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Eine bekannter ebay Händler mit K oder so ähnlich hat mir eine Uhr die ich sehr wenig kannte ÜBER Konziliste verkauft. So eine Schweinerei. Bitte um Rat. MInderung oder direkt wandlung? Ich weiis ich hätte mich aUCH BESSER INFORMIEREN SOLLEN ABER DAS IST EINE schweinerei
cardealer
07.09.2007, 17:33
es gibt in Deutschland Unverbindliche Preisempfehlungen aber verkaufen kann jeder Händler wie er will. Imho hast Du keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
16610Roman
07.09.2007, 17:34
Sofortkauf oder Auktion? Bei Sofortkauf könnte man ihm Wucher vorwerfen. Wie sieht aus in der Beschreibung zum Thema Rücktritt vom Kauf?
Original von cardealer
es gibt in Deutschland Unverbindliche Preisempfehlungen aber verkaufen kann jeder Händler wie er will. Imho hast Du keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
Aber 14 Tage Rücktritt gemäss Fernabsatzgesetz
Essentials
07.09.2007, 17:35
Original von cardealer
es gibt in Deutschland Unverbindliche Preisempfehlungen aber verkaufen kann jeder Händler wie er will. Imho hast Du keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
außer bei büchern. aber bei uhren - keine chance zur wandlung oder minderung.
edit: rückgabe geht natürlich.
Bist doch schon eine zeitlang Rlx-Fori, da hätte das nicht passieren dürfen. :ka:
Original von 16610Roman
Sofortkauf oder Auktion? Bei Sofortkauf könnte man ihm Wucher vorwerfen. Wie sieht aus in der Beschreibung zum Thema Rücktritt vom Kauf?
Sofortkauf
cardealer
07.09.2007, 17:37
Original von nici356
Original von cardealer
es gibt in Deutschland Unverbindliche Preisempfehlungen aber verkaufen kann jeder Händler wie er will. Imho hast Du keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
Aber 14 Tage Rücktritt gemäss Fernabsatzgesetz
darauf bezog sich aber Deine Frage nicht und es war auch nicht klar wann die Uhr gekauft wurde. Dann gib sie zurück wo ist das Problem??
jagdriver
07.09.2007, 17:40
Mal wieder zu schnell auf den Button gedrückt!
Gib den Wecker einfach zurück, hast doch 14 Tage Rückgaberecht!
Gruß
Robby
Original von jagdriver
Mal wieder zu schnell auf den Button gedrückt!
Gib den Wecker einfach zurück, hast doch 14 Tage Rückgaberecht!
Gruß
Robby X(
ehemaliges mitglied
07.09.2007, 17:48
Hallo,
ich will hier nicht als Spassbremse auftreten, aber gilt die Rueckgabe bei Fernabsatzgesetz in jedem Fall und nicht nur bei Mangel ?
In letzterem Fall stehen die Chancen natuerlich schlecht.
Gruss, Juergen
mac-knife
07.09.2007, 17:50
Original von nici356
Original von jagdriver
Mal wieder zu schnell auf den Button gedrückt!
Gib den Wecker einfach zurück, hast doch 14 Tage Rückgaberecht!
Gruß
Robby X(
Dein Wein-Smilie deutet darauf hin, dass Du die Uhr schon ordentlich gerockt hast?????? ;(
Original von Magic
Hallo,
ich will hier nicht als Spassbremse auftreten, aber gilt die Rueckgabe bei Fernabsatzgesetz in jedem Fall und nicht nur bei Mangel ?
In letzterem Fall stehen die Chancen natuerlich schlecht.
Gruss, Juergen
gilt in jedem Fall! trotzdem, kann eine nervige Sache. Jemand unseriöses könnte behaupten, du hättest sonst was zurückgeschickt. Ich versuche Rücksendungen bei ebay möglichst zu vermeiden.
Original von nici356
Eine bekannter ebay Händler mit K oder so ähnlich hat mir eine Uhr die ich sehr wenig kannte ÜBER Konziliste verkauft. So eine Schweinerei. Bitte um Rat. MInderung oder direkt wandlung? Ich weiis ich hätte mich aUCH BESSER INFORMIEREN SOLLEN ABER DAS IST EINE schweinerei
Es kommt aber auch ein wenig darauf an was Du für eine Uhr gekauft hast!
Am Ende eine Daytona. ;)
cardealer
07.09.2007, 17:52
Original von Magic
Hallo,
ich will hier nicht als Spassbremse auftreten, aber gilt die Rueckgabe bei Fernabsatzgesetz in jedem Fall und nicht nur bei Mangel ?
