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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stiftungen und Steuern - Wie funktioniert das System?



Donluigi
17.02.2008, 09:21
Nein, kein "böse, böse Manager"-Thread. Lediglich eine Frage: momentan geht diese ganze Geschichte mit den Stiftungen und den Steuern durch die Medien. Ich finde die Geschichte hochspannend, habe aber wenig Ahnung davon.

Mich interessiert: wie funktioniert das eigentlich vom Prinzip her? Was bringt eine derartige Stiftung für Vorteile? Wie funktionieren die Mechanismen hinter so einem System genau? Für ergiebige Antworten bin ich dankbar.

PCS
17.02.2008, 09:30
Obgleich ich wenig Hoffnung habe, dass das Thema wirklich lange "on topic"
bleibt - die Frage würde mich auch sehr interessieren....

Ach so. Beiträge, die in eine andere Richtung gehen (Stichwort politisch,
gesellschaftspolitisch) werden entfernt. :bgdev:

AndreasL
17.02.2008, 09:35
Werde die Tage mal etwas recherieren; ein wichtiger Aspekt auch das Thema Erbschaftsteuer.

Mawal
17.02.2008, 09:39
ich will das mal erklären...


Stiftung nach Lichtensteinischen Recht


1. eigene Rechtsperson

2. Freiheit der Statuten

3. Wahl eines zur Verschwiegenheit verpflichtenden Treuhänders

4. Schweizer Bankgeheimnis


Konkret:

Nehmen wir an Mawal hätte einen Picasso aus Familienbesitz...mittlerweile ist das Ding 80 Mio. € wert...bei den letzten Erbschaften wurde das Ding immer am Fiskus vorbei gemogelt...was nicht schwierig...


Jetzt möchte Mawal aus dem Picasso cash machen...ich verkaufe über einen Agenten an einen New Yorker Sammler...


Der New Yorker Sammler überweist auf ein Schweizer Konto...das Schweizer Konto gehört einer Lichtenteinischen Stiftung namens "Schöner lenem", der Treuhänder ist Herr Hürliman, Anwalt aus Lichtenstein...Mawal taucht nirgends auf...


die Statuten besagen, Zweck der Stiftung ist es für Mawal und seine Nachfahren zu sorgen...


de facto ist es also mein Geld und das Geld meiner Erben...tatsächlich stehe ich nirgendwo in irgendwelchen Büchern...


der Spass kostet extrem wenig im Setup und Betrieb...

Sub-Date
17.02.2008, 09:43
Das ist eine interessante Frage,

ich habe dazu eine Aufstellung gefunden, die ein paar Jahre alt ist, die aber aufzeigt dass die grössten Vorteile wohl folgende sind:

Kalkulierbare geringe Kosten
Kalkulierbare geringe Steuern
Vermögen sicher vor Ehefrau und Kindern :)

Hier mal der- aus einem anderen nichtuhrenform- kopierte Text:



Unter einer Stiftung ist die Widmung eines Vermögens (Stiftungsgut) für einen bestimmt bezeichneten Zweck zu verstehen. Das gewidmete Vermögen scheidet (ähnlich wie bei einer Schenkung) aus dem Vermögen des Stifters aus und erlangt eine rechtlich selbständige Existenz in der Form einer juristischen Person. Der Verwirklichung des Zweckes dienen eigene Stiftungsorgane.

Warum eine Familienstiftung?

Durch die Errichtung einer Stiftung kann der Stifter die Rechtsnachfolge für Teile seines Vermögens in einem äusserst weiten Rahmen nach seinen Vorstellungen regeln. Die Stiftungsorgane gewährleisten die Durchsetzung des Stifterwillens ohne Kenntnis oder Mitwirkung von Behörden. Die Begünstigung wird durch den Stifter festgelegt. Es kann ihm das Recht eingeräumt werden, die Begünstigung jederzeit abzuändern, Die Stiftung ermöglicht die Loslösung bestimmter Teile vom Vermögen des Stifters und deren formelle Verselbständigung

Die involvierten, bei einer Bank deponierten Vermögenswerte geniessen grossen Diskretionsschutz. Als Trägerin dieser Werte und damit auch als Inha-berin von Konti/Depots tritt die Stiftung auf. Das Auskunftsrecht kann weitestgehend ausgeschlossen werden

Die treuhänderische Errichtung der Stiftung und der Vollzug des Reglements (Nachfolgeregelung) erfolgen ohne jede Publizität. Die Existenz der Stif-tung und die Identität der Organe sind für aussen-stehende Dritte nicht erkennbar

Der Zeitbedarf für die Gründung ist für den Stifter äusserst gering. Die Durchführung dauert normalerweise ungefähr 1 Woche.

