Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autounfall-Versicherungsfall
triamarc49
25.12.2007, 17:48
Wer kennt sich da genauer aus.
mein Vater hatte einen Unfall, Schuld zu 100 % der Gegner,nicht strittig
Es geht um die Abwicklung des Schadens
Mercedes B-Klasse 200 CDI ca 3 Jahre alt Schätzpreis laut Dekra ca 24.000 ( Wiederbeschaffungswert )
und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden !!
Die Reparaturkosten lt. Gutachter liegen bei 22.400 E.
dann gibts schon schriftlich vorliegende verbindliche Angebote für den
Unfallwagen, das höchste 13.100 die anderen ca bei 10.000 E
jetzt kommt meine Frage:
welche Abrechungsmöglichkeiten hat mein Vater :
Er lässt es einfach reparieren plus Wertminderung ( die scheinbar bei 1.200 liegt ) und fährt das Fahrzeug weiter, woran Er aber kein Interesse hat
meine Frage: kann man in so einen Fall auch nur nach Kostenvoranschlag abrechnen ? Er lässt sich das Geld auszahlen, (22.400) und Er schaut dann selber was Er mit dem Fahrzeug macht
wäre ja vom Betrag her kein Unterschied für die Versicherung, oder ist die Annahme falsch, wird nur abgrechnet nach Rechnungsstellung ?
würde mich über informative Antworten freuen
Manni
Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.
Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
ehemaliges mitglied
25.12.2007, 17:58
Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist möglich. Dann wird aber meines Wissens nach die MWSt. einbehalten. Die MWSt. erstatten die Versicherungen erst beim Einreichen einer Rechnung.
triamarc49
25.12.2007, 18:06
Original von golf123
Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.
Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
ja Ihm zu Glück überhaupt nichts , da sind wir ja auch alle froh drüber,
was den Anwalt betrifft , kann das dann einer nach freier Wahl sein ?
die Rechnung von Ihm dann in die Gesamtabrechung / Versicherung
weist du das verbindlich mit der Abrechnung nach Kostenvoranschlag minus Mwst
ich kenne das auch so von anderen Schäden ( großer Wasserschaden/ Hausratversch. )
Manni
wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
Original von flakimp
...
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
Mit Sicherheit nicht, weil die Versicheurng den Wagen dann übernehmen und selbst verkaufen wird.
triamarc49
25.12.2007, 18:19
Original von flakimp
wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
genau um diesen Punkt geht es !
ich könnte mir das auch nicht vorstellen, das es so läuft :grb:
steht aber im Gutachachten nicht drin , sind das versicherungsrechtliche Vorschriften oder liegt das im Spielraum der Versicherung ?
Manni
triamarc49
25.12.2007, 18:24
Original von paddy
Original von flakimp
...
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
Mit Sicherheit nicht, weil die Versicheurng den Wagen dann übernehmen und selbst verkaufen wird.
es ist aber nur ein wirtschaftl. Totalschaden siehe 22.400 zu 24.000
die Reparaturkosten liegen nicht ganz auf der Höhe des Wiederbeschaffungswertes
und nochmal dieFrage: den Anwalt selbst wählbar und wird abgerechnet im Gesamten ?
Manni
ehemaliges mitglied
25.12.2007, 18:25
Wie hoch ist denn der Restwert des "Schrotthaufens" im Gutachten angesetzt?
Der Restwert müsste aber im Gutachten drinstehen.Wenn du nicht schuld bist bist du nicht verpflichtet den Wagen der Versicherung zu überlassen.Wenn du ihn selber verkaufst musst du der Versicherung aber den erziehlten Wert mitteilen(Kaufvertrag).Dementsprechend weniger bekommst du von der Versicherung ausbezahlt.
Rein rechtlich darfst du nich mehr als den Wiederbeschaffungswert bekommen.
