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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rolexkauf - Zoll, MwSt. & Co.



mav
13.10.2004, 13:10
Hallo Leute!

Hätte da mal eine Frage und hoffe auf Euer Expertenwissen:

Sagen wir, ich hätte einen Onkel in der Schweiz. Ich würde hier eine Rolex SD kaufen .... bekäme einige Prozent Rabatt und würde meinem Onkel die Uhr zu einem Import in die Schweiz überlassen .... er bekäme 20% MWSt. refundiert und müsste beim Import in die Schweiz ca. 7% bezahlen ... würde einen Steuergewinn von 13% ausmachen ...... weiters würde er mir die Uhr zum Geburtstag - sagen wir mal - wieder schenken ........ dann hätte ich für die Uhr Liste minus Rabatt minus Steuergewinn bezahlt .......

..... nur wie ist die Sache mit der Rechnung (auf Namen des Onkels) und mit den Papieren???? Könnte es da irgendwo ein Problem geben??? Garantie? Reparatur?

Hoffe auf Eure Ratschläge .....

lG
Thomas

Mad Max
13.10.2004, 13:21
Ja klar!
Wenn Du Dich zu Deinem Geburtstag auch dazu entschließen solltest Deinen Hauptwohnsitz in der Schweiz zu verlegen, dann geht die Rechnung voll auf!
Und Rolex repariert Dir Deine Uhr, in den zwei Jahren ab Kaufdatum, so oft wie die Uhr defekt ist. Kein Problem!

:wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall: :wall:

sloth
13.10.2004, 13:25
http://www.mainzelahr.de/smile/unsortierbar/stop.gif

dibi
13.10.2004, 13:36
Hallo Thomas,

die Uhr wird ja dann wieder zurück nach at importiert und es würden wieder die 20% Mwst (für Österreich) anfallen, es dürfte dabei egal sein ob Dein Onkel Dir die Uhr schenkt.

Auf wen die Papiere ausgestellt sind ist egal.

Gruß
Dirk

P.S. Natürlich kann Dein Onkel aber die Uhr problemlos aus der Schweiz mitnehmen, wenn er Dich in at besucht und sie dann bei Dir vergessen, oder auch schenken, das wird niemand merken. Aber Zollmäßig korrekt wäre es nicht.

yorck
13.10.2004, 13:36
http://www.mega-content.de/smilies/smilies_Picture/verrueckt/14.gif

LOL!

Gruß

ehemaliges mitglied
13.10.2004, 13:42
Hallo all,

auch Geschenke müssen ab einem bestimmten Wert bei Einfuhr versteuert werden.
Das genannte System funktioniert nur mit Waren, deren Einfuhr bzw. Ausfuhr in irgendeiner Weise von einem beteiligten Staat gefördert werden (siehe Argrarwaren aus der EU raus und wieder zurück). Diese Dinge sind aber nur legal, wenn nicht die Steuerersparnis Zweck ist.
Zwischen EU-Ländern wird deshalb auch eine Harmonisierung der Steuern versucht, damit z. B. Gewinne nicht in Niedrigsteuerländern anfallen (bis vor einigen Jahren z.B. Niederlande 35% versus 53%).


Gruß

Uwe

Marky
13.10.2004, 14:46
Mit welchen Problemen ist denn überhaupt zu rechnen wenn man hier eine unverzollte Uhr, z.B. von Privat, kauft?

Mark

paddy
13.10.2004, 14:55
Die Eingabe der Worte "Zoll" und "Schweiz" in die forumseigene Suche ist äußerst ergiebig, ;)
aber um es abzukürzen zitiere ich mal aus einem anderen thread: ;)


Original von paddy
Hallo Kinder. Ich, bin der Peter. Und das ist die Geschichte vom Zoll:

- Bei der Geschichte vom Zoll geht es nicht um 80 Cent Zollgebühren. Dabei geht es um die deutsche Mehrwertsteuer die man zahlen muss wenn man im Ausland etwas kauft und es nach Deutschland bringen möchte.
Wenn man das nicht macht nennen das die Männer vom Finanzamt Steuerhinterziehung und der Mann mit der Robe, der heißt Richter, nennt das Straftat.
- Manche glauben, dass das nach vielen Jahren niemanden mehr interessiert: Das ist Quatsch Kinder, denn der, der die tolle Uhr am Arm hat haftet dafür, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde.
- Es ist auch schon vorgekommen, dass Leute mit einer schönen schweizer Uhr am Arm von den freundlichen Herren am Zoll gebeten wurden auszusteigen und nachzuweisen woher die Uhr kommt und ob sie auch alle Gebühren bezahlt haben.
Die, die das nicht konnten, haben dann später den netten Herrn mit der Robe, den Richter kennen gelernt.