Die Stiftung ist eine erprobte und dank politischer Stabilität im Sitzland und der Möglichkeit, Vertrauensleute des Stifters als Organe einzusetzen, eine sichere Konstruktion.

Es besteht weder Vorlagepflicht einer Stiftungsrechnung an Behörden noch Buchführungspflicht.

Stiftungen haben lediglich eine besondere Gesellschaftssteuer in Form einer Kapitalsteuer zu entrichten. Diese beträgt 1‰ vom einbezahlten Kapital und den Reserven, jedoch mindestens CHF 1000.– jährlich, zahlbar im Voraus.

Die Kapitalsteuer ermässigt sich für das CHF 2 Millionen übersteigende Vermögen samt Reserven auf 3 /4 ‰ und für das CHF 10 Millionen über-steigende Vermögen samt Reserven auf 1 /2 ‰.

Errichtung und Entstehung:
Die Familienstiftung bedarf keiner Eintragung ins Öffentlichkeitsregister. Die Errichtungsurkunde, welche aus der Vermögenswidmung und den Statuten besteht, ist beim Öffentlichkeitsregister lediglich zu hinterlegen. Die Registerbehörde stellt eine Amtsbestätigung aus, die über Existenz, Gründungskapital, Stiftungsrat und Zeichnungsrecht Auskunft gibt. Errichtungsurkunde und Amtsbestätigung sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Die Statuten enthalten die für die Stiftung massgebenden Bestimmungen über Sitz, Zweck, nominelles Stiftungskapital (nicht effektives Stiftungsvermögen) und Organisation.

Die Rechtsnachfolge wird in einem separaten Reglement geregelt. Das Reglement wird nicht hinterlegt. Es bleibt internes Dokument des Stiftungsrates

Zweck
Die Familienstiftung dient der Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, der Ausstattung und Unterstützung oder des allgemeinen Lebensunterhaltes von Angehörigen einer oder mehrerer bestimmter Familien sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke. Daneben kann sie auch weitere Begünstigte (z.B. gemeinnützige Institutionen) vorsehen. Die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke ist ausgeschlossen.

Begünstigung
Die Begünstigungen sind weitgehend frei gestaltbar. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der begünstigten Personen, des Zeitpunktes des Eintrittes und der Beendigung der Begünstigung sowie deren Art und Höhe.

Name
Der Name mit Zusatz „Stiftung“ kann frei gewählt werden. Er muss sich von bereits bestehenden Namen unterscheiden. Es bedarf der Anfrage beim liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister. Nationale und internationale Land- und Ortsbezeichnungen im Namen sind nicht erlaubt.

Sprache
Amtssprache ist Deutsch. Eine Übersetzung der deutschsprachigen Gründungsdokumente wird auf Wunsch erstellt

Minimalkapital
Das notwendige Minimalkapital beträgt CHF 30 000.– (oder Gegenwert in jeder beliebigen Währung/Wertschrift).

Organe
Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Es steht dem Stifter frei, weitere Organe (z.B. Revisionsstelle) vorzusehen. Dem Stiftungsrat muss mindestens eine Person mit Sitz oder Wohnsitz in Liechtenstein angehören, die den nötigen beruflichen Qualifikationen genügt. Hinsichtlich weiterer Mitglieder bestehen keine Domizil- oder Nationalitätsvorschriften.

Gesetzliche Repräsentanz
Die Repräsentanz ist die offizielle Postzustelladresse und die Vertretung gegenüber den liechtensteinischen Behörden (z.B. Steuerverwaltung, Öffentlichkeitsregisteramt, usw

Suerlänner
17.02.2008, 09:51
Dem kann man nichts mehr zufügen.
Sinn einer Stiftung soll die Unterstützung der eigenen Familie sein und somit kann man nach dem Recht in Lichtenstein eine eigene Stiftung gründen.

pelue
17.02.2008, 09:58
Danke!

Drei Fragen:

1) Kann ich das Stiftungsvermögen in Liechtenstein auch "arbeiten" lassen?

2) Wie kommt das Geld legal und unbemerkt nach Liechtenstein (außer im Köfferli)?