Wie Hoch ist denn der Restwert?
triamarc49
25.12.2007, 18:36
Restwert von verunfallten Wagen, na ja es gibt da ca 16 schriftliche Angebote
steht verbindlich drauf, liegen ca zw 9.600 und 13.000
dann könnte die Abrechnung so aussehen :
24.000 minus 10.000 Restbetrag 14.000
diese Form der Abrechnung müßte aber noch ausgehandelt werden oder?
siehe oben 22.400 Repa-Kosten
Manni
ehemaliges mitglied
25.12.2007, 18:41
Original von triamarc49
Restwert von verunfallten Wagen, na ja es gibt da ca 16 schriftliche Angebote
steht verbindlich drauf, liegen ca zw 9.600 und 13.000
dann könnte die Abrechnung so aussehen :
24.000 minus 10.000 Restbetrag 14.000
diese Form der Abrechnung müßte aber noch ausgehandelt werden oder?
siehe oben 22.400 Repa-Kosten
Manni
Da muss nichts ausgehandelt werden. Den Restwert kann man ganz genau ermitteln. Sollte eigentlich auch gemacht worden sein und im Gutachten auftauchen.
wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbar
Mostwanted
25.12.2007, 18:47
1. Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, freie Wahl.
2. Abrechnen nach Gutachten, wobei Abrechnung bei Stundensätzen einer Markenwerkstatt nur geht, wenn dort auch repariert wird. Ansonsten gelten Sätze vergleichbarer Fachwerkstätten im Umkreis.
3. Die Kiste verkaufen an einen Bekannten zum niedrig angesetzten Restwert oder
3a. Für ca. ein drittel bis max. 50% des Gutachtens wieder in einer freien Werkstatt machen lassen und sich über etliche Tausender Gewinn freuen.
triamarc49
25.12.2007, 19:19
okay verstanden..
zu 3. das an Bekannte geht nicht so einfach weil doch 16 verbindliche Angebote vor, auch der Versicherung , 10-13.000 K
mein Vater will das Fahrzeug nicht mehr fahren
Er will mir der Versicherung verhandeln :
Schaut wenn Ihr mir nicht im Wiederbeschaffungswert (24.000 K =( ) entgegen kommt lass ich es beim Daimler reparieren Kosten ca. 22.400 für Euch
oder Ihr zahlt mir ca 27.000 K für Wiederbeschaffung und mein Fahrzeug gehört Euch
Eure Kosten 27.000 minus ca 12.000 = 15.000 K
wäre so eine Taktik angebracht ? möglich ?
hat ja schon ne Logik ,( für die Versicherung ) weil für den normalen bisherigen Wiederbeschaffungswert bekommt Er kein vergleichbares Fahrzeug
Manni
triamarc49
25.12.2007, 19:23
Original von flakimp
wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbar
die Angebote sind beim autohaus abgeben worden und hat der Gutachter mitgschickt und auch der Versicherung,
Manni
ich befürchte mit der Versicherung kannste nicht handeln.
es wird wahrscheinlich nicht mehr drin sein wie der Wiederbeschaffungswert
triamarc49
25.12.2007, 20:09
auch nicht mit dem Druckmittel: dann lässt mein Vater Ihn halt reparieren ?
ist ja doch ne Differenz von ca. plus 7.000 K für die Versicherung
Manni
Mostwanted
25.12.2007, 20:10
Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, bleibt der Wagen doch im Besitz deines Vaters? Der Verkauf daraus dürfte doch zusätzlicher Gewinn sein? Ich empfehle einen Fachanwalt.
triamarc49
25.12.2007, 20:19
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
das Problem liegt hier beim Wiederverkauf des kaputten Autos :grb:
Mostwanted
25.12.2007, 20:26
Original von triamarc49
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
Ja, aber - Achtung, bin kein Anwalt - Meinung nach, wenn, dann nur der Restwert laut Gutachten, nicht irgendwelche Gebote von Hinz und Kunz.
Dein Vater hat zwei Möglichkeiten. Entweder Reparatur oder fiktive Abrechnung nach Gutachten ohne MwSt. Die Angebote der Aufkäufer werden vom Netto-Wiederbeschaffungswert abgezogen den Rest zahlt die Versicherung. Das heißt dein Vater bekommt max. den Netto-Wiederbeschaffungswert ( höchstbietender Aufkäufer + Versicherung).
