Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf der Autobahn zu schnell...viel zu schnell
Gertschi
06.09.2007, 18:20
Hi,
ein Bekannter von mir, wollte vor ein paar Monaten seinen Wagen verkaufen. Es haben sich eine Menge Leute gemeldet und natuerlich hat er Probefahrten - in seinem Beisein - zugestimmt. Er lies sich zwar immer den Fueherschein zeigen, notierte sich aber keine Namen oder FS-Nummern...
So kam es, dass die "Probefahrer" - in seinem Beisein - auch auf der Autobahn in Oesterreich (Tempolimit 130km/h) unterwegs waren. Er hat sich nichts dabei gedacht, dass manche das Auto ausprobiert haben und wirklich kurzfristig viel zu schnell unterwegs waren... Viel zu schnell! (Hand aufs Herz: Wer gibt nicht kurzfristig Stoff, wenn er einen 911 kaufen will?)
So, jetzt kam letzte Woche eine Lenkerauskunft (er muss den Fahrer nennen). Als Vergehen steht nur "Verkehrsdelikt".
Natuerlich kann er den Fahrer nicht namentlich nennen. Er und ich wissen, dass das sein Problem ist und sehr nach Maerchen klingt. Ist aber so.
Was kann ihm passieren, wenn er den Sachverhalt der Bezirkshauptmannschaft/Polizei so schildert wie er war?
Das er eine hohe Geldstrafe bekommen wird ist klar!
Aber kann ihm auch der Fueherschein entzogen werden?
Hat vielleicht irgendwer eine Idee?
Danke fuer Eure Hilfe!
PS: Ja, es war ihm eine Lehre - er wird nun IMMER alle Fuehrerscheine kopieren - aber er hat JETZT das Problem...
Foto ?
Grüsse aus Nürnberg
Jo
Gertschi
06.09.2007, 18:25
Wenn Foto, dann nur von hinten - in Oesterreich wird nicht von vorne geblitzt.
in dubio pro reo.
Geldstrafe ja (Halterhaftung), aber kein Führerschein weg. So wär es in D zumindest.
oh backe!
soweit ich weiss muss man immer wissen, wer der lenker war.
ich kenne aber auch fälle, wo eine herrenrunde - betrunken - unterwegs war und nachdem sie von der streife angehalten wurden, plötzlich alle auf der rückbank gesessen sind. der unbekannte fahrer "soll weggelaufen" sein.
Gertschi
06.09.2007, 18:30
Irgendeine Idee, wie es in Ö ist???
frag einfach mal bei arboe oder oeamtc nach. die haben da juristen
hat er denn dann das Auto verkauft, oder ist es immer noch in seinem Besitz ? Wenn er es immer noch hat, dann hat er das Problem. Gibt es Nachweise für Inserate I-Net, Zeitung ?
Gertschi
06.09.2007, 19:12
Er hat das Auto noch - es war bei mobile.de drinnen...
Original von Gertschi
Er hat das Auto noch - es war bei mobile.de drinnen...
Wenn es mit dem Zeitpunkt (Straftat) und der geschalteten Anzeige passt, dann zum Anwalt.
In D müsste er dann die Strafe zahlen, aber keine Punkte und kein Fahrverbot. Dürfte bei euch das selbe sein.
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.
Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ... ;) :D:D:D
Original von MBA
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich und wird voll belangt.
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Generell gilt in Österreich eine Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von 6 Monaten. Wenn die Behörde straft, dann muss dies innerhalb von 6 Monaten passieren.
Das einzige Verkehrsdelikt was dabei nicht zählt ist eine Schwangerschaft. Da gehts dann auch länger ... ;) :D:D:D
Solche Schwangerschaften können aber manchmal auch schon wieder nach ein paar Wochen beendet sein. =(
wenn man nur den fahrer nennen muss, dann erfindet man halt einen namen. vielleicht wurde einem ja ein gefälschter führerschein gezeigt.
so leicht kanns doch nicht sein oder???
ehemaliges mitglied
06.09.2007, 20:31
Original von MBA
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Eben. Das war der Schwager aus Kiew, der mal ein paar Tage zu Besuch war.Oder der Onkel aus Uruguay. mal bisserl googeln, dann hat man auch irgendeinen richtigen Namen und Adresse. Es soll vorkommen, daß sich sogar Anwälte solcher Tricks bedienen, um ihre Mandanten rauszupauken...... :gut: ;)
ne, nicht ersthaft oder??!?
wenn uruquay, dann sollte es doch egal sein, obs ein richtiger name vom pferdebohnenfarmer oben auf den anden oder ein fantasiename.
kann mir nicht vorstellen, dass in ländern, in denen manche 5x zur abstimmung gehen, ein personenkataster auf anfragen aus mitteleuropa wartet.
