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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eilige Rechtsfrage



uhrenmaho
02.06.2008, 21:21
Hallo zusammen,

hier ein Sachverhalt, zu dem ich einmal Eure Meinung benötige:

Wir wohnen in einem 12 Fam.Haus zur Miete. 11 Parteien haben bis vor ca. 3 Jahren die Gemeinschaftswaschküche mit eigenen Geräten genutzt.

Dann wurde von einem Mieter, der bis heute nicht ermittelt wurde, verschiedene Geräte beschädigt.
Den Mieter, den wir alle im Verdacht hatten, hat dann seine Waschmaschine und Trockner freiwillig!! aus dern Waschküche entfernt und bei sich in die Wohnung verbracht, wo er diese auch nutzt.

Das war für uns damals das Zeichen, das Schloß zur Waschküche zu wechseln (war immer verschlossen) und natürlich dem in Verdacht stehenden Mieter keinen Schlüssel auszuhändigen.

Diesen Schlüssel hat er sich dann aber durch einen Rechtsanwalt wieder erstritten, trotzdem er ja mit der Waschküche nichts mehr zu tun hat.

Ich habe die Schlüsselaushändigung damals mit folgender Begründung nicht akzeptieren wollen:

Laut Mietvertrag hat er wörtlich ein Nutzungsrecht an dieser Waschküche. Dieses Nutzungsrecht hat er mit Entfernen seiner beiden Geräte freiwillig aufgegeben.
Nun forderte er ein Begehungsrecht, welches aber im Mietvertrag nicht verankert ist. Er hat laut Mietvertrag ein Nutzungsrecht und kein Begehungsrecht.
Nun die Frage an die Rechtsexperten, darf er trotzdem einen Schlüssel verlangen, obwohl er das Nutzungsrecht freiwillig aufgegeben hat.

Hintergrund der Frage ist, die Sachbeschädigungen fangen wieder an und wir wollen eventuell wieder!!! das Schloß wechseln, ohne dem Verdächtigen einen Schlüssel auszuhändigen. Wir leben dann natürlich wieder in der Gefahr, dass er erneut zum Rechtsanwalt geht.

Wenn Antworten, dann bitte nur ernstgemeinte Antworten und wo stehen eventuelle Urteile (eventuell auch unter PN)

LG Manfred

jagdriver
02.06.2008, 21:33
Hallo Manfred,

bin ja kein Jurist, aber warum hat er das Nutzungsrecht mit
dem Entfernen seiner Geräte aufgegeben?

Wen ihn nichts nachgewiesen wird und im MV steht, das
er die Waschküche nützen darf, kann er das auch - ohne
Wenn und Aber.

Das ist aber meine ureigene Auffassung.

Gruß
Robby

uhrenmaho
02.06.2008, 21:39
Original von jagdriver
Hallo Manfred,

bin ja kein Jurist, aber warum hat er das Nutzungsrecht mit
dem Entfernen seiner Geräte aufgegeben?

Wen ihn nichts nachgewiesen wird und im MV steht, das
er die Waschküche nützen darf, kann er das auch - ohne
Wenn und Aber.

Das ist aber meine ureigene Auffassung.

Gruß
Robby

Hallo Robby,

was soll er dann noch in der Waschküche??? Er hat doch in der Waschküche garnichts mehr zu suchen!!!

Er hat keine Geräte mehr zum Nutzen, also braucht er m.E. auch nicht mehr rein. Ich bin kein Rechtsexperte, aber das sagt mir mein normaler Verstand.

LG Manfred

Sub-Date
02.06.2008, 21:58
Original von uhrenmaho

was soll er dann noch in der Waschküche??? Er hat doch in der Waschküche garnichts mehr zu suchen!!!

Er hat keine Geräte mehr zum Nutzen, also braucht er m.E. auch nicht mehr rein. Ich bin kein Rechtsexperte, aber das sagt mir mein normaler Verstand.

LG Manfred

Du hast schon ein merkwürdiges Rechtsverständnis, Du schreibst doch selbst:

"Laut Mietvertrag hat er wörtlich ein Nutzungsrecht an dieser Waschküche"

Und da im Mietvertrag sicherlich nicht drinsteht, dass er dieses Recht unwideruflich mit der Entfernung der Waschmaschine verwirkt hat, wüsste ich nicht wie Du damit vor Gericht Recht bekommen solltest.

Das Entfernen seiner Geräte aus der Waschküche kann man auch so auffassen, dass er seine Geräte vor dem Sachbeschädiger in Sicherheit bringen wollte.

