Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sag dürfen die das?
bornnaked
16.07.2008, 14:27
Hallo allwissendes Forum
Ein Bekannter von mir wollte sich vor rund 2 Wochen mit mir in Kitzbühel zum dortigen HD-Treffen treffen. Dabei ist er im Bereich Inzell (Bayern) in eine Kontrolle der Trachtengruppe gekommen.
Klar, dass an dem Bike alles Original ist ;) allerdings haben die kleinen grünen Männchen das Fehlen eines E-Prüfzeichens auf der Soundanlage moniert und meinen Bekannten dazu aufgefordert, die Töpfe sofort vor Ort zu demontieren und durch welche zu ersetzen, die das E-Prüfzeichen aufweisen, oder anderenfalls das Bike stehen zu lassen.
Er bekommt eine Strafe :motz: und einen Punkt in Flensburg (ist ihm aber als Österreicher egal :twisted:). Die abgeschraubten Töpfe wurden zur Beweissicherung einbehalten :grb:
Jetzt meine eigentliche Frage an die Rechtsexperten hier: ist die deutsche Exekutive überhaupt berechtigt, an einem in Österreich typisierten und zugelassenen Motorrad derartige Eingriffe vorzunehmen bzw. zu verlangen?
ja,was meinst du wie viele lkw,busse,pkw .... täglich an deutschen grenzen sogar stillgelegt werden weil ......
obwohl sie im herkunftsland zulassung etc haben.
Hallo,
klingt ärgerlich. Typisch Vater Staat.
Jedoch befürchte ich, dass dies von Gesetzeswegen aus so in Ordnung ist.
Enspricht ein Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung, erhält es auch keine Fahrerlaubnis.
Ob sie den Gegenstand jedoch einbehalten dürfen? Keine Ahnung.
Original von hugo
ja,was meinst du wie viele lkw,busse,pkw .... täglich an deutschen grenzen sogar stillgelegt werden weil ......
obwohl sie im herkunftsland zulassung etc haben.
Und das ist auch gut so! :gut:
bornnaked
16.07.2008, 15:35
Da bin ich bei euch - aber einschränkend muss man dazu auch noch anführen, dass es sich dabei zum grössten Teil um Fahrzeuge aus Nicht-EU- bzw. tw. aus NEU-EU-Ländern handelt.
Das Eigentümliche an diesem Vorfall (so wie er mir geschildert wurde) war eigentlich, dass nicht etwa, wie sonst gängige Praxis, eine unüblich hohe Lautstärke den Ausschlag zur Amtshandlung gab, sondern das eben im Zuge einer allgemeinen Überprüfung von ausgesuchten Fahrzeugen der Marke Harley-Davidson (alle anderen Bikes fuhren locker vorbei) festgestellte nicht vorhanden sein einer E-Nummer.
wildpower2
16.07.2008, 15:37
Original von d_s
Hallo,
klingt ärgerlich. Typisch Vater Staat.
Jedoch befürchte ich, dass dies von Gesetzeswegen aus so in Ordnung ist.
Enspricht ein Fahrzeug nicht der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung, erhält es auch keine Fahrerlaubnis.
Ob sie den Gegenstand jedoch einbehalten dürfen? Keine Ahnung.
Das Thema ist doch glaube ich, wenn ein im Ausland zugelassenes Motorrad in Deutschland angehalten wird un dieses nicht den deutschen TÜV-bzw. Zulassungsbestimmungen entspricht.
Nun, wenn ich mir die schwedischen MC´s oder auch die englichen Clubs bzw. deren Mopeds so ansehe, dann ist da rein garnichts in Deutscheland zulassungsfähig.
Ein Freund von mir, fährt ca. seid 7-8 Jahren in D eine HD mit egl. Zulassung und hat KEINE Probleme. :ka:
Ja, das mit den nicht vorhandenen E-Nummern, scheint mir Hauptaugenmerkt zu sein.
In Deutschland aber auch verständlich. Die Anlage kann 45dB(A) haben, ohne Nummer passt das nicht.
Die Anlage kann 97 Ducatibel haben - Glückssound - mit E Nummer und alles passt. ;)
neunelfer
16.07.2008, 16:04
Du brauchst die E-Nummer. Ohne haben Sie das Recht das Ding stillzulegen, denn das Fahrzeug hat auch wenn nur ein Teil nicht zugelassen ist insgesamt keine Zulassung.
Allerdings kannst Du bei einem Topf mit E-Nummer ja den dbEater verlieren....kostet 35 Euro, und Du musst das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand vorführen. Ist quasi wie ein kaputter Blinker.
kurvenfeger
16.07.2008, 17:32
Original von neunelfer
Allerdings kannst Du bei einem Topf mit E-Nummer ja den dbEater verlieren....kostet 35 Euro, und Du musst das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand vorführen.
"Verlieren" :rofl:
Ich hab auch schon Beamte ihren gesamten Zollstock in einem Originalauspuff versenken sehen - der ist auch nicht mehr weitergefahren. :D
Aber Harleys sind immer sehr beliebt, da ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass irgendetwas nicht passt. Bei Johanniskreuz/Pfalz haben die freundlichen Ordnungshüter mal einen kompletten Sattelschlepper damit vollgeparkt 8o
neunelfer
16.07.2008, 17:54
Nee, das kostet echt nur noch Punkte und Geld. Keine Stillegung wegen fehlendem Eater. Bin mir da ziemlich sicher!!
