Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : abgeschleppt
watchman
05.02.2008, 12:51
mal ne frage, vor meinem haus wird grad munter abgeschleppt unter anderem ein ford capri :D mit H kennz.
ich kenn den wagen :D und nun zu meiner frage:
der steht rechtmäßig angemeldet dort schon über 6 wo. alles völlig in ordnung...
nun will jemand umziehen, stellt schilder auf und plötzlich steht der wagen im halteverbot...
wer zahlt dann den abschleppvorgang eigentlich ?
AndreasL
05.02.2008, 12:56
IMHO: Als Halter hat man eine Verpflichtung ab und zu mal nach dem Auto zu schauen. So würden auch "nachträgliche" Schilder bemerkt werden; insofern hat der Besitzer des Wagens zu zahlen.
P.S. Jetzt weiß ich was Du den ganzen Tag machst; aus dem Fenster schauen. :D
Original von AndreasL
P.S. Jetzt weiß ich was Du den ganzen Tag machst; aus dem Fenster schauen. :D
:rofl:
watchman
05.02.2008, 13:03
denke auch andreas leider =(
fair find ich das nicht aber... was soll man machen...
stell dir vor du fliegst in den urlaub für 6wo. und am tag deiner abreise werden die schilder aufgestellt ... :rolleyes:
ach ja und wer rosenmontag oder faschingsdienstag arbeitet ist selber schuld :twisted: :D :twisted:
cardealer
05.02.2008, 13:06
ich meine man könnte ja wenn man Umzieht auch mal die anderen nett fragen ohne gleich abzuschleppen und mit etwas Freundlichkeit bekommt man sogar noch Hilfe beim schleppen (der Möbel) :dr:
watchman
05.02.2008, 13:10
tja in der kleinstadt mag das gehen aber in MUC bei ner häuserzeile von ein paar hundert parteien könnte das schwer werden... ;)
die umzugsfirma rollte an und da kein platz--->polizei---> zwei abschlepper, 4 autos weg X(
datt kostet :rolleyes:
cardealer
05.02.2008, 13:11
schade X( X( hoffentlich sind sie nicht zu grob mit Deinem Baby umgegangen :(
AndreasL
05.02.2008, 13:13
Hatte mal im Freundeskreis ähnlichen Fall: Bau- oder Erdarbeiten und deshalb Parkverbot. Die Argumentation danach: So (also durch das Abschleppen) wurde der Wagen vor Schäden bewahrt. 8o
P.S. Habe heute zum Glück auch Urlaub genommen. :dr:
watchman
05.02.2008, 13:17
ne ne meiner wars leider nicht ;( der capri ist nämlich spritzgeil :D :gut:
@ andreas:
weil ich soviel zeit habe, hier ein kl. rätsel: (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=71590)
Original von watchman
stell dir vor du fliegst in den urlaub für 6wo. und am tag deiner abreise werden die schilder aufgestellt ... :rolleyes:
Ja. Daher immer nen freundlichen Nachbarn bitten, ab und an zu schauen.
watchman
05.02.2008, 13:19
vermutlich wirklich die einzige chance, wenn man keine garage hat :D
Geschieht dem gscheit recht - nen alten Capri bei Wind und Wetter über 6 Wochen draußen stehen zu lassen geht mal gar net.
Dem sollten sie das Auto wegnehmen...:motz:
watchman
05.02.2008, 13:22
:D hab ich auch immer gedacht, zumal er auf meine zettel nicht reagiert hat..., der denkt jetzt sicher ich hab mir den dann einfach so unter den nagel gerissen :D
Original von watchman
ach ja und wer rosenmontag oder faschingsdienstag arbeitet ist selber schuld :twisted: :D :twisted:
Hab heute Uni gehabt und geh jetzt malochen! Nur wer was tut hat Kohle. :supercool:
watchman
05.02.2008, 13:23
LOL, das wüßt ich ;)
buchfuchs1
05.02.2008, 13:23
Original von watchman
LOL, das wüßt ich ;)
:D
Original von watchman
LOL, das wüßt ich ;)
Weiß ich doch, viel Spass noch an Deinem freien Tag und schau nicht so viel aus dem Fenster, Du Spanner. :D
AndreasL
05.02.2008, 13:25
Original von watchman
LOL, das wüßt ich ;)
:D :D
fiumagyar
05.02.2008, 13:25
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
watchman
05.02.2008, 13:28
:gut: wenn dem so ist :gut:
los ihr forums-bullen ;) äußert euch ;) :D :gut:
DaytonaSucher
05.02.2008, 13:29
Wenn ich es recht erinnere (stand gerade in der ADAC-Zeitung): 72 Stunden vor dem Parkverbot müssen die Schilder aufgestellt sein. Wenn das zutrifft, können die Falschparker in "Sicherheitsverwahrung" genommen werden.
