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Union1979
31.05.2008, 13:56
...ist es normal, dass bei der sea dweller:
1.) zwischen dem helium-ventil und dem gehäuse spiel ist, bzw. das ventil nicht symetrich eingebaut ist?
2.) das datum nicht mittig im datumsfenster sitzt? die zahl hat nach unten ca. 1 mm luft nach oben aber ca. 2 mm
1.) nein
2.) nein, aber wie groß ist denn dein Datumsfenster bei der SD?? 1mm unten-dann die Zahl-dann 2mm oben ??? ;)
bei meiner ist nix davon zu sehen!
Union1979
31.05.2008, 14:01
...also bei dem helium-ventil kann ich auf der einen seite ein blatt papier zwischen ventil und gehäuse schieben und auf der anderen seite ist kein spalt...
Klingt seeehr seltsam, hier mal der Thread, wo ich meine (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=75384&sid=&hilightuser=8625) vorgestellt hab! Da sitzt alles mittig, auch das Datum!
Mostwanted
31.05.2008, 14:07
Bad News, wenn deine SD so aussieht....
Kompletter Vergleich:
Vergleich FAKE/Original SD (http://www.petemillar.com/rolex/rolex.htm)
Hier nur der Vergleich vom Ventil:
SD Ventil - Fake/Original (http://www.petemillar.com/rolex/rollycomp9.jpg)
Union1979
31.05.2008, 14:10
hm,..so sieht meine leider nicht aus rolex köln meint dazu das könnte auch mal nicht ganz symetrich sein, würdet ihr euch damit zufrieden geben oder nicht?
was das datum betrifft also 1 zu 2 mm ist vielleicht nicht so ganz richtig aber das verhältnis 1/2 stimmt schon, ist das ok oder auch ein mangel?
Imho ist auch das mit dem Datum nicht tolerabel, vll. hat´s was mit der Datumsscheibe?
Union1979
31.05.2008, 14:14
und was für eine vorgehen würdet ihr vorschlagen in dem fall?
die uhr ist neu und ungetragen, der konzi meint aber ne uhr mit ausgefülltem zerti kann er nicht zurück nehmen!
und rolex sagt ist so,...wobei ich das gefühl hatte die wollten nur nicht dass die uhr gewandelt wird!
zum anwalt oder was machen?
Hast Du beim offiziellen Konzi oder beim Graukonzi gekauft?
Sofern es ein offz. Konzi war, würd ich hingehen, und drauf bestehen, dass die Uhr zu Rolex geschickt wird, denn selbst wenn das mit dem Ventil ok ist, die Sache mit der Datumsscheibe gehört gerichtet (ob das auch der Konzi kann, weiß ich nicht)!
In jedem Fall: Viel Glück :gut:
Bilder wären äusserst hilfreich um eine fundiertere Aussage treffen zu können :gut:
Union1979
31.05.2008, 14:27
muß ich denn an einer ungetragenen uhr ausbesserungen akzeptieren oder kann ich eine neue bzw. mein geld zurück verlangen?
die uhr ist vom richtigen konzi
Wenn die Uhr von einem offiziellen Rolex Konzi ist, würde ich solange Druck machen bis er sie umtauscht.
Ich würde solche Mängel nie akzeptieren.
Hr.Nitsche
31.05.2008, 15:12
Original von Union1979
muß ich denn an einer ungetragenen uhr ausbesserungen akzeptieren oder kann ich eine neue bzw. mein geld zurück verlangen?
die uhr ist vom richtigen konzi
Du wirst die Ausbesserung akzeptieren müssen.
Die Reihenfolge:
Ausbesserung - Tausch - Geld zurück
Union1979
31.05.2008, 15:14
@hr. nitsche auch wenn die mängel in dem maße sind?
neunelfer
31.05.2008, 15:16
Deutsches Recht. VK hat Möglichkeit zur Ausbesserung. Musst Du so hinnehmen.
Union1979
31.05.2008, 15:18
und wenn er was beschädigt, oder einen kratzer macht und dadurch material abtragen muß
dann macht er ja aus z.b. 100% neu gebraucht mit spuren
rororollthex
31.05.2008, 15:23
Naja, ganz so isses nich. Im Kaufrecht - im Gegensatz zum Werkrecht - hat der Käufer als Gewärleistungsgläubiger zunächst das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung, das regelt explizit § 439 Abs. 1 BGB.
EDIT: Das heißt, Du verlangst natürlich die Lieferung einer mangelfreien Sache und die mangelhafte bekommt der VK wieder - wenn denn die VSS vorliegen, ich kenne ja jetzt die wrlichen Umstände nicht. Fotos?
