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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Definition "Schmucksache"



badi
31.10.2008, 16:42
Hallo zusammen!

In den nächsten Tagen wird der Regulierer meiner Hausratversicherung kommen um sich den Schaden anzuschauen.

Jetzt ist mir in meiner Police folgendes aufgefallen:

Grundsätzlich ist der Hausrat ohne Obergrenze abgesichert. Lediglich "Schmucksachen" etc. sind begrenzt. Uhren sind nicht explizit aufgeführt, im Gegensatz wie z.B. Münzen, Briefmarken, Perlen, etc.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Sind Uhren (insbes. wenn es Stahluhren und keine Gold/Diamanten etc. sind), Schmucksachen?

Ich habe im Internet nichts passendes dazu gefunden.

Vielleicht ist hier im Forum jemand, der sich damit auskennt, wie genau die Definition einer Schmucksache ist.

Freue mich auf zahlreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.

immo123
31.10.2008, 16:44
Wenn keine Edelmetalle bzw Edelsteine verarbeitet sind, dann ist es keine Schmucksache.

Donluigi
31.10.2008, 16:45
Das seh ich anders. Natürlich sind Uhren Schmucksachen.

ulfale
31.10.2008, 16:48
Definitiv!!

ehemaliges mitglied
31.10.2008, 16:50
Bei meiner Police der Allianz fallen Stahluhren nicht unter Schmuck. Ich habe Ende 2003 nach dem Einbruch bei mir nachgefragt.

Donluigi
31.10.2008, 16:53
Wobei generell gilt: definitiv kann diese Frage nur deine eigene Versicherung klären.

Spacewalker
31.10.2008, 16:58
Original von Toppits
Bei meiner Police der Allianz fallen Stahluhren nicht unter Schmuck.

Hallo,

die gleiche Aussage hat mein Versicherungsagent (Allianz) vor ein paar Monaten auch gemacht. Ob es allerdings nach einem Schaden auch noch so gesehen wird. :ka:

relax
31.10.2008, 17:06
Lieber Badi,

an dieser Stelle sind die genauen Klauseln DEINER Hausratversicherung im von Dir abgeschlossenen Tarifwerk ausschlaggebend.
Darum versuche ich es nachfolgend möglichst allgemeingültig zu formulieren, es ist durchaus möglich, dass die Regulierung in Deinem Fall hiervon abweicht.

Deiner Hausratversicherung liegt ein bestimmter Wert zugrunde, oft mittels einer "qm*600 Eur" Methode berechnet: Die Versicherungssumme.

Wertsachen haben insgesamt fast immer eine prozentuale Obergrenze hierzu: z.B. 20% oder 30% von der Versich.Summe.

Zu den Wertsachen gehören:
1. Bargeld. Hat meist eine eigene Grenze (z.B. 1500,-),
2. Sparbücher, Wretpapiere, Urkunden. Entschädigungsgrenze z.B. 5000,-
3. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Gold u. Platin. Entschäd.grenze oft 20.000,-.

Erhöhungen dieser Grenzen sind gegen Zuschlag möglich!
Ggf. wird auf Unterversicherung geprüft. Der Verzicht auf diese Einrede kann aber vereinbart sein.

Schnapp Dir Deine Unterlagen oder hol Dir die Informationen von Deiner Versicherung, ich hoffe das Ergebnis lässt Dein Wochenende wieder etwas freundlicher erscheinen.

Gruß,
Wolfgang

badi
31.10.2008, 17:10
Hallo Wolfgang, genau das habe ich gemacht und da taucht die Frage auf:

Sind Stahluhren (wie es in einem Fall war) Schmucksachen und fallen in die Entschädigungsgrenze oder sind es keine Schmucksachen und ich würde alles ersetzt bekommen. Dies geht aus den Versicherungsunterlagen nicht hervor. Uhren sind nirgends explizit aufgeführt.

Gruss,
Micha

Donluigi
31.10.2008, 17:12
Mei, dann ruf halt deinen Vertreter an.

badi
31.10.2008, 17:17
Schon geschehen. Die sagen mir, das wird der Regulierer mit mir klären.

Ich wollte mich nur vorher schon mal schlau machen, ob es darüber Entscheidungen gibt oder sogar rechtskräftige Urteile, um entsprechend vorbereitet in das Gespräch zu gehen.

D-Small
31.10.2008, 17:18
Moin Micha,

Stahluhren fallen i.d.R. unter "Haushaltsgegenstände", also NICHT unter Schmuck bzw. Wertgegenstände und unterliegen somit nicht der Höchstgrenze von xx% von der Versicherungssumme.