Moehf
02.06.2008, 22:58
Statt was zu entfernen würde ich da lieber ne Kamera aufbauen und ihn dann mal bei 90° in den Trockner stecken...

paddy
02.06.2008, 23:05
Genau, Manuel. :gut:


Um das zu beurteilen braucht man keinen Anwalt da reicht ein wenig gesunder Menschenverstand:

Der Mieter hat ein Recht das zu nutzen was er gemietet hat, also auch die Waschküche.

Man kann ja auch niemanden den Schlüssel zu seinem Keller entziehen nur weil er nix drin herumstehen hat.

blarch
03.06.2008, 08:00
Hallo Manfred.


Original von uhrenmahoLaut Mietvertrag hat er wörtlich ein Nutzungsrecht an dieser Waschküche. Dieses Nutzungsrecht hat er mit Entfernen seiner beiden Geräte freiwillig aufgegeben.

Also der Mieter hat definitiv nicht das Nutzungsrecht am der Waschküche mit der Entfernung seiner Geräte aufgegeben. Es gilt was im Mietvertrag verankert ist und dort steht, wie Du selber schreibst, dass er das Nutzungsrecht an der Waschküche hat. Er hat also das Recht die Waschküche nutzen zu können auch wenn er dort keine Maschinen etc. mehr hat. Somit hast Du ihm auch die Schlüssel auszuhändigen.

Als Beispiel könnte man einen Tiefgaragenstellplatz nehmen den jemand gemietet hat. Nur weil dieser sein Auto verkauft und den Stellplatz aus diesem Grunde nicht mehr nutzt, dürfen die anderen Mieter auch nich den Schlüssel zur Garage austauschen!

P.S.
Rechtsfragen sollten in einem öffentlichen Forum immer allgemein gehalten werden. Z.B. sollte man schreiben "Mieter A hat das Schloss der Waschküche ausgetauscht da Mieter B ...." sonst könnte es für die Forenbetreiber eine Abmahung geben.

siebensieben
03.06.2008, 08:05
Nette Hausgemeinschaft - und merkwürdiges Rechtsempfinden. Und obendrein noch basierend auf Vermutungen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Vito
03.06.2008, 11:33
Wieso seid ihr so sicher das es genau dieser besagte Mieter ist der die Maschinen beschädigt?

Könnte ja ein andere sein der so die Schuld auf den ausgesperrten Mieter lenkt.

Was macht euch so sicher???

Ich würde einen Schlüsseldienst beauftragen die Türe zu öffnen und demjenigen der das Schloss getauscht hat in Rechnung stellen.

uhrenmaho
03.06.2008, 16:51
Danke für die super Antworten und Tread bitte schließen

LG Manfred


P.S. Gerhard, wir haben eine super Hausgemeinschaft. Von 12 Familien sind 11 prima in Ordnung aber leider ist ein Ar.....ch darunter. Zum Rechtsempfinden ist zu sagen, dass mein Eröffungstread auf die mündliche Diskussion eines Freundes basiert, der selber Rechtsanwalt ist. Die Begriffe Nutzungsrecht und Begehungsrecht kommen nicht von mir sondern von ihm.

Sub-Date
03.06.2008, 17:00
Mir tut es zwar leid, dass die Reaktionen hier nicht mit Deiner Sichtweise konform gehen,
aber vielleicht macht es sich der befreundete Anwalt auch etwas leicht.
Es wird jawohl einen Grund geben, warum es dem unbequemen Mieter gelungen ist, trotzdem erfolgreich auf Herausgabe des Schlüssels zu klagen.

Habt ihr den keine Chance das Mietverhältnis mit dem Vogel zu beenden?

uhrenmaho
03.06.2008, 17:06
Original von Sub-Date
Mir tut es zwar leid, dass die Reaktionen hier nicht mit Deiner Sichtweise konform gehen,
aber vielleicht macht es sich der befreundete Anwalt auch etwas leicht.
Es wird jawohl einen Grund geben, warum es dem unbequemen Mieter gelungen ist, trotzdem erfolgreich auf Herausgabe des Schlüssels zu klagen.

Habt ihr den keine Chance das Mietverhältnis mit dem Vogel zu beenden?

Hallo Peter,

meine Reaktionen entsprechen genau den Antworten der Mitglieder. Ich bin nicht der liebe Gott und lass mich gerne belehren. Ich freue mich immer, wenn ich noch etwas lehren kann, dafür ist das Forum super. Weiß jetzt dank Eurer Antworten, dass wir gegen den Einzelnen im Haus keine Chance haben.

LG Manfred