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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Makler Alleinauftrag



uhrenmaho
27.10.2007, 16:31
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred

jagdriver
27.10.2007, 16:43
Hallo Manfred,

1) Immobilien werden heutzutage fast ausschließlich im Internet
verkauft.

Frage deine Maklerin bei welchen Börsen sie dein Haus angeboten
hat. (Immonet; Immowelt; Immoscout).

2) Die Homepage der Maklerin.

3). Makler-Allein-Auftrag: Der Maklerverpflichtet sich für den
Auftraggeber tätig zu werden!

4) Lass dir ein Expose überreichen.

5)Keine Aktivität seitens der Maklerin - Abmahnung mit Fristsetzung,
passiert immer noch nichts, fristlose Kündigung!

6) Objekt wurde von der Maklerin zu teuer "eingekauft" und
versucht durch abwarten dich unter "preislichen Druck" zu setzen.
Ist der Verkaufspreis realistisch? Oder hast du die Maklerin
genommen, die dir den Höchstpreis in Aussicht gestellt hat?

Gruß
Robby

uhrenmaho
27.10.2007, 17:02
Original von jagdriver
Hallo Manfred,

1) Immobilien werden heutzutage fast ausschließlich im Internet
verkauft.

Frage deine Maklerin bei welchen Börsen sie dein Haus angeboten
hat. (Immonet; Immowelt; Immoscout).

2) Die Homepage der Maklerin.

3). Makler-Allein-Auftrag: Der Maklerverpflichtet sich für den
Auftraggeber tätig zu werden!

4) Lass dir ein Expose überreichen.

5)Keine Aktivität seitens der Maklerin - Abmahnung mit Fristsetzung,
passiert immer noch nichts, fristlose Kündigung!

6) Objekt wurde von der Maklerin zu teuer "eingekauft" und
versucht durch abwarten dich unter "preislichen Druck" zu setzen.
Ist der Verkaufspreis realistisch? Oder hast du die Maklerin
genommen, die dir den Höchstpreis in Aussicht gestellt hat?

Gruß
Robby

Hallo Robby,

zu 1.) sie wollte zuerst Ihre Kunden anschreiben (kann ich nicht kontrollieren) und heute zum ersten Mal in die Zeitung->nicht passiert

zu 2.) Nicht bekannt

zu 3.) normaler Autrag ohne Aussage über Anzeigen, nur über den Verkauf des Hauses

zu 4.) Exposé noch nicht angefordert, werde ich aber machen

zu 5.) Kann man einen Alleinauftrag überhaupt kündigen. Ich meine irgendwo ein Urteil gelesen zu haben, dass der Verkäufer durch den Alleinauftrag übervorteilt wird und einen zweiten Makler einschalten darf.

zu 6.) Kaufpreis nach öffentl. vereid. Gutachter (Ehefrau ist die Maklerin)

Muss noch erwähnen, dass das Haus über 600 Km entfernt ist und mir dadurch hier natürlich die Hände gebunden sind.

Manfred

triamarc49
27.10.2007, 17:03
Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred
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manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

Manni

uhrenmaho
27.10.2007, 17:08
Original von triamarc49

Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred
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manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

Manni

Hallo Manni,

brauch bei Nichtverkauf nichts zu zahlen. Es fallen für mich auch keine Kosten beim Verkauf an!!!

Manfred

jagdriver
27.10.2007, 17:09
Original von triamarc49

Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred
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manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

Manni


Hallo Manni,

die Maklerprovision ist ein reines Erfolgshonorar!

In keinem Vertrag eines Verbandsmaklers (IVD) wirst du irgendein
Passus finden, das er ein Honorar im Nichterfolgsfalle bekommt.

Lediglich ein sog. "Aufwendungsersatz" wenn du als Verkäufer
gegen deine Pflichten verstößt exisitiert.

Gruß
Robby

Mr. Swiss
27.10.2007, 17:16
Blöde Situation!

Ich glaube nicht, dass Du aus dem Vertrag rauskommst.

Häufig versuchen Käufer/Verkäufer (im Falle eines Verkaufes) auf irgendeine Art und Weise die Maklerprovision zu umgehen.

Ist ja auch nachvollziehbar: Dem Käufer ist das Haus z. B. zu teuer (inklusive Maklerprovision). Er versucht daher alles, um den Preis zu drücken. Der Verkäufer hat Angst, dass der Käufer aufgrund des zu hohen Gesamtpreises (inkl. Provision) abspringt und hilft dabei mit.

Damit dies nicht möglich ist, wird Dein Vertrag absolut wasserdicht sein, so dass Du nicht vorzeitig aus dem Vertrag kommst, ohne dass bei einem Verkauf des Hauses die Maklerprovsion fällig wird.

jagdriver
27.10.2007, 17:18
Also gut:

Du darfst als Auftraggeber natürlich keinen weiteren Makler
einschalten - das ist ja Sinn des Vertrages!
Höherwertige Immobilien bzw. guteingeführte Immobilienmakler
arbeiten ausschließlich im Alleinauftrag.

Du kannst dein Haus allerdings jederzeit PRIVAT verkaufen.

So und nun mal tacheles - Auszug aus Maklervertrag IVD:

Der Makler verpflichtet sich,

a) diesen Makler.-Allein-Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter
Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen zu bearbeiten.
b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen
und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.


Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber:

Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler
nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht
verstoßen hat.

Gutacher: Auch öffentlich vereidigte Gutachter schießen derweilen
häufig weit über das Ziel hinaus!

Allgemeiner Spruch unter Profis - "Schätzer sind Schwätzer".

