Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An die Anwälte und sonstigen Experten
An der Alster
19.02.2008, 18:33
nehmen wir mal an, ein bekannter wolle sein unternehmen aufspalten (eine ag). aufspalten ist ja nicht das richtige wort, teile des unternehmens ausgliedern.
gibt es bei gleich bleibenden besitzverhältnissen nur die möglichkeit, die zu übertragenden anteile in eine
* Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG und Partnerschaftsgesellschaften)
* Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
* eingetragene Genossenschaften
* eingetragene Vereine
zu übertragen, um steuerneutral zu bleiben?
gibt es andere (legale) möglichkeiten?
vielen dank!
LOL... mit den paar Infos ist die Frage auch nicht ansatzweise sinnvoll zu beantworten...
Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt. :D
cuteluke
19.02.2008, 22:03
Original von paddy
Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt. :D
der Fachanwalt für diesen Fall heisst Steuerberater !
Fachanwalt für Steuerrecht lasse ich nur im Steuerstrafrecht gelten.
Virtuose
20.02.2008, 05:06
Wie immer heisst die Antwort: Es kommt darauf an.
UmWG, UmWStG und KStG sind die grundlegenden Wegweiser. Evtl. kommt auch noch §42 AO ins Spiel.
Grds. ist eine steuerneutrale Übertragung z.Bsp. gegen die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile möglich.
Leider würde eine Abhandlung darüber den Rahmen dieses Forums ad absurdum führen. Nimm einen Stb. oder WP in Anspruch, dafür sind solche Experten da.
ehemaliges mitglied
20.02.2008, 05:36
An der Alster gibt's auch Steuerberater oder Wirtschaftspruefer, an einen solchen wuerde ich mich in so einer Angelegenheit wenden, aber niemals an ein oeffentliches Forum. :)
Genau so ist es.
Original von cuteluke
Original von paddy
Ich empfehle wie immer: den Fachanwalt. :D
der Fachanwalt für diesen Fall heisst Steuerberater !
Fachanwalt für Steuerrecht lasse ich nur im Steuerstrafrecht gelten.
Sagen wir beide. In so einem Fall sind nicht nur steuerliche Aspekte entscheidend...
1234marc
20.02.2008, 08:47
hallo,
... komplexes thema für ein forum.
da wird wohl das ein oder andere "face to face" gespräch, mit den oben bereits angesprochenen fachleuten von nöten sein.
ich bin raus.
grüsse
detlef
zuerst zum steuerberater ein schönes steuerneutrales konzept machen (sind ja - zumindest hier in Ö - auch diverse fristen zu beachten) und dann zum rechtsanwalt die dokumentation für die durchführung erstellen lassen :gut:
An der Alster
20.02.2008, 09:29
danke erst einmal für die antworten. ich will ja keine spezifisch ausformulierte antwort, passgenau auf meine fragestellung, die einen besuch bei anwälten und steuerberatern ersetzt - nur einen hint, in welche richtung ich laufen sollte. die entsprechenden gesetze habe ich mir schon angeschaut und zum thema steuerberater: momentan fabrizieren die nurderart komplizierte konstrukte mit 80seitigen gesellschafterverträgen, die kein mensch mehr überblicken kann (geschweigedenn verstehen) - und die ausländische investoren das leben und die entscheidung nicht gerade leichter machen....
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