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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerrufsbelehrung und Rücknahme für Kleingewerbe



SAMMÄ
18.10.2008, 23:08
Liebes Forum,
erst einmal möchte ich mich für meinen ersten Thread, welcher in eine vollkommen andere Richtung ausgeartet ist, entschuldigen.

Ein paar Fragen zu den rechtlichen Belehrungen hätte ich noch:

1.) Normalerweise muss jeder Gewerbetreibende die Kosten der Rücksendung bis 40 Euro Verkaufspreis nicht übernehmen...über 40 Euro muss der Verkäufer jene Kosten tragen:
Frage: Ist es dem Verkäufer erlaubt in der Widerrufsbelehrung anzugeben, dass der Käufer den Versand immer trägt, egal ab welchem Betrag?

2.) Falls ein Kunde die Ware zurückgibt und somit Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht hat, muss der Verkäufer den gesamten gezahlten Betrag zurückzahlen oder kann der Preis für den Versand (Versand zum Kunden) abgezogen werden?

3.) Ist es möglich Frage 1 zu erfüllen, indem man AGBs aufstellt? Was müssen diese AGBs zwingend enthalten, um rechtsgültig zu sein?


MfG

PCS
18.10.2008, 23:23
1.) Angeben kannst Du das. Nur nutzen wird Dir das letztlich nix.

2.) Hmmm. Den Versand hast Du ja geleistet. Rückerstatten musst Du den
Kaufpreis. Es sei denn Du hast kostenlosen Versand angegeben. Dann kannst
Du auch nichts abziehen. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

3.) Verstehe nicht ganz was Du meinst.

ehemaliges mitglied
18.10.2008, 23:29
Wenn Du nicht abgemahnt werden willst dann immer die Musterwiderrufsbelehrung verwenden. Und auch da bist du nicht 100%ig sicher.

Weitere Infos hier:

klick (http://www.internetrecht-rostock.de)

Zu dem Thema gibt es übrigens zig Seiten im Netz!

Und ob Kleingewerbe oder nicht, da gibt es keinen Unterschied. Gwerblich ist gewerblich.

SAMMÄ
18.10.2008, 23:41
@PCS: Die Frage war: Ist es möglich durch das Aufstellen von AGBs, in denen erwähnt wird, dass der Käufer die Rücksendung zahlen muss, die ganze Geschichte rechtsgültig wird?

PCS
18.10.2008, 23:45
Ok. Dann nochmal Nein. Der Verbraucherschutz wurde ja nicht so festgelegt,
damit Hinz und Kunz ihn mit AGBs umgehen können. :rolleyes:

ehemaliges mitglied
18.10.2008, 23:47
Original von SAMMÄ
@PCS: Die Frage war: Ist es möglich durch das Aufstellen von AGBs, in denen erwähnt wird, dass der Käufer die Rücksendung zahlen muss, die ganze Geschichte rechtsgültig wird?

Nein. Dieser Punkt in deinen AGB wäre ungültig und abmahnfähig. Es gilt das Gesetz und nicht deine AGB.

SAMMÄ
18.10.2008, 23:53
Es ist aber doch in Planung die Widerrufspflicht bei Fernabsätzen im Jahre 2009 (Oktober) wieder runterzusetzen oder(auf 14 Tage) oder gar schon früher?

PS: Wird man in der Abmahnung wirklich nur abgemahnt oder sin solche Mahnungen schon mit Kosten verbunden?

ehemaliges mitglied
18.10.2008, 23:57
Benutze den Link. Da steht alles. Ebay momentan 1 Monat, außerhalb online 14 Tage. Einfach die Musterbelehrung für ebay verwenden.

Kleine Anmerkung am Rande. Bei mir gehen jedes Jahr 15.000 Bestellungen ein und ich habe erst 2 x prozessiert. Also glaub was ich schreibe und lerne oder lass es bleiben.

Abmahnung kostet je nach Streitwert EUR 700 bis .....

Aber Du kannst Dir natürlich einen Anwalt nehmen und dagegen an gehen. Aber mit deinen Plänen und ohne wasserdichte AGB kannst Du dir mit dem Geld lieber den *rsch abwischen.

Ende und aus.