Gruß
Robby

jagdriver
27.10.2007, 17:24
Original von uhrenmaho

Original von triamarc49

Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred
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manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

Manni

Hallo Manni,

brauch bei Nichtverkauf nichts zu zahlen. Es fallen für mich auch keine Kosten beim Verkauf an!!!

Manfred

Hallo Manfred,

auch wenn du keine Rechnung von der Maklerin
bekommst - die Maklercourtage zahlt immer
der Verkäufer! :D

Gruß
Robby

uhrenmaho
27.10.2007, 17:42
Original von jagdriver
Also gut:

Du darfst als Auftraggeber natürlich keinen weiteren Makler
einschalten - das ist ja Sinn des Vertrages!
Höherwertige Immobilien bzw. guteingeführte Immobilienmakler
arbeiten ausschließlich im Alleinauftrag.

Du kannst dein Haus allerdings jederzeit PRIVAT verkaufen.

So und nun mal tacheles - Auszug aus Maklervertrag IVD:

Der Makler verpflichtet sich,

a) diesen Makler.-Allein-Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter
Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen zu bearbeiten.
b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen
und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.


Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber:

Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig widerrufen, wenn der Makler
nach vorheriger schriftlicher Abmahnung gegen seine Tätigkeitspflicht
verstoßen hat.

Gutacher: Auch öffentlich vereidigte Gutachter schießen derweilen
häufig weit über das Ziel hinaus!

Allgemeiner Spruch unter Profis - "Schätzer sind Schwätzer".

Gruß
Robby

Robby, bist Du sicher, dass ich das Haus mit Alleinauftrag trotzdem privat verkaufen kann (siehe Alleinauftrag)

Manfred

http://img267.imageshack.us/img267/4861/101panap1010331p1010331tv5.jpg[/URL][/IMG]

Vito
27.10.2007, 17:46
Original von jagdriver

Original von uhrenmaho

Original von triamarc49

Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred
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manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

Manni

Hallo Manni,

brauch bei Nichtverkauf nichts zu zahlen. Es fallen für mich auch keine Kosten beim Verkauf an!!!

Manfred

Hallo Manfred,

auch wenn du keine Rechnung von der Maklerin
bekommst - die Maklercourtage zahlt immer
der Verkäufer! :D

Gruß
Robby

:grb: Nicht der Käufer :grb:

Mr. Swiss
27.10.2007, 17:48
natürlich kommst Du nicht raus - dann würde ja keiner Maklergebühren zahlen - siehe mein Eintrag oben.

triamarc49
27.10.2007, 17:57
Original von jagdriver

Original von triamarc49

Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

Brauch dringend Euren Rat.
:grb:Habe einer Maklerin, die mir seriös erscheint, einen Alleinauftrag für 6 Monate für den Verkauf eines Hauses gegeben. Das war genau am 01.10.07. Passiert ist bis jetzt überhaupt nichts, keine einzige Anzeige in der Zeitung. Was soll ich davon halten, kommt man aus diesem Vertrag überhaupt vorher raus???

LG Manfred
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manche fahren auf diese Schiene ! ist nicht so ganz einfach das Nichtstun nachzuweisen, er muß ne 400.- Euro Tipse in sein Büro setzen die ein wenig telefoniert.schau mal was in einem Vertrag drin steht was du zahlen mußt bei Nichtverkauf ! % ? davon leben die teilweise, habe es leider am eigenen Leibe erfahren müssen

Manni


Hallo Manni,

die Maklerprovision ist ein reines Erfolgshonorar!

In keinem Vertrag eines Verbandsmaklers (IVD) wirst du irgendein
Passus finden, das er ein Honorar im Nichterfolgsfalle bekommt.

Lediglich ein sog. "Aufwendungsersatz" wenn du als Verkäufer
gegen deine Pflichten verstößt exisitiert.

Gruß
Robby
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Robby ich glaube das waren 0,33 % Bearbeitungsgebühren vom Gesamtwert
macht bei 750 K auch einen kleinen Betrag aus, für wirklich völliges Nichtstun. Robby es ist schon 25 Jahre her, kann sein das es jetzt andere Gesetze gibt, aber glaube mir, ich mußte bluten

Manni

jagdriver
27.10.2007, 18:01
Manfred,

du kannst immer privat verkaufen.
Du bist der Eigentümer und somit immer Herr des Geschehens.

Eine Klausel um das zu unterbinden - der sog. "qualifizierte Makler-
Allein-Auftrag" muß einen handschriftlichen Zusatz haben um
auch das zu unterbinden.

Derartiges wird normalerweise nur bei sehr hochwertigen
Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Gewerbeobjekte)
fixiert!

Deine Maklerin hat eine Floskel verwendet die vor keinem
Gericht bestand hat und ganz nebenbei ist sie keine Verbandsmaklerin!

Und noch was: ein Okal-Fertighaus ist natürlich nicht unbedingt
der Renner am Immobilienmarkt wenn der Preis nicht günstig ist
oder die Immobilie in einer stark nachgefragten Lage liegt.

Du kannst mich auch gerne per PN kontaktieren.

Gruß
Robby

Mostwanted
28.10.2007, 17:28
Naja, eine Zeitungsanzeige zieht auch nicht unbedingt Käufer an und was zu oft inseriert wird lässt sich nur schwer verkaufen. Portale sind - nebst eigener Karteikarte - schon ein guter Weg und erreichen mehr Leser. Im Interesse des Maklers ist immer ein möglichst geringer Preis des Hauses, dann ist die Hütte schneller weg.