neunelfer
16.06.2008, 10:49
Da ich immer noch keinen guten Tip für eine gute Familienrechts oder Erbrechtskanzlei habe, nun mal eine dringende Frage.
Es geht um einen Fall der verdeckten Schwiegerkinderhaftung. Weiß einer von Euch wie da die Berechnung funktioniert?
Habe bislang herausgefunden dass Schwiegerkinder nicht prinzipiell haften, aber das Familieneinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
Angenommen Kind A verdient 3000 Netto, und Schwiegerkind B (Mann von A) 8000 netto.
Bleibt A der Selbstbehalt von 1400 + Hälfte des Restes, sprich 2200 Monatlich mit max. Abgabe von 800, oder kann da B ja genug verdient eine höhere Abgabe von A gefordert werden?
Es geht um einen Fall der verdeckten Schwiegerkinderhaftung. Weiß einer von Euch wie da die Berechnung funktioniert?
Habe bislang herausgefunden dass Schwiegerkinder nicht prinzipiell haften, aber das Familieneinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
Angenommen Kind A verdient 3000 Netto, und Schwiegerkind B (Mann von A) 8000 netto.
Bleibt A der Selbstbehalt von 1400 + Hälfte des Restes, sprich 2200 Monatlich mit max. Abgabe von 800, oder kann da B ja genug verdient eine höhere Abgabe von A gefordert werden?