SAMMÄ
19.10.2008, 00:01
AGBs brauche ich ja bekanntlicherweise nicht.

ehemaliges mitglied
19.10.2008, 00:04
Original von SAMMÄ
AGBs brauche ich ja bekanntlicherweise nicht.

:rofl: :rofl: :rofl:

Na dann viel Erfolg!

Der Hanseat
19.10.2008, 00:04
Die Schmuckhändler Branche zittert bestimmt schon vor Angst vor deinem Markteintritt..... :rofl:

Vergiss bitte nicht deinen Internetauftritt hier zu verlinken..... quasi als Muster für Alle, da er ja entsprechend deines bisherigen Auftritts hier perfekt und 100% rechtssicher ausfallen muss..... :gut:

PCS
19.10.2008, 00:08
Original von Toppits

Original von SAMMÄ
AGBs brauche ich ja bekanntlicherweise nicht.

:rofl: :rofl: :rofl:

Na dann viel Erfolg!


Das dachte ich mir auch eben.... 8o

ehemaliges mitglied
19.10.2008, 00:09
Wenn das Geschäft gut läuft kann man schon Lehrgeld bezahlen. Wenn nicht, tut das sehr weh.

SAMMÄ
19.10.2008, 00:10
Mir wurde doch gestern gesagt, dass man keine AGBs aufstellen muss...wieso wird denn hier jetzt wieder drüber gelacht?

Der Hanseat
19.10.2008, 00:14
Oh man das ist zu viel Entertainment für die Uhrzeit..... :rofl:

Das war doch ein Witz von dir, dass du dich selbstständig machen willst oder?

PCS
19.10.2008, 00:15
Hab den anderen Thread grad mal überflogen. Da hieß es ja nur, dass Du
für das FA keine AGBs brauchst. Als gewerblicher Verkäufer gegenüber
Deinen Käufern bzw. Verbrauchern sieht das aber anders aus.

SAMMÄ
19.10.2008, 00:21
Es reicht also nicht aus, wenn ich nur unter der Rubrik: Rücknahmebedingungen folgendes liste:
1.) Widerrufsrecht
2.) Widerrufsfolgen

?

Mawal
19.10.2008, 09:50
Original von Der Hanseat
Oh man das ist zu viel Entertainment für die Uhrzeit..... :rofl:

Das war doch ein Witz von dir, dass du dich selbstständig machen willst oder?


LOL...wie immer sehr einfühlsam... :D

ich glaube auch, das Thema Berufsberatung steht wirklich ganz vorne an... :gut:

die Kombination aus:

1. potenzielle Konkurrenten anzuschwärzen

2. potenzielle Kunden um ihre gesetzlichen Rechte zu bringen


scheint mir als Geschäftsstrategie - vorsichtig formuliert - unzureichend zu sein.

PCS
19.10.2008, 10:04
Ja, irgendwie fühlt man sich da von Beginn an gleich gut aufgehoben. ;)

ICEBIRD
19.10.2008, 10:08
Original von SAMMÄ
Mir wurde doch gestern gesagt, dass man keine AGBs aufstellen muss...wieso wird denn hier jetzt wieder drüber gelacht?


Die AGB fallen nicht unter das dispositive Recht, können also nicht abgeändert werden (ausser zugunsten des Kunden).
Da die AGB einen Verbraucherschützendencharakter haben, fallen sie eben nicht unter die Inhaltsfreiheit.
Liess doch einfach mal §§307-309 BGB nach.

ferryporsche356
19.10.2008, 10:17
mein tipp: lass das und verdiene deine brötchen als angestellter.

falkenlust
19.10.2008, 12:09
...was genau bitte hast du denn eigentlich vor? Bin seit 15 Jahren selbständig und hatte noch nie Ärger, war auch noch nie vor Gericht mit Kunden. Aber ich verkaufe auch nichts im Netz, vielleicht liegt da der Hund begraben.

Merke: Nur zufriedene Kunden kaufen wieder und empfehlen dich auch weiter, warum sollte ein zufriedener Kunde mit dir vor Gericht ziehen oder dergleichen :grb:

Kalle
19.10.2008, 12:50
Termin beim Steuerberater machen
Termin beim RA machen

Und dann entscheiden, ob es losgehen soll...

