Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewirtungskosten und Vorsteuer
Freunde,
die Bewirtungskosten (netto) mache ich nur zu 70% bei der Steuer geltend.
Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich 100% der gezahlten Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen (wie Steuerberater 1 sagt, ist schließlich ja auch zu 100% angefallen und eben Steuer und nicht Bewirtung, die einem auch selbst was bringt), oder geht das ebenfalls nur zu 70% (wie Steuerberater 2 sagt, schließlich sei die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Bewirtung entstanden, die ja auch nur zu 70% absetzbar sei).
Je mehr Leute ich frage, desto mehr Meinung bekomme ich. Um einen repräsentativen Durchschnittswert zu erhalten, frage ich also Euch, wie Ihr das handhabt ;)
Danke-
Nico
Black RS
17.01.2008, 15:29
Vorsteuer kann zu 100% in Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung gezogen werden. Vom Nettobetrag sind auch 100% den Jahresüberschuss mindern abzuziehen. Allerdings erhöhen nicht abzugsfähige 30% das zu versteuernde Einkommen.
Mahlzeit :ea:
Steuerberater Nr. 3 und Privatdozent für Umsatzsteuerrecht an der Berufsakademie Mannheim :D :twisted:
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein ;)
Danke! :gut:
Das mit den minus 100 plus 30 war mir neu... wohl so wie beim Leasingwagen, der auch privat genutzt wird. Bisher habe ich in der Gewinnermittlung einfach die 70% als Ausgaben geltend gemacht. In Zukunft kann ich natürlich auch 100% als Ausgaben geltend machen und 30% als Eigenanteil Einnahmen verbuchen, wobei das rechnerisch keinen Unterschied macht, oder? :grb:
Und das:
Original von Black RS
P.S. Bewirtungskosten müssen angemessen sein ;)
versteht sich natürlich von selbst ;)
Danke-
Nico
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ? :grb:
Fiona111
17.01.2008, 20:26
Original von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ? :grb:
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren :rofl:
Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:
Original von Fiona111
Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:
Kommt auf die Location an... :D
Original von Fiona111
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren :rofl:
Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:
Yepp, dass ist das was Du von Deiner Frau bekommst, wenn sie das rauskriegt :rofl:
hart-metall
18.01.2008, 11:11
Original von Fiona111
Original von Kalle
Was habe ich unter angemessen zu verstehen ? :grb:
Dass er nicht versucht den Bordellbesuch, mit seinen Geschäftspartnern, als Bewirtungskosten zu deklarieren :rofl:
Gibts dafür eigentlich Quittungen :grb:
Andere Länder, andere Sitten - unser Rep in Korea konnte das seinerzeit auch absetzen... da gabs aber auch Abendessen... :D
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