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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewirtungskosten und Vorsteuer



NicoH
17.01.2008, 14:58
Freunde,

die Bewirtungskosten (netto) mache ich nur zu 70% bei der Steuer geltend.

Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich 100% der gezahlten Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen (wie Steuerberater 1 sagt, ist schließlich ja auch zu 100% angefallen und eben Steuer und nicht Bewirtung, die einem auch selbst was bringt), oder geht das ebenfalls nur zu 70% (wie Steuerberater 2 sagt, schließlich sei die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Bewirtung entstanden, die ja auch nur zu 70% absetzbar sei).

Je mehr Leute ich frage, desto mehr Meinung bekomme ich. Um einen repräsentativen Durchschnittswert zu erhalten, frage ich also Euch, wie Ihr das handhabt ;)

Danke-
Nico

Black RS
17.01.2008, 15:29
Vorsteuer kann zu 100% in Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung gezogen werden. Vom Nettobetrag sind auch 100% den Jahresüberschuss mindern abzuziehen. Allerdings erhöhen nicht abzugsfähige 30% das zu versteuernde Einkommen.

Mahlzeit :ea:

Steuerberater Nr. 3 und Privatdozent für Umsatzsteuerrecht an der Berufsakademie Mannheim :D :twisted:


P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein ;)

NicoH
17.01.2008, 15:41
Danke! :gut:

Das mit den minus 100 plus 30 war mir neu... wohl so wie beim Leasingwagen, der auch privat genutzt wird. Bisher habe ich in der Gewinnermittlung einfach die 70% als Ausgaben geltend gemacht. In Zukunft kann ich natürlich auch 100% als Ausgaben geltend machen und 30% als Eigenanteil Einnahmen verbuchen, wobei das rechnerisch keinen Unterschied macht, oder? :grb:

Und das:


Original von Black RS
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein ;)

versteht sich natürlich von selbst ;)

Danke-
Nico

Kalle
17.01.2008, 20:04
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ? :grb:

Fiona111
17.01.2008, 20:26
Original von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ? :grb:

Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren :rofl:

Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:

Kalle
17.01.2008, 20:39
Original von Fiona111


Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:

Kommt auf die Location an... :D

Ingo.L
17.01.2008, 22:17
Original von Fiona111
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren :rofl:

Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:

Yepp, dass ist das was Du von Deiner Frau bekommst, wenn sie das rauskriegt :rofl:

hart-metall
18.01.2008, 11:11
Original von Fiona111

Original von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ? :grb:

Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren :rofl:

Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:

Andere Länder, andere Sitten - unser Rep in Korea konnte das seinerzeit auch absetzen... da gabs aber auch Abendessen... :D