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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parkknöllchen und Inkassoandrohung von "Parkraumbewirtschaftungsfirma"?



trk1969
23.09.2008, 16:09
Hallo,

mal eine Frage an die juristisch gebildeten im Forumsmitglieder:

Ich habe heute ein Schreiben einer Firma erhalten, die mir vorwirft, ich hätte im Juni (!) auf deren gebührenpflichtigem Parkplatz geparkt.

Ich wohne rund 300m von diesem Grundstück entfernt und habe einen Tiefgaragenplatz. Es käme mir also gar nicht in den Sinn, dort zu parken.

Nun fordert man mich auf binnen 7 Tagen 8,00 EUR Parkgebühr + 7,00 Auslagen + 9,00 Verwaltungsgebühr = 24,00 EUR zu zahlen. Andernfalls werde ein Inkassobüro eingeschaltet.

Ich glaub' es schlägt 13!!! :motz:

Wie kann ich mich dagegen wehren? Spontan würde ich die Bande erst einmal auffordern, mir doch mal ein Foto als Beweis zu schicken, worauf zu sehen ist, dass mein Auto dort parkt.

Hat jemand einen Rat für mich?

Danke!

Mawal
23.09.2008, 16:12
Hast du keinen Papierkorb?


Ich sehe nicht wie die Gegenseite, irgendetwas sinnvoll beweisen kann, und damit ist der ganz Kram nur noch heisse Luft...

GG2801
23.09.2008, 16:14
Genau,

ab damit in die Rundablage - da kommt eh nix mehr nach.

trk1969
23.09.2008, 16:15
Was mich nur wundert: in dem Schreiben wird mein Kennzeichen genannt und man habe über eine Halteranfrage (dafür die 7,00 EUR Auslagen) meine Anschrift ermittelt. 8o

Flo74
23.09.2008, 16:17
klar. irgendwie müssen die ja rausfinden, wen man anschreiben soll ;-))

miboroco
23.09.2008, 16:31
Haben die auch ein Foto von deinem falsch geparkten Fahrzeug???


Ich würde mal bei der Polizei nachfragen ob das so rechtens ist, vieleicht haben sich ja schon mehr Leute beschwert ;)

ehemaliges mitglied
23.09.2008, 16:48
naja, ggf. wird es irgendein Fuzzi von dieser ominösen Firma als Zeuge bestätigen können.....das Beweisproblem werden die vielleicht schon aus Erfahrung kennen und ausgemerzt haben......

Gegenzug: behaupte doch einfach, das Auto sein von einem im Ausland (zB) Nigeria fahrenden Verwandten während seines Deutschlandaufenthaltes gefahren worden...... und teile ihnen seine Adresse, zB Lagos/Nigeria, XY-Road 113, mit...... man möge die Forderung dorthin senden, der Verwandte würde sie sicherlich anstandslos begleichen........mit solchen Nummern hatte ich schon großen Erfolg, sogar gegenüber teutschen Behörden..... ;-))))))

Mawal
23.09.2008, 17:08
ja, der Cousin 4. Grades Kunta Kinte ist immer hilfreich.... :rofl:

Doktor Krone
23.09.2008, 17:48
Original von Ticktacktom
naja, ggf. wird es irgendein Fuzzi von dieser ominösen Firma als Zeuge bestätigen können.....das Beweisproblem werden die vielleicht schon aus Erfahrung kennen und ausgemerzt haben......

Gegenzug: behaupte doch einfach, das Auto sein von einem im Ausland (zB) Nigeria fahrenden Verwandten während seines Deutschlandaufenthaltes gefahren worden...... und teile ihnen seine Adresse, zB Lagos/Nigeria, XY-Road 113, mit...... man möge die Forderung dorthin senden, der Verwandte würde sie sicherlich anstandslos begleichen........mit solchen Nummern hatte ich schon großen Erfolg, sogar gegenüber teutschen Behörden..... ;-))))))

Goil! Wegen solcher Stilblüten schmökere ich so gern in diesem genialen Forum! :gut:

Edith hat meine Grammatik korrigiert

trk1969
23.09.2008, 18:01
habe gerade einen artikel zu dieser firma gefunden, die anscheinend in einigen städten parkflächen betreibt. die gebühren erscheinen zwar unverschämt, aber unseriös scheint die firma also nicht zwingend zu sein...