In letzterem Fall stehen die Chancen natuerlich schlecht.
Gruss, Juergen
in jedem Fall =)
Original von wesub
Bist doch schon eine zeitlang Rlx-Fori, da hätte das nicht passieren dürfen. :ka:
:ka:
cardealer
07.09.2007, 17:54
Original von Pivi
Original von nici356
Eine bekannter ebay Händler mit K oder so ähnlich hat mir eine Uhr die ich sehr wenig kannte ÜBER Konziliste verkauft. So eine Schweinerei. Bitte um Rat. MInderung oder direkt wandlung? Ich weiis ich hätte mich aUCH BESSER INFORMIEREN SOLLEN ABER DAS IST EINE schweinerei
Es kommt aber auch ein wenig darauf an was Du für eine Uhr gekauft hast!
Am Ende eine Daytona. ;)
Klick Liste Logo Bitte Schnell (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=63394&sid=)
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Fernabsatzgesetz:
-Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen
-Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen
-Fernunterrichtverträge
-Time-Sharing-Verträge
Verträge über Finanzdienstleistungen
LG
Manuel
Original von Pivi
Original von nici356
Eine bekannter ebay Händler mit K oder so ähnlich hat mir eine Uhr die ich sehr wenig kannte ÜBER Konziliste verkauft. So eine Schweinerei. Bitte um Rat. MInderung oder direkt wandlung? Ich weiis ich hätte mich aUCH BESSER INFORMIEREN SOLLEN ABER DAS IST EINE schweinerei
Es kommt aber auch ein wenig darauf an was Du für eine Uhr gekauft hast!
Am Ende eine Daytona. ;)
PAM 0000
cardealer
07.09.2007, 17:56
Original von Rolifan
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Fernabsatzgesetz:
-Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen
-Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen
-Fernunterrichtverträge
-Time-Sharing-Verträge
Verträge über Finanzdienstleistungen
LG
Manuel
es war aber ein Händler =)
Original von cardealer
Original von Rolifan
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Fernabsatzgesetz:
-Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen
-Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen
-Fernunterrichtverträge
-Time-Sharing-Verträge
Verträge über Finanzdienstleistungen
LG
Manuel
es war aber ein Händler =)
Ups, mein Fehler :tongue:
telecomitaliamobile
07.09.2007, 18:02
Doppelposting!
Zu sehen auch im paneraiforum.de
Nur auch ein Doppel-Posting hilft hier nix!
Der Preis ist mit Sicherheit kein Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag (Früher: Wandlung) bzw. Minderung.
Kurz und bündig und hart:
Pech gehabt
Sorry
mac-knife
07.09.2007, 18:04
Original von cardealer
Original von Rolifan
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Fernabsatzgesetz:
-Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen
-Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen
-Fernunterrichtverträge
-Time-Sharing-Verträge
Verträge über Finanzdienstleistungen
LG
Manuel
es war aber ein Händler =)
...folge dem weißen Kaninchen - Anfangspost: "ein bekannter eBay-Händler" - wo ist eigentlich Dein Problem Nicolas?
- von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch machen
- Uhr zu LP kaufen
- fertig :gut:
@nici356
jetzt habe ich sowohl Deine Uhr in der Bucht gefunden als auch die Preisangabe eines Mod, dessen Name mir entfallen ist, in Deiner Anfrage im WT.
Ich sage nur googeln ;)
ehemaliges mitglied 9711
07.09.2007, 18:52
Ist das der Preis vor oder nach der Preiserhöhung gewesen?
Original von mac-knife
Original von nici356
Original von jagdriver
Mal wieder zu schnell auf den Button gedrückt!
Gib den Wecker einfach zurück, hast doch 14 Tage Rückgaberecht!
Gruß
Robby X(
Dein Wein-Smilie deutet darauf hin, dass Du die Uhr schon ordentlich gerockt hast?????? ;(
Nein die Uhr ist noch beim Händler nur ich habe bereits gezahlt
mac-knife
07.09.2007, 19:17
Original von nici356
Original von mac-knife
Original von nici356
Original von jagdriver
Mal wieder zu schnell auf den Button gedrückt!
Gib den Wecker einfach zurück, hast doch 14 Tage Rückgaberecht!
Gruß
Robby X(
Dein Wein-Smilie deutet darauf hin, dass Du die Uhr schon ordentlich gerockt hast?????? ;(
Nein die Uhr ist noch beim Händler nur ich habe bereits gezahlt
Ruf an - sag dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest - sollen die Uhr gleich dabehalten - und Geld retour.
Was passiert eigentlich in so einem Fall mit den eBay-Gebühren - kann der Händler die an den Kunden weitergeben?
ehemaliges mitglied 9711
07.09.2007, 19:31
Sorry, aber kostet die 000 lt. Preisliste vom 01.04.2007 nicht 2700 Euro... Also knapp unter oder?
Sagt mal Leute, schon die Eingangsfrage ist lächerlich!
Sind wir hier im Kindergarten oder haben wir es mit mündigen Erwachsenen zu tun ... ?
Kein Wunder muss in D alles totgeregelt werden.
ehemaliges mitglied
07.09.2007, 21:13
Um welche Differenz geht es hier eigentlich?
Oh mann. Mal ehrlich, Du kaufst eine Uhr für fast 3k ohne den LP zu kennen und regst Dich dann auf??
Schwer nachzuvollziehen.
Wenn es ein paar Euro sind, Pech gehabt, aber auch auf eine PAM sind eigentlich ein paar Prozente drin,
Also Widerruf und gut is...
Daytona MOP
07.09.2007, 23:05
immer vorher informieren ;)
Original von nici356
...DAS IST EINE schweinerei
keine Schweinerei...sondern nur pure Dämlichkeit seitens des Käufers...
man kann es auch Lehrgeld nennen...hat glaube ich jeder hier gezahlt...also freu dich an der Uhr und lerne was fürs Leben... =)
Original von telecomitaliamobile
Doppelposting!
Zu sehen auch im paneraiforum.de
Nur auch ein Doppel-Posting hilft hier nix!
Der Preis ist mit Sicherheit kein Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag (Früher: Wandlung) bzw. Minderung.
Kurz und bündig und hart:
Pech gehabt
Sorry
quatsch, als grund zur rückgabe genügt nichtgefallen. ;)
telecomitaliamobile
08.09.2007, 02:11
Aus bayerischer Sicht:
Ja wo is denn des Hirn?
Ja mei bin i froh dass i`s scho gfunden hab, nicht wahr!
Andere suacha no, und dann kimmt so a thema dabei raus
Der VK kann jeden Preis aufrufen den er möchte. Da ist absolut nichts verwerfliches dran. Aber wenn man als Käufer den Fehler macht die Uhr über LP zu kaufen ohne sich vorher zu informieren ..... naja ohne Worte.
Behalt den Wecker und verbuche die Differenz zum LP unter "Lehrgeld"
Fertig.
Nur um das abzuschliessen. Wir haben uns sehr vernünftig arangiert. :dr:
Und wie sieht dieses "vernünftige " Arrangement aus?
Ganz einfach, ich habe ein doppelt so teures Modell nachträglich bestellt und das bereits geleistete Geld wird verrechnet und die alte Bestellung storniert. Als Ausgleich hat er mir einen tollen Preis gemacht. So sind alle zufrieden und ich pleite... :ka:
Original von nici356
Ganz einfach, ich habe ein doppelt so teures Modell nachträglich bestellt und das bereits geleistete Geld wird verrechnet und die alte Bestellung storniert. Als Ausgleich hat er mir einen tollen Preis gemacht. So sind alle zufrieden und ich pleite... :ka:
:gut: :D
Frank S.
09.09.2007, 10:59
mensch nici!!!! seit dem du nicht mehr bei mir kaufst, gibt es probleme :tongue:
beebobperus
09.09.2007, 11:45
hallo,
soweit mir bekannt :
Widerrufsbelehrung gem. Fern Abs.Gesetz
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von einem Monat !!!!
ohne Angabe von Gründen in Textform auf einem Dauerhaften Datenträger ( z.B. Brief,Fax ) [oder durch Rücksendung der Sache,] widerrufen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben] .
[Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Gruß christian
Widerruf 14 Tage, aber die Sache hat sich ja bereits geklärt...
Original von Frank S.
mensch nici!!!! seit dem du nicht mehr bei mir kaufst, gibt es probleme :tongue:
:twisted:
ehemaliges mitglied
10.09.2007, 01:58
aber diesmal nicht über LP bezahlt, oder etwa doch? :grb: ;)
- schön ,daß du da nochmal mit einem blauen auge rausgekommen bist. :dr:
Charles.
10.09.2007, 08:04
War vielleicht ein Auslaufmodell diesmal :(
Original von Charles.
War vielleicht ein Auslaufmodell diesmal :(
falls es dich interessiert gebe mal "Karens Submersible" in die Suche ein. :jump:
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