Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, ich kenn jemanden, der hat riesen Trottel als Nachbarn. :D
Diese haben selbst einen Brief geschrieben und bei meinen Bekannten eingeworfen, mit der Ansage, dass eine kleine Hecke auf 1,80 gekürzt werden müsse mit einer Frist von 14 Tagen.
Rechtlich ist es so, dass die Hecken wohl nur 1,80 hoch sein müssten nach § 12 Nachbarschaftsschutzgesetz.
Nach der Frist, kam nun ein Brief von einem Anwalt, der wohl sonst nicht viel zu tun hat, mit der Aufforderung, die Hecke zu schneiden und Kosten in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Streitwert 750 Euro.
Nach dem Brief wurde die Hecke sofort gekürzt. Die Hecke, so ein Tuja Ding, war auch nur an den Spitzen zu hoch, der dichte Teil sicher unter 1,80...
Nun die kurze Frage...
Wie dreht man es, die RA-Kosten nicht zu bezahlen?
Es geht hier nicht ums Geld sondern um die Erniedrigung mit der Zahlung, da meine Bekannten nix getan haben, außer sich nicht täglich um die an den Spitzen vielleicht 5-15cm zu hohe Hecke zu kümmern...diese ist ja gekürzt jetzt.
Können wir sagen, den ersten direkten Brief der Nachbarn, der nur eingeworfen wurde, nie erhalten zu haben?? Oder dass die kleine Tochter diesen weggeworfen hat, weil diese auch von den Nachbarn immer getriezt wurde???
Vereidigt würden wir das natürlich nie sagen aber dem RA natürlich sofort :D
Und müssen wir dem Schreiben des RA schriftlich antworten. Kann ich mir nicht vorstellen. Die Tippse wollte meinen Bekannten nämlich abweisen. Aber wer kann uns zwingen, das schriftlich zu machen??
Fotos dürften die Deppen sicher gemacht haben, von der zu hohen Hecke...meine Bekannten wollten die Hecke auch schneiden, nur nicht innerhalb 2 Wochen...
Vielen Dank!!!
Manuel
Soviel Ärger und Magenschmerzen wegen 120 Euro ?
Die 120 Euro bezahlen, und für den Nachbarn ein paar Lebensprognosen etc. im Internet abschliessen. Dann kann er seinen Anwalt sinnvoll einsetzen und alle sind zufrieden. (Einfach mal nach Internet-Betrug googeln). Da gibts dann Anregungen. Und dazu gibt es das gute Gefühl, die Gerichte entlastet zu haben.
Gruss
Oliver
Scheiss Idee, es geht hier wie gesagt nicht ums Geld. Bitte neue Vorschläge...
ehemaliges mitglied
15.11.2007, 19:50
den Ärger versteh ich schon. Über so manchen Berufskollegen kann ich nur den Kopf schütteln, aber die Not treibt wohl seltsame Blüten.
Haben der Nachbar oder der Anwalt die Briefe per Einschreiben geschickt ? Nein ? wo soll dann die rechtliche Anspruchsgrundlage für das Anwaltshonorar sein ? Euer Bekannter ist doch sicher freiwillig seiner Pflicht gem. § 12 Nachbarschaftsgesetz nachgekommen, als ordentlicher teutscher Staatsbürger, oder ? Dann gibts auch keinen Kostenerstattungsanspruch.......manchmal hilft halt nur die Nummer auf Doof ......
uhrenmaho
15.11.2007, 19:54
:grb:Also, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder einen Rechtsanwalt bei der kleinsten Verfehlung beauftragen und die Kosten den Gegner drauf drücken kann. Das kann es nicht sein, denn in diesem Fall habe ich keinen Rechtsanwalt beauftragt, also bezahle ich ihn auch nicht. Wenn Rechtsschutz vorhanden, diesen sofort einschalten.
LG Manfred
Ich bin auch kein Rechtsanwalt bin aber der gleichen Meinung wie Manfred.
Der Nachbar hat den Rechtsanwalt den Auftrag erteilt und nicht du, also muss dieser auch zahlen. Er kann wiederum das Geld von Dir einklagen. Ob er das macht weiss ich nicht.
