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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An die Vermieter: Brauche Mietvertrag



Donluigi
12.01.2008, 16:33
Was gilt zu beachten? Die Standarddinger aus dem Netz kenne ich. Sind die okay?

MacLeon
12.01.2008, 16:34
Wohnung oder Gewerbe?

Donluigi
12.01.2008, 16:35
Wohnung

cuteluke
12.01.2008, 16:39
Hallo,

Standard aus dem Netz ist ok. Wichtig ist ein aktueller Stand, der die BGH-Rechtsprechung zu Renovierungsturni und -fristen entsprechend der tatsächlichen Abnutzung berücksichtigt.

Bei älteren Mustern mit starren Fristen läufts Du Gefahr, dass die gesamte Klausel bei Auszug für nichtig erklärt wird.

Natürlich nur bei entsprechenden Mieter, ich verstehe zwar bis heute nicht, warum manche erst einen Vertrag unterschreiben und dann im Leistungsfall diskutieren "gilt nicht".

Pacta sunt servanta. :op:

Man kann den Leuten halt immer nur vor den Kopf schauen.
Drum lieber gleich einen aktuellen.

MacLeon
12.01.2008, 16:41
PM mir mal bitte eine E-Mail-Adresse

ehemaliges mitglied
12.01.2008, 17:07
Nutze die Verträge von "Haus und Grund" auf der Website. Da hast Du die Gewähr, dass sie auf dem aktuellen Stand sind. Gab jedenfalls noch nie Probleme.

http://www2.haus-und-grund.com/mietvertrag.html

Die zweiseitigen Formblätter im Netz oder Schreibwarenhandel sind mir zu dürftig und nicht immer aktuell genug.

Donluigi
12.01.2008, 17:15
Vielen Dank bis hierher :gut:

artbroker
12.01.2008, 17:23
Hallo Tobias
besser einen frei gestalteten und auch bepsrochenen Mietvertrag nutzen. Am Ende zählt zwar immer das Vertrauen und das Gesetz aber es gibt immer noch Gestaltungsmöglichkeiten. Speziell bei der Renovierung nach Auszug, Untervermietung usw.
Ich würde mich kurz von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
(Bei Interesse PN)
Vor allem eine Schufa einholen und die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate einsehn. Hilfreich auch ein kurzer Anruf beim Vor Vermieter.
Sorry aber das Mietrecht öffnet nicht nur professionellen Mietnomaden Tür und Tor

Donluigi
12.01.2008, 17:27
Die Mieterin kenn ich gut, seit über 20 Jahren. Insofern mach ich mir da keine Sorgen. Auch Mietnomaden würde ich gutsherrlich entsorgen. Mir geht es nur darum, Nebenkosten, Renovierungszyklen etc. richtig und formgerecht festzuhalten.

ehemaliges mitglied
12.01.2008, 17:43
Original von artbroker
Hallo Tobias
besser einen frei gestalteten und auch bepsrochenen Mietvertrag nutzen. Am Ende zählt zwar immer das Vertrauen und das Gesetz aber es gibt immer noch Gestaltungsmöglichkeiten. Speziell bei der Renovierung nach Auszug, Untervermietung usw.
Ich würde mich kurz von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
(Bei Interesse PN)
Vor allem eine Schufa einholen und die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate einsehn. Hilfreich auch ein kurzer Anruf beim Vor Vermieter.
Sorry aber das Mietrecht öffnet nicht nur professionellen Mietnomaden Tür und Tor

Wie soll denn der frei gestaltete und besprochene Mietvertrag aussehen? Der Fachanwalt für Mietrecht wird Dir zu einem solchen Vertrag bestimmt nicht raten. Ein aktueller Mietvertrag, wie er zum Beispiel von Haus und Grund angeboten wird, ist hier die sicherste vertragliche Regelung.

Die Schufa kannst Du nicht einholen, das muss ggf. der Mieter/Interessent machen und sie Dir dann aushändigen.

Wenn ich einen schlechten Mieter loswerden möchte, dann teile ich dem künftigen Vermieter bestimmt nicht mit was für ein "Ei" er sich ins "Nest" holt.

jagdriver
12.01.2008, 18:33
Original von kabubasa
Nutze die Verträge von "Haus und Grund" auf der Website. Da hast Du die Gewähr, dass sie auf dem aktuellen Stand sind. Gab jedenfalls noch nie Probleme.

http://www2.haus-und-grund.com/mietvertrag.html

Die zweiseitigen Formblätter im Netz oder Schreibwarenhandel sind mir zu dürftig und nicht immer aktuell genug.

