Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnbescheid Einspruch
Waschi.1
09.02.2008, 10:07
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich hatte einem Kunden einen Mahnbescheid über meinen Anwalt zukommen lassen. Wurde heute schriftlich informiert das mein (Ex) Kunde Einspruch eingelegt hat, wegen einer verkehrter Anrede.
Der Kunde heißt Herr Conny **** mein Anwalt hat dem Gericht "Frau Conny ***) mitgeteilt . Ist das ein Grund für einen Einspruch? Wenn er damit die Zahlung unterbinden wollte ,wäre es ja klüger gewesen nur einen Einspruch ohne Erklärung zu machen ? Jetzt weiß Ich ja den Grund und mein Anwalt kann einen neuen Mahnbescheid einreichen.
Meine Frage! Wäre er bei einer Gerichtsverhandlung mit durch gekommen? Weil es ja ein Verfahrensfehler durch die nicht korrekte Anrede war ?
Mostwanted
09.02.2008, 10:16
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
Waschi.1
09.02.2008, 10:31
Original von Mostwanted
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
Der Anwalt ist erst ab Montag zu erreichen. Wollte nur vorher mal ne Info haben. Mir hatte ein Geschäftsfreund gesagt das er bei so einem ähnlichen Fall vor Gericht alt ausgesehen hätte. Da hat sein Kunde Einspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid. Er hat dann wiederrum einen Vollstreckungsbescheid beantragt und wieder eine Menge Gebühren bezahlt. Bei dem Gerichtstermin hat dann sein Schuldner seinen Ausweis gezückt und bewiesen das er ein anderes Geschlecht hat als im Vollstreckungsantrag. Und die Klage wurde abgewiesen.
Wegen eines Verfahrensfehler.
Kann das so aber gar nicht glauben.
Mostwanted
09.02.2008, 10:42
Ein neuer Mahnbescheid würde das Problem im Vorfeld lösen und ihn ärgern :D , aber dann legt er unbegründeten Einspruch ein. Wenn er PLEITE ist dann kannst Du dir die Mühe sowieso sparen.
Beweislast und Kosten warten erst mal auf den der in den Ring steigt.
In Deutschland geht es Schuldnern besser als Gläubigern.=(
Zur Geschichte deines Freundes:
Wenn jemand Einspruch gegen einen MB einlegt kann man aus diesem doch nicht Vollstrecken?????
Waschi.1
09.02.2008, 11:15
Hab mich gerade auch mal belesen. Dank Internet gibt das ja so schöne Seiten zum lesen.
Da sieht man wieder das Leute einfach um mit reden zu können , geistigen Dünnschiß von sich geben.
@ Mostwanted Dankeschön erst mal für deine Info
Donluigi
09.02.2008, 11:16
Das ist das Problem an derartigen Bescheiden - wers drauf anlegt, wird immer was finden. Dadurch wird das Verfahren allerdings nur verzögert - was ja schon lästig genug ist. Der Einspruch ist legitim, schließlich ist der Bescheid so nicht korrekt.
Waschi.1
09.02.2008, 11:21
Original von Donluigi
Das ist das Problem an derartigen Bescheiden - wers drauf anlegt, wird immer was finden. Dadurch wird das Verfahren allerdings nur verzögert - was ja schon lästig genug ist. Der Einspruch ist legitim, schließlich ist der Bescheid so nicht korrekt.
Mich ärgert das ungemein. Bezahlt die Rechnung von ca 2000€ nicht und seit 2 Wochen fährt der Vogel mit nem neuen Touareg durch die Gegend.
Donluigi
09.02.2008, 11:22
Tjo, wers drauf anlegt, kommt durch damit. Solche Leute bekommen aber beizeiten Magengeschwüre und/oder irgendwann mal eine aufs Maul.
buchfuchs1
09.02.2008, 11:28
Ärgerlich, vor allem dein Anwalt.
Waschi.1
09.02.2008, 11:31
Original von buchfuchs1
Ärgerlich, vor allem dein Anwalt.
Die Kosten die zusätzlich entstanden sind bräuchte Ich ja wohl nicht zahlen? Habe gerade den E-Mail Ausgang durch gesehen. Habe die richtige Anrede verwendet. Hat wohl seine Büro Dame nen Fehler gemacht.
buchfuchs1
09.02.2008, 11:34
Kostet dich nur Zeit und Nerven.