Wie singt Fendrich " da geht man zu einem Anwalt der was kann halt" :gut:
Originally posted by golf123
Wie singt Fendrich " da geht man zu einem Anwalt der was kann halt" :gut:
:gut:
warum hat er sich da nicht mal selbst dran gehalten :dr:
newharry
06.09.2007, 21:30
Original von Ticktacktom
Original von MBA
Ein üblicher trick ist einen osteuropäischen Namen und Adresse (Ukraine oder Russland) anzugeben. Im Regelfall wird die Sache dann eingestellt.
Eben. Das war der Schwager aus Kiew, der mal ein paar Tage zu Besuch war.Oder der Onkel aus Uruguay. mal bisserl googeln, dann hat man auch irgendeinen richtigen Namen und Adresse. Es soll vorkommen, daß sich sogar Anwälte solcher Tricks bedienen, um ihre Mandanten rauszupauken...... :gut: ;)
Wie sieht denn das aus mit Fahrtenbuch etc. wenn man das zu oft spielt?
HappyDiamond
06.09.2007, 22:20
Die alten Geschichten von wegen "Fristverjährung durch zu langen Verwaltungsweg bei Onkel aus Rumänien...blabla" sind Ammenmärchen. Diese Story kennt irgendwie jeder, -aber niemandem ist´s schon selbst so gegangen. Glaubt mal nicht, daß in den Behörden bei uns oder gerade auch in Ösi-Land nur Volldeppen sitzen würden, die diesen faden "Trick" schon 300mal auf den Tisch bekommen haben. Gerade der Österreichische Staat geht da sehr restriktiv vor. Bei einer mutmaßlichen Geschwindigkeitsüberschreitung dürfen die Polizeibeamten die Geschwindigkeit sogar schätzen!!! -ohne Lasergerät, ohne Photo, ohne Beweis wer gefahren ist!!! Glaubt jemand hier, daß die die "ich weiß nicht wer gefahren ist-Geschichte" interessiert?
Gertschi
07.09.2007, 07:39
So, ich habe mich auch ein wenig schlau gemacht:
Bezugnehmend oesterreichischem Strafenkatalog
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1100913.html
liegt folgende Verstoss vor:
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn (§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9)
zu erwarten ist eine Strafe von:
"Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--."
Das ist alles? Also wenn der Bekannte nun die Schuld auf sich nimmt (weil er ja nicht mehr weiss wer gefahren ist), kann er auch mit 250km/h ueber die Autobahn brettern und muss "nur" mit maximal:
2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Kann das sein? Gibt es jemanden, der hier Bescheid weiss???
@newharry: Guter Einwand: Wie sieht das mit dem Fahrtenbuch in Oesterreich aus?
D A N K E ! ! !
botti800
07.09.2007, 08:03
normalerweise mal nachsehen wo das pic geschossen wurde....
und dann dort bei der station mit zwei kisten bier reinkrachen.
bei mir funkt sowas ;)
Gertschi
07.09.2007, 09:07
Liegt bereits auf der Bezirkhauptmannschaft...
nur 2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Tja ich weiß ja nicht was du für ein verhältnis zu Geld hast, aber ich finde dass das ne ganze Menge Schotter ist (von den zwei Wochen mal abgesehen - daas ist ja echt ein Witz)
Also 2.180,-€ ist ja mindestens ne halbe Krone bei Konzi
Gruß
René
Beim ersten mal sinds nur 14 Tage kann ich bestätigen . Gelsstrafe = Verwaltungsstrafe !
Die Geldstrafe ist Sache der örtlichen Bezirkshautmannschaft, der entzug wird nach dem Führerscheingesetz geahndet !