Hört sich komisch an, ist aber so. ;)
Das dürfte in AT genauso sein ... :D

gmt
13.10.2004, 17:01
Original von sloth
http://www.mainzelahr.de/smile/unsortierbar/stop.gif


lol :D :D

ehemaliges mitglied
13.10.2004, 17:19
also Leute, für Deutschland sehe ich das ganz pragmatisch

Zollvergehen / Steuerhinterziehung ist nach zehn Jahren verjährt
Achtung Jahre nicht anteilige Jahre die man bei uns Monate nennt

die 1993 zu Weihnachten in Singapore bei RolexKonzi erstandene SD darfst Du seit Januar 2004 wieder öffentlich tragen

is doch gaaaaanz einfach oder

Gruß Harald

hugo
13.10.2004, 17:47
müsst ihr probleme haben.
fragt doch mal in genf an ob sie nicht eventuell sogar an euch
direkt verkaufen.
spart mit sicherheit am meisten,auch dann noch wenn ordnungsgemäß versteuert wird.
scherz!!
gruss
hugo

trudero112
13.10.2004, 18:05
Man muß nur Schmerzfrei genug sein und drei Kinder ins Auto packen, dann denken die Grenzer "Der hat andere Probleme" :))

market-research
13.10.2004, 19:30
Ich habe doch nicht bei jedem Grenzübertritt alle Papiere bei mir und ich bin sehr oft geschäftlich grenzüberschreitend unterwegs. Kleiner Tipp am Rande, was ich natürlich nie tun würde (falls der nette Herr mit der Robe mitliest): Uhr am Handgelenk, Papiere, Box, etc. später jeweils einzeln mit der Post, easy, oder?!

GMT - MASTER
13.10.2004, 22:05
Original von market-research
Ich habe doch nicht bei jedem Grenzübertritt alle Papiere bei mir und ich bin sehr oft geschäftlich grenzüberschreitend unterwegs. Kleiner Tipp am Rande, was ich natürlich nie tun würde (falls der nette Herr mit der Robe mitliest): Uhr am Handgelenk, Papiere, Box, etc. später jeweils einzeln mit der Post, easy, oder?!

Genau so...Am besten vorher alle aufkleber ab machen .... :D ;)

StefanS
14.10.2004, 09:23
Also ich hatte ja auch schon mal eine Riesenlawine mit diesem Thema losgetreten, vor dem Kauf meiner LV in der Schweiz.

Mein Fazit:
Früher war es mir auch egal aus welchem Land die Uhr kam, Hauptsache der Preis passte.
Heute denke ich da etwas anders darüber, ich würde nie mehr eine nicht verzollte Uhr tragen wollen, Du hast immer ein kleines Magendrücken bei der Einreise nach Deutschland nach dem Urlaub, oder wenn Du aus der Schweiz vom Skifahren zurück kommst oder.....

NEIN nein nein, lieber bezahle ich ein paar Euros mehr und bin glücklich und ohne Laster bei dieser Uhr....ausserdem wenn Du sie mal wieder verkaufen willst, bekommst Du für eine Deutsche oder auch verzollte Uhr immer mehr Geld und ist beliebter, als eine aus dem Ausland!!

Darum kaufe Dir lieber eine Deutsche Uhr!!

Gruß
Stefan :D

PS. Der Vergleich hinkt aber mir kommt eine nicht verzollte Uhr immer ein wenig als Fake Uhr vor...

sloth
14.10.2004, 09:28
@ http://www.cosgan.de/images/smilie/tiere/078.gif

Genau ! ;)

dibi
14.10.2004, 09:48
Original von StefanS

PS. Der Vergleich hinkt aber mir kommt eine nicht verzollte Uhr immer ein wenig als Fake Uhr vor...