3) Was sagt der Fiskus dazu, wenn ich Geld nach Liechtenstein transferiere?

Sub-Date
17.02.2008, 10:01
Auch dazu habe ich was gefunden, was die Probleme ganz gut erklärt:

Zur Stiftungsgründung reichen als Startkapital rund 20.000 Euro. Die moderaten Gebühren, Honorare und Steuern im Land zahlt der Stifter für die diskrete Geldverwahrung gerne. Überdies kann er frei bestimmen, ob die Erträge an seine Familie gehen oder thesauriert werden sollen. Positiv wirkt sich dabei aus, dass Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht unter die EU-Zinsrichtlinie fallen und damit weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen ans heimische Finanzamt fällig werden.

Diese Vorzüge effektiv nutzen zu wollen, ist jedoch längst nicht so einfach. Die Umbuchung des Depots von der Hausbank hinterlässt eindeutige Spuren. Der persönliche Transfer von Barem oder Wertpapieren aus dem heimischen Safe oder von Konten in Luxemburg ist zwar diskreter, aber schon an der Grenze zur Schweiz oder Liechtenstein besteht seit Mitte Juni 2007 eine verschärfte Transparenzpflicht. Reisende müssen mitgeführte Geldmittel ab 10.000 Euro und deren Verwendung schriftlich anmelden, sofern sie die EU verlassen. Für das Motiv einer Stiftungsgründung in Vaduz oder Zürich interessieren sich die Zöllner brennend. Um unauffällig zu reisen, ist zwar ein Mietwagen mit grenznahem Kennzeichen beliebt. Doch wer mit nicht oder falsch deklariertem Geld vom Zoll gestellt wird, muss mit Strafen bis 1 Mio. Euro rechnen.

Wildstarfan
17.02.2008, 10:04
Danke schön für die Erklärung.
Hat mich auch interessiert. :gut:

Mawal
17.02.2008, 10:05
1. Lichtensteiner Stiftungen lassen das asset management gerne von Schweizer Banken durchführen...de facto ist es die gleiche Vermögensverwaltung wie die du bei einem Schweizer Konto haben kannst...

tatsächlich kommt der Impuls zur Lichtensteiner Stiftung oft aus der Schweiz

Stufe 1 Schweizer Schwarzgeldkonto
Stufe 2 Schweizer Nummernkonto
Stufe 3 Stiftung


2. wie beschrieben am besten am verkauft irgendetwas international und lässt den Käufer den Kaufpreis nach Lichtenstein bzw in die Schweiz überweisen...das hat auch Z. wohl so gemacht....


3. Nix...solange es kein Schwarzgeld ist...ein geschätztes Mitglied dieses Forum lebt in Lichtenstein und ich habe eine Uhr von ihm gekauft und nach L. überwiesen ...Überweisungen nach Lichtenstein sind sogar gebührenfrei...

Sub-Date
17.02.2008, 10:20
Naja Überweisungen nach Liechtenstein sind nicht das Problem.

Aber Kapitalzuflüsse an eine Liechtensteiner Stiftung gelten als
Schenkung und unterliegen der Schenkunssteuer in der höchsten Klasse.

Somit würde es wenig Sinn machen das Geld einfach zu überweisen
und dank der Kontrollmechanismen der Steuerbehörden
anschliessend 50% Steuern zu bezahlen.


Und wenn die Stiftung aufgelöst wird, wird wieder "zurückgeschenkt", dann sind die nächsten 50% weg.
Legal wird aus der Stiftung eine Geldvernichtungsmaschine.

Donluigi
17.02.2008, 10:25
Sprich: ich entkoppele mein Geld von mir als natürlicher Person und stelle in einem fremden Rechtsraum eine juristische Person her, die mit ehemals meinem (?) Geld nun in meinem Sinne hantiert. Korrekt? Gehört es denn dann noch mir? Kann ich mit dem Geld weiterhin spekulieren, wie ich es mir vorstelle oder muß ich da auf die Dienstleistungen der Macher vor Ort zurückgreifen? Oder stellen sich die meisten Besitzer diese Frage garnicht und nehmen die paar Prozent, die man bekommt? Steht also nur der diskrete Erhalt mit maßvollem Zuwachs und nicht die Mehrung um jeden Preis im Vordergrund.

