PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fragen an die juristen



alexis
02.12.2007, 13:18
was kann man tun wenn man bedroht wird,also wenn jemand droht einen aufzulauern und ihn wegzuhauen.wie ist die rechtliche handhabe gegen solche drohungen,wenn keine zeugen bei solchen äußerungen anwesend waren und wie wenn jemand es bezeugen kann das körperliche gewalt angedroht wird!

karlhesselbach
02.12.2007, 13:26
Du kannst eigentlich nur bei der Polizei anzeigen,
das ganze nennt sich wohl "Ankündigung einer Straftat"

Dann wird vielleicht ermittelt ;)
Ansonsten warten wir mal bis der Fachmann das hier sieht.
Aber der liegt wahrscheinlich noch betrunken darnieder :rofl:

cuteluke
02.12.2007, 13:44
Original von karlhesselbach
Du kannst eigentlich nur bei der Polizei anzeigen,
das ganze nennt sich wohl "Ankündigung einer Straftat"

Dann wird vielleicht ermittelt ;)
Ansonsten warten wir mal bis der Fachmann das hier sieht.
Aber der liegt wahrscheinlich noch betrunken darnieder :rofl:
oder auch nicht, wieviele Stalkingopfer mussten erst warten, bis etwas passiert.

Gibt es einen konkreten Gefährungshintergrund wird die Polizei das schon ernster nehmen, Rumgeschubse in der Disko zählt aber nicht ;)

Mostwanted
02.12.2007, 13:46
Zumindest ist aktenkundig das Gewalt angedroht wurde. Besser als gar nix zu machen.

alexis
02.12.2007, 13:48
es wurde 2 mal angedroht ohne zeugen natürlich ;)

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 13:50
Bist eh ned schwach gebaut, wer will dir ans Leder?

Ingo.L
02.12.2007, 13:53
Wenn Du es ohne Zeugen gemacht hast, ist doch alles gut ;)

Oder willst Du uns hier ernsthaft erzählen, dass Dich einer ohne Zeugen bedroht und danach noch auf den Beinen stand ? :D

alexis
02.12.2007, 13:57
man das ist ist ne andere hausnummer als ich,boxer.1,95,95 kg! X(

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 14:02
ah, warst zum Falschen frech. *g*

spacedweller
02.12.2007, 14:03
was hast du wieder angestellt ;)

Ingo.L
02.12.2007, 14:03
Was legste Dich auch mit solchen Monstern an ;)

Was hast Du denn gemacht, dass er so sauer auf Dich ist ?

miboroco
02.12.2007, 14:07
Original von alexis
man das ist ist ne andere hausnummer als ich,boxer.1,95,95 kg! X(

Hättest du dir vorher überlegen sollen bevor du mit seiner Freundin p..... eh.. rummachst :twisted:


Geh zu Polizei und zeig ihn an!!! :op:

alexis
02.12.2007, 14:08
haben uns immer gut verstanden,nie streß gehabt.er ist mieß daruf im mom. freundin weg,dann nimmt er wohl auch verbotenen substanzen die depri und aggro machen.tja man sollte die finger lassen wenn man es nicht abkann! :]

cuteluke
02.12.2007, 14:20
Original von alexis
haben uns immer gut verstanden,nie streß gehabt.er ist mieß daruf im mom. freundin weg,dann nimmt er wohl auch verbotenen substanzen die depri und aggro machen.tja man sollte die finger lassen wenn man es nicht abkann! :]

dann schnapp ihn dir doch mal in einem klaren Moment, sag ihm dass du dir sorgen um ihn und eure "bekanntschaft" machst, biete evtl. hilfe an, thema erledigt und der wird dir künftig niemals etwas antun, oder ?