MacLeon
19.10.2008, 16:17
Ganz im Ernst: Du willst ins kalte Wasser springen und kannst noch nicht mal schwimmen!

Du brauchst ganz dringend Beratung! Geh zur IHK und such Dir Existenzgründerforen, in denen kannst Du Dich schlau machen.

GvA
19.10.2008, 17:01
Hast in Deinem Profil das Jahr beim Geburtstag entfernt. :D

Du bist doch erst 18 oder 19, wenn ich mich recht erinnere. Da muss man noch viel lernen und sollte sich die Erfahrung älterer einholen.

Ich kann Dir nur ein Existenzgründerseminar bei der IHK empfehlen, mein Vorredner übrigens auch.

Darf man fragen, was Du für eine Berufsausbildung hast, oder gehst Du noch zur Schule?

SAMMÄ
19.10.2008, 17:23
Ich werde sowieso den Start meines "Unternehmens" auf nächstes Jahr legen, da ich die nötigen Infos einfach noch nicht habe.
Bei der IHK werde ich mich auf jedenfall einmal umhören.
@GvA: Ich mache nächstes Jahr Abi.

MfG

falkenlust
19.10.2008, 17:28
....es ist hart und brutal da draussen, glaube mir, ich spreche da aus Erfahrung.....

Selbständigkeit heisst selbst und ständig, ferner perfekt und ohne Gnade. Bist du wirklich bereit dazu? Es ist kein zuckerschlecken erfolgreich Beute zu machen am freien Markt, ohne die nötige Sachkenntnis und dementsprechendes Eigenkapital ist es mehr oder weniger zum scheitern verurteilt......

Insoman
19.10.2008, 17:37
soll ich Dir schon mal sicherheitshalber einen Insolvenzeröffnungsantrag zusenden ?



Jetzt mal ehrlich: ohne entsprechnede Berufserfahrung in die Selbständigkeit zu gehen ist so, als würdest Du ohne eine Flugstunde gehabt zu haben ein Flugzeug fliegen wollen....

ehemaliges mitglied
20.10.2008, 14:56
Für alle die es ganz genau wissen wollen. Anbei ein Script von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Kann man frei als pdf im Internet vom Server der Uni-Münster herunterladen.

Klick (http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf)

Fast 600 Seiten zum Thema Internetrecht. :gut:

Passion
20.10.2008, 15:12
Gebe Euch ja in allen Recht, aber die Tipps der IHK und noch schlimmer die Tipps von Existenzgründerforen sind kontraproduktiv.

Wie will ein Angestellter der IHK einem die "Denke" der Selbständigkeit vermitteln. Das kann der gute Mensch doch selbst nicht. lol. ;)

Könnte hier tausend Stichpunkte aufzählen, welche empfehlenswert sind, muss aber ganz sicher nicht immer Gültigkeit haben.

Und AGB`s sind im Privatkundenbereich nicht der Rettungsanker.

Wenn Du bei Tausend Kunden 900x die AGBs anstrengen musst, kannst Du das unterfangen eh vergessen.

Aber was erzähl ich...

SAMMÄ
20.10.2008, 15:34
So habe mich noch einmal informiert.
AGBs brauche ich nicht für meine Kunden, da das BGB greift.
Widerrufsnelehrung sollte das Einzige sein, was ich bei ebay reinschreiben muss.
Ich bitte nochmal um kurze Stellungnahme.

Kalle
20.10.2008, 17:27
Widerufsbelehrung ist wichtg...solltest Du haben...lass sie von einem RA schreiben...sollte nicht viel kosten... :gut:

Donluigi
20.10.2008, 17:56
Leute, er hat sich doch entschuldigt. Laßt ihn leben.

Mein Tipp: Geh zur IHK oder zur HK (Goldschmiede) und laß dich dort beraten. Auch die entsprechendden Innungen sind Ansprechpartner. Gerade für Existenzgründer gibt es dort wirklich gute und für Mitglieder kostenfreie Angebote. Hier kannst du dir alle Tipps holen, die du für den Anfang brauchst.