Daher hat der Halter wohl Pech...
Viele Grüße, Tiim.
cardealer
05.02.2008, 13:32
so isses im HH http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/service/haltverbotzone/start.html
Bei uns hier in Berlin werden manchmal keine 48 Stunden vorher Schilder wegen Baumarbeiten aufgestellt.... ziemlich dreis, sind es doch keine dringenden Arbeiten sondern jährliches Routinestutzen...
JakeSteed
05.02.2008, 13:37
Original von fiumagyar
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung :D
Original von watchman
LOL, das wüßt ich ;)
:D :D :dr:
luxury_david
05.02.2008, 15:42
Original von JakeSteed
Original von fiumagyar
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung :D
Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.
cardealer
05.02.2008, 16:54
Original von luxury_david
Original von JakeSteed
Original von fiumagyar
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung :D
Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.
so einfach ist das nicht in meinem Link weiter oben steht,
Sollte in der HVZ zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei (auch unter Telefon 110) zu rufen.
Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt. Bevor jedoch die Polizei den Abschleppauftrag erteilt, wird sie von Ihnen eine Unterschrift zur Kostenübernahme abverlangen.
Das heißt nicht, dass Sie automatisch die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs übernehmen sollen. Die Polizeiverwaltung wird sich in jedem Fall bemühen, die Kosten von dem verantwortlichen Halter oder Fahrer zu erheben. Nur wenn dies nicht gelingt (z.B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Aufstellung der Verkehrszeichen, bei mittlerweile eingetretener Insolvenz, Tod ohne Erben etc. ) werden Sie zur Begleichung aufgefordert.
so pauschal kann man das also nicht sagen. =)
Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.
cardealer
06.02.2008, 13:53
sehr witzig seit wann bitte kann ich als Privatperson ohne Behördliche Genehmigung überhaubt Verkehrszeichen aufstellen :grb: :grb: somit ist das oben genannte unmöglich.
buchfuchs1
06.02.2008, 13:54
Dann komm mal zu mir Frank..... :rofl: :rofl: :rofl:
cardealer
06.02.2008, 13:55
8o 8o echt geht das bei Dir 8o 8o ich will auch Leute mit meinen Schildern ärgern :motz: :motz: :motz:
Original von skask
Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.
schilder werden mit behördenantrag und deren genehmigung von der umzugsfirma aufgestellt.
kenne das selbst vom umziehen.
am tag des aufstellens, werden alle kennzeichen notiert.
wer dann noch steht, wird kostenpflichtig abgeschleppt (aufsichtspflichtverletzung privaten guts auf offentlichem freiraum).
und wer neu dazugeparkt hat, kassiert obendrein ein verwarnungsgelt, wegen mißachtung gültiger verkehrszeichen.
bitter, aber das ist die rechtslage, der wir mit unseren wählerstimmen regelmäßig indirekt zustimmen.
buchfuchs1
06.02.2008, 13:58
@Frank: Nö, erlaubt ist das nicht.
Dreistigkeit siegt, die Leute glauben mittlerweile, die Straße gehört mir.
cardealer
06.02.2008, 14:01
:rofl: :rofl: :rofl: Klasse :verneig: :verneig: fehlt nur noch Schlagbaum und Maut auf Deiner Straße ;) :D :D
buchfuchs1
06.02.2008, 14:03
Sowas wie nen Schlagbaum hab ich. :D
cardealer
06.02.2008, 14:07
neee ich Fall um :rofl: :rofl: :rofl: ist das mal geil :gut: :gut: :gut:
OrangeHand
06.02.2008, 14:08
Abschleppen, Schlagbaum, Verkehr, Regeln... Honi soit qui mal y pense :rofl:
Sorry, wenn ich mich mal "einmische" obwohl ich die Seite zwei nicht mehr gelesen habe.
Grundsätzlich gilt: Da es sich maximal um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann (wenn überhaupt), wird sich eine "Schuldfrage" diesbezüglich niemals stellen. Ordnugswidrigkeiten können auch "fahrlässig" begangen werden.
Abschleppen kann im Prinzip Jeder Jeden. Hier gilt: "Wer die Musik bestellt-bezahlt sie auch!" Wer hernach gute Gründe hatte, eine Fahrzeugversetzung zu betreiben, wird sein Geld, schlimmstenfalls auf dem Klageweg, zurück erhalten.
Die Polizei wird in solchen Fällen nur in einer akuten Gefahrensituation und nur in wenigen Ausnahmefällen zur Durchsetzung "privaten Rechtes" tätig. Dies wird hier kaum der Fall gewesen sein.