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 15:48
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

alexis
02.12.2007, 15:52
Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

termi hast da nen tip? ;)

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 15:54
Original von alexis

Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

termi hast da nen tip? ;)

Nimmste Drogen ? Ich bin nicht Termi, ich bin Ticktack....... :rofl: :rofl:

KVSUB
02.12.2007, 15:55
So sieht´s leider aus! =(

So lange Du nicht tot auf der Straße liegtst macht leider keiner was! ;(

Erst recht, wenn Du keine Zeugen hast, und wenn Du sie hättest, wär´s der Polizei auch egal, Fazit solange nicht´s passiert, tun die auch nicht´s und wenn´s dann passiert ist, ist´s eh zu spät! :rolleyes:

alexis
02.12.2007, 16:07
Original von Ticktacktom

Original von alexis

Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

termi hast da nen tip? ;)

Nimmste Drogen ? Ich bin nicht Termi, ich bin Ticktack....... :rofl: :rofl:

ich weiß aber termi ließt das hier auch vielleicht ;)

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 16:20
Original von alexis

Original von Ticktacktom

Original von alexis

Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

termi hast da nen tip? ;)

Nimmste Drogen ? Ich bin nicht Termi, ich bin Ticktack....... :rofl: :rofl:

ich weiß aber termi ließt das hier auch vielleicht ;)

....also doch Drogen....... Mensch Jung, das führt doch zu nix....... :op:

rolimai
02.12.2007, 17:06
Ganz allgemein und ohne Bezug auf den Einzelfall:

Es kommt darauf an, mit was gedroht wird. "Schwere Körperverletzung" oder "Totschlag" z. B. sind Verbrechen (Mindeststrafandrohung nicht unter 1 Jahr), die Drohung damit ist strafbar. Wenn also Handlungen angedroht werden, die dieses Kaliber haben, ist das strafbar. Die Tatsache, dass bei der Drohung keine Zeugen anwesend gewesen sind, ändert daran nichts.

Wenn einem dergleichen passiert: ggf. Anzeige erstatten, Umstände erläutern, Sachverhalt bei der Polizei plausibilisieren.

§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

§ 12 Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1.
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

SUB OWNER
02.12.2007, 17:13
Original von alexis

Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

termi hast da nen tip? ;)


Auch große Bäume kann man fällen ! :supercool:

knieschleifer
02.12.2007, 19:11
Nun denn, schalt ich mich doch mal ein, obwohl ich hier im Forum "aus Spass" und nicht beruflich bin.
15 Jahre als Strafverteidiger haben mich gelehrt: "Hunde, die bellen, beißen nicht!"
Das ist natürlich keine Aussage, die Dir Sicherheit gibt, stimmt aber trotzdem!
Dass die Polizei erst tätig wird, wenn "was passiert" ist, stimmt aber genau so, deshalb haben meine "Vorschreiber" leider Recht!

Was also rate ich?

1. trotzdem die Polizei von der bedrohlichen Situation informieren! Letztlich sind die zur "Gefahrenabwehr" da und nicht bloß zur "Verwaltung" bereits "verwirklichter Gefahren"! Auf § 241 StGB wurde bereits sehr richtig hingewiesen!

2. suche "Deinen Hausanwalt" auf. Der soll dem Übeltäter nen eindeutigen Brief schreiben! "Papier ist zwar geduldig", aber ne Formulierung -wie die folgende- kann "Wunder wirken"!

Vorschlag:

"Sehr geehrter Herr XY,
ich vertrete Herrn XZ. Sie bedrohen meinen Mandanten in einer Weise, die strafbar ist. Auf § 241 StGB weise ich zu Ihrer Information hin. Weiter darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich -mit gleicher Post- die Strafverfolgungsbehörde von Ihrem kriminellen Tun in Kenntnis gesetzt habe,
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde! Ein Alibi zur Tatzeit würde Ihnen übrigens nichts nutzen, da dieses nicht ausschließt, dass Sie Anstifter des Deliktes sind!
Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt."


So könnte ein Anwaltsschreiben aussehen, das den Täter zur "Raison" bringt. Ob man ne "Unterlassungserklärung" beifügt, will ich der Einschätzung Deines Anwalts/Anwältin gerne überlassen!


Allerbeste Grüße, Thomas! :gut:

alexis
02.12.2007, 19:16
Original von knieschleifer
Nun denn, schalt ich mich doch mal ein, obwohl ich hier im Forum "aus Spass" und nicht beruflich bin.
15 Jahre als Strafverteidiger haben mich gelehrt: "Hunde, die bellen, beißen nicht!"
Das ist natürlich keine Aussage, die Dir Sicherheit gibt, stimmt aber trotzdem!
Dass die Polizei erst tätig wird, wenn "was passiert" ist, stimmt aber genau so, deshalb haben meine "Vorschreiber" leider Recht!

