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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschäftsübernahme



Waschi.1
03.03.2008, 20:58
Mein Dad möchte demnächst etwas ruhiger treten und möchte mehr Verantwortung an mich abtreten. Die Firma ist im Moment ein Einzel Unternehmen. Jemand im Forum hier der sich mit sowas auskennt ?
Unser Steuerberater hat uns geraten das ich eine neue Firma (Einzelunternehmen) gründe und das Geschäftsinventar anmiete von meinem Dad.Ich dachte eher dran eine GmbH zu gründen mit meinem Dad und eine Miete an Ihn zu zahlen. Möcht hier so öffentlich auch nicht viel mehr schreiben. Es geht auch darum wie es im Erbfall aussieht.
Jemand der sich auskennt und Tips geben kann wo man sich beraten lassen kann gerne per PN.
Danke schon mal im voraus

Kiki Lamour
03.03.2008, 21:05
was genau macht ihr?

Waschi.1
03.03.2008, 21:06
KFZ Werkstatt ohne Markenbindung mit Abschleppdienst.

Kiki Lamour
03.03.2008, 21:08
ok, mein vater wollte mir letztes jahr auch seine firma überschreiben, habe mich aber dagegen entschieden. wollte es aber ursprünglich genauso machen (von einzelunternehmung zur gmbh).

Waschi.1
03.03.2008, 21:13
Bei der Meisterschule Teil III hab ich ja einige interessante Dinge gelernt.
Es geht ja auch darum meinem Dad ein kleines Zusatz Einkommen zu sichern bis zum ableben. Da wäre die Vermietung ja die beste Lösung. Und beim scheitern nach Übernahme (Einzelunternehmen) wäre alles noch in seinem Besitz und halt nicht weg.

karlhesselbach
03.03.2008, 21:18
Immer dran denken :

GmbH Bilanzen sind teuer.
Zusätzlich noch die Bilanz des Einzelunternehmens, und
nach 10 Jahren hast Du den Gegenwert einer Wohnung versenkt,
und 3 Schränke voll Papier.

So, ich gehe meine 3 Schränke mal abstauben, für jede Firma ein eigener Schrank :motz:

Waschi.1
03.03.2008, 21:22
Original von karlhesselbach
Immer dran denken :

GmbH Bilanzen sind teuer.
Zusätzlich noch die Bilanz des Einzelunternehmens, und
nach 10 Jahren hast Du den Gegenwert einer Wohnung versenkt,
und 3 Schränke voll Papier.

So, ich gehe meine 3 Schränke mal abstauben, für jede Firma ein eigener Schrank :motz:

Das kann Ich mir vorstellen.

Schmied
04.03.2008, 00:31
ich habe seinerzeit die gmbh gewählt, weil es mir die sicherheit gibt, das im falle eines gesundheitlichen ausfalls meine gewährleistungspflichten nicht an mich, sodnern die gmbh gestellt werden ... udn wenn ICH langfristig ausfalle, würd eich die gmbh entweder ruhen lassen, oder auflösen... udn bin damit auch aus der haftung raus, zumindest auf die höhe der stammeinlage beschränkt.
und diese summe kann u.u. schnell erreicht werden, zumidnest wenn die korrekturen von einer fremd firma ausgeführt werden müssten.
diese sicherheit war mir die nachteile de rgmbh schon wert
...abgesehen von den 450 euro mindestbeitrag für die gesetzliche rentenversicherung als handwerker, die ich mir auf diesem weg auch noch spare , das hab ich als praktischen nebeneffekt verbucht und das geld stattdessen lieber in die tilgung meiner existenzgründungsdarlehen investiert!
ich bin dadurch ende dieses jahres schuldenfrei, und werde DANN anfangen einen grossteil der bis dato aufgewendeten summe, die ich zur schuldentilgung aufgewendet habe, in meine altersvorsoge zu investieren.
und wenn alles nur einigermassen läuft, kann ich in ca. 18-20 jahren, im idealfall also mit 55, in "rente" gehen
...
Thomas

Mawal
04.03.2008, 07:36
du kannst eine englische limited nehmen...ist im Unterhalt wesentlich billiger und in der Haftungsbeschränkung der GmbH gleichwertig...

das Thema Haftung darf man nich überbewerten..als "one man show" kommst du gegenüber den Banken sowieso nicht aus der Haftung raus...

