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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spielhalle eröffnen!?



Selassie1502
10.12.2004, 10:10
Weis jemand wie einfach/schwer es ist eine Spielhalle zu eröffnen bzw. zu betreiben??

Gibt es irgendwelche Auflagen, Vorschriften usw. ??

Greetz
Jörg

Passion
10.12.2004, 10:37
Hi,
klar gibts da Auflagen - Vorschriften.

Gibt ja zu jeder Gewerbeart entsprechende Auflagen. Beginnt ja mit der Gebäudekonsistenz und der notwendigen Betriebsausstattung. Dann gelten mgl. div. Bauvorschriften also mgl. Versammlungsstättenverordnung hinsichtlich Sanitär oder Lüftung.
Mgl. auch entsprechende persönliche Qualifikationsvoraussetzungen.

Vielleicht hat einer eine Spielhalle hier im Forum. :))

ehemaliges mitglied
10.12.2004, 10:43
Gibt es Auflagen Vorschriften ??? Wo gibt es die nicht in DE ?? ;)

Ich denke mal hier ist Amt für Arbeitsschutz,Brandschutz Jugendschutz Bauamt Gewerbeaufsicht Ordnungsamt und vermutlich noch einige mehr gefordert..........

Andreas
10.12.2004, 11:38
Original von Selassie1502
Weis jemand wie einfach/schwer es ist eine Spielhalle zu eröffnen bzw. zu betreiben??

Gibt es irgendwelche Auflagen, Vorschriften usw. ??

Greetz
Jörg


Es kommt darauf an, aus welcher Richtung du das Geschäft aufziehen möchtest.

a) Du pachtest es, da der Spielautomaten Vertrieb dir das ganze einrichtet und du der Pächter bist...wie eine Gaststätte

b) Bei Gaststätte, fällt mir die Gaststättenverordnung ein, die früher mal eine Rolle gespielt hat, da der Ursprung dieser Spielotheken aus dem Gaststättengewerbe kommt.

Ordungsamt und Gewerbeamt sind zuständig und sehr hilfsbereit.
Alte Gaststätten erfüllen hervorragend die Bau-Räumlichen Anforderungen...

Bei Geräteherstellern und Vertreibern kann man sich hervorragend informieren,denn die fördern das wie Getränkeverlage und sind daher sehr interessiert zu helfen...

Falls du auch noch zu den Geldspielautomaten andere Tischglückspiele anbieten möchtest, kann es sein, das du dazu eien Lizenz benötigst, die aber bei guter Führung in diesem Staat, kein Problem ist...genauso wie ein Gesundheitszeugnis und dieser ganze Kram


Betreibts du das ganze illegal, entfallen Punkt a) und b) und über Punkt c) kann man mal reden... :D :D :D (Scherz, bitte nicht anrufen, denn ich leiste keine Beihilfe zu Straftaten....gut ich war jung, brauchte Geld...)


Gruß Andreas

HG2
10.12.2004, 11:50
Anbei die Requirements am Beispiel der Stadt Koeln. Ich hatte auch mal darueber nachgedacht (vor ca. 10 Jahren), aber den Gerdanken wieder verworfen. Spielhallen laufen imho heutzutage beileibe nicht mehr so gut wie noch vor 15-20 Jahren:


Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie hierzu eine besondere Erlaubnis.

Benötigt werden:


gültige Baugenehmigung und Schlussabnahme
des Gebäudes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Zuständiges Steueramt für Köln: Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Für Köln: Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Tel.: 0221 / 477-0. Ansonsten wenden Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart -0-) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: bei Ihrem Bürgeramt).
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern.
Personalausweis oder Nationalpass
bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung


Anzahl der Spielgeräte


Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 15 qm Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden - insgesamt höchstens zehn Geräte.

Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.



Antrag durch eine juristische Person


Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, eingetragener Verein oder ähnliche), so müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) als auch für die vertretungsberechtigten Personen bei der Antragstellung vorlegen (Geschäftsführer, Vorstandsmit-glied und Vorsitzende).

Das gleiche gilt für Gesellschafter, die über 50 % und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 % der Stimmen oder mehr verfügen.



Vorsprache:


Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Gebühren:


Die Gebühren liegen zwischen 150 - 3000 Euro.

Sie können die Gebühr überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.

Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen:


§33 i Gewerbeordnung (GewO NW)

Zuständige Dienststelle:


Gewerbeangelegenheiten

Maga
10.12.2004, 16:31
also Nichts, für mal kurz Sa. vormittag zu erledigen :D :D