Ich würde auf keinen Fall zahlen und denke auch nicht das da eine Rechtsgundlage besteht. Wenn dem doch so sein plane ich ab sofort Häuser auf freien Grundstücken und schicke den Grundstückseigentümer die Rechnung :D
Mostwanted
15.11.2007, 20:07
Was überlegt Ihr denn weiter wenn der Anwalt schon mit dem Zaunpfahl gewunken hat:
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den Ärger versteh ich schon. Über so manchen Berufskollegen kann ich nur den Kopf schütteln, aber die Not treibt wohl seltsame Blüten.
Haben der Nachbar oder der Anwalt die Briefe per Einschreiben geschickt ? Nein ? wo soll dann die rechtliche Anspruchsgrundlage für das Anwaltshonorar sein ? Euer Bekannter ist doch sicher freiwillig seiner Pflicht gem. § 12 Nachbarschaftsgesetz nachgekommen, als ordentlicher teutscher Staatsbürger, oder ? Dann gibts auch keinen Kostenerstattungsanspruch.......manchmal hilft halt nur die Nummer auf Doof ......
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Problem gelöst :-)
ehemaliges mitglied
15.11.2007, 20:10
Danke Gregor. denken nicht alle so schnell mit wie du...... ;-))))
Ich habe mich mal ein bisschen schlau gemacht. Also in §12 NbG steht nichts über eine max. Höhe einer Hecke.
(1) Wer eine Grenzwand errichten will, hat dies dem Nachbarn oder der Nachbarin anzuzeigen. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Der Nachbar oder die Nachbarin kann innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Anzeige eine solche Gründung der Grenzwand verlangen, daß bei der späteren Durchführung des eigenen Bauvorhabens erschwerende Baumaßnahmen, wie insbesondere ein Unterfangen der zuerst gebauten Wand, vermieden werden. Mit den Arbeiten zur Errichtung der Grenzwand darf erst nach Ablauf der Frist begonnen werden.
(3) Der Nachbar oder die Nachbarin hat die nach Absatz 2 entstehenden Mehrkosten zu erstatten. In Höhe der voraussichtlich erwachsenden Mehrkosten ist auf Verlangen binnen vier Wochen Vorschuß oder Sicherheit zu leisten; der Anspruch auf besondere Gründung erlischt, wenn der Vorschuß oder eine Sicherheit nicht fristgerecht geleistet wird.
(4) Soweit der Erbauer oder die Erbauerin der Grenzwand beziehungsweise deren Rechtsnachfolger die besondere Gründung auch zum Vorteil des eigenen Gebäudes nutzen, beschränkt sich die Erstattungspflicht des Nachbarn oder der Nachbarin auf den angemessenen Kostenanteil; darüber hinaus bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden.
Vielmehr sehe ich §23 als Grundlage
Wird ein Grundstück eingefriedet, so muß die Einfriedung ortsüblich sein. Läßt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so darf ein bis 2,0 Meter hoher Zaun errichtet werden. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedung vor, so tritt diese nach Art und Ausmaß an die Stelle der in Satz 1 und 2 bezeichneten Einfriedung.
Also wäre eine 2m hohe Einfriedung (Zaun, Hecke etc.) zulässig. So kenne ich das auch aus den Landesbauordnungen. Es sei denn der Bebauungsplan sieht was anderes vor aber laut NbG und LBO darf die Hecke 2m hoch sein.
ehemaliges mitglied
15.11.2007, 20:18
wenn ich mich noch recht erinnere, sind die Nachbarschaftsgesetze Landesgesetze...dies würde bedeuten, jedes Bundesland kann unterschiedliche Vorschriften erlassen.........
... upps, du hast Recht, habe ich übersehen.
Hier mal der Link (http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1142609/2710%2520Nachbarrecht%25202003_1.pdf) zum NbG BaWü.
Regeln zu Hecken finden Sie in § 12 NRG.
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Karlsruhe wird die Hecke als „eine Gruppe gleichartig
wachsender Gehölze, die in langer und
schmaler Erstreckung aneinander gereiht sind“,
definiert. Pflanzen einer Hecke stehen typischerweise
dicht zusammen und dienen regelmäßig
dem Sichtschutz.
Hecken müssen gemessen ab der Mittelachse
des der Grenze nächsten Stammes oder
Triebes bei Austritt aus dem Boden einen Pflanzabstand
von 0,50 m einhalten und dürfen dann
nicht höher als 1,80 m sein. Höhere Hecken müssen
in einem der Mehrhöhe entsprechenden
Abstand zurückgesetzt werden. Eine Hecke mit
einem Abstand von 1 m zur Grenze darf also bis
zu 2,3 m hoch werden.