Original von Mostwanted
Original von triamarc49
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
Ja, aber - Achtung, bin kein Anwalt - Meinung nach, wenn, dann nur der Restwert laut Gutachten, nicht irgendwelche Gebote von Hinz und Kunz.
ja, aber der Restwert dürfte sicherlich zwischen 10 - 13 k liegen
da meiner Erfahrung nach der Gutachter einen Restwert ansetzt
der aus verschiedenen Angeboten resultiert, dh er ermittelt den Marktpreis des kapputen Autos durch verschiedene Angebote.
Meist kommt der Mittelwert dabei heraus.
triamarc49
25.12.2007, 21:04
Original von Mostwanted
Original von triamarc49
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
Manni
Ja, aber - Achtung, bin kein Anwalt - Meinung nach, wenn, dann nur der Restwert laut Gutachten, nicht irgendwelche Gebote von Hinz und Kunz.
ne ne die liegen schriftlich vor, und es steht drauf: verbindliches Angebot bis 5.1.08
Manni
triamarc49
25.12.2007, 21:12
Original von Moni
Dein Vater hat zwei Möglichkeiten. Entweder Reparatur oder fiktive Abrechnung nach Gutachten ohne MwSt. Die Angebote der Aufkäufer werden vom Netto-Wiederbeschaffungswert abgezogen den Rest zahlt die Versicherung. Das heißt dein Vater bekommt max. den Netto-Wiederbeschaffungswert ( höchstbietender Aufkäufer + Versicherung).
dh. die Rechnung sieht dann so aus:
ca. 17.800 - 11.000 ( Mittelwert ) 6.800 K
mein Vater bekommt 6.800 plus Fahrzeug richtig ???
und was Er dann mit dem Fahrzeug macht ist seine Sache
RICHTIG ?
Manni
Mein Kenntnissstand nach bisher zwei unverschuldeteten Totalschäden ist folgender:
1. Möglichkeit:
Auszahlung durch die gegnerische Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes minus Restwert. Der Restwert der im Gutachten steht ist dabei offensichtlich wurscht, da hier der Restwert aus diesen Verwertungspools angesetzt wird. Ist ja ein verbindliches Angebot. Allerdings steht man dabei unter massivem zeitlichen Druck, da die Angebote oft nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
2. Möglichkeit:
Abtretung des Autos an die Versicherung und Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Händler mit ordentlicher Rechnung. So zahlt die Versicherung die volle Summe inklusive der Mehrwertsteuer.
Ich habe bislang immer die 2. Variante gewählt.
Ich bin kein Anwalt, hatte mir aber jedes Mal anwaltliche Hilfe geholt. Der Anwalt wurde ebenfalls von der generischen Versicherung bezahlt.
ehemaliges mitglied
26.12.2007, 11:05
Original von dj74
...
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
...
Ist keine Frechheit. Wenn Du später eine Rechnung nachweist, bekommst Du die MWSt..
Ich persönlich bin sowieso dafür, dass die Versicherungen nach Rechnung abwickeln und nicht nach Kostenvoranschlag. Für den Geschädigten ändert sich nichts, sein Schaden wird in einer Werkstatt repariert. Es obliegt ihm, ob er eine Fachwerkstatt oder freie Werkstatt aufsucht, egal aus welchem Grund.
Es wären wesentlich weniger unsichere Schrotthaufen auf unseren Straßen unterwegs. So wie die Leute reden und basteln, ist doch jeder ein top Kfz-Meister. :rolleyes:
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Mostwanted
26.12.2007, 11:15
Original von kabubasa
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Die Kosten der Markenwerkstatt werden NICHT gezahlt, wenn nach Gutachten abgerechnet wird. Es werden geringere Löhne von Fachwerkstätten zugrunde gelegt.
ehemaliges mitglied
26.12.2007, 11:21
Original von Mostwanted
Original von kabubasa
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Die Kosten der Markenwerkstatt werden NICHT gezahlt, wenn nach Gutachten abgerechnet wird. Es werden geringere Löhne von Fachwerkstätten zugrunde gelegt.