Das ist bei der R+V vor einigen Jahren definitiv so gewesen, aber eine Einsicht in Deine Unterlagen gibt ja wohl diesbezüglich nichts genaueres her!?

Ich hatte seinerzeit da ganz gute Karten. Reguliert Deine Versicherung selber den Schaden oder kommt ein unabhängiger Sachverständiger?

Frage sonst doch einfach mal beim Verband nach, ich glaube, das sind allgemeingültige Regeln, die nicht von Versicherung zu Versicherung anders sind!?

Viel Erfolg,
Willy

badi
31.10.2008, 17:25
Original von D-Small
Moin Micha,

Stahluhren fallen i.d.R. unter "Haushaltsgegenstände", also NICHT unter Schmuck bzw. Wertgegenstände und unterliegen somit nicht der Höchstgrenze von xx% von der Versicherungssumme.

Das ist bei der R+V vor einigen Jahren definitiv so gewesen, aber eine Einsicht in Deine Unterlagen gibt ja wohl diesbezüglich nichts genaueres her!?

Ich hatte seinerzeit da ganz gute Karten. Reguliert Deine Versicherung selber den Schaden oder kommt ein unabhängiger Sachverständiger?

Frage sonst doch einfach mal beim Verband nach, ich glaube, das sind allgemeingültige Regeln, die nicht von Versicherung zu Versicherung anders sind!?

Viel Erfolg,
Willy

Hallo Willy,

die Versicherungsunterlagen geben da leider nix her. Und im Internet habe ich auch nix brauchbares gefunden. Es wäre schön, wenn ich irgendwo was finden könnte, wo man ganz klar festlegt, dass Stahluhren keine Schmucksachen sind, damit ich ggfs. Argumente habe, falls es am Montag zu dieser Diskussion kommen sollte.

Die Versicherung schickt einen unabhängigen Regulierer/sachverständigen zu mir. Der kommt am Montag 15 Uhr.

Gruss,
Micha

immo123
31.10.2008, 17:28
Original von immo123
Wenn keine Edelmetalle bzw Edelsteine verarbeitet sind, dann ist es keine Schmucksache.

Diese Aussage habe ich bei meinem letzten Schadenregulierungsseminar meiner Gesellschaft so erklärt bekommen.

D-Small
31.10.2008, 17:29
Michel,

Stahluhren gelten als "Hausrat", nicht als Schmucksachen! Wirst Du schon sehen, vor allem, wenn das ein unabhängiger Regulierer ist, der versucht erst gar nicht, zu Gunsten einer Partei zu entscheiden.

Ich habe das hinter mir und mir die Info nicht aus den Fingern gesaugt!

Behaupte es einfach und Du wirst sehen, dass es so kommt!

Knall un wech, dä
Willy

badi
31.10.2008, 17:30
Original von D-Small
Michel,

Stahluhren gelten als "Hausrat", nicht als Schmucksachen! Wirst Du schon sehen, vor allem, wenn das ein unabhängiger Regulirer ist.

Ich habe das hinter mir und mir die Info nicht aus den Fingern gesaugt!

Behaupte es einfach, und Du wirst sehen!

Knall un wech, dä
Willy


... und was ist eine Yachtmaster, die minimale Platinanteile im Ziffernblatt und Lünette hat?

immo123
31.10.2008, 17:31
Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.

badi
31.10.2008, 17:33
Na ja, dann würde also meine Yachtmaster unter Schmucksachen fallen und würde komplett gezahlt, weil die Deckung dafür ausreicht und alle anderen würden auch komplett gezahlt, weil es kein Schmuck ist und dieser unbegrenzt versichert ist? Richtig?

D-Small
31.10.2008, 17:34
Nä Peter,

nicht ubedingt! Bei mir waren auch Stahl/Gold Modelle dabei, Brätling Chronomat, Rolex Sub. usw. Die Frage ist hier dann: welcher Metallanteil überwiegt, und zwar nicht vom Wert her, sondern vom Gewicht her :-)!

Tschöö,
Willy

immo123
31.10.2008, 17:35
Genauso ist es. Vorraussetzung ist, das deine Vers.-Summe ausreichend ist.

immo123
31.10.2008, 17:37
Original von D-Small
Nä Peter,

nicht ubedingt! Bei mir waren auch Stahl/Gold Modelle dabei, Brätling Chronomat, Rolex Sub. usw. Die Frage ist hier dann: welcher Metallanteil überwiegt, und zwar nicht vom Wert her, sondern vom Gewicht her :-)!