Und: Ich bin also dann abhängig von der Rechtssicherheit in diesem Raum - wir alle erinnern uns mit Schrecken an die Sequenz in "Blow", als diese südamerikanische Bank Johnny Depps Geld schlichtweg enteignete.

Und: was genau haben die Stiftungsländer, bzw. die Initiatoren des Systems davon? Okay, 0.5 - 1% ist eine nette Summe fürs Nixtun, aber wie gestalten sich die weiteren Erträge?

Und: letzte Frage, mit der ich mich wohl endgültig als leichtlohnempfangender Naivling oute: der Begriff Stiftung suggeriert Wohltätigkeit und Mäzenatentum, offenbar ohne Grund. Warum ist das so?

Sub-Date
17.02.2008, 10:33
Nein, das Geld gehört Dir nicht mehr, es gehört einer Stiftung.

Das bedeutet im Unkehrschluss auch, dass man auf ******** reinfallen kann die mit dem Geld etwas nichtsatzunggemässes anstellen, und dann ist es weg.

Und die Stiftung macht ja etwas positives, sie unterstützt halt die Personen die Du angibst.
Wenn Du dich besser fühlst, kannst Du ja mich angeben.

Mawal
17.02.2008, 10:43
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND... :D


wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....

Mostwanted
17.02.2008, 11:05
Original von Donluigi
Und: letzte Frage, mit der ich mich wohl endgültig als leichtlohnempfangender Naivling oute: der Begriff Stiftung suggeriert Wohltätigkeit und Mäzenatentum, offenbar ohne Grund. Warum ist das so?


Das hängt vom Stiftungszweck ab.

Mostwanted
17.02.2008, 11:10
Original von Mawal
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND... :D


wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....


Lies mal im Spiegel nach was das für ein Mensch ist... :rolleyes:


In deinem fiktiven Beispiel (Mawal Stiftung )hätte ich schon zu viel Angst, dass mein Bevollmächtigter sich mit den 80 Millionen verflüchtigt.

paddy
17.02.2008, 11:17
Beispiel aus der Praxis:

Graf Lennart Bernadotte af Wisborg (der ehemalige und inzwischen verstorbene Eigentümer der Insel Mainau) hat eine Stiftung gegründet und das Unternehmen Insel Mainau in selbige übertragen.

Geführt wird das Unternehmen durch die Insel Mainau GmbH, 99% des Stammkapitals sind im Besitz der Siftung, 1 % im Besitz der Famile Bernadotte.

Damit soll der Fortbestand der Insel Mainau gesichert, und einer eventuellen Zerschlagung durch die Erben vorgebeugt werden.


P.S.: Ulrich, ich verwalte dir gerne deine 80 Mio. Ich hau auch nicht ab, versprochen. =)

triamarc49
17.02.2008, 11:22
Original von Mawal
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND... :D


wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....
na aber für den Ar... hat sich es schon gelohnt, man spricht von 10 Millionen :gut:

Manni

Paco
17.02.2008, 11:24
Hallo zusammen!
Habe den Thread gerade mit großem Interesse gelesen.

Ich berate hier in Deutschland Stiftungen; diese haben mit den Stiftungen in Liechtenstein nicht viel gemein. Deutsche Stiftungen sind idR. gemeinnützig tätig und genießen einige Steuervorteile bis hin zur kompletten Befreiung im Bereich Ertragssteuer und Erbschafts-/Schenkungssteuer!

Auch möglich sind rein privatnützige Stiftungen (Familienstiftungen); diese haben den Sinn große Familienvermögen zusammen zu halten, Familienunternehmen zu sichern und Erbstreitigkeiten zu verhindern, sind allerdings steuerpflichtig!!

In Liechtenstein gibt es insgesamt 80.000 Stiftungen (Vergleich D: ca. 15.000)!

Man spricht hier auch von dem sog. Europäischen Tresor, d.h. Gründung einer Stiftung in Liechtenstein und Kapital auf einem Nummernkonto in der Schweiz.

Die Gründung der Stiftung in Liechtenstein erfolgte oft von den Banken aus der Schweiz, der Kunde brauchte einfach ein Formular unterschreiben und schon war die Stiftung absolut anonym errichtet. Da in der Schweiz seit einigen Jahren ein Doppelbesteuererungsabkommen besagt, dass bei Privatkunden von den Ertägen Steuern abgeführt werden müssen, war die Stiftungsgründung ein geschickter weg dies zu umgehen.