Kiki Lamour
04.03.2008, 08:04
absolut richtg, die eigentliche haftung erfolg bei "bürgschaft" gegenüber den banken, die 25k€ ocken für ne gmbh sind peanuts ;)

MBA
04.03.2008, 09:05
Aus Insolvenzrechtlichen Gründen und daraus entstehenden Haftungsfragen würde ich IMMER (wieder) eine GmbH gründen.

Die Ltd. hat bei uns halt einen leicht dubiosen Beigeschmack. Aber ist grundsätzlich auch eine Option.

Vielleicht ganz interessant für die Deutschen Kollegen: Die "Junge Wirtschaft Österreich" arbeitet seit einiger Zeit daran bis Jahresende eine 10K-GmbH in Österreich einzuführen.
Das ist zwar ein eigenkapitaltechnischer Wahnsinn aber sicher auch eine Option für Gründer und/oder Nachfolger.

Zum Thema Kosten: Meine Bilanzen kosten meist das gleiche. Egal ob die von er GmbH oder von der Einzelfa. Aber es stimmt schon: 2 Firmen = 2 Bilanzen und doppelter Ärger mit Finanz und Co.

luxury_david
04.03.2008, 09:07
Es hieß während meines Studiums nicht umsonst: den Bürgen kannst Du würgen :tongue:

Zusatz: 25k Einlage der GmbH mag ja "lächerlich" klingen, ist aber was die Sicherung potentieller Gläubiger anbelangt immer noch wesentlich besser als 1 Pfund bei der Limited. Auch wissen die Banken bei der Kreditvergabe den Firmenmantel zu berücksichtigen.

Waschi.1
04.03.2008, 09:17
Das ganze Firmen Volumen meines Dad ist bis auf 2 finanzierte PKW ;-)
Lastenfrei. Und großartige Investitionen sind in nächster Zeit nicht nötig. Also wäre dann eine GmbH nicht angebracht ? Oder?
Er könne jeden Tag einfach die Tür abschliessen und dicht machen. Ohne irgendwelche Verbindlichkeiten da zu stehen.

Mostwanted
04.03.2008, 09:37
Diese Frage solltest Du mit deinem Steuerberater und deinem Notar klären. Eine GmbH schützt, kostet aber. Je nach Volumen macht man z.B. eine Betriebsgesellschaft die sich um das Tagesgeschäft kümmert und eine Gesellschaft, die die Liegenschaften hält und vermietet. (An die Betriebsgesellschaft). Welche Form die Kapitalgesellschaft hat, hängt vom Umsatz, den Umständen und den Werten ab. GmbH & Co KG wird gerne genommen. Den steuerlichen Aspekt solltest Du auf keinen Fall vernachlässigen bei einer Übernahme. (Umsatzsteuer/Schenkungssteuer usw.). Wichtiger scheint mir eine vernünftige Betriebshaftpflicht :-) Dann brauchst Du auch keine Angst vor Kundenklagen zu haben.

Wenn Ihr ein eigenes Grundstück/Gebäude habt: Vater soll es behalten und dir verpachten.

Da würde ich 1-2 Meinungen von 2 Steuerberatern/Notar/IHK einholen.

Waschi.1
04.03.2008, 10:01
Unser Steuerberater hat empfohlen das ich ein Einzelunternehmen gründe. Den Namen der Firma so lasse. Und die Räumlichkeiten incl Geräte pachten von meinem Dad.
Mein Dad ist der Meinung das bei einer GmbH "mehr" Geld überbleibt.
Aber Umsatzsteuer und Vorsteuer ändern sich doch bei ner Gmbh nicht?

Mawal
04.03.2008, 10:13
Original von Waschi.1
....
Aber Umsatzsteuer und Vorsteuer ändern sich doch bei ner Gmbh nicht?


nein...Umsatzsteuer ändert sich nicht...die Einkommensteur ändert sich...

