DirkD
11.06.2008, 14:05
Mittwoch, 11. Juni 2008, 12:55 Uhr
Internet-Auktionshaus haftet für Plagiate
Wenn im Internet mit gefälschten Produkten gehandelt wird, haftet das Internet-Auktionshaus nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied das Karlsruher Gericht (AZ: I ZR 73/05 vom 30. April). Auch wenn das Auktionshaus nicht Anbieter der gefälschten Produkte sei, ermögliche es aber das illegale Angebot. Im vorliegenden Fall waren auf einer Internet-Plattform gefälschte Rolex-Uhren zum Kauf angeboten worden, die sogar als Plagiat gekennzeichnet waren. Die Uhrenfirma hatte daraufhin den Betreiber der Plattform auf Unterlassung verklagt.
Gruss aus Hamburg
Dirk
Internet-Auktionshaus haftet für Plagiate
Wenn im Internet mit gefälschten Produkten gehandelt wird, haftet das Internet-Auktionshaus nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied das Karlsruher Gericht (AZ: I ZR 73/05 vom 30. April). Auch wenn das Auktionshaus nicht Anbieter der gefälschten Produkte sei, ermögliche es aber das illegale Angebot. Im vorliegenden Fall waren auf einer Internet-Plattform gefälschte Rolex-Uhren zum Kauf angeboten worden, die sogar als Plagiat gekennzeichnet waren. Die Uhrenfirma hatte daraufhin den Betreiber der Plattform auf Unterlassung verklagt.
Gruss aus Hamburg
Dirk