Absolut korrekt - verwenden auch Profis bzw. Hausverwaltungen,
sind immer auf den aktuellen Stand der Rechtssprechnung und
die bekommst noch eine Anleitung für Vermieter mit!

Gruß
Robby

paddy
12.01.2008, 18:42
Original von kabubasaE
...
Ein aktueller Mietvertrag, wie er zum Beispiel von Haus und Grund angeboten wird, ist hier die sicherste vertragliche Regelung.
....

Im Normalfall. Die sicherste Variante ist sicher die, die dir ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungeigentumsrecht macht.

Die Schufa nützt im Zweifelsfall gar nichts. Kein Negativeintrag bedeutet nicht gleich gute Bonität.

Viel sinnvoller ist:

1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem

2. Gehaltsnachweis und

3. Bankauskunft verlangen, die bekommt der Mieter bei seiner Hausbank.

4. Drei Kaltmieten Kaution (kann der Mieter in drei Raten bezahlen) )oder eine Bankbürgschaft in derselben Höhe verlangen.

5. Und niemals, ich wiederhole niemals Schlüsselübergabe vor Zahlung der ersten Monatsmiete sowie der ersten Kautionsrate.



So sollten sich RTL II-Szenarien vermeiden lassen... ;)

Mostwanted
12.01.2008, 19:36
Original von paddy


1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem




Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?

Unruhstifter
12.01.2008, 19:37
Den Standard-MV von HuG kann man als Grundlage nehmen, allerdings handelt es sich hierbei um einen Formularvertrag. Einige dieser Formularklauseln, eben wie der starre Fristenplan bei Schönheitsreparaturen, werden aber vielleicht irgendwann von der Rechtssprechnung als unwirksam erklärt.

Daher würde ich den Vertrag um individuelle Klauseln ergänzen und dies auch kenntlich machen, daß es sich um eine indiduelle Vereinbarung handelt, die mal abgesehen von Sittenwidrigkeit zunächst erstmal gilt.

Z.B.: Ergänzend zu § x vereinbaren die Parteien ausdrücklich, daß ....

Ansonsten unterwirfst Du Dich mit dem Standard-MV aufgrund der weiten Verbreitung der geltenden Rechtssprechung. Je älter der Vertrag dann wird, desto wertloser ist er in der Regel, da das Wohnraummietrecht stark sozial ausgerichtet ist im Gegensatz zum Gewerberaummietrecht, also den Mieter überproportional begünstigt.

Ergänzend zu den Anmerkungen der Vorpostern empfehle ich noch dringend ein Übergabeprotokoll nebst Fotodokumentation, um den Übergabezustand festzuhalten.

Nach Jahren streitet man sich meistens, wie es damals war.

Gruß Thorsten

Unruhstifter
12.01.2008, 20:04
Original von Donluigi
Die Mieterin kenn ich gut, seit über 20 Jahren. Insofern mach ich mir da keine Sorgen. Auch Mietnomaden würde ich gutsherrlich entsorgen. Mir geht es nur darum, Nebenkosten, Renovierungszyklen etc. richtig und formgerecht festzuhalten.

Für die NK die 2. Betriebskostenverordnung in ihrer aktuellen Fassung als Anlage zum Mietvertrag nebst Bezug im Mietvertrag zur Anlage.

Bei selektiv aufgeführten Nebenkosten als Beispiele darfst Du auch nur diese abrechnen.

Mit der 2. BkV nennst Du automatisch alle umlagefähigen NK, die Du allerdings nicht alle abrechnen wirst, da sie z.T. nicht zutreffen (z.B. Kosten für den Hausmeister). Oder Du mußt Dich beruflich neu orientieren :D

Gruß Thorsten

Donluigi
12.01.2008, 20:05
Na denn, vielen Dank! Das hilft mir alles weiter :verneig:

market-research
12.01.2008, 21:05
Bei uns ist immer wichtig im Mietvertrag zu erwähnen, dass mit dem vereinbarten Mietzins die Bruttorendite um Prozent X nicht erreicht ist, so hast Du später die Möglichkeit die Miete zu erhöhen. Plus behalte ich mir immer schriftlich "Eigenbedarf" vor. Ob das in Deutschland auch geht entzieht sich meiner Kenntnis.

ehemaliges mitglied
13.01.2008, 09:15
Original von Mostwanted

Original von paddy


1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem




Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?