Schmied
04.03.2008, 10:15
ob und wieviel übrigbleibt, ist eine entscheidung die nur der steuerberater treffen kann, da der die konkreten zahlen kennt!
aber wie es dir schon von den anderen auch empfohlen wurde:
hol dir eine 2.te, bzw. auch 3.te meinung eines steuerberaters ein, der dann aber auch die konkreten zahlen kennen muss!
das kostet zwar geld, sollte aber als investition in die zukunft gesehen werden, denn diese investition kann u.u. eine extreme rendite bringen!
ich verstehe deinen vater sehr gut, habe ja schliesslich die selbe entscheidung getroffen, die er heute bevorzugen würde, abe rwie es in eurem einzelfall aussieht... dazu muss ein fachmann die zahlen kennen.
fakt ist:
DU kannst eine gmbh gründen, legst die 25k auf das konto, udn pachtest das ganze inventar von deinem dad... dann bleibt es sein eigentum, und du bist quasi autak.. ist aber steuerechtlich wahrscheinlich nicht das gelbe vom ei, weil du nicht abzuschreiben hast...wie gesagt... frag zwei weietre steuerberater deines vertrauens
...
Thomas

skagen
04.03.2008, 22:16
Hallo,

meiner Meinung nach sind hier zwei getrennte Fragestellungen zu berücksichtigen:

1) Wie sieht die optimale Lösung für Deinen Vater aus, d.h. wie optimiert er seine Steuer. Wenn er als Einzelunternehmer aufhört und sein Unternehmen auflößt hat er einen hohen Steuerfreibetrag, d.h. er kann einen hohen Gewinn realisieren und steuerfrei in sein "Privatvermögen" übernehmen. Danach darf er aber nicht mehr als "Unternehmer" auftreten.

2) Welche Rechtsform wählst Du für Dein Unternehmen. Dabei spielen einige Kriterien, die hier schon angesprochen wurden, eine Rolle (z.B. Verwaltungsaufwand, Haftung).
Persönlich würde ich aus Haftungsgründen die GmbH bevorzugen.

Bei uns in der Familie (Handwerksbetrieb) hat mein Vater sein Einzelunternehmung aufgelößt. Mein Bruder ist dann mit einer neuen GmbH gestartet. Das hat ganz gut funktioniert. Ein guter Steuerberater ist aber unbedingt notwendig!

Ciao Skagen

MacLeon
04.03.2008, 23:13
Zu bedenken ist, dass bei Geschäftsveräußerung dem Veräußerer ein Steuervorteil gewährt wird. Wenn Du selbst kaufst, kannst Du die Investitionen Ebenfalls steuerlich geltend machen.

Weiterhin solltest Du bedenken, dass Du ggf. später Erbschaftssteuer zahlen musst. Gibt es weitere Erben?

Haftung heißt übrigens nicht nur vertragliche Haftung. Auch, wenn ihr mal was verbockt, müsst ihr ggf. haften. Spätestens da wird die GmbH interessant...

Passion
04.03.2008, 23:39
Wurde hier schon viel kluges geschrieben.

Prinzipiell würde ich ebenfalls eine GmbH als aktive Gesellschaft gründen. Sicher ist die Buchführung und Bilanzierung vierstellig im Jahr kostenintensiv. Aber dafür ist die Firma organisatorisch streng geführt, zwangsläufig. Du bist dann der Geschäftsführer Gesellschafter, was ein paar zusätzliche Vorteile bringt. Evtl. bietet sich dann um zu trennen, eine Einzelgesellschaft in Deinem Namen als Leasing oder Anlagenmietgesellschaft an. Sicher, zusätzlicher fiskalischer und organisatorischer Aufwand, aber Du kannst auch sämtliches Abschreiben und die GmbH hält minimal Betriebsvermögen.

Allerdings bin ich mir nach jahrelangem GmbH Dasein NICHT mehr sicher, inwieweit im Insolvenzfall, denn muss und darf man und SOLL man andenken... bei Verschleppung, sprich nicht rechtzeitiger Anzeige selber Situation ... das Vermögen der Einzelunternehmung sowie jegliche anderren privatvermögen zur Haftung herangezogen werden.

