Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhr war gestohlen
Bausparer
13.09.2007, 07:23
Hallo zusammen,
habe mal bei Ebay eine Uhr gekauft. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen, das diese Uhr gestohlen war.
Hat jemand von euch schonmal eine solche Erfahrung gemacht?
Das ganze ist jetzt über 1 1/2 Jahre her.
Danke & Gruß
Michael
f***k 8o das hört sich brutal schlecht an...Kannst den alten Verkäufer nicht mehr kriegen?
Greetings
Bausparer
13.09.2007, 07:28
Hallo,
ich gehe davon aus, das der alte Verkäufer nichts auf der Tasche hat, und das mein Geld dann weg wäre.
Allerdings hätte ich die Uhr auch schon verkaufen können, oder so? :D
Mal sehen, was da kommt.
Michael
Donluigi
13.09.2007, 07:30
Was wars denn für eine Uhr?
An Diebesgut kann man grundsätzlich kein Eigentum erwerben.
Wenn sich der ursprüngliche Besitzer ermitteln lässt, dann wirst Du die Uhr wohl abgeben müssen. ;(
Gruß
Lars
ebay ist einfach nicht sicher genug !
Bausparer
13.09.2007, 07:35
Original von Donluigi
Was wars denn für eine Uhr?
Eine Omega Seamaster.
Gruß
Michael
watchman
13.09.2007, 07:37
ja aber wenn die uhr kaputt gegangen ist und nicht mehr im besitz, fertig, was soll dann noch kommen...?
poloszene
13.09.2007, 07:37
Kannst auch versuchen, über Ebay an den Verkäufer heranzutreten. Die helfen Dir da bestimmt. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich die mal fragen, ob die die eventuellen Anwaltskosten übernehmen. Hättest Du die Uhr weiterverkauft (über Ebay) wärst Du der Hehler und in ähnlicher Situation wie der Verkäufer jetzt.
Bausparer
13.09.2007, 07:40
Original von Lars_H
An Diebesgut kann man grundsätzlich kein Eigentum erwerben.
Wenn sich der ursprüngliche Besitzer ermitteln lässt, dann wirst Du die Uhr wohl abgeben müssen. ;(
Gruß
Lars
Hi Lars,
so sieht es wohl aus.
Schade.
Michael
Original von Thorben
ebay ist einfach nicht sicher genug !
Das kann man eigentlich nie oft genug wiederholen.
Obwohl ich zugeben muss, dass die Angebote mitunter verlockend sind.
1234marc
13.09.2007, 07:44
hallo michael,
blöde geschichte.
ich würde das nich auf die leichte schulter nehmen, die behörden verstehen da wenig spaß.
geh zum anwalt.
grüsse aus dortmund
marc-detlef
Donluigi
13.09.2007, 07:49
ebay ist einfach nicht sicher genug !
Ebay hat da doch keine Schuld daran. Gestohlene Uhren kannst du auch von privat, auf dem Trödel, auf normalen Auktionen und auf Börsen kaufen. Das ist nun mal eines der Risiken bei Gebrauchtkauf generell.
Aber gut ist ja schonmal: wenn sie den Käufer ausfindig gemacht haben, dann haben sie offensichtlich auch den Verkäufer. Der ist jetzt erstmal in Erklärungsnot. Du hast ja schließlich in gutem Glauben gekauft.
siebensieben
13.09.2007, 07:53
Allerdings hätte ich die Uhr auch schon verkaufen können, oder so?
Obwohl ich zugeben muss, dass die Angebote mitunter verlockend sind.
ja aber wenn die uhr kaputt gegangen ist und nicht mehr im besitz, fertig, was soll dann noch kommen...?
So ist das heute: Geiz ist geil, gerade bei Leuten, die es sich wirklich leisten könnten. Zwei-, dreihundert Euro gespart viellerit. Kauf man Hehlerware und kommt es heraus, knickt das Rückgrat ein, und man begegnet dem einen Unrecht mit dem nächsten Unrecht. So "einfach" ist das. :ka:
Donluigi
13.09.2007, 07:57
Naja, da er die Uhr nicht gestohlen, sondern in gutem Glauben erworben hat, kann ich verstehen, daß man um das eigene Investment besorgt ist. Wer hat schon Lust drauf, die Uhr abzudrücken und dann seiner eigenen Kohle hinterherzuprozessieren? Der Gedanke allein - der definitiv JEDEM hier erstmal in den Sinn käme - ist ja nicht strafbar und daher auch noch nicht abzuurteilen.
siebensieben
13.09.2007, 08:02
Stimmt, kann jedem passieren. Ich urteile ja auch keinen ab. Ich mag nur die Mentalität nicht. Und denkt auch mal an die andere Seite: Euch wird eine Uhr geklaut, man findet heraus, wo sie ist, aber leider ist sie nicht zurückzubekommen. "Veräußert, tut mir Leid." 8o
1234marc
13.09.2007, 08:10
Original von siebensieben
Stimmt, kann jedem passieren. Ich urteile ja auch keinen ab. Ich mag nur die Mentalität nicht. Und denkt auch mal an die andere Seite: Euch wird eine Uhr geklaut, man findet heraus, wo sie ist, aber leider ist sie nicht zurückzubekommen. "Veräußert, tut mir Leid." 8o
hallo,
sehe ich im prinzip genauso.
im übrigen hilft es dir sowieso nicht, wenn du den behörden irgendwelche lügen erzählst; nach dem motto : habe ich im letzten urlaub einem unbekannten verkauft!
du hast eine gestohlene uhr gekauft ob bewusst oder unbewusst, du hast den schaden: entweder uhr abgeben oder zahlen, es sei denn ihr kommt irgenwie an den verkäufer
grüsse au8s dortmund
marc-detlef
watchman
13.09.2007, 08:11
gerhard, ganz ehrlich, ohne dass wir uns kennen hau doch nicht immer drauf mit päpstlichen sprüchen. ich glaube nicht, dass es dir zusteht meine mentalität auch nur ansatzweise beurteilen zu können. hier hat es einen ahnungslosen erwischt, was hat das mit geiz zu tun. ich wäre sehr traurig wenn mir sowas passieren würde und würde die behörden bei gott nicht behindern aber komm erst mal in die lage und DANN reden wir weiter. die tatsache das man etwas in gutem glauben erworben hat und nun wieder abgeben soll, schmerzt - fertig.
nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.
Bausparer
13.09.2007, 08:19
Original von watchman
gerhard, ganz ehrlich, ohne dass wir uns kennen hau doch nicht immer drauf mit päpstlichen sprüchen. ich glaube nicht, dass es dir zusteht meine mentalität auch nur ansatzweise beurteilen zu können. hier hat es einen ahnungslosen erwischt, was hat das mit geiz zu tun. ich wäre sehr traurig wenn mir sowas passieren würde und würde die behörden bei gott nicht behindern aber komm erst mal in die lage und DANN reden wir weiter. die tatsache das man etwas in gutem glauben erworben hat und nun wieder abgeben soll, schmerzt - fertig.
nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Ferner war die Uhr in einem schlechten Zustand und erstrahlt jetzt im neuwertigem Glanz, das schmerzt.
Ich werde auch keine Behörde belügen, aber der Gedanke kommt schon auf, ich hoffe Ihr könnt das verstehen.
Michael
Donluigi
13.09.2007, 08:24
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
Mostwanted
13.09.2007, 08:26
Sehr ärgerlich =( Da hilft - bevor Du auch nur einen Ton gegenüber Behörden von Dir gibst - nur der fachkundige Rat eines guten Juristen.
Interessantes Thema:
Was passiert eigentlich mit der Uhr, wenn die Versicherung dem Bestohlenen den Schaden bereits bar abgegolten hat ?
nice day
Peter
Fabiansky
13.09.2007, 08:30
@ Themenstarter: Sofern Du Aufwendungen die Uhr betreffend hattest, ist denkbar, dass der tatsächliche Eigentümer Dir diese ersetzen muss und Du bis zu dessen Ersatz von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kannst. Klär das mal mit einem Anwalt.
Wie kam das eingentlich heraus? Verjährt sowas nicht?
Üble Sache, drücke Dir die Daumen das es doch noch gut für Dich ausgeht.