Danke! Also hier in BaWü sind es 1,80.
Nachbar hat den Brief eingeworfen, RA hat den per Einschreiben geschickt...
Wenn es nun zu einem Verfahren kommen sollte, darf man ja wohl nicht lügen, zumindest unter Eid (kann das soweit kommen??)
Und die Bekannten haben den ersten Brief ja gesehen, ich hab denen aber gesagt, die sollen sagen, die kleine Tochter hätte den weggeworfen...
Bleibt auch noch die Frage, ob wir dem RA schriftlich antworten müssen oder was passiert, wenn wir nix machen und die Tipse vom RA gesagt hat, das würde nur schriftlich gehen...
Danke!
Manuel
Mostwanted
15.11.2007, 21:13
Original von Moehf
Danke! Also hier in BaWü sind es 1,80.
Nachbar hat den Brief eingeworfen, RA hat den per Einschreiben geschickt...
Wenn es nun zu einem Verfahren kommen sollte, darf man ja wohl nicht lügen, zumindest unter Eid (kann das soweit kommen??)
Und die Bekannten haben den ersten Brief ja gesehen, ich hab denen aber gesagt, die sollen sagen, die kleine Tochter hätte den weggeworfen...
Bleibt auch noch die Frage, ob wir dem RA schriftlich antworten müssen oder was passiert, wenn wir nix machen und die Tipse vom RA gesagt hat, das würde nur schriftlich gehen...
Danke!
Manuel
Hecke war doch schon vor dem Brief 1,80 geschnitten worden, den Tag vorher.Und wurde danach nochmal geschnitten um 1-2 cm, weil der erste Schnitt unsauber war. Da muss sich jemand vermessen haben. :bgdev:
Das wäre ne Idee, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Nachbarn da eventuell jeden Tag ein Bild mit Messlatte gemacht haben...
Ich brauch was wasserfestes, reicht es, wenn man sagt, man habe den ersten Brief nie bekommen???
Mostwanted
15.11.2007, 21:27
Original von Moehf
Das wäre ne Idee, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Nachbarn da eventuell jeden Tag ein Bild mit Messlatte gemacht haben...
Ich brauch was wasserfestes, reicht es, wenn man sagt, man habe den ersten Brief nie bekommen???
Welchen ersten Brief? :cool: Gab es nie. Der erste war ein Brief vom Anwalt. Den Zugang des ersten Briefes kann die Gegenseite nicht beweisen. Im übrigen bezweifle ich das da ein Foto gemacht wurde, das vor Gericht bestand hätte. Geht auch nur um die Forderung des Anwaltes. Ein Trauerspiel :rolleyes:
botti800
15.11.2007, 21:29
ich würd dem nachbarn jeden tag auf die türmatte *********
Original von Mostwanted
Original von Moehf
Das wäre ne Idee, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Nachbarn da eventuell jeden Tag ein Bild mit Messlatte gemacht haben...
Ich brauch was wasserfestes, reicht es, wenn man sagt, man habe den ersten Brief nie bekommen???
Welchen ersten Brief? :cool: Gab es nie. Der erste war ein Brief vom Anwalt. Den Zugang des ersten Briefes kann die Gegenseite nicht beweisen. Im übrigen bezweifle ich das da ein Foto gemacht wurde, das vor Gericht bestand hätte. Geht auch nur um die Forderung des Anwaltes. Ein Trauerspiel :rolleyes:
Das habe ich so auch gedacht, nur eventuell hatten die einen Zeugen, dass der eingeworfen wurde. Der ist sicher mit seiner Alten zum Briefkasten.
Kann man wegen so einem scheiß vereidigt werden???
Original von botti800
ich würd dem nachbarn jeden tag auf die türmatte *********
Das war meine erste Idee, na ja, sagen wir mal eine von den harmloseren...
Ehrliche Haut, der Ticktack!! Respekt! :gut:
botti800
15.11.2007, 21:38
klingt blöd
ich hab immer viel spass mit solchen nachbarn ;)
der österreicher streitet gerne :D
Mostwanted
15.11.2007, 21:41
Ich kenne das aus dem Vertragsrecht. Das war kein sicherer Zugang des Schreibens. Aus den Weiten des Internets, Verfasser unbekannt:
Es gibt diverse Möglichkeiten der Übersendung eines Schreibens:
Durch den Gerichtsvollzieher:
Nachweis für Zustellung und für den Inhalt
Durch einen Boten, der das Schriftstück vorher gelesen hat:
Nachweis für Zustellung und Inhalt (Aktennotiz anlegen)
Durch Einschreiben:
Kein Nachweis für den Inhalt, aber für den Zugang.Aber: Problem des rechtzeitigen Zugangs bei Niederlegung.