Glaube die GmbH ist unter den beschissenen Lösungen, die beste Lösung, mehr aber auch nicht. Die beste Lösung ist wohl die AG, da hast Du als Vorstand NULL Haftungsrisiko bezüglich der Geschicke Deiner AG, dann wirst Du mit ner Abfindung einfach abgesetzt (lol).

Limited erachte ich in Anbetracht der verwirrenden englischen Rechtssprechung (für mich zumindest) im Problemfall nicht für optimal. Viele Lieferanten haben Probleme mit ltd.

Zusätzlich, solltest Du warum auch immer, die Nase voll haben von deiner GmbH. Zusperren oder einfach aufhören ist hier nicht.

Sowas will liquidiert werden oder insolvent gemeldet werden. Ein echter Aufwand. Auch bist Du als GmbH Geschäftsführer meines Wissens noch mind. 12 Monate für die "Geschicke" Deines "ehemaligen" Ladens vollkommen greifbar.

Eigentlich alles scheiße. Solltest die Lösung wählen mit dem geringsten Shit Potential, denn im V-Falle bist DU dran. Und Krankenkassen, Sozialkassen allgemein, ja sogar Insolvenzgeld Empfänger sind die ersten die einen Antrag stellen wenn es mal Probleme gibt. Dann kommt die Post aber zu Dir nach Hause und nicht in die GmbH...

falls es mal Probleme gibt und Du nicht bei -1 € nen fax wegschickst.

Wer macht das schon. (ohne smiley)

Also klug halte ich (im o.g. rahmen)
GmbH - Aktiv
Vermögensverwaltungsgesellschaft - Inventar Inhaber
Immobilienverwaltungsgesellschaft - Inhaber des Firmengebäudes (am besten nicht Du!)

edit nummer 3: Steuerberater natürlich unabdingbar, gerade wegen der Situation mit Deinem Vater sowie Steuer allgemein und ErbSt.

roberto
05.03.2008, 00:45
eine Ltd ist nicht viel Wert sondern ist am Ende noch teurer als eine GmbH, bei einer Ltd musst Du einen deutschen Abschluss nach kapitalgesellschafltlichen vorgaben machen für den deutschen Fiskus, und gleichzeitig einen englischen Abschluß auf Englisch machen. Die Insulaner möchten auch einen Corporate Tax haben.
Das Haftungskapital wird bei der GmbH nächstes Jahr auf 10000 oder 15000€ reduziert, wobei ich vermute, dass die 25000€ im eingerichteten Gewerbebetrieb bei Euch kein problem sind, da auch Sacheinlagen nach Bewertung eingelegt werden können.
Die steuerliche Belastung bei Gewinnauschüttung sind bei einer GmbH, deutlich höher als bei einer Personengesellschaft.
Bei der Personengesellschaft geht der Gewinn in die Einkommensteuer über, bei der GmbH wird die Körperschaftssteuer ab 2008 15%.abgezogen.
Gewerbesteuer müssen beide zahlen.
Setze Dich mit Deinem Vater zusammen und Frage mal wie seine Haftungsvorfälle in der Vergangeheit waren. Vielleicht lohnt sich eine GmbH dann doch nicht.

Baumschubser
05.03.2008, 07:23
Frag auch mal deinen Berufsverband/ kammer

Waschi.1
05.03.2008, 09:53
Original von roberto
eine Ltd ist nicht viel Wert sondern ist am Ende noch teurer als eine GmbH, bei einer Ltd musst Du einen deutschen Abschluss nach kapitalgesellschafltlichen vorgaben machen für den deutschen Fiskus, und gleichzeitig einen englischen Abschluß auf Englisch machen. Die Insulaner möchten auch einen Corporate Tax haben.
Das Haftungskapital wird bei der GmbH nächstes Jahr auf 10000 oder 15000€ reduziert, wobei ich vermute, dass die 25000€ im eingerichteten Gewerbebetrieb bei Euch kein problem sind, da auch Sacheinlagen nach Bewertung eingelegt werden können.
Die steuerliche Belastung bei Gewinnauschüttung sind bei einer GmbH, deutlich höher als bei einer Personengesellschaft.
Bei der Personengesellschaft geht der Gewinn in die Einkommensteuer über, bei der GmbH wird die Körperschaftssteuer ab 2008 15%.abgezogen.
Gewerbesteuer müssen beide zahlen.
Setze Dich mit Deinem Vater zusammen und Frage mal wie seine Haftungsvorfälle in der Vergangeheit waren. Vielleicht lohnt sich eine GmbH dann doch nicht.

