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ibi
26.02.2008, 20:42
zählt der terassenvorbau zur GFZ (geschossflächenanzahl) mit oder wird dieser anteilig mitgrechnet?

hier mal ein bsp.anhand des bildes.
der bereich zwischen säulen und fassade.


http://i26.tinypic.com/2qxvp20.jpg

NYC
26.02.2008, 20:50
die GFZ beinhaltet alle Vollgeschosse (Bruttofläche). Keller, Garage und Terasse werden nicht berücksichtigt! Anders bei der GRZ, dort wird die Terasse mit berechnet!

Gruß Dimi

Fiona111
26.02.2008, 21:11
Original von ibi
zählt der terassenvorbau zur GFZ (geschossflächenanzahl) mit oder wird dieser anteilig mitgrechnet?

hier mal ein bsp.anhand des bildes.
der bereich zwischen säulen und fassade.


http://i26.tinypic.com/2qxvp20.jpg


Willst Du das Teil kaufen? 8o

Da könnten wir ja dann ein Forumstreffen dort stattfinden lassen:D

ibi
26.02.2008, 21:22
Original von NYC
die GFZ beinhaltet alle Vollgeschosse (Bruttofläche). Keller, Garage und Terasse werden nicht berücksichtigt! Anders bei der GRZ, dort wird die Terasse mit berechnet!

Gruß Dimi

danke!
also bei 1.000qm grundstück und 0,3 GRZ darf ich insgesamt 300qm inkl.terasse etc. bauen! richtig :grb:

NYC
26.02.2008, 21:36
Stimmt genau bei 0,3 GRZ sind es 300 qm (bei 1000qm Grundstücksfläche) die maximal bebaut werden! Dazu zählen Bruttofläche der Erdgeschosses, Terasse, Garage und Zufahrt...d.h. alles was überbaut wird an Fläche.

ibi
26.02.2008, 21:43
Original von Fiona111

Willst Du das Teil kaufen? 8o



nee quatsch!
mach mir grad nur paar gedanken was ich mir alles kaufen würde wenn ich mal im lotto gewinne! :op:
man darf ja mal ein wenig träumen :D

danke dimi!

Vanessa
26.02.2008, 22:46
Zu klein für nen guten Sauna-Club

siebensieben
26.02.2008, 23:15
Original von NYC
Stimmt genau bei 0,3 GRZ sind es 300 qm (bei 1000qm Grundstücksfläche) die maximal bebaut werden! Dazu zählen Bruttofläche der Erdgeschosses, Terasse, Garage und Zufahrt...d.h. alles was überbaut wird an Fläche.

Nein, nicht so ganz.

§ 19(4) BauNVO:

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von (1) Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, (2) Nebenanlagen [...] und (3) bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche [...] mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8....

paddy
26.02.2008, 23:35
Genau so siehts aus Gerhard. :gut:

NYC
26.02.2008, 23:48
Nein, nicht so ganz.

§ 19(4) BauNVO:

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von (1) Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, (2) Nebenanlagen [...] und (3) bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche [...] mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8....

Stimmt!! Hast natürlich recht!!! :gut: :gut:

Gruß Dimi