Eine anonyme Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist mittlerweile nicht mehr möglich. Allerdings hat zb. Panama das damalige Stiftungssystem von Liechtenstein nahezu 1:1 kopiert!

Wer Fragen zu Stiftungen in Deutschland hat, gerne PN an mich!

Mostwanted
17.02.2008, 11:45
Unicef erklärt es ganz gut: (Quelle: Unicef.de)

„Stiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt in seinem Bestand erhalten. Dadurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Eine Stiftung arbeitet mit den regelmäßigen Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet."


Anlage des Stiftungsvermögens


Für die Anlage des Stiftungsvermögens wurde ein sorgfältiges Auswahlverfahren unter zwölf führenden Bankhäusern durchgeführt. Danach erhielten die Banken mit den besten Konzepten und Konditionen entsprechende Aufträge.

Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sind verschiedene Banken nach Maßgabe einer konservativen Anlagestrategie tätig. Die Ergebnisse der Vermögensverwaltung durch die Banken werden ständig miteinander verglichen und auf der Basis der spezifischen Benchmarks gemessen. So ist sichergestellt, dass die Banken mit den jeweils besten Konditionen und Ergebnissen beauftragt werden.

Mostwanted
17.02.2008, 11:49
Original von Paco
Hallo zusammen!
Habe den Thread gerade mit großem Interesse gelesen.




Hallo Paco,

ich frage es mal direkt,damit alle lesen können. Wie hoch sind die Verwaltungskosten einer Stiftung? Schliesslich soll das Vermögen nicht unter die Inflationsrate sinken? Ein Teil der Erträge müsste demzufolge dem Vermögen zufliessen. Gibt es für die Verwaltung feste Sätze? Und wer darf eine Stiftung führen? Anwälte,Notare? Wer kontrolliert und entscheidet über angemessene Honorare? Was,wenn die Stiftungssatzung nicht mehr zeitgemäß ist und dadurch das Vermögen der Stiftung bedroht ist?(Beispiel ist eine Stiftung mit festem Stiftungskapital,ohne Zufluss durch aussen).

Szenario:
Mawal stiftet 1 Mio und aus den Zinsen sollen Berliner Parkbänke gestrichen werden. Jetzt nimmt der Anwalt/Verwalter Geld dafür und die Inflation nagt an der Million, die immer weniger wert wird - weil Mawal in die Satzung schrieb "Auf dem Sparbuch anzulegen". De facto würde die Stiftung Minus machen?

Gruß Gregor


Sorry Ulrich, aber Du bist ab sofort das Beispiel für Stifter :-))) Stiftest hier ja auch oft genug Verwirrung äähhh..Freude :D

ehemaliges mitglied
17.02.2008, 11:51
Original von Mawal

der Spass kostet extrem wenig im Setup und Betrieb...

dazu kann ich nur aus anwaltlicher Erafhrung sagen: das stimmt nicht....je nach Größenordnung des Kapitals sind die Treuhand- und Verwaltungskosten sogar exorbitant hoch..... :gut: ;)

ehemaliges mitglied
17.02.2008, 11:58
Original von Mawal
oder irgend ein Arsch kopiert Listen und vertickt sie an den BND... :D


wirklich sicher sind diese Stiftungen seit etlichen Jahren nicht mehr....

Richtig. Wenn, dann muß man es so machen, wie einst ein bekannter Medienzar in D (dem man dies übrigens nie nachweisen konnte): Stifter ist zB eine Liechtensteiner AG....deren Aktien wiederum hält eine Company auf den B.V.I. ....... deren Anteile bestehen aus Inhaberaktien, d.h., wer die Anteile just hält, ist Inhaber der Firma (im Gegensatz zu Namensaktien)....... der Name einer natürlichen person taucht nirgends auf....... und die B.V.I. sind seeeeeehr weit weg...... und geben Nullkommanull Auskunft gegenüber deutschen Finanzbehörden......und da bekanntlich auch große internationale Verbrechersyndikate dort ihr Geld parken und waschen, kommt so schnell auch kein geschasster Banker auf die Idee, irgendwelche CD's zu brennen....es sei denn, er ist akut lebensmüde..... :D ;)

Aber hier breche ich den Post lieber ab........ sonst gehts ins Eingemachte....... ;) :cool:

Paco
17.02.2008, 12:14
Hallo Gregor!