Union1979
31.05.2008, 15:24
also das heißt dass ich zwischen ausbessern und tausch wählen kann?
rororollthex
31.05.2008, 15:26
Grds. heißt es das.
Bert_Simpson
31.05.2008, 15:29
.
@ TS
lass die Mängel von R in Köln beheben und gut is;
-----------------
Bert
Union1979
31.05.2008, 16:02
@ bert was ich für gut und nicht gut befinde liegt doch in meinem ermessen oder...
wenn du dich mit mängeln abfindest ist das ja dein ding!
Original von rororollthex
Naja, ganz so isses nich. Im Kaufrecht - im Gegensatz zum Werkrecht - hat der Käufer als Gewärleistungsgläubiger zunächst das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung, das regelt explizit § 439 Abs. 1 BGB.
EDIT: Das heißt, Du verlangst natürlich die Lieferung einer mangelfreien Sache und die mangelhafte bekommt der VK wieder - wenn denn die VSS vorliegen, ich kenne ja jetzt die wrlichen Umstände nicht. Fotos?
Ja schon. Wenn nicht..... ;)
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Am unterstrichenen Punkt könnte es scheitern.
rororollthex
31.05.2008, 16:10
Das werden wir hier aber nicht klären können und wie ich schon selbst schrieb "falls die VSS (=Voraussetzungen) vorliegen".
Ach DAS soll VSS heissen.... :rofl:
rororollthex
31.05.2008, 16:39
:D
Edit: "Nachteile" meint erstmal nur Nebenfolgen der Nacherfüllung, dh Wartezeiten etc. und nicht, ob die Sache danach noch erträglich ist. Wenn es nicht 100%ig repariert werden kann, muss man sich nicht auf eine Nachbesserung einlassen, wo kämen wir denn da hin?
Bert_Simpson
31.05.2008, 17:04
Original von Union1979
@ bert was ich für gut und nicht gut befinde liegt doch in meinem ermessen oder...
wenn du dich mit mängeln abfindest ist das ja dein ding!
TS,
Du hast nach Meinungen gefragt, wie man in solch einem Fall vorgehen kann, bzw. soll;
mein Posting haste wahrscheinlich nur überflogen und deshalb leider total falsch verstanden;
deshalb nochmal: deine Uhr hat nur kleine Mängel; das mag für dich ärgerlich sein, aber Du wärst nicht der erste, dessen neue Uhr nachgebessert wird;
schade, daß Du dir die Uhr beim Kauf nicht kritisch angesehen hast; wäre besser gewesen; deshalb beim nächsten Kauf: Augen auf!
Wandlung, Geld zurück -und dies bei ausgefülltem Zerti- oder Anwalt einschalten sind bei den Mängeln an deiner Uhr absolut falsche Überlegungen;
geh zum Konz und quatsch im notfalls solange die Hucke voll, bis er deine Uhr nach Köln schickt; zwar ärgerlich, aber mehr wirst Du nicht erreichen (es reicht ja aber auch, wenn Du dann eine perfekte Uhr zurückbekommst);
also immer die Verhältnissmäßigkeit im Auge behalten; ;)
------------------------
nette Grüße,
Bert
Flying Spur
31.05.2008, 17:09
Zum Ganzen ein kurzer Auszug aus der Kommentarliteratur:
Original von Weidenkaff in Palandt, § 439, Rn. 16a
"Unverhältnismäßige Kosten (III 1): [...] Die Unverhältnismäßigeit ist nach III 2 abzuwägen: (1) Ausgangspunkt ist der Wert der Sache im mangelfreien Zustand, nicht der Kaufpreis im Verhältnis zu den Nacherfüllungskosten, sondern die für den Käufer zu erzielende Werterhöhung [...] Der Kaufpreis ist nicht Obergrenze; (2) Die Bedeutung des Mangels, insbesondere seine Auswirkung auf die Gebrauchsfähigkeit für den Käufer [...] (3) Nachteile des Käufers bei der Art der Nacherfüllung [...]"
Bei Luxusuhren würde ich persönlich das Interesse an einer Neulieferung des Artikels als recht hoch einschätzen, da man ja auch einige Perfektion einkauft - das ist m.E. zumindest eine warscheiliche Richtersicht.
Dies vorallem auch vor dem Hintergrund der sehr stark Verbraucherschützenden Ausrichtung des Kaufrechts, sowie der Tatsache, dass der Konzi der Verkäufer ist und die unverhältnismäßigen Kosten (Faustregel + 20%) nachweisen muss.
Insgesamt ist das jedoch eine wackelige Sache, die man so oder so sehen kann - jedenfalls können offene, freundliche Worte ggü. dem Konzessionär bestimmt hilfreich sein.
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