Tschöö,
Willy

Falsch. Wenn du z.B. einen Brilli auf der Lünette hast, ist es vom Gewicht sehr gering. Trotzdem ist es eine Wertsache.
Glaub mir doch einfach. Ich mache diesen Job über 20 Jahre und habe viele Regulierungen mitgemacht.

badi
31.10.2008, 17:39
Original von immo123
Genauso ist es. Vorraussetzung ist, das deine Vers.-Summe ausreichend ist.


Schmucksachen bis 20.000 Euro
Hausrat unbegrenzte Deckung!

Sollte reichen. Oder aber, man definiert meine Uhren dann vielleicht noch als Sammlung, was ich aber nicht glaube, da diese ja auch alle getragen wurden etc. Eine Sammlung ist ja dann doch was anderes.....

immo123
31.10.2008, 17:41
Wichtig ist, das du fest auftrittst. Hoffe du hast Belege bzw Fotos von den Uhren. Dann wird es schon klappen

D-Small
31.10.2008, 17:41
Jut Pitter,

1) will ich mit Dir nicht streiten,
2) hatte ich seinerzeit keine Brillis auf den Uhren,
3) passt es ja beim Michel trotz dem Platin, und
4) gehören Uhren ordentlich weggeschlossen :-)!

Zu der Sache, wie lange ich meinen Job mache, sach ich getz ma nix :-)!

Schönes Wochenende,
Willy,

der trotzdem alle Uhrenklauer an die Wand nageln könnte, denn die ideellen Werte kann einem keine Versicherung ersetzen!

badi
31.10.2008, 17:42
Belege leider nicht mehr aber jede Menge Fotos, auch von den Zertis etc.

Nur bei einer Uhr ist leider das Zerti weg und von dem Zerti habe ich kein Foto. Wohl aber von der Uhr auf meinem Tisch zusammen mit den anderen Uhren etc.

Wie kann ich mich sonst noch gut darauf vorbereiten? Will ja nix falsch machen......

immo123
31.10.2008, 17:44
Original von D-Small
Jut Pitter,

1) will ich mit Dir nicht streiten,
2) hatte ich seinerzeit keine Brillis auf den Uhren,
3) passt es ja beim Michel trotz dem Platin, und
4) gehören Uhren ordentlich weggeschlossen :-)!

Zu der Sache, wie lange ich meinen Job mache, sach ich getz ma nix :-)!

Schönes Wochenende,
Willy,

der trotzdem alle Uhrenklauer an die Wand nageln könnte, denn die ideellen Werte kann einem keine Versicherung ersetzen!

Ich will ja auch nicht streiten :-)
Zu den 20 Jahren will ich nur folgendes sagen, das bei den diversen Seminaren diese Frage immer wieder auftaucht. Deshalb habe ich die Definition so genau im Kopf.
Ich will damit nicht abstreiten, das es mehrere Gesellschaften gibt, die es versuchen anders auszulegen. Nur es gibt diesbezüglich mehrere Gerichtsurteile.

badi
31.10.2008, 17:46
Original von immo123

Original von D-Small
Jut Pitter,

1) will ich mit Dir nicht streiten,
2) hatte ich seinerzeit keine Brillis auf den Uhren,
3) passt es ja beim Michel trotz dem Platin, und
4) gehören Uhren ordentlich weggeschlossen :-)!

Zu der Sache, wie lange ich meinen Job mache, sach ich getz ma nix :-)!

Schönes Wochenende,
Willy,

der trotzdem alle Uhrenklauer an die Wand nageln könnte, denn die ideellen Werte kann einem keine Versicherung ersetzen!

Ich will ja auch nicht streiten :-)
Zu den 20 Jahren will ich nur folgendes sagen, das bei den diversen Seminaren diese Frage immer wieder auftaucht. Deshalb habe ich die Definition so genau im Kopf.
Ich will damit nicht abstreiten, das es mehrere Gesellschaften gibt, die es versuchen anders auszulegen. Nur es gibt diesbezüglich mehrere Gerichtsurteile.


Hallo Peter, wo kann ich diese Urteile finden? Das könnte mir ja vielleicht helfen.
Ich hab mit diesen Dingen absolut keine Erfahrung und will einfach vermeiden, dass ich am Montag ohne jede Ahnung da stehe. Ich kenn ja diesen externen Regulierer nicht und hab keine Ahnung, was mir da alles passieren wird.