Aber nur beim Kostenvoranschlag.
Bisher wurden meine Rechnungen, 3x der Fall, in Markenwerkstätten bezahlt. Ich unterschreibe dort eh eine Abtretungserklärung und habe mit dem Versicherungskram nichts mehr zu tun.
Mostwanted
26.12.2007, 11:26
Ich mache dass nie mit Kostenvoranschlägen, immer mit Gutachten. Bei einer Abtretung füllt sich die Markenwerkstatt die Taschen und gibt ungern ab. Bei größeren Schäden kann man da leicht noch 1-2 Inspektionen raushandeln. Am schlimmsten ist die Rennerei, weil immer dann ein Depp ins Auto fährt, wenn man das Teil dringend braucht und das WE vor der Tür steht :rolleyes:
Wer den Wagen beruflich täglich braucht fährt natürlich mit der Kombination Abtretung/Mietwagen stressfrei.
cuteluke
26.12.2007, 14:16
Original von kabubasa
Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist möglich. Dann wird aber meines Wissens nach die MWSt. einbehalten. Die MWSt. erstatten die Versicherungen erst beim Einreichen einer Rechnung.
so ist es, definitiv RA einschalten, ich habe schon eineige Male aus falsch verstandener Schadenminderungspflicht darauf verzichtet und einmal als es nicht oder gegen mich lief nachträglich dazugezogen, danach auf einmal alles kein problem mehr...
ehemaliges mitglied
26.12.2007, 14:44
@ Manni: hast PN .......
triamarc49
26.12.2007, 16:19
Original von dj74
Mein Kenntnissstand nach bisher zwei unverschuldeteten Totalschäden ist folgender:
1. Möglichkeit:
Auszahlung durch die gegnerische Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes minus Restwert. Der Restwert der im Gutachten steht ist dabei offensichtlich wurscht, da hier der Restwert aus diesen Verwertungspools angesetzt wird. Ist ja ein verbindliches Angebot. Allerdings steht man dabei unter massivem zeitlichen Druck, da die Angebote oft nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
2. Möglichkeit:
Abtretung des Autos an die Versicherung und Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Händler mit ordentlicher Rechnung. So zahlt die Versicherung die volle Summe inklusive der Mehrwertsteuer.
Ich habe bislang immer die 2. Variante gewählt.
Ich bin kein Anwalt, hatte mir aber jedes Mal anwaltliche Hilfe geholt. Der Anwalt wurde ebenfalls von der generischen Versicherung bezahlt.
2.variante ?
Kauf eines Ersatzfahrzeuges ???? wie läuft das ? muß dass ein in etwa gleiches Fahrzeug sein, oder wie sind da die Vorgaben, und wie wird das abgewickelt ?
mein Vater will sich ja wieder ein Fahrzeug kaufen, wenn möglich sogar den gleichen
Manni
Original von triamarc49
2.variante ?
Kauf eines Ersatzfahrzeuges ???? wie läuft das ? muß dass ein in etwa gleiches Fahrzeug sein, oder wie sind da die Vorgaben, und wie wird das abgewickelt ?
mein Vater will sich ja wieder ein Fahrzeug kaufen, wenn möglich sogar den gleichen
Manni
Muss nicht das gleich Fahrzeug sein.
Ich hatte beim letzten Unfall sogar eine Fahrzeugklasse niedriger (dafür aber neuer) gekauft. Der Kaufpreis des Erstatzwagens lag über dem Zeitwert des verunfallten Wagens.
Es geht nur darum, dass die Versicherung sieht, dass beim Händler (also mehrwertsteuerpflichtig) gekauft wurde, dann zahlt die Versicherung auch inklusive Mehrwertsteuer aus.