Ansonsten: Schau dir halt mal die AGB des Wettbewerbs an, die kannst du übernehmen, entsprechend ändern und da dann mal einen Fachanwalt einen Blick drauf werfen lassen. Für den Anfang tuts das dicke und wenn das Geschäft erstmal läuft, kannst du da Feintuning betreiben. Ich weiß, nicht die hohe Schule, aber am Anfang will man den Kostenball flachhalten und AGBs ausformulieren zu lassen ist teuer - und der Anwalt sucht sich die Dinger meist auch nur ausm Textbaukasten zusammen. ;) :D

Ach ja: ich kenne berufsbedingt einige Schmuck- und Steinhändler bei Ebay - die uncoolste Vertriebsplattform, die denkbar ist. Teuer, lausige Margen und eben die lästige Gesetzeslage. Je nach Schmuck, den du vertreiben willst, gibt es da wesentlich effizientere Kanäle.

SAMMÄ
21.10.2008, 15:27
Und zwar nochmal folgende Frage:

Da ich ja ein Kleingewerbe angemeldet habe, muss ich die MWST nicht ans Finanzamt abführen.
Jetzt beziehe ich meine Produkte aus dem Ausland und meine Lieferung kommt zufälllig einfach so zu mir, ohne vom Zoll abgefertigt zu werden.
Bin ich dazu verpflichtet, jene Ware im Nachhinein, extra "bewusst" verzollen zu lassen (muss ich mich melden und sagen: So Leute, hier meine Lieferung, bitte verzollen!)?

squares
21.10.2008, 15:44
Ja!

und wenn du ernsthaft drüber nachdenkst, dass das schon keinem auffallen wird: Bitte, bitte lass es sein mit deinem Geschäft! Mit solchem Denken ist noch keiner langfristig erfolgreich geworden (Drogenbarone mal aussen vor).

Mawal
21.10.2008, 15:45
Original von SAMMÄ
Und zwar nochmal folgende Frage:

Da ich ja ein Kleingewerbe angemeldet habe, muss ich die MWST nicht ans Finanzamt abführen.
Jetzt beziehe ich meine Produkte aus dem Ausland und meine Lieferung kommt zufälllig einfach so zu mir, ohne vom Zoll abgefertigt zu werden.
Bin ich dazu verpflichtet, jene Ware im Nachhinein, extra "bewusst" verzollen zu lassen (muss ich mich melden und sagen: So Leute, hier meine Lieferung, bitte verzollen!)?

musst du nicht...hat dann aber strafrechtliche Implikationen.. ;)

Donluigi
21.10.2008, 15:55
Also, wenn ich eines im Business gelernt habe: Steuern, Zoll und solche Abgaben sind doch nur was für Deppen und Weicheier. Mein Wahlspruch: Bruddo für Neddo.

NicoH
21.10.2008, 15:56
Original von SAMMÄ
Da ich ja ein Kleingewerbe angemeldet habe, muss ich die MWST nicht ans Finanzamt abführen.

Du darfst sie dann auch nicht einmal einnehmen. *Du* hast nicht mehr Geld davon, dass Du umsatzsteuerfrei bist, nur Deine Kunden haben etwas davon. Deine Einkünfte sind umsatzsteuerfrei und dürfen die Umsatzsteuer nicht ausweisen.

Trotzdem musst Du bei Deinen Lieferanten die Umsatzsteuer bezahlen. Evtl. lohnt es sich für Dich, doch für die Umsatzsteuer zu optieren, weil es Dir nicht darum geht, Dienstleistungen günstiger anzubieten, sondern weil Du Händler bist.

MacLeon
21.10.2008, 16:01
Original von Donluigi
Also, wenn ich eines im Business gelernt habe: Steuern, Zoll und solche Abgaben sind doch nur was für Deppen und Weicheier. Mein Wahlspruch: Bruddo für Neddo.

:rofl:

Passion
21.10.2008, 16:03
Sehr interessante Vorgedanken, vor Geschäftsgründung. Respekt.