Die ganze Sache belastet mich nun schon seit einigen Wochen, nicht nur wegen dem finanziellen Verlust, da hingen ja auch noch andere Sachen an den Uhren dran, die mir keine Versicherung wieder bringen oder ersetzen kann.

immo123
31.10.2008, 17:47
Original von badi
Belege leider nicht mehr aber jede Menge Fotos, auch von den Zertis etc.

Nur bei einer Uhr ist leider das Zerti weg und von dem Zerti habe ich kein Foto. Wohl aber von der Uhr auf meinem Tisch zusammen mit den anderen Uhren etc.

Wie kann ich mich sonst noch gut darauf vorbereiten? Will ja nix falsch machen......

Du mußt den Schaden glaubhaft machen. Dafür sind keine Rechnungen zwingend notwendig. Es reichen Fotos, oder ein Juwelier der bezeugen kann, das die Uhr mal zu einer Reparatur oder ähnliches da war.
Oder Bekannte die bezeugen können, das die Uhr in deinem Besitz war.

badi
31.10.2008, 17:49
Original von immo123

Original von badi
Belege leider nicht mehr aber jede Menge Fotos, auch von den Zertis etc.

Nur bei einer Uhr ist leider das Zerti weg und von dem Zerti habe ich kein Foto. Wohl aber von der Uhr auf meinem Tisch zusammen mit den anderen Uhren etc.

Wie kann ich mich sonst noch gut darauf vorbereiten? Will ja nix falsch machen......

Du mußt den Schaden glaubhaft machen. Dafür sind keine Rechnungen zwingend notwendig. Es reichen Fotos, oder ein Juwelier der bezeugen kann, das die Uhr mal zu einer Reparatur oder ähnliches da war.
Oder Bekannte die bezeugen können, das die Uhr in deinem Besitz war.

Ok, das hab ich alles. Fotos, Zertis, Zeugen etc. Dann sollte das ja kein Problem sein.

Vielleicht ist dieser Gutachter ja auch ein ganz netter und ich mach mir umsonst all diese Gedanken....

Charles.
31.10.2008, 17:50
Wie sowas in Deutschland geregelt ist, weiss ich nicht. Hingegen in der Schweiz ist der Formulierer der Massenverträge dafür verantwortlich, dass der Vertrag klar ist. Unklarheiten gehen also zu dessen Lasten.

Für Uhren mit Steinen und Edelmetallen wäre die Sache klar. Sonst eben unklar. Um Verträge schliessen zu können, muss man in der Schweiz nicht Versicherungsfachmann sein. Besonders heikel sind Aufzählungen. Die hätte der Versicherer lieber weggelassen. Denn dortige Auslassungen wirken gegen ihn. Mit und so weiter kann er sich nicht rausschwatzen. Eine Plastik- oder Stahluhr ist ein Gebrauchsgegenstand. Mindestens ist es nicht klar, dass es keiner ist. Und dass die überall vorhandenen Gebrauchsuhren nicht aufgeführt sind, es gibt solche wohl wesentlich häufiger als Perlenketten, spricht gegen den Formulierer und Versicherer. Durch Aufzählung von den Ausnahmen ausgeschlossen.

Wären solche Dinge ausgeschlossen, schlössen viele Versicherte einen solchen Vertrag nicht ab. Das will der Versicherer nicht, und deshalb nimmt er eine zugunsten des Versicherten verstehbare Formulierung in den Vertrag, um sie nachher zu seinen Gunsten versuchen, auszulegen. Zu spät. Wie gesagt, in der Schweiz.

D-Small
31.10.2008, 17:51
Michel,

wie Peter schon sagte: ehrlich, aber bestimmt auftreten!

Und das es einige Papiere nicht gibt ist absolut normal und nicht ungewöhnlich, zumindest beim ersten Einbruch! Du glaubst gar nicht was Du alles zukünftig an Unterlagen ordenlich aufheben wirst :-)!

Und mach Dich mal nicht jeck, Peter sagt das gleiche wie ich, und wir sind uns da beide recht sicher: Stahluhren sind "Hausrat", kein Wertgegenstand! Und ich halte auch die YM für Hausrat, die hat ja keine Brillis i.d.R..

Berichte mal, wie das abgelaufen ist!

Willy

uhrenmaho
31.10.2008, 17:53
Hallo zusammen,

bin bei der Gothaer und habe da eine Wohnung & Wert-Versicherung (früher war das die normale Hausrat).