Aber Achtung es kommt eine RSA schreiben nach ca 2 Monaten wo du innerhalb 24 Stunden den Schein bei der BH oder nächsten Polizeidienststelle abgeben musst. Ohne Rücksicht auf die Berufliche und Finanzielle Situtation !
Das ist seit 01.06.2005 neu ( mit ists am 2.06. passiert ! ) man kann es sich nicht mehr aussuchen wie früher wenn man den schein abgeben will !
Die Karenzzeit sind 2 jahre wo Du keine Übertretung mehr haben darfst ansonsten 6 Wochen.
Bei anderen Deliketen wo der Führerschein entzogen wird innerhalb der Karenzzeit kommen automatisch 2 Wochen dazu !
Schau mal unter dem Führerscheingesetz im www nach. Da steht alles genau drinnen.
Muß mal sehen ob ich es noch finde !
Am besten ist Dein Freund hat für diese spezielle situation eine RS Vers. oder einen guten Verkehrsanwalt.
Ein Familienmitglied von mir ist auch Rechsanwalt, dar hat mir damals geraten die Sache zu bezahlen umd mir einen schönen Urlaub zu machen.
Das anfechten kann auch stark in die Hose gehen !
Gertschi
07.09.2007, 10:03
Original von Treo
nur 2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Tja ich weiß ja nicht was du für ein verhältnis zu Geld hast, aber ich finde dass das ne ganze Menge Schotter ist (von den zwei Wochen mal abgesehen - daas ist ja echt ein Witz)
Also 2.180,-€ ist ja mindestens ne halbe Krone bei Konzi
Gruß
René
Hallo Rene,
Wenn Du schon zittierst, dann bitte richtig:
Original von Gertschi... muss "nur" mit maximal:
2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
NUR war unter Anfuehrungsstrichen.
Aber zum Thema: Natuerlich sind 2.180 EUR eine Menge Geld. Da brauchen wir nicht darueber reden. Aber wenn er "nur" bezahlen muss und "nur" der Lappen fuer 2 Wochen weg ist, haelt sich das in Grenzen.
Es koennte ja auch so was wie Gemeingefaehrdung dazu kommen (oder was weiss ich, was da noch sein kann...) und dann sind wir vielleicht im Strafrecht. Vielleicht kommt dann eine Geldstrafe in Hoehe von 4.000 EUR dazu oder der Lappen ist fuer IMMER weg... "So" war das "nur" gemeint, ;)
Gertschi
10.10.2007, 10:07
Neuigkeiten von meinem schnellen Freund:
- Statt 130 km/h war es 221 km/h abzueglich der Toleranz.
Er hat nun eine Aufforderung zur Rechtfertigung bekommen. Dies kann er entweder
- schriftlich oder
- im Zuge einer muendlichen Verhandlung
tun.
Wenn er nicht zur Verhandlung erscheint, wird ohne ihnverhandelt.
Was wuerdet Ihr tun?
- Rechtfertigen - wo es nichts zu rechtfertigen gibt?
- Schriftliches Schuldeingestaendnis
- Zur Verhandlung gehen?
- oder nichts machen und auf die Strafe warten
Danke,
Gertschi
buchfuchs1
10.10.2007, 10:11
221??????????? 8o
watchman
10.10.2007, 10:12
ich würde den tacho umpinseln lassen und aus der 2 ne 1 machen lassen und sagen porsche ist schuld, die haben wohl ein falsches blatt eingebaut :D ;)
buchfuchs1
10.10.2007, 10:17
Fake-Blatt, aftermarket, eindeutig. :gut:
neunelfer
10.10.2007, 10:22
Tja, daumm gelaufen.
Richtig guten Anwalt einschalten, den fragen. Mehr kann man jetzt nicht mehr machen.
Der wird schon wissen ob das mit der Story von der Probefahrt angenommen wird, und ob es bei max. 2 Wochen und 2000 Euro bleibt, oder ob es sich bei diesen Größenordnungen schon um eine höhere Kategorie handelt.
Original von Gertschi
Neuigkeiten von meinem schnellen Freund:
- Statt 130 km/h war es 221 km/h abzueglich der Toleranz.
....
Was wuerdet Ihr tun?
...
ein Fahrrad kaufen...oder einen Fahrer anstellen...je nach Vermögenslage... :D
buchfuchs1
10.10.2007, 10:24
was soll man als Deutscher dazu sagen, hier blieben dir wenige Möglichkeiten.... =(
Gertschi
10.10.2007, 10:30
Harrrrryyyyy!!!!!
