Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : O2 Onlinevertrag kündigen...
hi,
ich habe bei o2 per telefon einen handyvertrag abgeschlossen, aber das handy noch nicht erhalten und werde es auch erst frühestens nächste woche bekommen.
nun wollte ich den vertrag doch lieber bei o2 im laden abschliessen, muss also den online vertrag kündigen.
wie stelle ich das an? laut o2shop einfach das paket nicht annehmen und der vertrag erlischt, stimmt das so?
Schick ein Fax an o2 und widerrufe die dem Vertrag zu Grunde liegende Willenserklärung :gut:
mac-knife
10.09.2008, 19:24
Obacht! :op: - bei Arcor hatte ich nach einer ähnlichen Aktion auf einmal 2 Verträge am Hals. Hat Ewigkeiten gedauert das zu klären. =(
Wenn es telefonisch war, gilt das Fernabsatzgesetz.
Dieses sagt: Innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Kann somit getrost gekündigt werden. Wobei es rechtlich ein Rücktritt und keine Kündigung ist.
Carsten
Original von TMG
Wenn es telefonisch war, gilt das Fernabsatzgesetz.
Dieses sagt: Innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Kann somit getrost gekündigt werden. Wobei es rechtlich ein Rücktritt und keine Kündigung ist.
Carsten
Aber reicht dafür die die lieferung anzunehmen?
Ich würde AUF JEDEN FALL schriftlich (Einwurf-Einschreiben) von dem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Und dann die Sendung nicht annehmen, ist wenn es so zurückgeht auch billiger für den Versender.
Ich würde alles so belassen, fünf Tage auf das Handy warten und mir den Offline Shop schenken. :ka:
Auch wieder wahr, hatte überlesen, dass es ja offenbar nur um ein paar Tage Wartezeit fürs Handy geht.
Original von Passion
Ich würde alles so belassen, fünf Tage auf das Handy warten und mir den Offline Shop schenken. :ka:
Der Rücktritt hat jetzt nichts mit der Wartezeit zutun....
Naja, Vertrag ob Laden oder Cyber oder Telefon = Vertrag. Wozu den Stress?
Original von ICEBIRD
Original von Passion
Ich würde alles so belassen, fünf Tage auf das Handy warten und mir den Offline Shop schenken. :ka:
Der Rücktritt hat jetzt nichts mit der Wartezeit zutun....
Sondern?
massgeblich ist der zeitpunkt des vertragsabschluss.
von dort an hat man 14 tage zeit zu widerrufen.
wie schon geschrieben: es sollte schriftlich erfolgen ( am besten mit einschreiben ).
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