Ist ja auch neu! :D :D :D

Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können. :motz:

Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.

Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.

ehemaliges mitglied
13.01.2008, 09:22
Original von Unruhstifter
Den Standard-MV von HuG kann man als Grundlage nehmen, allerdings handelt es sich hierbei um einen Formularvertrag. Einige dieser Formularklauseln, eben wie der starre Fristenplan bei Schönheitsreparaturen, werden aber vielleicht irgendwann von der Rechtssprechnung als unwirksam erklärt.

...

Eben dieser starre Fristenplan wurde von HuG direkt nach der Rechtsprechung in den Formularen korrigiert. :gut: Bei den Onlineverträgen hast Du immer den aktuellen Stand.

paddy
13.01.2008, 09:59
@market-research: Trifft in D nicht zu. Mieterhöhungen und Eigenbedarf sind gesetzlich geregelt sofern nicht ohnehin vertraglich vereinbart.



Original von kabubasa
...
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können. :motz:

Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.

Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.

Das ist schlicht falsch. Antwortet ein Mieter auf eine rechtlich zulässige Frage in der Selbstauskunft nicht den Tatsachen entsprechend, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen. Darüber hinaus handelt es sich um Betrug, also einen Straftatbestand nach StGB.
Für Detailfragen empfehle ich - wie immer- den Gang zum Fachanwalt.



Original von Mostwanted

Original von paddy

1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem



Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?

Angaben zu den Einkommensverhältnissen und ähnliches. Ein Beispiel findest du bei Haus und Grund (http://haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Download/mieterselbstauskunft.pdf). Auch hier sollte sichergestellt sein, dass das juristisch auf dem neuesten Stand ist.

ehemaliges mitglied
13.01.2008, 10:11
Original von paddy
@market-research: Trifft in D nicht zu. Mieterhöhungen und Eigenbedarf sind gesetzlich geregelt sofern nicht ohnehin vertraglich vereinbart.



Original von kabubasa
...
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können. :motz:

Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.

Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.

Das ist schlicht falsch. Antwortet ein Mieter auf eine rechtlich zulässige Frage in der Selbstauskunft nicht den Tatsachen entsprechend, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen. Darüber hinaus handelt es sich um Betrug, also einen Straftatbestand nach StGB.
Für Detailfragen empfehle ich - wie immer- den Gang zum Fachanwalt.



Original von Mostwanted

Original von paddy

1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem



Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?

Angaben zu den Einkommensverhältnissen und ähnliches. Ein Beispiel findest du bei Haus und Grund (http://haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Download/mieterselbstauskunft.pdf). Auch hier sollte sichergestellt sein, dass das juristisch auf dem neuesten Stand ist.

Die Selbstauskunft ist ja auch korrekt, sie entbehrt nur jeglicher Grundlage zum Zwecke der fristlosen Kündigung oder einer Betrugsklage.
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?

Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.

Tuxi
13.01.2008, 10:23
Als Kunde einiger der großen Rechtsschutzversicherer kannst Du Dir auch Vorlagen aus dem Netzt ziehen und/oder online Rechtsauskunft kostenfrei einholen.

ehemaliges mitglied
13.01.2008, 10:36
Verlangt bei der Selbstauskunft einfach zusätzlich noch eine Schufa-Selbstauskunft mit Rating.

Bye

Marko

paddy
13.01.2008, 12:12
Ich sags nochmal, ein nicht vorhandener Negativeintrag in der Schufa spricht noch lange nicht für einwandfreie Bonität.


Original von kabubasa
... Die Selbstauskunft ist ja auch korrekt, sie entbehrt nur jeglicher Grundlage zum Zwecke der fristlosen Kündigung oder einer Betrugsklage.
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?

Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.

Recht haben ist halt leider nicht immer auch gleich Recht bekommen. Es gibt genug schlechte Richter und Anwälte, die Kombination von beidem ist fatal.

Ich habe nirgends geschrieben, dass etwas über rechtliche Konsequenzen von Falschangaben in der Auskunft steht. Warum auch.

Ich bleib bei meiner Darstellung. Aber was weiß ich schon ... ;)

buchfuchs1
13.01.2008, 12:21
Du hast doch null Ahnung Patrick. :D

ehemaliges mitglied
13.01.2008, 12:31
Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick. :D

Uneingeschränkte Zustimmung, er erweckt jedenfalls den Eindruck.

Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind. :motz:

buchfuchs1
13.01.2008, 12:34
Ich kann den Wall-Smilie nicht finden.

OrangeHand
13.01.2008, 13:05
Original von buchfuchs1
Ich kann den Wall-Smilie nicht finden.
Bitteschön http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_027.gif (http://www.smilies.4-user.de)

;)

cuteluke
13.01.2008, 14:36
Original von kabubasa

Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick. :D

Uneingeschränkte Zustimmung, er erweckt jedenfalls den Eindruck.

Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind. :motz:

nichts ist schlimmer als Beifall aus der falschen Ecke http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_027.gif

Kai, der Ironiemodus des Beitrags von Dirk/buchfuchs ist dir nicht aufgefallen, gell ? :ka:

Donluigi
13.01.2008, 16:59
Leute bitte, dies ist ein harmonischer Thread, ich wünsche keinen Zwist :gut:

buchfuchs1
13.01.2008, 17:00
Ich hab nichts gemacht(Bart Simpson)

cuteluke
13.01.2008, 17:45
Original von Donluigi
Leute bitte, dies ist ein harmonischer Thread, ich wünsche keinen Zwist :gut:

@ Tobias, recht hast Du natürlich, ok. Frieden :verneig:

@ Dirk (bitte auch aufs Bild klicken... ;)):
http://www.liebeskind.at/picskd/Jakob3.JPG (http://krambamboli.bitclix.de/blog/lesen.php/5538/ich-war%2527s-nich)

@ Kai: Matthäus 5,3 ;) (http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/5.html#5,3)

paddy
13.01.2008, 18:21
@Dirk: :rofl:


Der thread hat Potential ... wenn auch nicht fachlicher Natur.

triamarc49
13.01.2008, 18:30
Dirk war böse zu Paddy ( Patrick) also ist Dirk an allem schuld !


;) ;)

Manni

simon
13.01.2008, 19:11
Originally posted by kabubasa

Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick. :D

Uneingeschränkte Zustimmung, er erweckt jedenfalls den Eindruck.

Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind. :motz:

Der gute Paddy scheint so ganz Unrecht nun doch nicht zu haben ;):

http://www.haus-und-grund-bremen.de/falsche_mieter.html


Falsche Angaben in der Selbstauskunft sind ein Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Taeuschung.

Mawal
13.01.2008, 20:18
kompetenzfrei ist in diesem thread ja kein Hindernis....also mal mein Senf dazu:


1. Mietvertrag, kein Gericht, kein Anwalt ersetzt eine vernünftige Mieterauswahl.


2. Wer bei Mietverträgen als Vermieter überzockt, sich also zuviel Rechte, verliert alles, dann ist der Passus gänzlich ungültig...dann gilt nämlich BGB und danach trägt bspw. der Mieter die Schönheitsreparaturen


3. Deutsche Gerichte sind extrem mieterfreundlich, als Vermieter möchte man also nur im Notfall und bei äußerst klarer Rechtslage klagen.


4. Ist ein Mieter erstmal drin, kriegt man ihn kaum wieder raus.


Fazit:


1. Achte auf die Mieterauswahl

2. Nicht versuchen, die Vermieterrechte im Mietvertrag zu maximieren...das geht nach hinten los.

buchfuchs1
13.01.2008, 20:26
Original von Mawal
kompetenzfrei ist in diesem thread ja kein Hindernis....also mal mein Senf dazu:



Wie meinste das denn jetzt.


:D

siebensieben
13.01.2008, 20:48
Original von cuteluke
Pacta sunt servanta.

Pacta sunt servanda

Wenn schon, denn schon. ;)

cuteluke
13.01.2008, 22:31
Original von siebensieben

Original von cuteluke
Pacta sunt servanta.

Pacta sunt servanda

Wenn schon, denn schon. ;)

You're so right, Du hast nätürlich vollkommen recht.

Errare humanum est ;)

aber: Damnum nocet, damnum docet et alter alterius auxilio eget.

Mawal
13.01.2008, 23:40
Original von siebensieben

Original von cuteluke
Pacta sunt servanta.

Pacta sunt servanda

Wenn schon, denn schon. ;)



LOL...ich habe die ganze Zeit gewartet, welcher Schlaumeier meint das korrigieren zu müssen...ich bin nicht wirklich überrascht :rofl: