

Ingo.L
12.10.2004, 09:42
Kleiner Tipp:

EIn Blender ohne Box geht auch noch als Einwurfeinschreiben durch.

Maxibrief
Länge: von 100 bis 353 mm
Breite: von 70 bis 250 mm
Höhe: bis 50 mm
Gewicht: bis 1000 g

D.h. auch ein Karton mit den Maßen 5cm x 35 cm x 25 cm ist noch ein Einwurfeinschreiben. Da passt viel rein.

Kosten: 3,04 Euro incl. Beleg !!!!!

Insoman
12.10.2004, 09:43
neuen blender für nen 30er kaufen und per Paket (versichert) hinschicken ;)

alexis
12.10.2004, 09:43
mir jetzt auch egal!soll er sich doch mal melden, der blender :D
faketräger haben es nicht besser verdient!

ehemaliges mitglied
12.10.2004, 10:57
schick Ihm doch noch einen SD und Explorer Blender...............

vielleicht ist er dann zufrieden

kann er mal wechseln

Gruß Harald

alexis
14.10.2004, 10:27
kannst du ja machen mit deinen blendern!meine sind echt! :wall:

ehemaliges mitglied
14.10.2004, 11:24
Original von alexis
kannst du ja machen mit deinen blendern!meine sind echt! :wall:


wie jetzt ? Du hast echte Blender ?

ehemaliges mitglied
14.10.2004, 20:18
Original von Controller

Original von alexis
kannst du ja machen mit deinen blendern!meine sind echt! :wall:

in echt ??????? 8o

wie jetzt ? Du hast echte Blender ?


in echt ??????? 8o