Alex
1234marc
13.09.2007, 08:41
Original von DAILY
Interessantes Thema:
Was passiert eigentlich mit der Uhr, wenn die Versicherung dem Bestohlenen den Schaden bereits bar abgegolten hat ?
nice day
Peter
hallo,
..dann fordert die versicherung von dir das geld zurück
grüsse aus dortmund
marc-detlef
Wie würde es sich verhalten wenn die Uhr zwischenzeitlich -vor der Benachrichtigung natürlich- auf einer Börse oder sonstwo verkauft wurde und die Anschrieft des neuen Käufers nicht bekannt ist?
Man könnte sie auch beim Spielen verzockt haben....
1234marc
13.09.2007, 09:02
hallo,
hilft dir alles nichts.
solange du den verkäufer nicht "dran kriegen kannst" bist du der dumme.
aber wie schon gesagt: bevor man den behörden wilde geschichten auftischt .. ab zum anwalt.
marc-detlef
watchman
13.09.2007, 09:05
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
:D
OrangeHand
13.09.2007, 09:11
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
Dass das so ist, hat sich auch in den Behörden rumgesprochen. :tongue:
Kenn mich da ein wenig aus. :D
@ Bausparer:
Die Geschichte tut mir sehr leid für dich. Du wirst schon die richtige Entscheidung treffen.
niksnutz
13.09.2007, 09:16
scheiss spiel.... =(
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
na, das wäre ja vorsätzlich und kriminell. :op:
:cool:
Original von 1234marc
hallo,
hilft dir alles nichts.
solange du den verkäufer nicht "dran kriegen kannst" bist du der dumme.
aber wie schon gesagt: bevor man den behörden wilde geschichten auftischt .. ab zum anwalt.
marc-detlef
Ja, du hast recht. Man versucht sich etwas zurechtzulegen um dann festzustellen das der "normale" Gang einfach richtig ist.
Ab zum Anwalt.
OrangeHand
13.09.2007, 09:23
Original von Flojo74
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
na, das wäre ja vorsätzlich und kriminell. :op:
:cool:
Sag das mal den Anwälten und sonstigen juristischen Vertretern, mit denen ich zu tun habe. Die leben davon. :D
Leider kann so was immer mal passieren, wenn man im/übers Internet kauft. :(
War das Angebot denn SO gut, dass Du die Details wie z.B. Papiere/Umbox etc. ignoriert hast?
Oder war hier ein Profi am Werk, der die passenden Accessoires gleich mitgeliefert hat?
Trotzdem: Toi, toi, toi!
Gruß,
Steffen
Original von OrangeHand
Original von Flojo74
Original von Donluigi
Aach, Behörden darf man schon mal belügen ;) :D
na, das wäre ja vorsätzlich und kriminell. :op:
:cool:
Sag das mal den Anwälten und sonstigen juristischen Vertretern, mit denen ich zu tun habe. Die leben davon. :D
lol. die welt der halbwahrheiten.
was der bauer net weiß, macht ih net heiß :D
aber echtes belügen? nein, niemals herr richter... :D
ärgerliche Geschichte...kann man wohl nur unter der Rubrik shit happens abbuchen...
zum Thema Moral ein kleiner opptortunistischer Nachtrag...
wg. lausiger 1.000€ würde ich mich niemals kriminalisieren lassen...
...dann lieber mal am Wochenende den Kaviar weg lassen...ist hart geht aber... :dr:
1234marc
13.09.2007, 09:38
hallo,
... geht das wirklich mit dem kaviar ??????????
marc- detlef
OrangeHand
13.09.2007, 09:41
Original von Mawal
wg. lausiger 1.000€ würde ich mich niemals kriminalisieren lassen...
Interessante Aussage. :grb:
Da steht NICHT: "Ich würde mich niemals kriminalisieren lassen."
:D
Flying Spur
13.09.2007, 09:49
Original von Fabiansky
@ Themenstarter: Sofern Du Aufwendungen die Uhr betreffend hattest, ist denkbar, dass der tatsächliche Eigentümer Dir diese ersetzen muss und Du bis zu dessen Ersatz von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kannst. Klär das mal mit einem Anwalt.
...guter Gedanke! :gut: Stichwort: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis...
... in diesem Zusammenhang mal eine Frage:
laut Rolex Köln gibt Rolex keine Auskunft (mehr) darüber, ob eine Uhr/Seriennummer als gestohlen gelistet ist - man überprüfe das nur bei einer Revision in Köln (!) - wie kann man beim Gebrauchtrolexkauf diesbezüglich Sicherheit herstellen?
Original von Bausparer
Hallo zusammen,
habe mal bei Ebay eine Uhr gekauft. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen, das diese Uhr gestohlen war.
Hat jemand von euch schonmal eine solche Erfahrung gemacht?
Das ganze ist jetzt über 1 1/2 Jahre her.
Danke & Gruß
Michael
Ich kenne so eine Erfahrung, ein Freund bekam die gleiche Nachricht wie du, hatte die Rolex von einem Juwelier erworben der wiederum hatte sie von einem Anwalt und der von einer Versicherungsauktion, und da lag die Lösung.
Die Uhr war gestohlen, polizeilich gemeldet, auch bei Rolex, aber dann
irgendwann wieder aufgetaucht. Da die Versicherung bezahlt hatte gehöte sie nun der Versicherung. Diese ließ sie versteigern ohne kundzutun, daß sie nun nicht mehr Diebesgut war und so hatte der Rechtsanwalt und später der Juwelier und dann mein Freund gemeldetes Diebesgut was gar keins mehr war.
Also erstmal checken ob die Uhr nicht wieder völlig legal im Verkehr ist und dann weitersehen!!!
Gruß Dirk
Bausparer
13.09.2007, 10:08
Original von hrboehm
Leider kann so was immer mal passieren, wenn man im/übers Internet kauft. :(
War das Angebot denn SO gut, dass Du die Details wie z.B. Papiere/Umbox etc. ignoriert hast?
Oder war hier ein Profi am Werk, der die passenden Accessoires gleich mitgeliefert hat?
Trotzdem: Toi, toi, toi!
Gruß,
Steffen
Hallo Stefan,
leider mit Box, Anleitung und Garantiekarte.
Gruß
Michael
ehemaliges mitglied
13.09.2007, 10:09
Original von Flying Spur
... in diesem Zusammenhang mal eine Frage:
laut Rolex Köln gibt Rolex keine Auskunft (mehr) darüber, ob eine Uhr/Seriennummer als gestohlen gelistet ist - man überprüfe das nur bei einer Revision in Köln (!) - wie kann man beim Gebrauchtrolexkauf diesbezüglich Sicherheit herstellen?
Falsch.
Rolex Köln sagt lediglich, dass die Uhr "vorliegen" muss, also entweder bei Rolex oder beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Also beim Gebrauchtkauf Übergabe beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Bye
Marko
Bausparer
13.09.2007, 10:11
Original von Mawal
ärgerliche Geschichte...kann man wohl nur unter der Rubrik shit happens abbuchen...
zum Thema Moral ein kleiner opptortunistischer Nachtrag...
wg. lausiger 1.000€ würde ich mich niemals kriminalisieren lassen...
...dann lieber mal am Wochenende den Kaviar weg lassen...ist hart geht aber... :dr:
Ja, ja - aber mir tun die 1.000 E schon weh.
Muss, dann erstmal sparen für eine neue SMP.
Aber recht hast Du schon, was bringt eine Uhr, wenn ich nicht mehr schlafen kann. Außerdem trage ich eh nur noch die GMT. :D
Gruß
Michael
Tut mir echt leid die Geschichte.
So hart es ist: Würde man gegenüber den Behörden nicht mit der Wahrheit herausrücken, begäbe man sich dadurch bildlich gesprochen in die Nähe des Diebes...
Jetzt haben wir bereits zwei unterschiedliche Aussagen:
1. Die Versicherung kriegt ihr Geld zurück...
2. Die Versicherung kriegt die Uhr...
:grb: :grb:
LG Peter
mac-knife
13.09.2007, 10:27
Original von DAILY
Jetzt haben wir bereits zwei unterschiedliche Aussagen:
1. Die Versicherung kriegt ihr Geld zurück... vom Bestohlenen
2. Die Versicherung kriegt die Uhr...
:grb: :grb:
LG Peter
3. Die Versicherung reicht die Uhr an den eigentlichen Eigentümer weiter...
4. Der Themenstarter versucht sein Geld vom Verkäufer zurückzuerhalten.
Flying Spur
13.09.2007, 10:57
Original von Reckel
Original von Flying Spur
... in diesem Zusammenhang mal eine Frage:
laut Rolex Köln gibt Rolex keine Auskunft (mehr) darüber, ob eine Uhr/Seriennummer als gestohlen gelistet ist - man überprüfe das nur bei einer Revision in Köln (!) - wie kann man beim Gebrauchtrolexkauf diesbezüglich Sicherheit herstellen?