Durch einen einfachen Brief:
Kein Nachweis für Zugang und Inhalt
Durch einen einfachen Brief mit Kopie und der Bitte um Rückbestätigung:
Nachweis für Zustellung und Inhalt
Faxschreiben:
Kein Nachweis für den Zugang (Ausnahme: Rückfax)
triamarc49
15.11.2007, 21:42
lustig wird es erst , wenn der Nachbar hier mit liest , dann hat aber einer schlechte Karten ;)
Manni
Mostwanted
15.11.2007, 21:44
Original von triamarc49
lustig wird es erst , wenn der Nachbar hier mit liest , dann hat aber einer schlechte Karten ;)
Manni
:rofl: :rofl:
Verteile als Dankeschön noch ein paar Nägel unter dem Auto des Nachbarn
(kl. Spass ;))
triamarc49
15.11.2007, 21:55
auf Dauer bringen doch so Streitereien überhaupt nichts, außer persönlchen
Dauerstress, muß man sich das geben ? kann doch sein, man hat den Nachbar
noch 20 Jahren, eventuell bis ins Grab. Lösungen suchen, für einen
besseres ``Aufeinanderleben mit kleinem Abstand ``
..abr dr Schwob ist halt eige..
Manni
Mostwanted
15.11.2007, 21:57
Vergiss den Nachbarn. Der Anwalt ist ne Kröte. 120 Euro für nix.
Hallo an alle zusammen,
bin Diana, die Freundin von Manuel und warte immer noch auf meine erste Rolex... ;)
Leider kauft er sich immer nur selber welche.......
Nun zurück zum Fall. Im Falle einer lächerlichen Gerichtsverhandlung zu der es wohl hinsichtlich der Kostenfrage kommen wird, wäre eine eidesstattliche Versicherung des Anspruchsgegners möglich?
Gemäß § 294 ZPO hat der Anspruchsteller die Beweismittel vorzubringen und darf sich auch einer eidesstattlichen Versicherung bedienen.
Oder bezieht sich das nur auf Zeugen. Bin mir da nicht sicher.
Ansonsten kann ja nicht viel schief gehen, da sie den Anspruch gektend machen müssen.
Vielen Dank vielleicht melde ich mich mal selber hier an.
Original von botti800
ich würd dem nachbarn jeden tag auf die türmatte *********
Der erste vernünftige Vorschlag hier. Rückgratlose Nachbars-Gestalten, die noch nicht mal kurz klingeln können und anfragen, ob die Hecke auch niedriger geht... da wird mir schlecht.. Er ist wahrscheinlich Busfahrer und sie Lehrerin oder irgend sowas.. :motz:
Die sollten vielleicht mal kurz ihr Hirn rausnehmen und vermessen, statt sich an einer hilflosen Hecke zu vergreifen
Also: mehrmals pro Woche den alten Trick mit brennender Tüte voller Sch...e vor der Tür ;)
Ansonsten glaube ich kaum, dass auch nur der geringste Anspruch des Anwalts auf sein Honorar von deinen Bekannten besteht. Selbst wenn die den ersten Brief erhalten haben, sind sie ja der Aufforderung nachgekommen. Warum dann sinnloserweise noch ein Anwalt hinzugezogen wird, erschliesst sich mir nicht... Wenn das durch geht, gehe ich auch demnächst los und werfe meinen Nachbarn aufs geratewohl Rechnungen in den Briefkasten.. für das wegatmen meiner Luft oder so.. und wenn die nicht zahlen --> Anwalt ;)
triamarc49
15.11.2007, 22:30
Sebastian aufpassen, auch Lehrerinnen tragen Rolex
oder magst du Lehrer ?
Manni
416rimless
15.11.2007, 22:36
Überweis ihm 122,37€..... ;), bei solchen "Banalitäten" kann das schon mal passieren und gut is...
Waschi.1
15.11.2007, 22:42
Oder ne Tonner Kohlen oder Kies vor die Tür des Nachbarn bestellen ;-)
Der wird Augen machen :gut:
Gruß Marian
Original von 416rimless
Überweis ihm 122,37€..... ;), bei solchen "Banalitäten" kann das schon mal passieren und gut is...