(Nein, nicht fahr den Wagen vor SONDERN hilf meinem Freund...)
watchman
10.10.2007, 10:32
im ernst jetzt:
ANWALT nehmen...!
buchfuchs1
10.10.2007, 10:32
Wie sieht das denn in AU aus, mit was muss man bei solch einer Übertretung rechnen? :grb:
Gertschi
10.10.2007, 10:40
Laut Recherche beim ersten Mal:
"Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--."
Donluigi
10.10.2007, 10:44
Anwalt nehmen und mal zum Psychologen gehen - 91 km/h zu schnell hat einfach was mit geistiger Reife, bzw. Ermangelung derselben zu tun.
watchman
10.10.2007, 10:45
ach mit nem 911er kann das schon mal passieren ;)
Donluigi
10.10.2007, 10:54
Nee, auch damit nicht.
watchman
10.10.2007, 10:55
was sind bitte hormine ? 8o
Gertschi
10.10.2007, 10:57
Es war kein 911er...
buchfuchs1
10.10.2007, 11:03
SLK? ;)
Gertschi
10.10.2007, 11:04
SL...
ehemaliges mitglied
10.10.2007, 11:05
Deiner?
OrangeHand
10.10.2007, 11:06
Original von watchman
was sind bitte hormine ? 8o
Was Sie schon immer wissen wollten, und sich nicht zu fragen getraut haben... so ging es mir :D
Wenn du es als Arzt schon nicht weisst, dann ist das wohl nix seriöses :rolleyes:
Im netz werden die zumindest zusammen mit Fakes angeboten :motz:
http://i20.tinypic.com/10if0qf.jpg
buchfuchs1
10.10.2007, 11:11
Original von Gertschi
SL...
Dann bin ich beruhigt.... =)
Kiki Lamour
10.10.2007, 12:00
Original von watchman
ach mit nem 911er kann das schon mal passieren ;)
mit meiner a-klasse übrignes auch...;)
watchman
10.10.2007, 12:11
:D :D :D
ich fahr aber doch gar keine a klasse :D ;) :D ;)
Kiki Lamour
10.10.2007, 12:14
na, aber ich!!! :twisted:
watchman
10.10.2007, 12:15
ahsoo, du warst das der mich überholt hat :motz: :D :D :D :D
Kiki Lamour
10.10.2007, 12:15
woas? 8o
luxury_david
10.10.2007, 12:35
221 Sachen ist natürlich schon ein bisschen drüber. In D wäre das Übersehen des Limitschildes ja zumindest noch eine moralische Entschuldigung (wenn auch zur Strafabwendung absolut nutzlos), aber im Ausland mit durchgehender 130- bzw. 140-Begrenzung, hmmmm :grb:
Und dann noch bei einer Probefahrt! In fremden Autos hätt ich das nie gebracht. War wohl eine von den "Lalltüten", die kostenlos mal nen richtiges Auto fahren wollten.
buchfuchs1
10.10.2007, 12:41
Original von luxury_david
221 Sachen ist natürlich schon ein bisschen drüber. In D wäre das Übersehen des Limitschildes ja zumindest noch eine moralische Entschuldigung (wenn auch zur Strafabwendung absolut nutzlos), aber im Ausland mit durchgehender 130- bzw. 140-Begrenzung, hmmmm :grb:
Und dann noch bei einer Probefahrt! In fremden Autos hätt ich das nie gebracht. War wohl eine von den "Lalltüten", die kostenlos mal nen richtiges Auto fahren wollten.
:op:
Gertschi
11.10.2007, 11:31
Es waren keine 221 in echt. Es wurden bereits die 10% Messtoleranz abegezogen...
Mein Freund wusste garnicht, dass die Radars bei stroemenden Regen auch am Pannenstreifen (Standspur) funktionieren....
221 km/h bei strömenden Regen 8o
Normalerweise gehört da der Führerschein lebenslang entzogen !
Donluigi
11.10.2007, 11:48
Dein "Freund" schnappt sich deine Karre, fährt in strömendem Regen deutlich über 220 - und das alles im Rahmen einer Probefahrt? Du solltest deinen Freundeskreis wechseln :grb: :D
ehemaliges mitglied
11.10.2007, 11:50
Original von Gertschi
Es waren keine 221 in echt. Es wurden bereits die 10% Messtoleranz abegezogen...
