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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Firmen PKW kaufen, Steuerproblem??



Moehf
05.11.2007, 16:34
Hallo zusammen,

ich fahre einen Firmen-PKW und möchte den ggf. nach der Abschreibung kaufen bzw. bekomme den von der Firma.
Nun meine Frage. Kann ich den am Ende der Abschreibungszeit einfach für 1 Euro kaufen oder muss ich den normalen Marktpreis dafür bezahlen bzw. dann die Differenz als geldwerten Vorteil versteuern??

Danke!


Manuel

luxury_david
05.11.2007, 16:47
Bin zwar kein Steuerberater, aber bei einer Übernahme für einen symbolischen € wird das Finanzamt m.E. riesigen Ärger machen bzw. im Leben nicht anerkennen. Der Preis muss marktgerecht bemessen werden.

Moehf
05.11.2007, 16:49
Das habe ich mir auch gedacht...aber wie dann machen?? Sagen wir mal ich lasse mir die jährliche Abschreibung vom Bruttolohn abziehen bzw. der AG behält das ein. Wie komm ich dann am Ende der Abschreibungszeit an die Karre??

Passion
05.11.2007, 16:54
LOL :D 1€

halt Kaufen Manuel.

Händler EK müsste funktionieren. Müsste.

Moehf
05.11.2007, 16:55
Original von Passion
LOL :D 1€

Na, ich würd auch 10 geben :D

blarch
05.11.2007, 16:56
Ich bin auch kein Steuerberater, aber mal folgendes Beispiel:

Das Auto hat noch einen Restwert von sagen wir mal 20.000,- EUR. Der Chef bzw. die Firma bietet einem das Auto zu einem Symbolischen Kaufpreis von 1,- EUR an. Dann darf man das Auto doch meiner Meinung nach durchaus kaufen und muss dann aber im Gegenzug den Geldwertenvorteil von 19.999,- EUR versteuern. Oder sehe ich da was falsch?

Gruss
Wolfgang

Passion
05.11.2007, 16:58
Alle noch keinen Betriebsprüfer im Haus gehabt, ?? :D ;)

Moehf
05.11.2007, 16:59
Original von blarch
Ich bin auch kein Steuerberater, aber mal folgendes Beispiel:

Das Auto hat noch einen Restwert von sagen wir mal 20.000,- EUR. Der Chef bzw. die Firma bietet einem das Auto zu einem Symbolischen Kaufpreis von 1,- EUR an. Dann darf man das Auto doch meiner Meinung nach durchaus kaufen und muss dann aber im Gegenzug den Geldwertenvorteil von 19.999,- EUR versteuern. Oder sehe ich da was falsch?

Gruss
Wolfgang

So würde ich das auch sehen, aber das will ich ja nicht wahr haben :D
Ich hab doch ein Recht einen Schnapp zu machen, mach ich doch bei Uhren auch so :rofl:

1234marc
05.11.2007, 17:07
hallo,

wenn der betriebsprüfer sieht,daß dein chef dir ein abgeschriebenes auto zum symbolischen preis von € 1,00 überlässt weitet der sofort den prüfungszeitraum aus, weil der denkt ihr wollt den vera.... :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

kauf den pkw zum marktpreis, alles andere gibt mehr oder weniger ärger.

grüsse
marc-detlef

luxury_david
05.11.2007, 17:14
Original von Moehf

Original von blarch
Ich bin auch kein Steuerberater, aber mal folgendes Beispiel:

Das Auto hat noch einen Restwert von sagen wir mal 20.000,- EUR. Der Chef bzw. die Firma bietet einem das Auto zu einem Symbolischen Kaufpreis von 1,- EUR an. Dann darf man das Auto doch meiner Meinung nach durchaus kaufen und muss dann aber im Gegenzug den Geldwertenvorteil von 19.999,- EUR versteuern. Oder sehe ich da was falsch?

Gruss
Wolfgang

So würde ich das auch sehen, aber das will ich ja nicht wahr haben :D
Ich hab doch ein Recht einen Schnapp zu machen, mach ich doch bei Uhren auch so :rofl:

Kaufst ja auch keine Firmenuhren :tongue:.

Moehf
05.11.2007, 17:20
Original von 1234marc
hallo,

wenn der betriebsprüfer sieht,daß dein chef dir ein abgeschriebenes auto zum symbolischen preis von € 1,00 überlässt weitet der sofort den prüfungszeitraum aus, weil der denkt ihr wollt den vera.... :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

kauf den pkw zum marktpreis, alles andere gibt mehr oder weniger ärger.

grüsse
marc-detlef

Dann werde ich das lassen mit dem PKW...und das gesparte Geld in Uhren investieren... :D

Black RS
05.11.2007, 17:21
44 Euro :D

Ich bin zwar kein Gebrauchtwagenhändler, aber vielleicht kann ich dir ja helfen :supercool:

Manuel melde dich mal bei mir am besten telefonisch! ;)