Die Beantwortung deiner Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums, versuche mich daher mal kurz zu fassen:

Errichten kann jede natürliche und juristische Person eine Stiftung. Vertreten wird sie vom Vorstand, der im Stiftungsgeschäft bestimmt wird. Die Besetzung ist ebenfalls frei!

Auch bei der sog. unselbständigen Stiftung kann jede natürliche oder juristische Person Treuhänder sein!

Die Vermögensanlage kann durchaus problematisch sein. Das Vermögen muss nämlich in seinem Bestand erhalten werden, ob real oder nominal streiten sich die Experten!

Die Erträge aus der Vermögensverwaltung müssen für die Satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit 1/3 der Erträge als Rücklage zu bilden.

Verwaltungskosten sollten bei einer Stiftungen so wenig wie möglich anfallen. IdR werden kleinere Stiftungen generell ehrenamtlich geführt!

Vanessa
17.02.2008, 12:25
Mega-Interessant, ich lasse das auch gerade anwaltschaftlich prüfen, da ich für den Todes-Fall meine bucklige Verwandtschaft vom Erbe ausschließen will (keine eigenen bekannten Kinder)...

Donluigi
17.02.2008, 12:26
Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.

Mawal
17.02.2008, 12:35
Original von Donluigi
Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.


nope...Pflichtanteil

Paco
17.02.2008, 12:37
Original von Donluigi
Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.

Stimmt! Stiftungsgründung von Todes wegen kann im Testament formuliert werden! Hier müssen allerdings bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist fachmännischer Rat zu empfehlen auch um Pflichtteilsansprüche zu bedenken!!

Donluigi
17.02.2008, 12:38
Wer darf eigentlich Pflichtanteile beanspruchen, wenn keine bekannten Kinder existieren?

Paco
17.02.2008, 12:43
Original von Donluigi
Wer darf eigentlich Pflichtanteile beanspruchen, wenn keine bekannten Kinder existieren?

Pflichtteilsberechtigt sind: Abkömmlinge (Kinder, Engel), Ehegatten und Eltern

Donluigi
17.02.2008, 12:45
Engel - schön gesagt =)

ferryporsche356
17.02.2008, 13:07
Also, der Picasso ist verkauft, das Geld in einer Stiftung angelegt deren Zweck es ist Mawal und seine Abkömmlinge zu unterstützen.

Nach ein paar Jahren überlegt sich Mawal dass er eine Villa in Potsdam kaufen will, dafür braucht er 5 Mio, die er aber in Deutschland grad nicht hat.

Wie kriegt er die Stiftungskohle nach Deutschland zurück?

Vanessa
17.02.2008, 13:20
Original von ferryporsche356
Also, der Picasso ist verkauft, das Geld in einer Stiftung angelegt deren Zweck es ist Mawal und seine Abkömmlinge zu unterstützen.

Nach ein paar Jahren überlegt sich Mawal dass er eine Villa in Potsdam kaufen will, dafür braucht er 5 Mio, die er aber in Deutschland grad nicht hat.

Wie kriegt er die Stiftungskohle nach Deutschland zurück?

Die Stiftung kauft die Hütte...fertig!

Vanessa
17.02.2008, 13:22
Original von Donluigi
Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.

Nun, die Erbschaftssteuer will man natürlich auch optimieren... :D

Mostwanted
17.02.2008, 13:24
Original von Paco

Original von Donluigi
Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.

Stimmt! Stiftungsgründung von Todes wegen kann im Testament formuliert werden! Hier müssen allerdings bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist fachmännischer Rat zu empfehlen auch um Pflichtteilsansprüche zu bedenken!!


Kein leichtes Unterfangen. Anbei sehr schön erklärt von RA Klaus Wiegand:


Stiftung und Erbe (http://www.bridges-kw.de/pdf/stiftungsgr%FCndungundpflichtteilsrecht.pdf)

Mostwanted
17.02.2008, 13:25
Original von Paco
Hallo Gregor!

Die Beantwortung deiner Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums, versuche mich daher mal kurz zu fassen:

Errichten kann jede natürliche und juristische Person eine Stiftung. Vertreten wird sie vom Vorstand, der im Stiftungsgeschäft bestimmt wird. Die Besetzung ist ebenfalls frei!

Auch bei der sog. unselbständigen Stiftung kann jede natürliche oder juristische Person Treuhänder sein!

Die Vermögensanlage kann durchaus problematisch sein. Das Vermögen muss nämlich in seinem Bestand erhalten werden, ob real oder nominal streiten sich die Experten!