Mein Freund wusste garnicht, dass die Radars bei stroemenden Regen auch am Pannenstreifen (Standspur) funktionieren....
:rofl: :rofl:
Original von Gertschi
Es waren keine 221 in echt. Es wurden bereits die 10% Messtoleranz abegezogen...
Mein Freund wusste garnicht, dass die Radars bei stroemenden Regen auch am Pannenstreifen (Standspur) funktionieren....
Mein lieber Gertschi :D
Ich glaube so langsam, das du mit dieser Story nur von deinen Gewichtsproblemen ablenken willst :twisted: :D
Original von avernas
Original von Gertschi
Es waren keine 221 in echt. Es wurden bereits die 10% Messtoleranz abegezogen...
Mein Freund wusste garnicht, dass die Radars bei stroemenden Regen auch am Pannenstreifen (Standspur) funktionieren....
Mein lieber Gertschi :D
Ich glaube so langsam, das du mit dieser Story nur von deinen Gewichtsproblemen ablenken willst :twisted: :D
Jetzt verurteilt ihn doch nicht vorschnell. Vielleicht hat er ja bei strömendem Regen und 221 km/h nur kurz nicht auf den Tacho geschaut, weil er ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hat und sich gleichzeitig ein Bier aufgemacht hat...
Gruss
Oliver
Original von avernas
Original von Gertschi
Es waren keine 221 in echt. Es wurden bereits die 10% Messtoleranz abegezogen...
Mein Freund wusste garnicht, dass die Radars bei stroemenden Regen auch am Pannenstreifen (Standspur) funktionieren....
Mein lieber Gertschi :D
Ich glaube so langsam, das du mit dieser Story nur von deinen Gewichtsproblemen ablenken willst :twisted: :D
Hoch :D
die kleinen digitalen mobilboxen sind momentan sehr beliebt
trotzdem sind diese geschwindigkeiten bei strömenden regen doch in keiner relation zu irgendwas
Gertschi
15.10.2007, 11:13
Es war ein kleine mobile Box. So ein mieses Ding, wo man nicht einmal einen Bltz sieht. Das Foto war gestochen scharf. Also, dass Radars ab einer gewissen Geschwindigkeit nicht mehr funktionieren, ist definitv ein Maerchen! Verfahren ist beendet und er ist mit einem blauen Auge davon gekommen...
Original von Gertschi
Es war ein kleine mobile Box. So ein mieses Ding, wo man nicht einmal einen Bltz sieht. Das Foto war gestochen scharf. Also, dass Radars ab einer gewissen Geschwindigkeit nicht mehr funktionieren, ist definitv ein Maerchen! Verfahren ist beendet und er ist mit einem blauen Auge davon gekommen...
:grb: :grb: :grb: :grb: :grb: :grb: :grb:
Die Sache wird ja immer undurchsichtiger 8o
Wie dick ist denn das blaue Auge???
watchman
15.10.2007, 11:19
na dann mal facts bitte =)
Gertschi
15.10.2007, 11:26
Mein Freund hat irgendwas von
2 Wochen und
660 EUR
geredet...
ehemaliges mitglied
15.10.2007, 11:49
Original von Gertschi
Es war ein kleine mobile Box. So ein mieses Ding, wo man nicht einmal einen Bltz sieht. Das Foto war gestochen scharf. Also, dass Radars ab einer gewissen Geschwindigkeit nicht mehr funktionieren, ist definitv ein Maerchen!
DAS haben schon die Mythbusters nachgewiesen daß man einem Radar ned davonfahren kann.
Original von Submaniac
Original von Gertschi
Es war ein kleine mobile Box. So ein mieses Ding, wo man nicht einmal einen Bltz sieht. Das Foto war gestochen scharf. Also, dass Radars ab einer gewissen Geschwindigkeit nicht mehr funktionieren, ist definitv ein Maerchen!
DAS haben schon die Mythbusters nachgewiesen daß man einem Radar ned davonfahren kann.
Dein Freund war einfach doch noch zu langsahm !
buchfuchs1
15.10.2007, 13:27
Original von Gertschi
Mein Freund hat irgendwas von
2 Wochen und
660 EUR
geredet...