Es gab keine Haftungsvorfälle. Bei Bergung und Transport sind wir über eine Hakenlastversicherung abgesichert. Und für alles andere eine Betriebshaftpflicht die so ziemlich alles bezahlt mit einer SB von 300€.

Vollstrecker
05.03.2008, 12:30
Die Übergabe Vater auf Sohn muss von einem Fachmann hinsichtlich aller Möglichkeiten( Immobilie, Betriebsvermögen, laufende Verträge, Versorgung des Vaters etc.) durchdacht werden, wenn ihr dann eine Lösung habt, ab zum Steuerberater und den nach steuerlichen Risiken befragen soweit die nicht offensichtlich sind.

Dein Steuerberater ist nicht der Mann für die Umsetzung, der sieht das durch eine bestimmte Brille, auch wenn Stb sich so etwas üblicherweise zutrauen.

Kann Dir ein paar Hinweise geben, ggf. schick mir eine PN

Agent0815
05.03.2008, 13:35
OK, ich möchte mich outen, ich gehöre eben der Berufsgruppe an, von der mein Vorredner meint, dass diese Berufsgruppe nicht der richtige Ansprechpartner für diese Fragen wäre.
Ich möchte anmerken, dass es sicherlich Berufskollegen gibt, die "das" nicht können - wie in allen Berufgruppen, gibt es wleche die es können und welche die es nicht können. Am unangenehmsten ist es halt, wenn man einen Arzt erwischt, der es nicht kann - das kostert im schlimmsten Fall das Leben - beim Steuerberater "nur" viel Geld.
Allerdings ist sicherlich der Steuerberter der richtige Ansprechpartner für diese Fragestellung.
Die Frage ist jedoch nur unter Kenntnis konkreter Zahlen (Gewinn- und Vermögenssitution) der Firma zu benatworten. Das kann nicht in einem Uhrenforum disskutiert werden.
Ich möchte nur einige Dankansätze geben:
Ltd. ist von vorgestern. Im Rahmen des sg. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wird das Mindeststammkap. auf 10000 € herabgesetzt. Selbst bei einer Einmann GmbH sind nur 50% Einzahlung notwendig. Bei Verwendung der gesetzlichen Mustersatzung wird keine notarielle Beurkundung mehr notwendig sein. Zusätzlich wird eine sg. "Unternehmergesellschaft" eingeführt. Diese ist haftungsbeschränkt. Mindestkapital 1,- €.
Zum Thema steuerliche Belastung sei angemerkt, dass mittlerweile Einzelunternhemer und Personengesellschaften die Option haben eine Besteuerung zu wählen, die der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft entspricht.
Eine pauschale Aussage welche Rechtsform zur günstigsten Steuerbelastung führt ist augrund der Ausgestaltung des progressiven ESt-Tarifes nicht möglich.
Die Frage ist halt ganz einfach: Gehört Dein Steuerberater zu denen die es können ?
Hinterfrag mal bei Ihm ein wenig von meinen Ausführungen. Wenn er davon noch nichts gehört hat, ist er zumiondest nicht auf dem neusten Stand und das ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass er es wohl nicht kann.
Eine Maxime bleibt immer zu berücksichtigen: Das Steuerrecht folgt dem Zivilrecht. Soll bedeuten: Zuerst klar werden, was man zivilrechtlich regeln und erreichen möchte und erst dann fragen inwieweit man dieses Ziel auch noch steuerrechtlich gestalten kann. Sachverhalte die aus rein steuerlichen Gesichtspunkten gestalte wurden, leiden meist irgendwann Schiffbruch.

Passion
05.03.2008, 13:54
Der letzte Satz ist sehr klug, Agent!

Vollstrecker
05.03.2008, 14:25
Im Kern sind wir uns doch einig.