Donluigi
21.10.2008, 16:04
Geschäft ist doch schon gegründet, wir sind schon mitten in der Aufbauphase. Als nächstes: Börsengang. Wart ab :gut:

ibi
21.10.2008, 16:07
Original von Donluigi
Geschäft ist doch schon gegründet, wir sind schon mitten in der Aufbauphase. Als nächstes: Börsengang. Wart ab :gut:

:rofl: :rofl:

Passion
21.10.2008, 16:15
Oh! :dr:

MacLeon
21.10.2008, 17:03
Original von Donluigi
Geschäft ist doch schon gegründet, wir sind schon mitten in der Aufbauphase. Als nächstes: Börsengang. Wart ab :gut:

Und so wie es aussieht, alles bereits SOX-compliant :dr:

SAMMÄ
21.10.2008, 17:48
Wo muss ich mich dann ggf melden?
Ist es denn nicht auch möglich, dass ich die Sachen die durch den Zoll kommen erst verkaufe und das Finanzamt am Ende des Jahres mir eben jene Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung stellt?
Man kann ja nicht jede Woche beim Zoll anrufen und was melden, genauso wenig kann man jede Woche zum Zoll fahren um sein Patket abzuholen.
Welche Möglichkeiten gibt es da?

ibi
21.10.2008, 17:53
Original von SAMMÄ
Wo muss ich mich dann ggf melden?
Ist es denn nicht auch möglich, dass ich die Sachen die durch den Zoll kommen erst verkaufe und das Finanzamt am Ende des Jahres mir eben jene Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung stellt?nein! ausserdem sind beim verkauf gleich wieder steuern fällig! :D
Man kann ja nicht jede Woche beim Zoll anrufen und was melden, genauso wenig kann man jede Woche zum Zoll fahren um sein Patket abzuholen.doch!
Welche Möglichkeiten gibt es da? ware am zoll in empfang nehmen, steuern zahlen und wieder gehen!

ehemaliges mitglied
21.10.2008, 18:18
Ich vermisse immer noch die Bilder der Artikel, die Du verkaufen willst?

harlelujah
21.10.2008, 19:19
Hab jetzt den ganzen Fred gelesen und auch gleich eine Packung Chips und Bier bereitgestellt. :jump:

GZSZ fällt heute aus

Ich dachte mir schon, dass irgendwo in Deutschland Ferien sind.

Weiter so, Sammä - nur nicht aufgeben :gut:

Gruß
Peter

date7201
21.10.2008, 19:52
also selbstständig hab ich mich nach meiner meisterprüfung und einiger zeit in übersee gemacht ....
komm mir gerade sehr alt vor .... aber ich denke die meisten hier meinens nur gut mit dir ....
fotos wären hilfreich, es gibt aber kaum ein feld, welches in unserer zunft der schnellen millionäre noch nicht beackert wird ...
wenn ich nur an die vielen händler denke, die immer wieder an die tür klopfen...


but no risk, no fun!
(für die nicht beteiligten zumindest)

harlelujah
22.10.2008, 17:00
wat isn jetzt - geht nix weiter :ka:

Vanessa
22.10.2008, 17:41
Ich finde den thread irgendwie geil: 10 Silberrücken dreschen hier mit Vehemenz auf ein newbie ein, das sich standhaft (oder beratungsresistent) wehrt und immer noch höflich ist.

@TS: Sofern Du die gleiche Energie auch auf Dein Geschäft aufwendest, wirst Du zumindest von Deiner Seite aus Erfolg haben. Du solltest aber die Energie nicht auf die latent durchscheinenden kriminellen Ideen legen....da prügeln die alten zu Recht auf Dich ein....

Kalle
22.10.2008, 18:04
Lass die Waren mit UPS anliefern, die verzollen gleich beim Import für Dich...
Bei DHL usw musst Du noch zum Zollamt...

MacLeon
22.10.2008, 18:13
Mal so nebenbei:

Ware kaufen verursacht Kosten und die mindern den Gewinn.

Diese Kosten nicht anzugeben erhöht also die Steuerlast und macht Finanzbeamte abgesehen davon auch stutzig.

Alles in Allem sollte sich Verzollen am Ende also auch im Geldbeutel lohnen ;)

ferryporsche356
22.10.2008, 19:08
Wer sagt denn dass der TS den Verkauf verbucht? :D

Ist doch ein ganz pfiffiges Kerlchen. Der weiß wie´s geht :gut: ;)