Habe am 23.10.06 angefragt zwecks meiner Rolex-Uhren, wie diese versichert sind.

Antwort: Schmucksachen sind in der W & W bis zu einem Gesamtwert von 25.000 Euro versichert. Hierunter fallen auch die beiden Uhren.

Das schwarz umrandete habe ich schriftlich.

Schönes Wochenende und


lG Manfred

badi
31.10.2008, 17:54
Werde ich tun. Showdown ist am Montag, 15 Uhr.

Bezüglich der Uhrensuche, die ich unter www.uhrendiebstahl.info gestartet habe, ist leider auch noch nix rausgekommen.......

Diese ganzen Dinge machen mich wahnsinnig......

Rolex1970
31.10.2008, 17:58
Mich würde aber insgeheim Wunder nehmen ob eine Stahluhr auch als Wertgegenstand bezeichnet werden könnte. Hoffe es kommt gut!

Viel Glück

badi
31.10.2008, 17:58
Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

bin bei der Gothaer und habe da eine Wohnung & Wert-Versicherung (früher war das die normale Hausrat).

Habe am 23.10.06 angefragt zwecks meiner Rolex-Uhren, wie diese versichert sind.

Antwort: Schmucksachen sind in der W & W bis zu einem Gesamtwert von 25.000 Euro versichert. Hierunter fallen auch die beiden Uhren.

Das schwarz umrandete habe ich schriftlich.

Schönes Wochenende und


lG Manfred


Hm. Bei mir steht nix dergleichen drin. Hier ist immer nur von Schmucksachen die Rede. Oder aber von Wertsachen und die sind definiert als: Schmucksachen, Edelsteine, Perlen....... Sachen aus Gold oder Platin. Nix von Uhren.

relax
31.10.2008, 18:00
Original von badi
[quote][i]

Hallo Wolfgang, genau das habe ich gemacht und da taucht die Frage auf:

Sind Stahluhren (wie es in einem Fall war) Schmucksachen und fallen in die Entschädigungsgrenze oder sind es keine Schmucksachen und ich würde alles ersetzt bekommen. Dies geht aus den Versicherungsunterlagen nicht hervor. Uhren sind nirgends explizit aufgeführt.

Gruss,
Micha

Eine Uhr ist zunächst nur Gebrauchsgegenstand. Aber Beschaffenheit und Materialien können ihr natürlich Schmuck-Charakter verleihen. Ob oder ob nicht darauf entschieden wird, kann bei der gleichen Uhr von unterschiedlichen Versicherern und Sachverständigen unterschiedlich ausfallen.

Es wird höchstwahrscheinlich in folgender Reihenfolge gehen:
1. Ist tatsächlicher aktueller Gesamt-Hausrat-Wert höher als Versicherungssumme?
Falls ja: Ist Unterversich.verzicht vereinbart? Ja? Okay, dann keine %-Abzüge von Entschädigungssumme.
2. Deine Uhren werden möglicherweise vom Sachverständigen erstmal zu den Wertsachen gezählt, auch ohne Edelmetall. Also greift deine individuelle Grenze für WERTSACHEN schonmal. (z.B. 30% von VS)
3. Ob die Uhren auch zu den SCHMUCKSACHEN gerechnet werden, hängt tatsächlich von individuellem Fall ab, ist aber auch möglich. Dann greift die bei Dir geltende Grenze in absoluter Höhe natürlich ebenfalls und zusätzlich zur Deckelung "Wertsachen".

Sorry, genauer gehts von hier aus leider nicht.

Wolfgang

uhrenmaho
31.10.2008, 18:10
Original von badi

Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,

bin bei der Gothaer und habe da eine Wohnung & Wert-Versicherung (früher war das die normale Hausrat).

Habe am 23.10.06 angefragt zwecks meiner Rolex-Uhren, wie diese versichert sind.

Antwort: Schmucksachen sind in der W & W bis zu einem Gesamtwert von 25.000 Euro versichert. Hierunter fallen auch die beiden Uhren.

Das schwarz umrandete habe ich schriftlich.

Schönes Wochenende und


lG Manfred


Hm. Bei mir steht nix dergleichen drin. Hier ist immer nur von Schmucksachen die Rede. Oder aber von Wertsachen und die sind definiert als: Schmucksachen, Edelsteine, Perlen....... Sachen aus Gold oder Platin. Nix von Uhren.