Und als Zweck schreibst Du "Für sexuelle Dienstleistungen" :D
Ihr sollt meiner Freundin hier keinen so scheiß erzählen, die ganzen Varianten haben wir geistig schon durch :-)
Kann da einer konkret was sagen zu der eidesstattlichen Erklärung vor Gericht, dass kein Brief eingegangen ist oder wird es gar nie so weit kommen??
Aber im Vergleich zu meiner Freundin bin ich auch für weitere kreative Vorschläge offen, damit es nicht ganz so juristisch wird :D
Original von Mostwanted
Original von triamarc49
lustig wird es erst , wenn der Nachbar hier mit liest , dann hat aber einer schlechte Karten ;)
Manni
:rofl: :rofl:
Ich hoffe nicht, dass wir solche Deppen hier haben. Ansonsten von mir für euch diesenhttp://cosgan.de/images/smilie/frech/m045.gif
triamarc49
15.11.2007, 23:04
Gute Nacht
Manni
Fabiansky
15.11.2007, 23:33
Shiced Euch alle mal nich wegen 120 Mücken in die Hose. Die RA-Kosten sind als Verzugsschaden grundsätzlich erstattungsfähig. Fakt ist, das shice Gesetz sieht ne maximale Höhe on 1,80 vor. Der Nachbar hat drauf hingewiesen und aufgefordert und nix ist passiert. Für diese Shice muss dann der Nachbar zum Anwalt rennen. Der Anwalt schreibt nen Brief und auf einmal gehts. Die Hecke wird geschnitten. Warum soll eigentlich der Nachbar die RA-Kosten zahlen? Wär die Hecke gleich geschnitten worden wär der Anwalt nicht eingeschaltet worden.
Hat hier noch irgend jemand Gerechtigkeitsempfinden oder nen Funken Anstand?
Jaja, und jetzt prügelt mal alle schön auf mich ein!
LOL... :rofl:
ein echtes Gartenzwerg Thema...und ein echter Gartenzwerg-thread...
http://img151.imageshack.us/img151/8837/set6045604460421ej6.jpg (http://imageshack.us)
Also wenn von Anstand die rede ist frage ich mich ob der Nachbar welchen hat. Wie hoch war die Hecke ?? 3,50m ??
Also wenn sie 1,90m war wird man das ja wohl nicht auf den ersten blick gesehen haben das sie zuhoch ist also muss der nette Nachbar in seiner freizeit (wovon er bestimmt sehr sehr viel hat) nachgemeßen haben........tja wenn man nix anderes zutun hat!! abgesehen davon werden die 10 oder 15cm weniger im jetzt bestimmt keine schönere aussicht bieten oder??
Bezahl das Geld damit du ruhe hast und ab jetzt würg dem trottel bei jeder sich bietenden gelegenheit einen rein!!!
Klebe einen "Anstand & Moral" Aufkleber auf Deine Eingangstür!
Da wird der Nachbar BLASS vor Neid!! :D
mephisto_4711
16.11.2007, 00:20
Warum haut ihr alle so auf den Nachbarn ein? (Ich bin nicht der Nachbar) Er haette sicherlich auch einfach in einem Gespraech seinen berechtigten Wunsch mitteilen koennen. Er hat nun mal einen Brief geschrieben und wenn der nicht unverschaemt und voll mit Schimpfworten war, war das doch ok. Er hat 2 Wochen gewartet, seine gesetzte Frist, da ist nichts passiert, dann ist er zum Anwalt. Man heatte ja auch auf den ersten Brief reagieren koennen z.B. mit einem Gespraech. Wenn ich in den 2 Wochen keine Zeit habe und ihm sage ich werde die Haecke in 3 Wochen schneiden, dann haette man sich den ganzen Stress sparen koennen.
Frank
PS: Bei uns wird sowas mit der Knarre geloest ;)
Der Frank und der Fabiansky haben ja auch nicht Unrecht...
Und ich lese hier immer nur die eine Seite. Wenn das Verhältnis der Nachbarn untereinander gut wäre, wäre das sicherlich nicht auf diese Weise zum Ausdruck gebracht worden. Und wenn das Verhältnis nicht gut ist, dann sollte man halt gleich spuren oder die Konsequenzen tragen.