Nicht mal mehr Punkte, kostet 25 Euronen und ggfs. ne Vorführung. Wenn mir einer den Auspuff abschrauben will, oder gar die (verkehrssichere, nur zu laute!!!!) Kiste stillegen will, kriegt an Ort und Stelle von mir eine Anzeige an die Backe, da müssen dann andere Kollegen kommen, die das aufnehmen und ggfs. ne Lärmmessung machen. Ich habe den KBA-Auszug wie unten immer dabei....
http://i278.photobucket.com/albums/kk109/efffendi/Spassbilder/KBA.jpg
Quelle: KBA
Damit sind die Jungs dann immer ganz kleinlaut...
Muigaulwurf
16.07.2008, 18:30
gibts das Bild auch irgendwo grösser?
LOLEX & BOLEX
16.07.2008, 20:05
Original von bornnaked
Hallo allwissendes Forum
Ein Bekannter von mir wollte sich vor rund 2 Wochen mit mir in Kitzbühel zum dortigen HD-Treffen treffen. Dabei ist er im Bereich Inzell (Bayern) in eine Kontrolle der Trachtengruppe gekommen.
Klar, dass an dem Bike alles Original ist ;) allerdings haben die kleinen grünen Männchen das Fehlen eines E-Prüfzeichens auf der Soundanlage moniert und meinen Bekannten dazu aufgefordert, die Töpfe sofort vor Ort zu demontieren und durch welche zu ersetzen, die das E-Prüfzeichen aufweisen, oder anderenfalls das Bike stehen zu lassen.
Er bekommt eine Strafe :motz: und einen Punkt in Flensburg (ist ihm aber als Österreicher egal :twisted:). Die abgeschraubten Töpfe wurden zur Beweissicherung einbehalten :grb:
Jetzt meine eigentliche Frage an die Rechtsexperten hier: ist die deutsche Exekutive überhaupt berechtigt, an einem in Österreich typisierten und zugelassenen Motorrad derartige Eingriffe vorzunehmen bzw. zu verlangen?
wir als Piefkes müssen uns ja in Austria auch Geschwindigkeitsschätzungen pi mal Daumen gefallen lassen und werden dann finanziell auseinandergenommen. Gleiches Recht für beide Seiten :D
Original von Muigaulwurf
gibts das Bild auch irgendwo grösser?
Text: Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen 25,00 Euro
EDIT: OWI Katalog KBA aktuell, Beschaffenheit der Fahrzeuge § 30 StVZO, Seite 234
Muigaulwurf
16.07.2008, 20:29
ah danke und das ist quasi das einzige Vergehen?
neunelfer
16.07.2008, 20:30
Jaaaa....genau.....darum habe ich auch zu Hause immer einen Ersatz Eater, falls ich mal einen verliere.... :D :D
Bislang ist es den Grünen nur noch nicht aufgefallen das da welche verloren gegangen sein könnten. Nehm aber auch immer das Gas raus wenn ich sie seh... :D :D
edit: Ja, das ist das einzige Vergehen. Was sollen sie Dir vorwerfen? Kann doch passieren. Höchstens verlangen das Du das Ding vorführst können sie, wieder mit Eater drin.... ;) Und auf der Heimfahrt fällt das dumme Ding eventuell schon wieder raus... :D
shocktrooper
16.07.2008, 20:49
Ich werfe nur mal kurz das Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen) in den Raum (oder in den Thread).
Danach unterliegt ein nach den nationalen Vorschriften des Heimatlandes, sofern es Mitgliedsstaat des Übereinkommens ist (Ösiland fällt darunter) ausgerüstetes/zugelassenenes Fahrzeug nicht den Vorschriften der deutschen STVZO...
Klingt nach Murphys Gesetz. :D
bornnaked
17.07.2008, 08:22
Original von LOLEX & BOLEX
... in Austria auch Geschwindigkeitsschätzungen pi mal Daumen...
Wer hat dir denn diesen Stuss geimpft :grb:
Es gibt vorzugsweise 3 Arten, wie in AT Geschwindigkeit gemessen (nicht geschätzt) wird.
1. Fix montierte Radarkästen - sind jetzt immer mit gelb/schwarzen Streifen sichtbar gemacht - und werden nahezu ausschliesslich innerorts (häufig unmittelbar nach dem Ortsschild) eingesetzt.
2. Pistoleros - also Pozelei mit Radarpistolen (ist die beliebteste Methode, da man sich gut verstecken kann und trotzdem ein megascharfes Bild mit exakter Geschwindigkeitsmessung bekommt)
3. Das, was du als Schätzung bezeichnest, sind zwei, für den unbedarften Betrachter unauffällige, Markierungen am Strassenrand und ein Mitglied der Trachtengruppe mit Stopuhr und Funkgerät ausgerüstet. Wenn du die beiden Markierungen schneller als ein vorgegebener Zeitraum passierst, dann passierts. Du hast die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und bist fällig. Das einzig geschätzte an dieser Angelegenheit ist dann die allfällige Ungenauigkeit bei der vorgenommenen Handstoppung und das daraus resultierende Ergebnis. Da man bei dieser Methode (ohne Fotobeweis) wunderbar langatmig streiten kann und auch bei diesen Jungs gilt time is money, ist diese etwas aus der Mode gekommen und wurde beinahe zu 100 % durch Methode 2 ersetzt.
Aber es ging im Topic nicht um Geschwindigkeitsübertretungen und deren Messverfahren.
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