Falsch.
Rolex Köln sagt lediglich, dass die Uhr "vorliegen" muss, also entweder bei Rolex oder beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Also beim Gebrauchtkauf Übergabe beim Konzessionär, der dann die Abfrage macht.
Bye
Marko
Aha, Danke!
dann habe ich bei Rolex Köln entweder eine falsche Information erhalten oder ich habe den Herrn am Telefon missverstanden ;) (wohl eher letzteres :oops: )
Eigentlich hatte ich Threads hier auch immer in dieser Weise verstanden (wie Marko schrieb), dachte aber, man hätte sich in Köln mal wieder was neues einfallen lassen...
edit: Interpunktion...
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
Bausparer
13.09.2007, 11:19
Hallo,
danke für die Info. Werde mal zur Zeugenbefragung gehen.
" in der Ermittlungssahe wegen Wohnungseinbruchdiebstahl u.a............... wenn noch vorhanden, bitte mitbringen "
Mal schaun, was da kommt.
Gruß
Michael
Original von mac-knife
Original von DAILY
Jetzt haben wir bereits zwei unterschiedliche Aussagen:
1. Die Versicherung kriegt ihr Geld zurück... vom Bestohlenen
2. Die Versicherung kriegt die Uhr...
:grb: :grb:
LG Peter
3. Die Versicherung reicht die Uhr an den eigentlichen Eigentümer weiter...
4. Der Themenstarter versucht sein Geld vom Verkäufer zurückzuerhalten.
Danke Andreas
1. und 3. können somit echt weh tun:
Der Betrag, den die Versicherung zurück verlangt, entspricht je nach Vertrag dem Neubeschaffungwert / Die Uhr, die an den eigentlichen Eigentümer zurück geht, hat inzwischen evtl. einen hohen Wertverlust erlitten....
als "Gewinner" sehe ich in diesem Trauerspiel eigentlich nur die Versicherung.
LG
Peter
mac-knife
13.09.2007, 11:29
Original von DAILY
...als "Gewinner" sehe ich in diesem Trauerspiel eigentlich nur die Versicherung.
LG
Peter
Wenn plus/minus 0 gleichbedeutend mit Gewinner ist....
Flying Spur
13.09.2007, 11:34
Original von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
äußerst fraglich! Denn in Deutschland gibt es keinen gutgläubigen Erwerb abhanden gekommener Sachen - § 935 I 1 BGB
vergiss mal die Prämien nicht.... ;)
nice day
Peter
1234marc
13.09.2007, 11:37
Original von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
hallo,
das habe ich so auch noch nie gehört.
kann ich auch nicht glauben.
marc-detlef
Flying Spur
13.09.2007, 11:38
... übrigens ist eine e-bay-"Auktion" keine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 935 II BGB - diese ist nämlich in § 383 III 1 BGB legaldefiniert und meint eine Versteigerung durch Gerichtsvollzieher etc.
*Klugscheißmodus aus*
Wenn die Uhr samt Box, Anleitung, Garantiekarte und z.B. Rechnung "abhanden" gekommen ist, wie weist man dann eigentlich nach, dass man der Eigentümer ist?
Original von 1234marc
Original von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.
Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein
Also ab zum Anwalt
Alex
hallo,
das habe ich so auch noch nie gehört.
kann ich auch nicht glauben.
marc-detlef
Ich habe das bislang auch noch nicht gehört, aber vielleicht kann uns Michael ja mal über den Ausgang berichten
Alex
cardealer
13.09.2007, 14:21
Original von eosfan
Wenn die Uhr samt Box, Anleitung, Garantiekarte und z.B. Rechnung "abhanden" gekommen ist, wie weist man dann eigentlich nach, dass man der Eigentümer ist?
"und z.B. Rechnung" die war ja nicht dabei. Auserdem bewahrt man nicht alles zusammen auf, besitzt Ablichtungen die auch die Versicherung hat.