Um mir Stress zu ersparen, habe ich die gesamte Abwicklung durch den Anwalt und das Autohaus machen lassen. Ich habe da eine Abtretungserklärung unterschrieben und dann einen neuen (gebrauchten) Wagen ausgesucht.
Sollte man ein Fahrzeug von Privat kaufen, so ist in der Regel keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und wird somit auch nicht von der Versicherung bezahlt.
Das meinte ich mit "Noch so eine Frechheit, wie ich meine", da in der Regel der Preisvorteil zwischen Privat- und Händlerkauf weniger als 19% beträgt und man somit beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs aus Privathand um die Mehrwertsteuer "betrogen" wird.
ehemaliges mitglied
27.12.2007, 15:46
Original von dj74
...
Sollte man ein Fahrzeug von Privat kaufen, so ist in der Regel keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und wird somit auch nicht von der Versicherung bezahlt.
Das meinte ich mit "Noch so eine Frechheit, wie ich meine", da in der Regel der Preisvorteil zwischen Privat- und Händlerkauf weniger als 19% beträgt und man somit beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs aus Privathand um die Mehrwertsteuer "betrogen" wird.
Wobei "betrogen" ja nun nicht das richtige Wort ist. Was man eben nicht bezahlt kann einem die Allgemeinheit nicht ersetzen.
Abgesehen davon machen den Preisunterschied zwischen Privat- und Händlerkauf mehrere Faktoren aus; da spielen auch noch VK-Provision, Zwischenfinanzierung, Standkosten, Garantie, etc. eine Rolle.
Original von kabubasa
Original von dj74
...
Bei Barauszahlung behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein. (Noch so eine Frechheit, wie ich meine)
...
Ist keine Frechheit. Wenn Du später eine Rechnung nachweist, bekommst Du die MWSt..
Ich persönlich bin sowieso dafür, dass die Versicherungen nach Rechnung abwickeln und nicht nach Kostenvoranschlag. Für den Geschädigten ändert sich nichts, sein Schaden wird in einer Werkstatt repariert. Es obliegt ihm, ob er eine Fachwerkstatt oder freie Werkstatt aufsucht, egal aus welchem Grund.
Es wären wesentlich weniger unsichere Schrotthaufen auf unseren Straßen unterwegs. So wie die Leute reden und basteln, ist doch jeder ein top Kfz-Meister. :rolleyes:
Die Kosten der Fachwerkstatt einstreichen und in einer günstigen freien Werkstatt reparieren lassen ist für mich Reibach auf Kosten der Allgemeinheit machen. :motz:
Na gut, das Ding hat zwei Seiten:
Angenommen, ich könnte mit dem Auto noch fahren und mir ist der Schaden egal oder der Schaden wird mit wenig Geld und viel Pfusch hingemurkst, so dass die Karre wieder läuft, dann gebe ich Dir Recht.
Aber angenommen das Auto ist wirklich ein Totalschaden (war bei mir so) und definitiv nicht mehr mit vertretbarem Aufwand wiederherzustellen, dann sollte meiner Meinung nach die Versicherung mit dem Klumpen Altmetall machen, was sie für richtig hält und mir den Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer ausbezahlen. Es könnte ja auch sein, dass ich fortan mit der Bahn fahren will oder den Wagen der Frau nehme, oder von Privat kaufen möchte.
Wenn ich von privater Hand einen Wagen kaufe, dann kann ich ja keine Mehrwertsteuer ausweisen, aber der Wagen ist mit Sicherheit keine 19% günstiger als beim Händler.
triamarc49
27.12.2007, 15:56
Jan danke für die Infos
Anwalt ist beauftragt, wir lassen uns mal überraschen was rauskommt
Manni
ehemaliges mitglied
27.12.2007, 15:58
Original von dj74
... Wenn ich von privater Hand einen Wagen kaufe, dann kann ich ja keine Mehrwertsteuer ausweisen, aber der Wagen ist mit Sicherheit keine 19% günstiger als beim Händler.
Und mehr!
Aber das ist ein anderes Thema.
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