Die Erträge aus der Vermögensverwaltung müssen für die Satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit 1/3 der Erträge als Rücklage zu bilden.

Verwaltungskosten sollten bei einer Stiftungen so wenig wie möglich anfallen. IdR werden kleinere Stiftungen generell ehrenamtlich geführt!



Danke Paco! Nett von Dir :gut:

Paco
17.02.2008, 14:07
Original von Mostwanted

Original von Paco

Original von Donluigi
Naja, dafür reicht ja wohl ein kernig formuliertes Testament.

Stimmt! Stiftungsgründung von Todes wegen kann im Testament formuliert werden! Hier müssen allerdings bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Daher ist fachmännischer Rat zu empfehlen auch um Pflichtteilsansprüche zu bedenken!!


Kein leichtes Unterfangen. Anbei sehr schön erklärt von RA Klaus Wiegand:


Stiftung und Erbe (http://www.bridges-kw.de/pdf/stiftungsgr%FCndungundpflichtteilsrecht.pdf)

Das stimmt, ein leichtes Unterfangen sicher nicht, aber dafür gibt es ja Experten für die das tägliches Brot ist!

Mostwanted
17.02.2008, 14:12
Wobei ich im Bekanntenkreis einen Fall habe, wo 3 Notare 3 verschiedene Meinungen zu einem Testament haben. Wie gut das ich nix zu vererben habe....

buchfuchs1
17.02.2008, 15:12
Original von Mostwanted
Wobei ich im Bekanntenkreis einen Fall habe, wo 3 Notare 3 verschiedene Meinungen zu einem Testament haben. Wie gut das ich nix zu vererben habe....


Den Fall haben wir gerade auch, und ich hab ein ungutes Gefühl und hole jetzt noch eine vierte Meinung ein. :ka:

maut
21.03.2008, 21:08
böse, böse manager!

aber die sache mit dem "europäischen tresor" interessiert mich. ;)

und die sache mit dem pflichtanspruch im erbfall war mir auch nicht bekannt.

Paco
22.03.2008, 02:42
Original von maut
böse, böse manager!

aber die sache mit dem "europäischen tresor" interessiert mich. ;)

und die sache mit dem pflichtanspruch im erbfall war mir auch nicht bekannt.

Ist auch interessant, wobei Liechtenstein nicht mehr sicher genug ist, aber es gibt andere Lände die das damalige anonyme Stiftungssystem von Liechtenstein kopiert haben.

market-research
22.03.2008, 09:56
Original von Paco
Eine anonyme Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist mittlerweile nicht mehr möglich.

Ich glaube, es gibt noch genug bestehende, bisher ungenutzte Stiftungen die übernommen werden können. Dürfte noch für ein paar Jahrzehnte reichen.

Paradise1!
18.07.2022, 19:49
Da hol ich doch mal den Thread aus der Versenkung.
Wenn ich richtig informiert bin, hat sich doch da, auch grade mit Blick auf EU und Legalität, doch einiges in den letzten Jahren in Sachen Familienstiftung in Liechtenstein getan, oder.
Ist da noch jemand am Ball oder hat Erfahrungswerte?

Smoke
18.07.2022, 19:56
Uih, diese Thema hab ich bis heute hier nicht gesehen.

Ich traue mich zu sagen, dass ich mich mit diesem Thema sehr gut auskenne.

Ganz grundsätzlich: Als Steuersparmodell taugen Stiftungen in aller Regel nicht. Eigentlich sogar fast nie. Es kann Konstellationen geben, die eine Familien (-stifung) sinnvoll erscheinen lassen. In der gängigen Beratungspraxis ist das allerdings wirklich sehr, sehr selten der Fall.

Paradise1!
20.07.2022, 17:11
Danke für die Rückmeldung. Überrascht mich jetzt doch etwas … hätte gedacht zumindest als Spardose für die Altersvorsorge wäre gerade Liechtenstein eine Option … An windigen Steuersparmodellen hab ich kein Interesse … dachte in Absprache mit dem FA könnte man so auch die regelmäßige Erbschaftssteuer alle 30 Jahre vermeiden, zudem ohne großen steuerlichen Abzug das Geld in der Stiftung belassen und dann bei Bedarf ausschütten … z.. dann als quasi Rente … und dann natürlich noch der Schutz des Vermögens …

Oder sind die Nebenkosten so exorbitant hoch?