Würde ich an Stelle deines Freundes bezahlen, und unter Lehrgeld abhaken...
Hallo Gertschi !
Seit gestern ist Dein Freund in guter Gesellschaft !
Unseren Kanzler habens auch mit über 200 erwischt ! :-)))
Ob der aber was zahlt ? Who knows :-(
Original von Gertschi
Mein Freund hat irgendwas von
2 Wochen und
660 EUR
geredet...
tztz, dachte, ich krieg bericht?
Gertschi
17.10.2007, 14:00
Original von weyli
Hallo Gertschi !
Seit gestern ist Dein Freund in guter Gesellschaft !
Unseren Kanzler habens auch mit über 200 erwischt ! :-)))
Ob der aber was zahlt ? Who knows :-(
Mein Freund ist der Kanzler - es wurde erst jetzt publik gemacht ;-)
Gertschi
07.11.2007, 12:10
Heute war es soweit - mein Freund - bekam einen Brief zugestellt:
"...Gemaess Para 26 Absatz 3 FSG 1997 wird verfuegt, dass Ihnen die Lenkerberechtigung fuer die Zeit von zwei Wochen gerechnet ab Zustellung (ALSO ab HEUTE) des Bescheides voruebergehend entzogen wrid..."
Jetzt ist mein Freund fuer 2 Wochen ohne Schein... am 22. November ist er dann wieder mit dem Auto unterwegs...
Resultat:
246 km/h auf der Autobahn (= 221/km/h gemessen)
--> 660 EUR
--> 2 Wochen Fuehrerscheinentzug
--> 36,50 EUR Antrag auf Wieder-Ausfolgung des FS
Haelt sich also wirklich in Grenzen... Nochmal wird er es aber nicht machen. ;-)
Hallo Gertschi
Lange nichts gehört :cool:
Hatte dein" Freund" nicht die Wahl , wann er den Lappen abgeben kann :grb:
Gertschi
07.11.2007, 12:17
Nein, die Wahl hatte er nicht... ist aber eigentlich ein sehr guter Termin, den er JETZT "bekommen" hat...
Hehehehehe!
Zumindestens gibt es jetzt mit Frau Gertschis-Freund keine Diskussion wer mit dem Auto faehrt...wenn er weggeht. :dr:
Mostwanted
07.11.2007, 12:18
Original von avernas
Hallo Gertschi
Lange nichts gehört :cool:
Hatte dein" Freund" nicht die Wahl , wann er den Lappen abgeben kann :grb:
Der schnelle Mann sollte sich freuen so günstig davon gekommen zu sein, wo kommen wir hin wenn bei dem humanen Strafmaß auch noch ausgesucht werden darf? :D Vielleicht noch ne Entspannungsmassage der Richterin? :cool:
Da fällt mir gerade noch was anderes ein :grb:
Was sagt die Waage? :D :D :D
Gertschi
07.11.2007, 12:20
Der schnelle Mann hat eh grosse Freude! :hehehe:
Haette alles viel schlimmer kommen koennen... isses aber nicht! :dr:
Gertschi
07.11.2007, 12:22
Original von avernas
Da fällt mir gerade noch was anderes ein :grb:
Was sagt die Waage? :D :D :D
Das - mein (anderer!) lieber Freund - ist eine andere Geschichte... :ea:
watchman
07.11.2007, 12:23
na denn, ein glück ! :gut:
cardealer
07.11.2007, 12:24
Original von avernas
Was sagt die Waage? :D :D :D
Bitte einzeln auf die Waage treten :D :D
Original von Gertschi
Original von avernas
Da fällt mir gerade noch was anderes ein :grb:
Was sagt die Waage? :D :D :D
Das - mein (anderer!) lieber Freund - ist eine andere Geschichte... :ea:
Auf dessen Fortsetzung ich sehr gespannt bin :D :D :D
newharry
07.11.2007, 21:25
=)
Original von Gertschi
Original von avernas
Da fällt mir gerade noch was anderes ein :grb:
Was sagt die Waage? :D :D :D
Das - mein (anderer!) lieber Freund - ist eine andere Geschichte... :ea:
Gertschi, na dann erzähl uns doch mal die andere Geschichte ... ;) :D
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