.. dabei ist eine schweizer Rolex doch viel echter als eine deutsche ;)

Gruß
Dirk

alexis
14.10.2004, 10:43
wie ist denn das wenn ich eine gebrauchte uhr kaufe,die in der schweiz
(010 auf zerti) von einem dort lebenden gekauft wurde!und ich sie später erwerbe?steuern nachzahlen???später probleme wenn ich sie nach rolex köln schicke?

mav
14.10.2004, 11:10
der Kauf der Uhr findet ja in Österreich statt ..... das ist die Ausgangssituation ..... sobald die Uhr wieder in Österreich ist, gibt es keine Zollproblematik, da sie ja eine österreichische Seriennummer trägt ......... die Frage ist nur, wie sich die ganze Sache auf Rechnung, Papiere und Garantie auswirkt ........?

mfg
Thomas

ehemaliges mitglied
14.10.2004, 11:16
hallo Alexis

was ist eine gebrauchte Uhr ? wodurch wird das Teil zu einer gebrauchten Uhr ? dadurch das die Uhr einen Tag, 365 Tage oder 1200 Tage nach Ersterwerb bei Schweizer Konzi hinter sich hat ?

oder dadurch dass, die Uhr getragen und ein Stück gebraucht / von der Gesamtlebensdauer verbraucht wurde ?

also,
den Verbrauch in der Schweiz, den brauchst Du nicht versteuern aber den Gebrauchswert bezogen auf die Restlebensdauer

wie geht das real, im richtigen Leben
der Kaufpreis ist der Wert, der versteuert werden muß
Listenpreis 5000 bei Konzi Schweiz und 5000 bezahlt, an Grenze 5000 - Steuer Schweiz + Steuer Einfuhr EU / BRD Differenz zahlen, aber Vorsicht der eine gibt zurück, der andere hält die Hand auf, dat mit der Differenz geht m.E. nur über Spediteur
Listenpreis 5000 bezahlt 6000 mit Rechnung, an Grenze spiel wie oben aber auf 6000 Basis
Listenpreis 5000 bezahlt 4000 mit Rechnung, an Grenze spiel wie oben auf 4000 Basis

keine Rechnung kein Geld zurück aus Schweiz, bei Einfuhr Basis Schätzung / Gutachten

aber:

da wir jetzt so lange über diesen Schwachsinn diskutieren mal folgende Annahme:
es gibt in jedem Land Freibeträge bis zu deren Wert man über die Grenze bringen darf, weiss kenne die Zollbestimmungen von Übertritten Schweiz nach Deutschland nicht, Annahme 400 Euro
Achtung: auch für Waren bis 400 Euro gilt Deklarations- / Vorzeigepflicht
Modell: Sachverhaltgestaltung mit Abgabenoptimierung
kaufe gebrauchte Uhr ohne Band mit Rechnung für 2500, kaufe Band mit Rechnung für 400, verzolle auf Basis 2500, Achtung Sachverhaltgestalltung könnte als vorsätzliche Versuch der Steuerhinterziehung ausgelegt werden, ist besser Zeit dazwischen zu bringen und nicht unbedingt kalt lächelnd beides bei Zoll auf Theke knallen, kommt nicht gut

bewußt Rechnungen auf halben Betrag ausstellen kommt auch nicht gut

im Normalfall sollten man immer davon ausgehen, das die Jungs am Zoll einen guten Job machen und sich bei relevanten Gütern gut auskennen

Gruß Harald

ehemaliges mitglied
14.10.2004, 11:22
richtig scheisse ist der Spruch:

mach halb lang Alter is eh ein Fake,

würde ich als Zöllner wie folgt vorgehen:

Annahme Gefahr im Verzug
ah ein Blender, zu unseren Aufgaben gehört der Markenschutz und wir haben Markenpiraterie zu unterbinden, damit hier nichts anbrennt werde ich die Uhr jetzt mit diesem 2500 gr. Vorschlaghammer in ein für den Markt ungefährliches Format bringen, bums

Gruß Harald

alexis
14.10.2004, 11:47
meine sd ist aus der schweiz.es ist die ex vom watchbizz-forum moderator
thomas ernst!und der hat die uhr in der schweiz gekauft, weil er dort auch wohnt.sein name steht auch im zerti!alles klar?

wie ist es denn nun?