Allein die Überlegung, die kleine Tochter auch noch mit reinziehen und behaupten, sie hätte den Brief weggeschmissen und sie ggf. auch noch gerichtlich dort antanzen zu lassen, finde ich megashice.
Zu einem Streit gehören immer 2 Leute. Wer die Hauptschuld trägt wissen wir nicht. Aus diesem Grunde ist es müssig darüber zu sepkulieren wer der Schuldige ist.
Fakt ist die Hecke war zu hoch. Fakt ist die Hecke wurde mittlerweile auf die 1,80m zurückgeschnitten. Fakt ist auch, dass es eine Rechnung vom Rechtsanwalt gibt die von irgend jemandem gezahlt werden muss. Ich würde mit einer Flasche Rotewein zu dem Nachbarn gehen und fragen ob man sich nicht darüber einigen kann wie man weiter vorgeht, vielleicht bezahlt ja jeder die Hälfte der Rechnung und man einigt sich in Zukunft solche (kindischen) Streitigkeiten bilateral aus der Welt zu schaffen.
Ich bin Architekt und erlebe so manches mit Nachbarn die auf einmalzu Vollidioten mutieren. Da müssen Nachbarn unbedingt mit dem Auto wegfahren wenn auf der Baustelle Material angeliefert wird und für 5 Minuten die Strasse blockiert ist .... Wenn man diese aber zu einem pers. Gespräch mit mir und den Bauherren einlädt und sie die Sache Angesicht zu Angesicht klären müssen, ist vielen nur noch halb so schlimm.
Gruss
Wolfgang
Ich hab auch so nen Nachbarn der seine shice Hecke wachsen lässt bis er einen Anschiss kriegt. Inzwischen ist das Teil wieder 4m hoch und ich hab statt Gras nur noch Moos auf dem Rasen. Mich nervts. Am liebsten würd ich mir einen Kanister Unkrautex kaufen und das Ding mal richtig düngen. Im Frühjahr bin ich wieder der Arsch der das Ding auf meiner Seite schneidet und einen Kleinlaster voll Grünshice wegfährt....
Und wenn man dann zum Anwalt geht, plötzlich läufts und alle sind empört.
Ich kanns schon verstehen dass einer keinen Bock hat 5 mal rüber zu rennen und "bitte bitte schneid deine Hecke" zu sagen.
Gruß
Frank
Die Hecke war ca. 10cm zu hoch (meist nur die Spitzen der Bäumchen) und der Nachbar ist ein Idiot.
Fundierten Rat auf die Fragen habe ich leider (fast) keinen bekommen.
Danke dennoch!
Mostwanted
16.11.2007, 08:43
Jetzt habt mal keine Angst vor Vereidigungen. Hier geht es um eine Rechnung.Da kommt ein Mahnverfahren. Erst wenn da widersprochen wird kommt es zu einem Prozeß. Evtl. wird es ein schriftliches Verfahren. Aber ob der Ärger lohnt? Rede mit dem Anwalt, erkläre keinen ersten Brief erhalten zu haben - außer seinem - und einige Dich auf die Hälfte. Für den Fall alle Register zu ziehen lohnt nicht.
Zahl die 120,- Tacken und spendier dem Nachbarn ne Pulle Schampus und schreib ein paar freundliche Zeilen dazu( da meine ich ernst)
Er wird vor Scham im Boden versinken ;)
Mostwanted
16.11.2007, 08:46
Original von avernas
Zahl die 120,- Tacken und spendier dem Nachbarn ne Pulle Schampus und schreib ein paar freundliche Zeilen dazu( da meine ich ernst)
Er wird vor Scham im Boden versinken ;)
:gut: Das zeigt Größe und macht Ihn klein.
Original von Mostwanted
Jetzt habt mal keine Angst vor Vereidigungen. Hier geht es um eine Rechnung.Da kommt ein Mahnverfahren. Erst wenn da widersprochen wird kommt es zu einem Prozeß. Evtl. wird es ein schriftliches Verfahren. Aber ob der Ärger lohnt? Rede mit dem Anwalt, erkläre keinen ersten Brief erhalten zu haben - außer seinem - und einige Dich auf die Hälfte. Für den Fall alle Register zu ziehen lohnt nicht.
:gut: :gut: :gut:
Danke, ich denke, so werden wir das machen!!
