Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche juristischen Rat!
schalke1960
23.04.2008, 16:42
Vor einiger Zeit hatte ich eine Rolex in der Bucht verkauft.
Der höchstbieter will den Artikel nicht haben,er gibt unterschiedliche Gründe an.
Er meint sein Account wäre geknackt worden und ein dritter hätte mitgeboten.
Wie sieht die Sache eigentlich juristisch aus?
mephisto_4711
23.04.2008, 16:50
mein rat, get over it.
eine rolex verkauft sich doch eigentlich recht gut. stell sie wieder ein und vergiss die 'juristische' sache.
Frank
PS: da der artikel nicht verkauft wurde, sollten ja auch keine gebuehren anfallen
schalke1960
23.04.2008, 16:52
Das könnte ich tun?
Aber dann sollte man Ebay auch ganz abschaffen
biggestbigbertha
23.04.2008, 17:47
meiner meinung nach ist es der ganze aufwand und ärger nicht wert, auf eine abnahme des artikels zu bestehen. hohl dir die gebühren wieder und stell den artikel wieder ein.
grüßend an alle
joachim
Bin auch der Meinung, stell sie einfach neu ein...der Aufwand lohnt nicht...auch wenn so etwas immer ärgerlich ist...
Mostwanted
23.04.2008, 17:58
Unstimmigkeit melden wegen Nichtzahlung, nach weiteren 7 Tagen kannst Du zumindest den Vogel negativ bewerten - ohne das er das auch kann. Den Spaß würde ich mir nicht nehmen lassen.
das ist halt die bucht! mit sowas muss man rechnen wenn man dort verkaufen will! stell sie ins salescorner ein, da verkaufst du sie wenigstens an einen lieben member...
Donluigi
23.04.2008, 18:07
Aber dann sollte man Ebay auch ganz abschaffen
Von mir aus.
Original von Savas
das ist halt die bucht! mit sowas muss man rechnen wenn man dort verkaufen will! stell sie ins salescorner ein, da verkaufst du sie wenigstens an einen lieben member...
Ich glaub, da hatte er auch mal so seine Probleme...
Original von schalke1960
Vor einiger Zeit hatte ich eine Rolex in der Bucht verkauft.
Der höchstbieter will den Artikel nicht haben,er gibt unterschiedliche Gründe an.
Er meint sein Account wäre geknackt worden und ein dritter hätte mitgeboten.
Wie sieht die Sache eigentlich juristisch aus?
Juristisch bzw. ebay-technisch ist ein Kaufvertrag geschlossen worden.
Du hast alle Trümpfe in der Hand, aber bis Du das Geld im Gegenzug für die Uhr bekommst, können Monate vergehen.
Ich würde die Uhr nochmal einstellen, und so handeln wie hier schon geschrieben.
ehemaliges mitglied
23.04.2008, 19:40
Original von biggestbigbertha
meiner meinung nach ist es der ganze aufwand und ärger nicht wert, auf eine abnahme des artikels zu bestehen. hohl dir die gebühren wieder und stell den artikel wieder ein.
grüßend an alle
joachim
und genau das wäre jetzt auch mein juristischer Rat. Forget it und neu rein damit. :gut:
Donluigi
23.04.2008, 19:52
Och menno, ich hatte mich so auf ne Klage gefreut. Hatten wir lange nicht.
wildpower2
23.04.2008, 21:06
Ich würde keine positive Energie in eine negative Sache investieren.
Bringt außer ärgern nichts! :ka:
Sowas passiert nicht nur auf ebay!
unbedingt bis zum EuGH durchklagen...lass dich nicht unterkriegen!
reddisch
23.04.2008, 23:21
LOOOOOL
der war gut.
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