Flying Spur
13.09.2007, 14:23
Original von eosfan
Wenn die Uhr samt Box, Anleitung, Garantiekarte und z.B. Rechnung "abhanden" gekommen ist, wie weist man dann eigentlich nach, dass man der Eigentümer ist?
...in diesem warsch. seltenen Fall wird dir als Beweismittel der ZPO wohl nur der Zeugenbeweis bleiben ;)
Bausparer
13.09.2007, 14:54
Hallo zusammen,
erstmal danke für eure Anteilnahme.
Habe eben mit den Herrn von der Kripo telef.
Die Uhr stammt wohl aus Wohnungseinbrüchen.
Die Kripo aus einem anderen Ort, hat um Mithilfe gebeten.
Mann unterstellt mir quasi, das ich die Uhr "gutgläubig" erworben habe.
Mann möchte die Uhr ablichten und mir einige Fragen stellen, zu der Kaufabwicklung.
Dann kann ich die Uhr wieder mitnehmen.
Termin ist Donnerstag, werde dann berichten.
Da will ich mal hoffen, das meine Ehrlichkeit nicht bestraft wird.
Sonst erfolgt hier ein Spendenaufruf :D
Gruß
Michael
Flying Spur
13.09.2007, 15:02
viel Glück!
leider kann ich aber keine Omega spenden, da ich keine habe =( ;)
watchman
13.09.2007, 15:14
*daumen drück!*
Original von Lars_H
An Diebesgut kann man grundsätzlich kein Eigentum erwerben.
Wenn sich der ursprüngliche Besitzer ermitteln lässt, dann wirst Du die Uhr wohl abgeben müssen. ;(
leider 100% richtig... :(
... mach Dir nix draus, -ist ja nur ne Omega... :weg:
nein, nur Spass- alles Gute und drück die Daumen... :gut:
lg Michael
Tut mir leid, so eine schöne Taucheruhr. Zum weinen...
Mr. Swiss
13.09.2007, 19:21
Ich hoffe sehr, dass es gut geht!!!
Zur Frage der Versicherung:
Im Versicherungsfall der Hausratversicherung wird die Uhr dem bisherigen Eigentümer zum Neuwert ersetzt. Er bekommt also das Geld für eine nagelneue Uhr. Soviel ist schonmal sicher.
Wenn die Uhr danach wieder auftaucht, hat der Versicherungsnehmer meines Erachtens die Wahl, entweder die Entschädigung zurückzuzahlen (und die Uhr zurückzunehmen) oder das Recht auf die Uhr an die Versicherung abzutreten. Die Versicherung wird dann rechtmäßiger Eigentümer.
Da ich davon ausgehe, dass bei einer Omega SMP (anders als einer 20 Jahre alten Submariner) der Neukaufswert höher ist, als der derzeitige Wert, wird er voraussichtlich die Entschädigung behalten. Somit steht die Uhr rechtlich der Versicherung zu. Was die dann daraus macht,liegt in derem Ermessen.
Grüße
Thomas
ehemaliges mitglied
13.09.2007, 20:16
Ich hätte die Uhr einfach nicht mehr..................
Veräußert an Achmed auf'm Flohmarkt..................
Bausparer
20.09.2007, 15:50
So Leute, heute war ich bei meiner ersten Vorladung. :D
Mein lieber VK hat quer durch Deutschland und ein wenig in Österreich eingebrochen und seine Beute bei Ebay verkauft.
Der Richter "unterstellt" mir einen Kauf in guter Absicht (oder wie sich das nennt). Ich darf die Uhr behalten, soll diese erst mal nicht verkaufen und wenn, dann den neuen Besitzer melden. Lt. dem wirklich netten Beamten wurde mir aber zugesichert, das die Uhr nicht mehr eingezogen werden kann, bzw. wird. :jump: :jump: :jump:
Da das Angebot bei Ebay auf einen Uhrenfachmann schließen lässt, Box und Papiere dabei waren und er 100% Positive Berwertungen hatte, glaubt man mir.