Ingo.L
14.10.2004, 11:50
Die ewigen Zoll Diskussionen öden mich wirklich an. Jedesmal mal kommen die gleichen Sparargumente :wall: Jedesmal kommen die gleiche paßbloßauf Argumente 8o

An alle BRD Bürger die die paar Euro sparen wollen, ruft doch endlich mal hier an und lasst Euch schlau machen:

Zoll-Infocenter
Tel.: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de

siehe auch hier (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_urlaub_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/a0_reisefreigrenzen/index.html)


UND WER ES IMMER NOCH NICHT VERSTANDEN HAT:

Der Zoll (und nicht nur der deutsche, sondern jeder EU Zöllner !!!!!, also auch AT Zöllner) kann und darf von mitgeführten Waren (gebraucht oder unbenutzt, alt oder neu spielt dabei KEINE Rolle !!!, der aktuelle Wert ist entscheidend) die den Wert vom 175 EUR (Gesamtwert, nicht Einzelwert !!!!) überschreiten, Herkunftsnachweise verlangen, wenn eine Einreise in die EU aus einem nicht EU Land erfolgt.

Und wer vor über 10 Jahren was geschmuggelt hat, sollte es auch nachweisen könne. Kann er es nicht, gilt die Ware selbstverständlich als frisch geschmuggelt :D

Man kan darauf fluchen, es als schwachsinnig erklären, sagen "das ist mir noch nie passiert", "der Ingo hat 'se nicht alle", oder sonst irgendwas. Es ändert nix, nada, nothing, null, nitschewo oder was weiß ich noch, an den Tatsachen.

Und wer nochmal im Forum nach Zoll und Schmuggel fragt, zahlt beim nächsten Forumstreffen alle Getränke und Speisen ;)

Ingo.L
14.10.2004, 11:54
Original von alexis
meine sd ist aus der schweiz.es ist die ex vom watchbizz-forum moderator
thomas ernst!und der hat die uhr in der schweiz gekauft, weil er dort auch wohnt.sein name steht auch im zerti!alles klar?

wie ist es denn nun?

Ist die Uhr bei der Einfuhr in die EU verzollt worden ?
Gibt es dazu Belege ?
Hast Du einen Kaufvertrag, daß Du die Uhr von ihm in der BRD erworben hast ?

3 x nein ?

Dann:

UNVERZOLLT, also Schmuggelware. Du hast Steuern hinterzogen und wenn der Zoll hier mitliest, hast Du die Arschkarte gezogen.

SO einfach ist das.

StefanS
14.10.2004, 11:58
letzte Frage hierzu:

Verjährt eigentlich dieser Einfuhrzoll nach 10 Jahren, oder gilt er ein Leben lang???

Gruß
Stefan

alexis
14.10.2004, 11:58
geil!

und was st wenn sie mal nach köln muß?
mache die da alarm?

Ingo.L
14.10.2004, 12:00
Nochmal für die Schwerfälligen :


Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können.
Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen.

guckst du hier (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_urlaub_ausserhalb_eg/c0_ausreise_aus_d/)

Ingo.L
14.10.2004, 12:01
Original von alexis
geil!

und was st wenn sie mal nach köln muß?
mache die da alarm?

Seit wann ist Rolex Köln eine Aussenstelle des Zolls ???

Erst denken, dann fragen ;)

alexis
14.10.2004, 12:03
:tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue:

Ingo.L
14.10.2004, 12:13
Original von StefanS
letzte Frage hierzu:

Verjährt eigentlich dieser Einfuhrzoll nach 10 Jahren, oder gilt er ein Leben lang???

Gruß
Stefan


Steuerhinterziehung § 370 AO




Die strafrechtliche Verjährung der Steuerhinterziehung

Verfasser: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Rüdiger Spormann, Düsseldorf



Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre; dies auch dann, wenn es sich um eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall handelt.

Anders allerdings bei einer gewerbsmässigen Steuerhinterziehung ( § 370 a AO ), die als Verbrechen - nicht mehr nur als Vergehen - ausgestaltet ist, und bei der demzufolge die strafrechtliche Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt.

Die in diesem Aufsatz behandelte in der Abgabenordnung und dem Strafgesetzbuch geregelte strafrechtliche Verjährung ist von der steuerrechtlichen Verjährung (also der Möglichkeit für die Finanzverwaltung, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern) zu unterscheiden; letztere kann wesentlich länger sein.

Bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung sind Beginn, Unterbrechung und Hemmung der Verjährung bedeutsam.

Beginn der Verjährung



Der Lauf der fünfjährigen strafrechtlichen Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Steuerhinterziehung (§ 369 Abs. 2 Abgabenordnung in Verbindung mit § 78 a des Strafgesetzbuchs); die genannten Gesetze werden im folgenden als "AO" bzw. "StGB" zitiert.

Die Hinterziehung von Veranlagungssteuern (z.B. Einkommensteuer) ist nach allgemeiner Auffassung mit der Bekanntgabe des ersten - wegen der Falschangabe unrichtigen - Steuerbescheides beeendet.

