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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An die Rechtsexperten



Yacht-Master M1
28.11.2007, 06:14
Hallo zusammen,

ich habe mit einem Käufer per Fax einen Kaufvertrag gemacht, in dem steht, dass die Ware am Samstag abgeholt wird.
Nun meldet sich der Käufer nicht mehr und wenn ich ihn erreiche vertröstet er mich immer nur um weitere Tage.
Kann man da etwas machen oder ist es aussichtslos?

Gruß
Marc

Mawal
28.11.2007, 07:59
in meinen Augen ein klarer Fall für amnesty international..... :D

ehemaliges mitglied
28.11.2007, 08:08
Klage auf Erfüllung androhen.

newharry
28.11.2007, 13:24
Ohne Kenntnisse der genauen Umstände unmöglich zu beantworten :twisted: ... ernsthaft: mit welcher Begründung vertröstet er Dich? Grundsätzlich hat Tom natürlich Recht ;)

BarryBee
28.11.2007, 13:34
Bin kein Rechtsexperte aber: :op:

Rechtsgrundlage (http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-6655/verbraucherrechte_aid_64655.html)

oder Rechtsgrundlage02 (http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-6655/verbraucherrechte_aid_64534.html)

Ist natürlich nur gefährliches Halbwissen von mir aber ich denke das Faxe noch immer nicht den Stellenwert des Briefes haben und somit auch nicht rechtsgültig/ rechtskräftig sind. So argumentieren auch viele Firmen (Auto via Fax bestellen ist bspw. nur sehr selten möglich).

... ich hoffe, dass ich nun nicht von den hier anwesenden Volljuristen auseinander genommen werde... ;)

golf123
28.11.2007, 14:29
Original von Yacht-Master M1
Hallo zusammen,

ich habe mit einem Käufer per Fax einen Kaufvertrag gemacht, in dem steht, dass die Ware am Samstag abgeholt wird.
Nun meldet sich der Käufer nicht mehr und wenn ich ihn erreiche vertröstet er mich immer nur um weitere Tage.
Kann man da etwas machen oder ist es aussichtslos?

Gruß
Marc

Wievel euro stehen denn im Kaufvertrag ?????

falkenlust
28.11.2007, 14:36
Schicke ihm ein Einschreiben mit Rückschein (Tom's Rat mit der Androhung zur Klage), wirkt fast immer.....

newharry
28.11.2007, 15:11
Original von BarryBee
ich denke das Faxe noch immer nicht den Stellenwert des Briefes haben und somit auch nicht rechtsgültig/ rechtskräftig sind.


Rechtsgültigkeit und deren Beweisbarkeit sinbd zwei verschiedene Paar Schuhe - rechtsgültig ist auch ein mündlicher Kaufvertrag - es sei denn, Schriftlichkeit ist aus einem bestimmten Grund erforderlich - aber da wären wir wieder bei meiner Eingansbemerkung, daß man derartige Fragen kaum beantworten kann, ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen ;)

Yacht-Master M1
28.11.2007, 15:56
Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Er hat mit mir den Kaufvertrag per Fax gemacht und selber eine Abholung für den 24.11.07 eingetragen.
Dann wurde mir am samstag, als ich nachgefragt habe wann er denn kommt gesagt, dass sein Sohn noch im Krankenhaus sei und daher erst am Montag jemand kommen würde.
Er würde mir aber noch bescheid sagen.
Passiert ist natürlich nichts.
Dann habe ich am Montag nochmal nachgefragt da wurde mir dann gesagt, dass er am Mittwoch vorbei kommen würde, da sein Sohn heute entlassen wird.
Und wieder passierte nichts.
Heute sagte er mir dann, dass er noch wichtige Termine hat und sich mal wieder im laufe des Tages melden würde, wenn er weiß wann er vorbei kommen kann.

Ich hoffe, dass man so mehr dazu sagen kann.

Gruß
Marc

Red_Sub69
28.11.2007, 16:23
Ich würde ihm eine schriftliche Rechnung über den Kaufpreis mit Fristsetzung zukommen lassen. :cool:

luxury_david
28.11.2007, 17:01
Neben Ankündigung der Klage auf Erfüllung würde ich auch mit Forderung des möglicherweise vorliegenden Verzugsschadens drohen. Vielleicht macht er sich dann mal ein wenig in die Hose.