Eine StVO-Vorschrift, die ausdrücklich darauf abhebt, man habe sich turnusmäßig um sein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zu kümmern, gibt es meines Wissens nicht. Wohl aber gibt es eine Zustands- und Halterhaftung in der Zulassungsordnung sowie diverse Kommunalvorschriften, die eine "außergewöhnliche Nutzung" des Verkehrsraumes im Fokus hat.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Busunternehmer seine Bus-Flotte ständig im öffentlichen Verkehrsraum abstellt....
Alles sehr vereinfacht und "auf die Schnelle"-hoffentlich dafür verständlich.... :op: :D
Warte mal, gleich kommen noch die Politessen mit den Handschellen...
buchfuchs1
06.02.2008, 14:10
:rofl: :rofl:
watchman
06.02.2008, 22:41
sagt mir bescheid wenn ihr die lösung habt, der capri fahrer wartet drauf :D :dr:
Ich fürchte da kannste hundert Jahre auf ein abschließendes Ergebnis warten. :D
Original von chess77
Warte mal, gleich kommen noch die Politessen mit den Handschellen...
Warum nicht, wenn sie gut aussehen. :D
Originally posted by watchman
sagt mir bescheid wenn ihr die lösung habt, der capri fahrer wartet drauf :D :dr:
Sag ihm ist doch kleines Geld, nicht mal nen Stahlband für ne Sporty...
Erlaubt: Fremdes Auto während Urlaub umparken
Bereits 1996 hatte das Bundesverwaltungsgericht bei einem Urteil festgelegt, dass eine Halteverbotszone schon am vierten Tag nach der Bekanntgabe des ordnungsgemäßen Halteverbots aktiv durchgesetzt werden kann.
Im Klartext: “Der Staat” darf Ihren Wagen einfach umsetzen, wenn sich ihr zunächst legal geparktes Fahrzeug vier Tage nach Bekanntgabe eines Halteverbots in der Halteverbotszone befindet.
In einem Urteil, über welches die Hamburger Morgenpost berichtete, wurde die Klage einer Berlinerin vom Berliner Verfassungsgericht zurückgewiesen. Die Fahrzeughalterin beschwerte sich darüber, dass Ihr Auto während ihres Urlaubs einfach umgesetzt wurde.
Die Berlinerin hatte Ihr Fahrzeug am 9. April an einer Straße in Berlin-Charlottenburg korrekt abgestellt und war in den Urlaub geflogen. Zwei Tage später wurde für diesen Bereich aufgrund Umzugsarbeiten ab dem 16. April eine Halteverbotszone ausgewiesen. Da das Fahrzeug an diesem Tag immer noch dort parkte, wurde es umgesetzt.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde weder der Grundsatz zur Verhältnismäßigkeit noch das Willkürverbot verletzt. Demnach handelten die Behörden korrekt.
Quelle:
http://www.ummelden-24.de/umzug/ummelden/umzug-news/erlaubt-fremdes-auto-waehrend-urlaub-umparken/
taschkar
06.02.2008, 23:29
Dazu hab ich auch eine schöne Geschichte. Wir sind in den Urlaub gefahren und 2 Tage später wurde wegen Straßenarbeiten mein Auto umgesetzt - allerdings nur ein paar Meter, quasi um die Ecke. Die Schilder wurden 2 Tage vorher aufgestellt, also kurz nach unserer Abfahrt.
Der Witz: Die Schlaumeier haben mein Auto an eine Stelle umgesetzt, an der wenige Tage später ebenfalls Straßenarbeiten vorgenommen werden sollten (Wanderbaustelle sozusagen) und wo auch schon entsprechende Beschilderung angebracht war. Der Wagen wurde also quasi in ein Halteverbot verbracht. Ergebnis: Das Auto wurde ein zweites Mal umgesetzt. Als ich nach 2 Wochen wiederkam, lagen Rechnungen für zweimaliges Umsetzen in meinem Briefkasten und ich hab mein Auto nicht mehr wiedergefunden. =)
Laut Aussage des Amtes hätten die Schilder 3 Tage vorher aufgestellt werden müssen, um Gültigkeit zu bekommen, das war aber nur beim 2. Umsetzen der Fall. Beim ersten Mal waren es wie gesagt nur 2 Tage, was wir zum Glück auch durch mehrere Zeugenaussagen belegen konnten, obwohl Bauamt und Subunernehmer natürlich das Gegenteil behauptet haben. So stand also Aussage gegen Aussage. Der Vorgang hat 6 Monate gedauert und 1 Aktenordner gefüllt, weil irgendein Sachbearbeiter nicht auf die Kohle verzichten wollte. Geklärt habe ich die Angelegenheit erst "auf dem kurzen Dienstweg" per Telefon mit einem verständnisvollen Behördenleiter.
Willkommen in Schilda.
Viele Grüße
Stefan
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