Wenn also für das Jahr 1993 eine unrichtige Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und die Veranlagung durch das Finanzamt im April 1994 erfolgte, wäre die Steuerhinterziehung ab Mai 1999 strafrechtlich verjährt.

Soweit zur Steuerhinterziehung durch aktives Tun, also Begehen (Abgabe einer unrichtigen Erklärung).

Wer hingegen steuerbare Einnahmen oder etwa Mehrwertsteuerbeträge vereinnahmt, ohne jemals irgendeine Steuererklärung abzugeben, verwirklicht eine Steuerhinterziehung nicht durch aktives Tun (Begehen), sondern durch Unterlassen.

Nach der insoweit festen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs soll für den Zeitpunkt des Beginns der Verjährung in solchen Fällen darauf abgestellt werden, wann durch dieses Verhalten die Vollendung der Steuerhinterziehung eingetreten ist.

Hierzu sind folgende Grundsätze entwickelt worden:

- Bei Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen wird auf die gesetzliche Abgabefrist abgestellt, d.h. hinsichtlich der Jahreserklärung auf den 31.05. des Folgejahres bzw. hinsichtlich der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen auf den 10. des Folgemonats abgestellt.

- Bei der Einkommensteuererklärung durch Unterlassen wird auf den Zeitpunkt abgestellt, zu dem in dem zuständigen Finanzamt für diese Art Steuerpflichtiger die Veranlagung für das betreffende Jahr "im großen und ganzen" abgeschlossen war. Dies kann regional je nach den Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein und dazu führen, daß die fünfjährige strafrechtliche Verjährungsfrist für Einkommensteuer 1993 etwa erst im Jahre 1996 zu laufen beginnt.

Unterbrechung der Verjährung



Durch bestimmte strafprozessuale Handlungen kann der Lauf der Verjährung einmal oder auch wiederholt mit der Folge unterbrochen werden, daß die Verjährung von neuem zu laufen beginnt. Die an sich fünfjährige Verjährung kann dadurch bis zu einem Zeitraum von maximal 10 Jahren verlängert werden (§ 78 c Abs. 3 StGB).

Wichtig und praxisrelevant ist, daß die Verjährung auch dadurch unterbrochen wird, daß dem Beschuldigten die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder auch nur eines Bußgeldver- fahrens bekannt gegeben wird (§ 376 AO).

Die Verjährungsfrist beginnt in einem solchen Fall neu zu laufen, und zwar bis zur angege- benen Höchstgrenze von 10 Jahren.

Weitere Unterbrechungen der Verjährung sind in § 78 c StGB geregelt. Die Verjährung wird danach zudem unterbrochen etwa durch jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder allein nur deren Anordnung, jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanord- nung, den Erlaß eines Haftbefehls, die Anklageerhebung und anderes mehr.

Hemmung der Verjährung



Im Gegensatz zur Unterbrechung der Verjährung, die den Lauf der Verjährungsfrist jeweils von neuem in Gang setzt, spricht man von einer Hemmung der Verjährung, wenn der Lauf der Verjährung vorübergehend angehalten wird, ohne danach von neuem zu beginnen.

Juristisch spricht man insofern auch vom Ruhen der Verjährung, gesetzlich geregelt in der Vorschrift des § 78 b StGB.

In Steuerstrafsachen ist die Verjährung strafrechtlich gehemmt, wenn die Steuerstrafsache gemäß § 396 Abs. 1 AO bis zum Abschluß des Besteuerungsverfahrens - also der Steuerveranlagung - ausgesetzt wird ( § 396 Abs. 3 AO).

Problematische Fallgestaltungen



Schon die vorangestellten Grundzüge der steuerstrafrechtlichen Verjährungsproblematik lassen erkennen, daß es im Einzelfall durchaus problematisch sein kann, die Frage der strafrechtlichen Verjährung sicher zu beurteilen.

Man denke an die dargelegte Rechtsprechung zum Verjährungsbeginn bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (s.o.).

