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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ein nicht deutscher EU Bürger in D eine Immobilie kaufen? --->



Hannes
28.08.2008, 21:39
Geht das so einfach? Gibt es Bedingungen?

Seine Wohnsitz hat er in D, er hat aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Danke für Eure Hilfe =)

Virtuose
28.08.2008, 21:53
Gesetzlich steht dem nichts entgegen.

paddy
28.08.2008, 21:55
Ja, funktioniert problemlos.

Mawal
28.08.2008, 21:55
klar

OrangeHand
28.08.2008, 21:57
Ein nicht-deutscher EU Bürger kann in Deutschland ohne Weiteres Grund und Immobilien kaufen, zumindest wenn er Franzose ist. ;)

416rimless
28.08.2008, 22:04
Was wird den gesucht, hätt da nen Schnapp.... :D

http://i36.tinypic.com/11avk1y.gif

paddy
28.08.2008, 22:10
Welch Einigkeit, und das in einem Fachthread!? :D

Hannes
28.08.2008, 22:18
Danke :verneig:

RLX at its best =)

IKAROS
28.08.2008, 22:43
Jeder EU Bürger hat das Recht eine Immobilie
in Deutschland zu erwerben.

So wie jeder EU Bürger das Recht hat,
auch in einem andren EU Land eine Immobilie zu erwerben.

Gleichheit = Einigkeit :gut:

MSA
29.08.2008, 06:45
Original von IKAROS
So wie jeder EU Bürger das Recht hat,
auch in einem andren EU Land eine Immobilie zu erwerben.
Gleichheit = Einigkeit :gut:

Mit Ausnahmen. So hatte sich Polen eine Frist ausbedungen, innerhalb derer das Recht zum Grunderweb EU-Ausländern nicht uneingeschränkt zusteht. Ob diese noch läuft, weiß ich aber nicht. Hintergrund war nach meiner Kenntnis die Befürchtung, deutsche Heimatvertriebene könnten ihr früheres Eigentum zurückkaufen.

tela
29.08.2008, 09:29
Noch ne Ausnahme: Leider weiß ich das nur als Halbwissender,
Deutsche, die keinen Wohnsitz im Elsass haben, können dort selbst nur mit viel Stress was erwerben. Der Hintergrund ist wohl der, dass viele aus der Region Karlsruhe sich dort Wochenenddomizielien abgegriffen haben, da zwischen den beiden Regionen ein Preisgefälle herrscht.

Aber Ausnahmen sind meist Regional beschränkt und allgemein irrelevant.

Gruß,
René

OrangeHand
29.08.2008, 10:23
Original von MSA
Mit Ausnahmen. So hatte sich Polen eine Frist ausbedungen, innerhalb derer das Recht zum Grunderweb EU-Ausländern nicht uneingeschränkt zusteht. Ob diese noch läuft, weiß ich aber nicht. Hintergrund war nach meiner Kenntnis die Befürchtung, deutsche Heimatvertriebene könnten ihr früheres Eigentum zurückkaufen.

Für ausländische (natürliche oder juristische) Personen aus der EU gilt in Polen ab 2004 (Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer EGA), dass der Grundstückserwerb in Polen grundsätzlich genehmigungsfrei ist. Danach bedarf der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer der EU grundsätzlich nicht der Genehmigung.

Ausnahmen von dieser Genehmigungsfreiheit sind der Erwerb von Landwirtschafts- und Forstgrundstücken innerhalb von 12 Jahren ab dem EU- Beitritt Polens, und der Erwerb eines zweiten Hauses innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag des EU- Beitritts Polens (gilt nur für natürliche Personen). Solche Käufe sind auch für EU-Ausländer immer noch genehmigungspflichtig (beim Innenministerium).


Mein Faru ist Polin, und wir habe uns gerade diesen Sommer noch mal schalu gemacht. ;)

MSA
29.08.2008, 10:25
Original von OrangeHand
Mein Faru ist Polin, und wir habe uns gerade diesen Sommer noch mal schlau gemacht. ;)

Das merkt man. Danke für die Detail-Info.

newharry
30.08.2008, 07:55
Original von tela
Noch ne Ausnahme: Leider weiß ich das nur als Halbwissender,
Deutsche, die keinen Wohnsitz im Elsass haben, können dort selbst nur mit viel Stress was erwerben. Der Hintergrund ist wohl der, dass viele aus der Region Karlsruhe sich dort Wochenenddomizielien abgegriffen haben, da zwischen den beiden Regionen ein Preisgefälle herrscht.

Aber Ausnahmen sind meist Regional beschränkt und allgemein irrelevant.


Genau aus diesen Erwägungen (Wochenendhäuser, allerdings ohne Preisgefälle ;) gab es in Österreich (Tirol) auch Ausnahmeregelungen, die meines Wissens nach auch einige Verfahren nach sich gezogen haben ...

... zusammenfassend läßt sich also sagen: Grundsätzlich ja, Ausnahmen gibt es ebenso, und ob diese dem Rechtsrahmen der EU entsprechen läßt sich unter Umständen nur auf dem Rechtsweg klären ...