Deswegen eben ärgerlich.
diese Leute haben im Normalfall bereits einen Offenbacher ----- und mit einer vollstreckbaren Ausfertigung kann man sich in der Regel den Popo
putzen........
und irgendwann geht er in Insolvenz + ist eines Tages schuldenfrei
in der Zwischenzeit gehört der Porsche oder die Goldkette, die er gerade benützt, seiner alten, Freundin, Sohn, Kumpel etc. ......
fazit: einfach nichts herausgeben!!!!!!! nicht mal eine benützte Zahnbürste
Waschi.1
09.02.2008, 12:29
Meine bei dem Zwegat oder wie der heißt auch mal sowas gesehen zu haben. Da kam auch ein Mahnbescheid und dort war auch was beim Namen verkehrt. Und er meinte dann einen Einspruch ein zulegen weil Sie das ja gar nicht sind.
Zarathustra
09.02.2008, 12:35
Original von Donluigi
Tjo, wers drauf anlegt, kommt durch damit. Solche Leute bekommen aber beizeiten Magengeschwüre und/oder irgendwann mal eine aufs Maul.
Das kenne ich auch von einem sehr guten Freund von mir, der einen kleinen Handwerksbetrieb (Parkett - sehr exklusiv) in Wiesbaden hat. Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben, sorry!
buchfuchs1
09.02.2008, 12:41
Original von Zarathustra
Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben
Selten so einen Quatsch aus der untersten Klischee-Schublade gehört, sorry.
Original von buchfuchs1
Original von Zarathustra
Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben
Selten so einen Quatsch aus der untersten Klischee-Schublade gehört, sorry.
Aber ganz so Unrecht hat er nicht.
Greenwich
09.02.2008, 12:57
Original von Vito
Original von buchfuchs1
Original von Zarathustra
Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben
Selten so einen Quatsch aus der untersten Klischee-Schublade gehört, sorry.
Aber ganz so Unrecht hat er nicht.
Lieber einen reichen Spinner der späht zahlt
als so einen armen Wixer der nie zahlt
Gruß Greenwich
Original von Greenwich
Original von Vito
Original von buchfuchs1
Original von Zarathustra
Je reicher die Kunden sind, desto bescheidener ist die Zahlungsmoral und am liebsten würde man denen wirklich eins auf die F..... geben
Selten so einen Quatsch aus der untersten Klischee-Schublade gehört, sorry.
Aber ganz so Unrecht hat er nicht.
Lieber einen reichen Spinner der späht zahlt
als so einen armen Wixer der nie zahlt
Gruß Greenwich
Weder nen reichen Spinner, noch nen armen Wixer will man :op: :D
karlhesselbach
09.02.2008, 13:21
Na, habt Ihr Spaß :D :rofl:
buchfuchs1
09.02.2008, 13:22
Nur Rotznasen unterwegs.
karlhesselbach
09.02.2008, 13:26
Senf ;)
buchfuchs1
09.02.2008, 13:29
Mittelscharf, eher Delikatess, nicht der Rede wert. =)
karlhesselbach
09.02.2008, 13:33
Aber eher so der von ganz unten,
keine Marke, kein Namen, keine Reinheit :D
buchfuchs1
09.02.2008, 13:54
:D
Original von Waschi.1
...Wurde heute schriftlich informiert das mein (Ex) Kunde Einspruch eingelegt hat...
Sei froh dass er Einspruch einlegt - das heißt: es ist ihm noch nicht egal, er hat noch Geld.
Bedenklich wirds meist wenn sie keinen Einspruch einlegen ... dann gibts meist nicht mal mehr eine Quote ... =(
Original von Mostwanted
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
Sehe ich auch so. Antrag nach § 319 ZPO und fertig.
ehemaliges mitglied
09.02.2008, 19:46
VB => Berichtigung => Gerichtsvollzieher
Einspruch alleine wirkt sich nicht auf die Vollstreckbarkeit des VB aus.
Also is ja nix größeres schief gegangen, maximal könnte der Schuldner einen Antrag auf Einstellung der ZV aus dem VB stellen, die kriegt er aber in diesem Fal nur gegen Sicherheitsleistung.
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