Daß es im Wirtschaftsleben besondere Fallgestaltungen gibt, die eine besondere Verjährungs- problematik aufwerfen, wird niemanden wundern. Man denke etwa an Personengesellschaften in Rechtsform der GbR, bei denen sich im Falle unrichtiger Veranlagung auf Grundlage eines zu niedrigen Feststellungsbescheides der Beginn der Verjährung nicht nach dem Datum des Feststellungsbescheides, sondern nach dem Zeitpunkt der unrichtigen steuerlichen Veranlagung der Mitgesellschafter bestimmen kann; dies kann unter Umständen eine Verschiebung des Verjährungsbeginns um Jahre bedeuten. - Dies kann insbesondere für die Initiatoren der "Abschreibungsgesellschaft" erhebliche Folgen haben, etwa wenn sie sich wegen mittelbarer Steuerhinterziehung starfbar gemacht haben, die fünfjährige Verjährungs- zeit aber erst sehr spät in Gang gesetzt wurde.

Andererseits lohnt es sich natürlich aus Sicht des Verteidigers, die Frage der Verjährung eingehend zu prüfen und unter Umständen zum zentralen Thema der Verteidigung in einer Steuerstrafsache zu machen.

Hier ergeben sich strategische Chancen, die es im Sinne des Mandanten zu nutzen gilt.

Quelle:
http://www.freispruch.de/verjaehr.htm


Erst googeln, dann fragen ;)

StefanS
14.10.2004, 13:55
@ Ingo,

eine Kurzversion hätte mir auch gereicht :D..oder denkst Du ich lese den ganzen Müll durch :wall:....hehehheh

Gruß
Stefan :D

ehemaliges mitglied
14.10.2004, 14:29
@Ingo

Ingo, Du hast gegoogleelt, war ich zu faul das zu tun, danke für Deine Ausführungen, haben mir geholfen mein Grundwissen gerade im Bereich der Zahlen aufzufrischen

hatte auch zwischendurch schon mal von scheiss Diskusionen oder so geschrieben

habe spätestens jetzt gelernt mich zukünftig nicht mehr an Diskussionen zum Thema Zoll zu beteiligen, es ist spätestens durch Deine Ausführungen alles gesagt.......................

kauft die Dinger wo ihr wollt nur lasst uns damit in Ruhe

ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt es ist und bleibt was es ist, egal wer wie wo und welches Land

aber einen habe ich noch allgemeingültig:

wenn alle nur noch im Ausland kaufen werden wir in Deutschland irgendwann keine Konzis mehr haben..............................
und spätestens wenn der eigene Arbeitsplatz ins Ausland verlagert wird fällt euch vielleicht der Spruch wieder ein, hoffe die späte Einsicht tut dann auch richtig weh

Gruß Harald

PCS
14.10.2004, 14:30
Original von Controller
aber einen habe ich noch allgemeingültig:

wenn alle nur noch im Ausland kaufen werden wir in Deutschland irgendwann keine Konzis mehr haben..............................
und spätestens wenn der eigene Arbeitsplatz ins Ausland verlagert wird fällt euch vielleicht der Spruch wieder ein, hoffe die späte Einsicht tut dann auch richtig weh

Gruß Harald

100% Deiner Meinung.

alexis
15.10.2004, 10:07
Original von Ingo.L

Original von alexis
geil!

und was st wenn sie mal nach köln muß?
mache die da alarm?

Seit wann ist Rolex Köln eine Aussenstelle des Zolls ???

Erst denken, dann fragen ;)
:tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue:

Ingo.L
15.10.2004, 10:18
Original von StefanS
@ Ingo,

eine Kurzversion hätte mir auch gereicht :D..oder denkst Du ich lese den ganzen Müll durch :wall:....hehehheh

Gruß
Stefan :D´

Ja watt denn nuh ??? Erst willst Du alles wissen und dann beschwerst Du Dich, wenn Du 'ne Antwort bekommst.

Um die Diskussion zu beenden:

Es gibt keine Probleme mir Uhren aus den Ausland. Interessiert keine Sau wo die Uhren her sind und ob sie verzollt sind oder nicht. Billiger ist es allerdings geklaute Uhren zu kaufen. Sind noch billiger und trotzdem echt. Interessiert auch keinen. Kräht kein Hahn nach. Und wer kein Geld für beides hat, kann ja mit der 45er ein Konto eröffnen gehen. Interessiert auch keinen.

Rob
15.10.2004, 10:45
@ingo Danke,

Um die Diskussion zu beenden:

Es gibt keine Probleme mir Uhren aus den Ausland. Interessiert keine Sau wo die Uhren her sind und ob sie verzollt sind oder nicht.

Also im SC gibt es noch eine 16610 aus IRAN!! ;)

Gruss Rob

sloth
19.10.2004, 12:39
http://www.cosgan.de/images/midi/haushalt/a052.gif