Was also rate ich?

1. trotzdem die Polizei von der bedrohlichen Situation informieren! Letztlich sind die zur "Gefahrenabwehr" da und nicht bloß zur "Verwaltung" bereits "verwirklichter Gefahren"! Auf § 241 StGB wurde bereits sehr richtig hingewiesen!

2. suche "Deinen Hausanwalt" auf. Der soll dem Übeltäter nen eindeutigen Brief schreiben! "Papier ist zwar geduldig", aber ne Formulierung -wie die folgende- kann "Wunder wirken"!

Vorschlag:

"Sehr geehrter Herr XY,
ich vertrete Herrn XZ. Sie bedrohen meinen Mandanten in einer Weise, die strafbar ist. Auf § 241 StGB weise ich zu Ihrer Information hin. Weiter darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich -mit gleicher Post- die Strafverfolgungsbehörde von Ihrem kriminellen Tun in Kenntnis gesetzt habe,
Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde! Ein Alibi zur Tatzeit würde Ihnen übrigens nichts nutzen, da dieses nicht ausschließt, dass Sie Anstifter des Deliktes sind!
Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt."


So könnte ein Anwaltsschreiben aussehen, das den Täter zur "Raison" bringt. Ob man ne "Unterlassungserklärung" beifügt, will ich der Einschätzung Deines Anwalts/Anwältin gerne überlassen!


Allerbeste Grüße, Thomas! :gut:

top :gut:

Wegener22
02.12.2007, 19:33
Ah, da ließe sich was machen. Ich wiege auch 95 kg.

Bin aber nur 1,92m und kein Boxer und ein kleines bisschen feige.

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 19:41
Original von knieschleifer

Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!

Allerbeste Grüße, Thomas! :gut:

Lieber Kollege, ich glaube, wir sollten uns mal über den § 112 StPO in aller Ruhe unterhalten............. :D :D :D ;)

KVSUB
02.12.2007, 19:43
Original von Ticktacktom

Original von knieschleifer

Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!

Allerbeste Grüße, Thomas! :gut:

Lieber Kollege, ich glaube, wir sollten uns mal über den § 112 StPO in aller Ruhe unterhalten............. :D :D :D ;)

Naja, sei nicht so streng, soll doch nur ein bischen Säbelrasseln sein! ;)

ehemaliges mitglied
02.12.2007, 19:46
aber der Typ sollte auch nicht gleich in Gelächter ausbrechen, wenn er einen Anwaltsbrief kriegt......und bei halbwegs gerichtserfahrenen Leuten löst zumindest der Hinweis auf Untersuchungshaft schnell Gelächter aus......die wissen nämlich auch, daß es neben dem dringenden Tatverdacht auch eines Haftgrundes (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) bedarf......

KVSUB
02.12.2007, 19:50
Original von Ticktacktom
aber der Typ sollte auch nicht gleich in Gelächter ausbrechen, wenn er einen Anwaltsbrief kriegt......und bei halbwegs gerichtserfahrenen Leuten löst zumindest der Hinweis auf Untersuchungshaft schnell Gelächter aus......die wissen nämlich auch, daß es neben dem dringenden Tatverdacht auch eines Haftgrundes (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) bedarf......


Du hast ja Recht!

Solange Du nicht in einen Kindergarten gehst und dort alle mit einer Machete kleinhackst, wirst Du ein Gefängnis bei uns nie von Innen sehen. =(

Wenn der Kerl Erfahrung beeindruckt Ihn das nicht, wär dann eher lustig! :D

knieschleifer
02.12.2007, 20:11
@Tom,
das mit §112 ist schon klar.Aber es geht doch um ne "qualifizierte Drohgebärde"gegenüber dem Täter!
Soll man dem schreiben: "ob der Staatsanwalt U-Haft beantragt ist fraglich, wegen Haftgrund"????
:D

alexis
02.12.2007, 20:24
abstechen die ratte!das hilft und man hat ruhe! :twistev:

am besten in den hals!

Ingo.L
02.12.2007, 20:33
Und was ist mir seiner Familie ? Willste die etwa weiterleben lassen? Und seine Nachbarn ? Sein Hund ? :grb:

Werd mal wieder locker, Digga :gut:

PS: Beachte auch meine Sig

SUB OWNER
02.12.2007, 20:34
O - Ton alexis : abstechen die ratte ! das hilft und man hat ruhe !