Teures Falschparken auf DB-Parkplatz (http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dolo/sueden/Dortmunder-Sueden;art2575,319554)

dort heisst es: "20 Euro Vertragsstrafe: Für den Mitarbeiter der Wuppertaler Knöllchen-Kasse ist das ein normaler Vorgang. Die Firma habe „drei bis vier Beschwerdeanrufe täglich“, aber die Autofahrer würden nach einem Gespräch willig einlenken: „Sie zahlen trotzdem alle – die wollen ja keine Scherereien haben“, so die unmissverständliche Ansage."

nur: ich habe da nicht geparkt! :rolleyes:

buchfuchs1
23.09.2008, 18:04
Wenn du da nicht geparkt hast, dann zahl nicht.

Coney
23.09.2008, 18:09
Würde ich auch nicht machen.
Aaaaber:
Ich hab mein Auto schon öfter an Plätzen wiedergefunden, wo ich es nicht vermutet hätte... ;)

buchfuchs1
23.09.2008, 18:10
Ist bei René eher unwahrscheinlich.

madmax1982
23.09.2008, 18:14
Ich würds mal drauf ankommen lassen. Erstmal schriftlich eine Stellungnahme abgeben in der klargestellt wird, dass du da nicht geparkt hast.
Wenn die Zeugen bringen, die aussagen, dass du dort geparkt hast, bringst du eben auch Zeugen, die bestätigen, dass du zu besagter Uhrzeit mit dem Auto an ganz anderer Stelle unterwegs warst.
Zum Thema Inkassobüro: :rofl: :rofl: :rofl:

ehemaliges mitglied
23.09.2008, 18:14
Vermutlich eine Zahlendreher bei der Autonummer. Denke, das Argument mit der Tiefgarage ist schlüssig.

MacLeon
23.09.2008, 21:37
Gibt es hier keinen Rechtsanwalt, der sich der Sache annehmen will? Es gibt immerhin 70,-- zu verdienen :D

shocktrooper
23.09.2008, 21:38
Zeugen, Tiefgaragenplatz etc. ist alles nebensächlich.

Wichtig ist:

Es muss der der tatsächliche Fahrzeugführer ermittelt werden. Eine "Halterhaftung" gibt es hier nicht, weil es ein zivilrechtlicher Anspruch ist.

ehemaliges mitglied
23.09.2008, 21:53
Sagte ich doch. Der Cousin aus Lagos wars halt.....der solls auch zahlen. ;) :D

trk1969
23.09.2008, 22:57
:D

ehemaliges mitglied
23.09.2008, 23:19
(Anekdotenmodus an)

Mein RA erzählte mir einmal folgende Geschichte. Früher war es nicht Kunta Kinte oder der Cousin aus Laos sondern in den Zeiten des Eisernen Vorhangs der liebe Verwandte aus der DDR der den Wagen fuhr.

Also wurde sich einmal wieder ein Name und eine Adresse im real existierenden Sozialismus für das Schreiben an das Gericht ausgedacht.

Der Richter, der es leid war, wandte sich direkt in einem Schreiben an das Gericht in der betreffenden Stadt in der SBZ und bat um Auskunft.

Und, tatsächlich kam ein Schreiben zurück mit ungefähr folgendem Wortlaut. "Sehr geehrter Kollege. Sie wissen das ich mangels Rechtshilfeabkommen nicht zu einer Auskunft verpflichtet bin. Aber unter der von Ihnen angebenen Adresse befindet sich das städtische Wasserwerk."

(Anekdotenmodus aus)

Ok, ich nehme mal an die Geschichte kennt jeder Jurist und sie ist eventuell am Stammtisch entstanden? Mir wurde sie jedoch als echt erzählt. :op:

Flo74
24.09.2008, 12:00
Original von Toppits
... "unter der von Ihnen angebenen Adresse befindet sich das städtische Wasserwerk."

was ja dann eine eindeutige falschauskunft beweist, die ggf. strafrechtlich geahndet wird(?).

tja, man sollte immer wissen wovon man lügd...