Für mich war es eine spannende Geschichte mit Happyend. Werde daher noch mehr aufpassen bei Bucht-Käufen und kann nur meinen alten Lehrmeister zum Schluss zitieren:
:op:Ehrlich werd am längsten. :op:
Danke noch mal für Eure Anteilnahme. :gut:
Gruß
Michael :dr:
Das hört sich ja super an! Gratulation. :gut:
Ich hoffe, dass jetzt alles für dich ausgestanden ist.
ehemaliges mitglied
20.09.2007, 16:34
und es gibt Sie doch noch die Gerechtigkeit ...
cardealer
20.09.2007, 16:41
was soll man dazu sagen war die Uhr beim Vorbesitzer versichert oder ein Totalverlust für ihn :ka: dann hätte ich trotzdem keine Freude an der Uhr.
ferryporsche356
20.09.2007, 16:53
Ich habe den Fred gerade zum erstem mal gelesen.
Für Dich freut es mich dass es ein gutes Ende genommen hat.
Manch andere Aussagen in diesem Fred in Bezug auf Ehrlichkeit *****n mich an. Ich dachte hier wäre ein wenig mehr Ehrlichkeit unterwegs.
Glückwunsch auch von mir! :dr:
Schön zu "hören", daß einem doch noch Gerechtigkeit widerfahren kann. Freue mich mit Dir!
Gruß
Jens
Bausparer
20.09.2007, 19:54
Original von ferryporsche356
Ich habe den Fred gerade zum erstem mal gelesen.
Für Dich freut es mich dass es ein gutes Ende genommen hat.
Manch andere Aussagen in diesem Fred in Bezug auf Ehrlichkeit *****n mich an. Ich dachte hier wäre ein wenig mehr Ehrlichkeit unterwegs.
Hi Charly,
sei mal nicht zu hart, aber auch überlegt, ob ich die Uhr noch habe :D
Dank an alle
Michael
markus1981
20.09.2007, 19:56
Na dann aber mal herzlichen Glückwunsch !! Glück gehabt
Yess, das ist ja erstmal eine schöne Wende der Geschichte, noch schöner wird´s wenn der Depp gefasst wird :gut:
Greetings
niksnutz
21.09.2007, 07:05
freut mich für dich,haste eine last weniger =)
1234marc
21.09.2007, 07:41
hallo michael,
dieses "ende" hätte ich nicht erwartet, für dich freut es mich.
hast du zufällig eine info wie der bestohlene entschädigt wurde?
grüsse aus dortmund
marc-detlef
Bausparer
21.09.2007, 09:43
Original von 1234marc
hallo michael,
dieses "ende" hätte ich nicht erwartet, für dich freut es mich.
hast du zufällig eine info wie der bestohlene entschädigt wurde?
grüsse aus dortmund
marc-detlef
Hallo Marc-Detelf,
nein, leider keine Info.
Der Einbrecher sitzt wohl, da der Richter ja entschieden hat, das cih die Uhr behalten kann.
Gruß
Michael
lactor69
21.09.2007, 12:38
Original von Bausparer ...Ich darf die Uhr behalten, soll diese erst mal nicht verkaufen und wenn, dann den neuen Besitzer melden. Lt. dem wirklich netten Beamten wurde mir aber zugesichert, das die Uhr nicht mehr eingezogen werden kann, bzw. wird.
Hallo!
Glückwunsch zum (Vorerst?) guten Ausgang.
Für mich klingt es so, als wenn dem Täter der Diebstahl Deiner Uhr derzeit einfach nicht nachgewiesen werden kann bzw. die Uhr keinem seiner Tatorte zugeordnet werden konnte, weil der Besitzer sich z.B. keine Seriennummer o.ä. notiert hatte. Deswegen auch der Hinweis mit der Weiterveräußerung.
Aus eigener Erfahrung kenne ich es nur so, dass Gegenstände, die nachweislich aus einer Straftat stammen bzw. einer konkreten Tat zugeordnet werden können, auch bei gutgläubigem Erwerb ausnahmslos sichergestellt werden.
Auch wenn es sich (wie hier letzte Woche geschehen) um Navigationsgeräte handelt, die bereits vor ca. 2 Jahren aus einem Autohaus gestohlen wurden und deren jetziger Wert irgendwo bei EUR 200,- liegt.
Aber: Andere (Bundes-) Länder, andere Sitten; ich drücke jedenfalls die Daumen :gut: !
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