Nicht doch , lool ! 8o

Sowas nennen Spießer und Uniformträger Anstiftung zu einer Straftat ! :rolleyes:

mhbnstrt
02.12.2007, 20:45
Original von KVSUB
Solange Du nicht in einen Kindergarten gehst und dort alle mit einer Machete kleinhackst, wirst Du ein Gefängnis bei uns nie von Innen sehen. =(


LOOOOL :rofl:

Weltklasse!!!! :D :gut:

knieschleifer
02.12.2007, 20:46
PS Tom:
wir sind uns einig, dass der Kerl nicht "in Gelächter ausbrechen soll", wenn er nen Anwaltsbrief kriegt.
Aus meiner Erfahrung ist das aber eher der Fall, wenn man -überspitzt skiziert- schreibt: "sei doch lieb, sonst erhebe ich Klage" ;(
Um nen gewaltbereiten Mit-"Menschen" zu disziplinieren, bedarf es der "Drohung" mit Knast, sonst hilft nix! Und da ist -imo- der Hinweis auf U-Haft schon ne Option!
Ob die "Knastbrüder" (zwischen Frankfurt und Kassel kenn`ich hunderte) wissen, dass ein Haftgrund (Fluchtgefahr etc) notwendig ist, halte ich nämlich für fraglich; so wie ich die Szene kenne, eher für unwahrscheinlich!
Wenn überhaupt ein Brief unserem Member helfen soll, dann ein "wenig moderater"!

Beste Grüße, Thomas!

Waschi.1
03.12.2007, 00:42
Original von alexis
abstechen die ratte!das hilft und man hat ruhe! :twistev:

am besten in den hals!

hhmm am besten abwarten.. Meistens entspannt sich die Lage von ganz alleine :gut:
Aber von der Bullerei brauchst nicht viel erwarten.
Die werden erst aktiv wenn wat passiert ist.
Wenn du aus Rostock wärst hätte ich evtl. Hilfe für dich.

Mostwanted
03.12.2007, 09:08
Original von alexis
abstechen die ratte!das hilft und man hat ruhe! :twistev:

am besten in den hals!




*seufz* Irgendwie könnte man meinen Du legst es darauf an :op:

alexis
03.12.2007, 10:06
hast recht,ansonsten muß er die ganze härte des gesetzes kennenlernen! :tongue:

ehemaliges mitglied
03.12.2007, 16:33
Genau....gleich aufhängen !!! Prozeß gibts post mortem ........

Donluigi
03.12.2007, 16:38
"I shot a man in Reno just to watch him die" dideldum

ehemaliges mitglied
03.12.2007, 16:44
Original von alexis

Original von Ticktacktom

Original von alexis

Original von Ticktacktom
Alexis, kann es sein, daß du vielleicht etwas zweifelhaften Umgang hast ???? ;-)

Bei der Androhung einer einfachen Körperverletzung wirste keinen Bullen finden, der im Vorfeld tätig wird....... das machen die frühestens dann, wenn du mit gebrochenem Nasenbein auf der Wache erscheinst.

Hilft nur, sich rechtzeitig gegen eine Übergriff zu wappnen.......... ;-))))

termi hast da nen tip? ;)

Nimmste Drogen ? Ich bin nicht Termi, ich bin Ticktack....... :rofl::rofl:

ich weiß aber termi ließt das hier auch vielleicht ;)



looooool......wie geil ist das denn:rofl: :rofl: :gut:

luxury_david
03.12.2007, 21:42
Original von Ticktacktom

Original von knieschleifer

Sollte mein Auftraggeber einem Körperverletzungsdelikt zum Opfer fallen, müssten Sie damit rechnen unverzüglich in Untersuchungshaft genommen zu werden, da dann dringender Tatverdacht bestünde!

Allerbeste Grüße, Thomas! :gut:

Lieber Kollege, ich glaube, wir sollten uns mal über den § 112 StPO in aller Ruhe unterhalten............. :D :D :D ;)

Wohl wahr. Bei aller Liebe, ein "ordentlicher" 95 Kg-Preisboxer würde über den Schrieb ganz herzlich lachen.