@avernas
Das wär auch ne Idee, allerdings wäre mir sympatischer, die ganze Hecke umzumachen, nen Pool dorthin zu stellen und selbst mit Schampus da drin zu sitzen, nachdem er auf seiner Rechnung sitzen geblieben ist :D
(es geht aber nicht um mich, sondern um Bekannte, sonst wäre ich wohl auf die anderen Vorschläge eingegangen :rofl:)
1234marc
16.11.2007, 09:21
Hallo Manuel,
du beklagst dich, daß du keine „wertvollen“ Ratschläge bekommen hast.
Was willst Du denn hören, Du bist nun mal im Unrecht. Die Hecke war zu hoch (sagst Du selber) den 1.Brief deines Nachbarn hast Du erhalten (sagst Du selber) und reagiert hast Du auch nicht.
Wenn der Nachbar nun einen Anwalt beauftragt, und der Dir zusammen mit der Aufforderung die Hecke zu schneiden, gleichzeitig seine Rechnung über € 120,00 zustellt, wirst Du diese wohl zahlen müssen.
Ob die Hecke nun zu hoch, oder viel zu hoch, oder der Nachbar ein Idiot ist,oder Du vor Gericht eventuell vereidigt wirst (was ich i.Ü. nicht glaube) , ist doch völlig egal.
Wenn Du auf die Anwaltsrechnung nicht reagierst wird dieser einen Mahnbescheid beantragen (zustzl.entstehen hierfür ca.€50,00 an Gebühren) dann kannst Du widersprechen (innerhalb von 14Tagen) und die Angelegenheit geht vor Gericht und irgendwann im Frühjahr 2008 kannst Du dann wegen dieser „läppischen“ €120,00 zum Termin antanzen! Lohnt sich das?
Ich will mich hier nicht als Moralapostel oder als Berater in allen Lebenslagen aufspielen aber:
Im Übrigen glaube ich das nahezu jeder so einen Nachbar hat, denn DEIN Nachbar glaubt ja auch, dass SEIN Nachbar ein Idiot ist.
Zahl die Rechnung und such ein vernünftiges Gespräch mit deinem Nachbar sonst endet das so wie weiter oben von Botti beschrieben. (ich habe da auch so meine Erfahrung)
Grüße
marc-detlef
Original von 1234marc
Hallo Manuel,
du beklagst dich, daß du keine „wertvollen“ Ratschläge bekommen hast.
Was willst Du denn hören, Du bist nun mal im Unrecht. Die Hecke war zu hoch (sagst Du selber) den 1.Brief deines Nachbarn hast Du erhalten (sagst Du selber) und reagiert hast Du auch nicht.
Wenn der Nachbar nun einen Anwalt beauftragt, und der Dir zusammen mit der Aufforderung die Hecke zu schneiden, gleichzeitig seine Rechnung über € 120,00 zustellt, wirst Du diese wohl zahlen müssen.
Ob die Hecke nun zu hoch, oder viel zu hoch, oder der Nachbar ein Idiot ist,oder Du vor Gericht eventuell vereidigt wirst (was ich i.Ü. nicht glaube) , ist doch völlig egal.
Wenn Du auf die Anwaltsrechnung nicht reagierst wird dieser einen Mahnbescheid beantragen (zustzl.entstehen hierfür ca.€50,00 an Gebühren) dann kannst Du widersprechen (innerhalb von 14Tagen) und die Angelegenheit geht vor Gericht und irgendwann im Frühjahr 2008 kannst Du dann wegen dieser „läppischen“ €120,00 zum Termin antanzen! Lohnt sich das?
Ich will mich hier nicht als Moralapostel oder als Berater in allen Lebenslagen aufspielen aber:
Im Übrigen glaube ich das nahezu jeder so einen Nachbar hat, denn DEIN Nachbar glaubt ja auch, dass SEIN Nachbar ein Idiot ist.
Zahl die Rechnung und such ein vernünftiges Gespräch mit deinem Nachbar sonst endet das so wie weiter oben von Botti beschrieben. (ich habe da auch so meine Erfahrung)
Grüße
marc-detlef
Hi Marc,
das verstehe ich natürlich auch, es ist aber zum Glück nicht mein Nachbar und ich persönlich würde zum Termin antanzen, das ist sicher :D
Manuel
Waschi.1
16.11.2007, 10:14
Hallo Lieber Nachbar,
Wie Sie bereits mitbekommen haben, wurde die Hecke meinerseits ja auf die vorgeschriebenen 1,80 cm gekürzt.
