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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenabrechnung



rudi
02.06.2008, 19:37
Wir sind vor 4 Jahren in einen Neubau eingezogen, nach einem Jahr kam die Heizung Wasserabrechnung, und wir hatten im gegensatz zu den anderen Wohnungen eine Nachzahlung, die Nachzahlung wurde immer höher zum Schluß waren wir bei 500 Euro, hab gestern die Abrechnung mit meinem Nachbarn verglichen, der hat einen mittelgroßen Garten und wir hatten den dreifachen Verbrauch an Kalt und Abwasser 8o wir wohnen im Dachgeschoss und haben zwei Pflanzen zu gießen. :D
Jetzt ist uns aufgefallen, das allen anderen Wohnungen zwei Zähler haben, einmal Bad und einmal Küche, wir haben nur Zähler in der Küche, und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt. :ka:
Jetzt meine Frage, müssen die mir die Gutschrift der letzten 4 Jahre auszahlen, oder ist das Verjährt??

Danke

Rudi ;)

jagdriver
02.06.2008, 19:44
Hallo Rudi,

wieso wurde der Kaltwasserverbrauch geschätzt wenn ein
Zähler vorhanden ist?

Gruß
Robby

golf123
02.06.2008, 19:45
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.

rudi
02.06.2008, 19:50
Original von jagdriver
Hallo Rudi,

wieso wurde der Kaltwasserverbrauch geschätzt wenn ein
Zähler vorhanden ist?

Gruß
Robby

Geschätzt wurde der Kalt und Warmwasserverbrauch im Bad, wo kein Zähler vorhanden war. 8o

jagdriver
02.06.2008, 19:51
Zum Thema Verjährung:

Die Verjährungsfrist beträgt prinzipiell 3 Jahre.

Ich zitiere aus meinem Vermieter Lexikon:

Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.
Wichtig:

Der Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung verjährt dagegen in 3 Jahre.

Gruß
Robby

rudi
02.06.2008, 19:56
Original von golf123
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.

Hallo Mike

hier mal ne Aufstellung

Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro

Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro

rudi
02.06.2008, 20:00
Original von jagdriver
Zum Thema Verjährung:

Die Verjährungsfrist beträgt prinzipiell 3 Jahre.

Ich zitiere aus meinem Vermieter Lexikon:

Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.
Wichtig:

Der Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung verjährt dagegen in 3 Jahre.
d.h. ich könnte die letzten drei Jahre noch geltend machen??

Gruß
Robby

Hallo Robby, trifft das auf Eigentümer auch zu??

golf123
02.06.2008, 20:02
Original von rudi

Original von golf123
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.

Hallo Mike

hier mal ne Aufstellung

Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro

Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro

Das ist eindeutig zu hoch.

Viell. konnten die wg. Mansarde (Du wohnst ja im DG) im Bad keinen Zähler einbauen. Um den genauen Verbrauch zu ermitteln hilft nur ein Zähler. Blöde Angelegenheit =(

rudi
02.06.2008, 20:04
Original von golf123

Original von rudi

Original von golf123
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.

Hallo Mike

hier mal ne Aufstellung

Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro

Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro

Das ist eindeutig zu hoch.

Viell. konnten die wg. Mansarde (Du wohnst ja im DG) im Bad keinen Zähler einbauen. Um den genauen Verbrauch zu ermitteln hilft nur ein Zähler. Blöde Angelegenheit =(

Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit :D

jagdriver
02.06.2008, 20:11
Hallo Rudi,

die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

Gruß
Robby

rudi
02.06.2008, 20:26
Original von jagdriver
Hallo Rudi,

die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

Gruß
Robby

Hi Robby,

wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder?? ;)

AndreasL
02.06.2008, 20:30
und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.



Original von rudi
...

Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit :D

Finde es auch extrem hoch. :motz:

Wurde denn exakt ermittelt oder geschätzt? Stimmen die Mengenangaben?

rudi
02.06.2008, 20:35
Original von AndreasL
und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.



Original von rudi
...

Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit :D

Finde es auch extrem hoch. :motz:

Wurde denn exakt ermittelt oder geschätzt? Stimmen die Mengenangaben?

Hi Andreas, die Verbräuche wurden geschätzt

z.B. Küche Warmwasser 55,58
Bad 22,97 Wert geschätzt

Küche Kaltwasser 42,34
Bad 38,31 Wert geschätzt

jagdriver
02.06.2008, 20:40
Original von rudi

Original von jagdriver
Hallo Rudi,

die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

Gruß
Robby

Hi Robby,

wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder?? ;)

Rein theoretisch!

Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte
die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....
Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...
Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....
Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
Wohnungseigentum")
Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).
Fragen über Fragen.

Gruß
Robby

rudi
02.06.2008, 20:47
Original von jagdriver

Original von rudi

Original von jagdriver
Hallo Rudi,

die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

Gruß
Robby

Hi Robby,

wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder?? ;)

Rein theoretisch!

Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte keine Ahnung, hat Ista gemacht
die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....wir waren die ersten Eigentümer, Neubau
Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...die werde ich in den A..........treten
Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....muss ich nachschauen :D
Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
Wohnungseigentum")???
Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).hab mich immer aufgeregt, wenn die Nachzahlung kam, dann bezahlt, und dann vergessen 8o :grb:
Fragen über Fragen.

Gruß
Robby

bin gespannnt, was dabei rauskommt

rudi
01.10.2008, 13:53
Update:

nach vier Monaten rechnerei bietet mir die Fa. Ista 300 Euro Entschädigung für das Jahr 2006 an, 2007 wird neu errechnet, 2004 und 2005 wollen sie unter den Tisch fallen lassen 8o

Schaden beläuft sich auf ca. 1400 Euro, wobei das Jahr 2007 mit einberechnet wurde, warte noch die Abrechnung ab, und hole morgen eine Rechtberatung ein.

Schon der Hammer 8o