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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht : Versand



Hr.Nitsche
28.06.2008, 10:13
Hallo Zusammen,

Ich habe bei ebay mein alten Handy verkauft und versichert mit Hermes versendet. Der Käufer meint nun, das Packet sein nicht angekommen.

Laut online- Verfolgung ist alles abgegeben worden. Eine Email Bestätigung von Hermes habe ich auch (Packet abgegeben und vom Käufer unterzeichnet).
Der Käufer hat alle Nummern zur Sendung von mir bekommen.

Trotzdem macht er Ärger :motz: :motz: :motz: ;)

Daher meine Frage : Bin ich aus der Nummer raus sobald ich das Packet abgeben habe?

Habe ehrlich gesagt keine Lust mich um irgendetwas zu kümmern.......

Danke :gut:

Jörg

LUTZ
28.06.2008, 10:17
grundsätzlich ja. Denn der Käufer muss Dir zuerstmal das Gegenteil beweisen. Und das dürfte anhand der Belege nicht einfach sein.

(ist keine Rechtsberatung gewesen, sondern nur meiner persönliche Meinung!) :-)

ehemaliges mitglied
28.06.2008, 10:20
Oft genug werden die Sendungen aber in der Nachbarschaft abgegeben.
Ich hatte gestern auch zwei Sendungen für Nahcbarn - der Zusteller hat aber ordnungsgemäss die Benachrichtigungskarten eingeworfen, so dass alles bageholt wurde.
Nicht immer werden aber diese Karten eingeworfen, so dass ich auch schon mal eine Woche auf eine Sendung wartete die in der Etage unter uns wartete...

Bye

Marko

Hr.Nitsche
28.06.2008, 10:35
Danke soweit.

Das mit der Nachbarschaft ist mir auch schon öfters passiert.

Aber die nette Dame von Hermes (Antwort in wenigen Stunden!) meinte der Käufer selbst habe unterschrieben.....

vincentjun
28.06.2008, 10:43
lass ihm doch den Ablieferbeleg mit seiner Unterschrift zukommen...oft ist dann das Thema erledigt ;)

neunelfer
28.06.2008, 11:58
Aber nur in Kopie!!!! Sonst bist Du Deinen Beweis los!!!!

Maga
28.06.2008, 12:46
Gefahrenübergang normalerweise bei Aufgabe von Dir beim Versender.
D.h. das Transportrisiko trägt der Käufer.

ehemaliges mitglied
28.06.2008, 12:53
Wenn du es nicht explizit ausgeschlossen hast, bist du meines Wissens nach während des Transportes in der Verantwortung.

Wäre das Paket verschwunden, müsstest du dem Käufer den Schaden ersetzen und dir das Geld vom Dienstleister, hier Hermes, wiederbeschaffen.

Da du den Beleg hast, dass das Paket an ihn ausgeliefert wurde, dürftest du deiner Pflicht genüge getan haben. Schick ihm diesen in Kopie zu; um alles weitere müssen sich ggf. Anwälte kümmern. Das liegt dann eh nicht mehr in deinem Einflußbereich.

Hier zeigt sich dann nur, dass das neue Bewertungssystem von eBay nichts taugt. Du wirst eine schlechte Bewertung bekommen, kannst aber den Käufer nicht negativ bewerten. Danach wird es umständlich, die negative Bewertung wieder gelöscht zu bekommen. Sch*** Bucht.

Wurstwasser
28.06.2008, 12:58
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Fazit: Er kann dir gar nichts.
(Ich geh davon aus, dass du Privatverkäufer bist.)

Muigaulwurf
28.06.2008, 13:31
Original von vincentjun
lass ihm doch den Ablieferbeleg mit seiner Unterschrift zukommen...oft ist dann das Thema erledigt ;)

Original von neunelfer
Aber nur in Kopie!!!! Sonst bist Du Deinen Beweis los!!!!

also bei uns haben die immer so ein elektronisches Kästchen, bei dem ich nicht mal meine eigene Unterschrift wiedererkennen würde weils die Unterschrift so scheisse übernimmt ;)

ehemaliges mitglied
28.06.2008, 14:27
Wenn der Käufer selbst unterschrieben hat bist Du aus dem Schneider.

Wenn der Bote zu faul war, das Paket in der Nachbarschaft abgegeben hat und selbst in anderem Namen unterschrieben hat zahlt den Schaden Hermes.

Habe ich auch schon erlebt. Der Bote legt ein Paket vor die Tür und unterschreibt selbst.

Gefahrenübergang ist bei privatem Kauf im Moment der Übergabe an den Paketdienst.

Just for info, um welchen Betrag geht es? :grb:

Hr.Nitsche
28.06.2008, 15:00
Das Forum ist einfach toll. Danke euch allen :gut:

Es geht um 160 Euro Ralf.

Exige
28.06.2008, 19:39
@hr. nitsche: wurstwasser hat eigentlich schon alles gesagt. Das gilt aber laut §474 BGB nur wenn du privatverkäuer bist und kein Unternehmer. Also, wie WW schon gefragt hast bist du Privatverkäufer? Dann ist alles i.O.

Hr.Nitsche
28.06.2008, 23:28
Sorry, klar bin ich privat ;)

Exige
29.06.2008, 13:11
Na also, dann kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, das Ganze ist nicht mehr dein Problem.