Moehf
10.06.2008, 17:25
Hallo zusammen,
habe mal wieder eine kleine rechliche Frage.
Wir haben bei einem Internetportal in Holland 2 Karten für einen VIP Kunden für das heutige Spiel Spanien - Russland gekauft. Der steht wohl gerade im Stau vor Innsbruck :motz:
Der Anbieter der Karten schreibt in seinen AGB, die wir vor Bestellung bestätigt haben, folgendes:
e. Die Qualitätskategorien der Tickets von xy werden nicht mit irgendwelchen Kategorien übereinstimmen, die vom Veranstalter eines Ereignisses herausgegeben worden sind. Der Käufer kann keine Rechte dies bezüglich entlehnen. XY behält sich rechtlich vor, die Tickets ohne weitere Kosten oder Verpflichtungen auf sich zu nehmen.
Nun ist es so, dass wir 2 Karten laut xy Kategorie I für knapp 2000 Euro erworben haben. Es wurde niemals darauf hingewiesen, welche Plätze wir nun wirklich bekommen würden, weder schriflich noch auf Anfrage.
Nun hat sich herausgestellt, dass die Karten der Kategorie I von XY, der Kategorie II der UEFA entsprechen. Das haben wir aber erst gesehen, als die Karten hier bei uns waren.
Da der Kunde aber Kategorie I gebucht hat, haben wir nun für weitere 2000 Euro zwei VIP Tickets für das heutige Spiel besorgt.
XY zeigt sich nun sehr unkooperativ, was die Erstattung der beiden Tickets angeht. Wir sind aber der Meinung, dass man nicht seine eigenen Kategorien festlegen kann, ohne den Kunden jemals zu informieren, welche Plätze er denn überhaupt bekommt, zumal die AGB erst kurz vor Abschluss der Buchung ersichtlich bzw. einzusehen sind.
Wie seht ihr die Lage? Oder können wir das einklagen, weil die AGB ohnehin keiner verstehen kann :D
Danke!
Manuel
habe mal wieder eine kleine rechliche Frage.
Wir haben bei einem Internetportal in Holland 2 Karten für einen VIP Kunden für das heutige Spiel Spanien - Russland gekauft. Der steht wohl gerade im Stau vor Innsbruck :motz:
Der Anbieter der Karten schreibt in seinen AGB, die wir vor Bestellung bestätigt haben, folgendes:
e. Die Qualitätskategorien der Tickets von xy werden nicht mit irgendwelchen Kategorien übereinstimmen, die vom Veranstalter eines Ereignisses herausgegeben worden sind. Der Käufer kann keine Rechte dies bezüglich entlehnen. XY behält sich rechtlich vor, die Tickets ohne weitere Kosten oder Verpflichtungen auf sich zu nehmen.
Nun ist es so, dass wir 2 Karten laut xy Kategorie I für knapp 2000 Euro erworben haben. Es wurde niemals darauf hingewiesen, welche Plätze wir nun wirklich bekommen würden, weder schriflich noch auf Anfrage.
Nun hat sich herausgestellt, dass die Karten der Kategorie I von XY, der Kategorie II der UEFA entsprechen. Das haben wir aber erst gesehen, als die Karten hier bei uns waren.
Da der Kunde aber Kategorie I gebucht hat, haben wir nun für weitere 2000 Euro zwei VIP Tickets für das heutige Spiel besorgt.
XY zeigt sich nun sehr unkooperativ, was die Erstattung der beiden Tickets angeht. Wir sind aber der Meinung, dass man nicht seine eigenen Kategorien festlegen kann, ohne den Kunden jemals zu informieren, welche Plätze er denn überhaupt bekommt, zumal die AGB erst kurz vor Abschluss der Buchung ersichtlich bzw. einzusehen sind.
Wie seht ihr die Lage? Oder können wir das einklagen, weil die AGB ohnehin keiner verstehen kann :D
Danke!
Manuel