Vielen Dank noch mal für das nette Schreiben von dem Anwalt XY.
Ein freundliches persönliches " Hallo Herr Nachbar, Ihre Hecke musste mal wieder gekürzt werden" hätte doch auch gereicht.
Soll ich jetzt voraus setzen das wir uns jetzt über das Medium "Anwalt" unterhalten wollen?
Von mir aus gerne, aber muss das sein?
Soll ich jetzt auch die Feuerwehr anrufen wenn Sie nach dem 31.10 die organischen Gartenabfälle verbrannt werden ?
Ihr Hund nach den gesetzlichen Bellzeiten ein Tönchen von sich gibt?
Ihre Katze Ihr Geschäft in meinen Rosen erledigt?
Sonntags der Rasen gemäht wird ?
Ihr Auto auf der Hofeinfahrt gewaschen wird?
Was halten Sie von dem Vorschlag das wir uns die endstandenen 125€ Nachbarschaftlich teilen und uns das nächste mal persönlich unsere Problemchen klären.
Ihr lieber Nachbar
Sowas ware doch eine angemessene Reaktion
Gruß Marian
buchfuchs1
16.11.2007, 10:16
Edel, löblich. :rolleyes:
Ich habe einen Nachbarn, mit dem ich seit 2 Jahren kein Wort wechsele, warum, ist hier egal.
Da würde ein solcher Brief auch nicht viel erreichen.
Original von Waschi.1
Hallo Lieber Nachbar,
Wie Sie bereits mitbekommen haben, wurde die Hecke meinerseits ja auf die vorgeschriebenen 1,80 cm gekürzt.
Vielen Dank noch mal für das nette Schreiben von dem Anwalt XY.
Ein freundliches persönliches " Hallo Herr Nachbar, Ihre Hecke musste mal wieder gekürzt werden" hätte doch auch gereicht.
Soll ich jetzt voraus setzen das wir uns jetzt über das Medium "Anwalt" unterhalten wollen?
Von mir aus gerne, aber muss das sein?
Soll ich jetzt auch die Feuerwehr anrufen wenn Sie nach dem 31.10 die organischen Gartenabfälle verbrannt werden ?
Ihr Hund nach den gesetzlichen Bellzeiten ein Tönchen von sich gibt?
Ihre Katze Ihr Geschäft in meinen Rosen erledigt?
Sonntags der Rasen gemäht wird ?
Ihr Auto auf der Hofeinfahrt gewaschen wird?
Was halten Sie von dem Vorschlag das wir uns die endstandenen 125€ Nachbarschaftlich teilen und uns das nächste mal persönlich unsere Problemchen klären.
Ihr lieber Nachbar
Sowas ware doch eine angemessene Reaktion
Gruß Marian
Wäre ne Möglichkeit.
Original von Moehf
Wäre ne Möglichkeit.
Ja wäre es bestimmt. Ich würde allerdings ein pers. Gespräch bei einer Flasche Rotwein, wo die o.g. Punkte zu Sprache kommen, vorziehen. Wieder die schriftliche Form wählen könnte die Fronten noch mehr verhärten.
Allerdings finde ich die Lösung mit dem Pool auch nicht schlecht.
Gruss
Wolfgang
Original von Moehf
Hallo an alle zusammen,
bin Diana, die Freundin von Manuel und warte immer noch auf meine erste Rolex... ;)
Leider kauft er sich immer nur selber welche.......
Da war ich dann aber doch etwas entsetzt, Manuel..... :motz:
Kann's aber sehr gut verstehen! :D
Gruß
Jens
Lifestyle
16.11.2007, 10:56
Mein Tip: Schneide die Hecke ab und Bau eine Mauer hin :D !!!
Gruss Benny
Original von Darki
Original von Moehf
Hallo an alle zusammen,
bin Diana, die Freundin von Manuel und warte immer noch auf meine erste Rolex... ;)
Leider kauft er sich immer nur selber welche.......
Da war ich dann aber doch etwas entsetzt, Manuel..... :motz:
Kann's aber sehr gut verstehen! :D
Gruß
Jens
Lol, sie mag ihre Seiko eh viel lieber :D
@benny
Hab ich auch schon gedacht, so ein abartig hässliches Teil, zumindest auf der Außenseite. :D
Lifestyle
16.11.2007, 11:03
Und auf der Innenseite wieder eine neue Hecke pflanzen :D :gut:
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