Moehf
05.11.2007, 17:23
Danke, PN!

avernas
06.11.2007, 09:35
Du hast eine realistische Chance auch unter dem Marktpreis zu kaufen wenn du ein Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen erstellen lässt.Die Karre sollte längerer Zeit nicht gewaschen sein(innen und aussen) und auf die vielen Steinschläge etc. muss man schon korrekt hinweisen :cool:

So "kann" es sicherlich günstiger werden aber nicht für 1€.Wenn doch müsste dein Cheffe die Differenz zum Marktpreis voll versteuern( und wie schon oben erwähnt ist ein Buchprüfer sicherlich " not amused" über solche Praktiken)

ferryporsche356
06.11.2007, 19:20
Das Auto hat einen Marktwert von 20.000 Euro, er gibt es Dir für 1 Euro.

Bist Du Familienangehöriger oder eine nahestehende Person Deines Chefes ist es lt. Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung und Dein Chef muss nachzahlen, und zwar den individuellen Steuersatz auf 19.999 Euro.

Bist Du "normaler" Angestellter und verdienst (mal angenommen) mtl. 5000 Euro. Dir werden die 19.999 Euro on top zusätzlich auf Deine 5000 Euro angerechnet, so dass Du dann im Monat der Anrechnung von 24.999 Euro Steuern zahlen musst.

Rente, ALV sowie KV und PV (falls gesetzlich versichert) bleiben davon unberührt.

Richtige Vorgehensweise:
Dei Chef verkauft Dir den Wagen zum Händler EK oder noch besser besorgt ein für Dich "gutes" Gutachten von z.B. 17.000 Euro.

Er muss die Differenz zwischen dem Buchwert von 1 Euro und 17.000 Euro als außerodentlichen Ertrag versteuern. Dass muss er auf jeden Fall machen, egal an wen das Auto geht, er löst in diesem Moment ja eine stille Reserve auf.

Du musst bei dieser Vorgehensweise nichts bezahlen, da Du ja dann den "marktüblichen" Preis bezahlt hast. Trotzdem hat er Dir einen Gefallen getan: Dir 3000 Euro geschenkt und sich ein bisschen Steuern gespart, besser als Dir das gleiche Geld über eine Lohnerhöhung zukommen zu lassen.


...aber das müsste Dein Chef eigentlich wissen, dass das soooooo einfach nicht geht... :grb: Noch nie ne Betriebsprüfung gehabt??? Muss ein glücklicher Chef sein... ;)

Fabiansky
06.11.2007, 19:41
und immer schön aufpassen, dass bei der begutachtung des wagens die km stimmen. nicht dass da mehr draufgemogelt werden, als tatsächlich gefahren.

Masta_Ace
06.11.2007, 21:40
Mein ehem. Arbeitgeber hat mal einen abgeschriebenen PKW verschenkt, ohne Witz.
Bei der nächsten BP wurde dann "zugeschätzt" :D

Moehf
06.11.2007, 22:13
Danke für die Infos!!

Black RS
07.11.2007, 10:55
Original von ferryporsche356
Bist Du Familienangehöriger oder eine nahestehende Person Deines Chefes ist es lt. Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung und Dein Chef muss nachzahlen, und zwar den individuellen Steuersatz auf 19.999 Euro.

8o wohl nur, wenn es eine GmbH ist, oder?





Original von ferryporsche356
Bist Du "normaler" Angestellter und verdienst (mal angenommen) mtl. 5000 Euro. Dir werden die 19.999 Euro on top zusätzlich auf Deine 5000 Euro angerechnet, so dass Du dann im Monat der Anrechnung von 24.999 Euro Steuern zahlen musst.

Rente, ALV sowie KV und PV (falls gesetzlich versichert) bleiben davon unberührt.


8o - sicher? :grb: sehe ich nicht so!

Richtige Vorgehensweise:
Manuel melde ich bevor X(

Ahoi!

Moehf
07.11.2007, 11:13
Ich melde mich Gunter, war leider gestern bis nachts um 10 unterwegs...

Terminator
07.11.2007, 12:29
Sehe eigentlich keine Probleme mit dem Kauf des Autos, wobei die 1EUR Geschichte allerdings nicht durchgeht !!!!

Wenn Du Angesteller bist, d.h.kein Gesellschafter o.ä., dann bekommst Du die Nutzung des PKW als steuerpflichtiges Brutto auf``s Gehalt, und Dein Arbeitgeber schreibt das Auto, oder die Leasingraten ab.

Ist die AFA am Ende, so kann man Dir den Wagen ohne Probleme, mit ordentlicher Rechnung und ausgewiesener Ust. verkaufen !!

Alles über dem Erinnerungsbuchwert, ist für den VK einkommensteuerpflichtig !!!!

War es ein Leasingfahrzeug, empfieht sich der direkte Kauf vom Leasinggeber.

Steuerlich bleibt für Dich alles völlig neutral, wenn Du normaler Arbeitnehmer bist.

Gruss :D

Terminator