Hallo Badi,

ich weiß bei mir auch nicht, ob es in den Bedingungen steht, habe selber noch nicht nachgeschaut. Bei mir war es eine normale Anfrage, und Köln hat mit der schon genannte Information geantwortet. Das habe ich wortwörtlich schriftlich, mit Datum und Name der Sachbearbeiterin sowie Abteilung.

LG Manfred

Donluigi
31.10.2008, 18:20
Stahluhren sind "Hausrat", kein Wertgegenstand!

:rofl:

Dr.Nick
31.10.2008, 18:23
dann kann ich endlich mein Bankschließfach kündigen :D

uhrenmaho
31.10.2008, 18:40
Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

LG Manfred

relax
31.10.2008, 18:41
Original von uhrenmaho
Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

LG Manfred

Na der Kollege war aber gedanklich auch schon im Wochenend... :D

Gruß, Wolfgang

badi
31.10.2008, 18:42
Original von uhrenmaho
Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

LG Manfred

Also dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Meine Jeanshosen kann ich auch nicht alle gleichzeitig am Körper tragen und deswegen ist es aber noch immer Hausrat.

Donluigi
31.10.2008, 18:45
Ist doch ganz klar. Herrschaften, bitte: wie wollt ihr eurem Versicherungsmenschen denn nach einem Einbruch klar machen, daß ihr einen Haufen Uhren habt, die im Stück über 4k kosten, aber - weil kein Gold - kein Schmuck sind und - wohl, weil nicht getragen während des Einbruchs - zum Hausrat zählen? Ist eine S/G Uhr Schmuck und eine Stahluhr nicht? Natürlich ist das Schmuck, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und Versicherungen sind nicht gerade für ihre im Zweifelsfall kundenkulante Auslegung bekannt.

badi
31.10.2008, 18:52
Original von Donluigi
Ist doch ganz klar. Herrschaften, bitte: wie wollt ihr eurem Versicherungsmenschen denn nach einem Einbruch klar machen, daß ihr einen Haufen Uhren habt, die im Stück über 4k kosten, aber - weil kein Gold - kein Schmuck sind und - wohl, weil nicht getragen während des Einbruchs - zum Hausrat zählen? Ist eine S/G Uhr Schmuck und eine Stahluhr nicht? Natürlich ist das Schmuck, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und Versicherungen sind nicht gerade für ihre im Zweifelsfall kundenkulante Auslegung bekannt.


Auch dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Ist ein Gegenstand automatisch Schmuck, nur weil er teuer ist?

Bei welchem Uhrenpreis soll dann die Grenze sein? Ist eine Plastik-Casio-G-Shock dann auch Schmuck?

Also ich glaube der Ansatz über den Preis ist der falsche.

Bei einer S/G Uhr ist nur so, dass Gold mit drinne ist und Gegenstände aus Gold zählen zu den Wertgegenständen.

Donluigi
31.10.2008, 18:56
Naja, wenn du so spitzfindig bist, dann laß deinen Versicherungsmenschen mal nicht wissen, daß die Indexe und Zeiger aus Gold sind und in den Werken Rubine sind. Auch bezweifle ich, daß die Versicherung Streß macht bei dem Ersatz einer G-Shock.

Ich versteh deinen Ärger, es passiert aber oft, daß man seine Versicherung im Laufe der Jahre bei einsetzendem Reichtum schlichtweg nicht anpaßt. Wir haben diese Fälle öfter bei Schmuckdiebstählen. Hier trennt sich bzgl. der Qualität des Versicherungsbetreuers die Spreu vom Weizen und vorher fragen ist Gold wert. Sorry, ist so.

Spacewalker
31.10.2008, 19:34
Es soll ja auch Leute geben, die 100.000 de an Einrichtung haben, dafür gibt es ja die Gesamtversicherungssumme. Und die ist, wenn ich richtig gelesen habe, in diesem Fall wohl unbegrenzt. Die Frage war ja nur, ob Schmuck oder nicht. Ersteinmal wird das der Regulierungsbeauftragte entscheiden wollen und wenn das nicht fruchtet evtl. ein Gericht. Und dann ist man ja bekannterweise in Gottes Hand.

Wichtig ist eigenlich erst einmal nur der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung des Schadens.

Und dabei wünsche ich badi viel Erfolg.

Gruß

Stefan

Charles.
31.10.2008, 19:46
Original von uhrenmaho
Anfrage/Nachfrage bei meinem Chef->Versicherungskaufmann!!

Antwort: Rolex Uhren sind Schmuckstücke und zählen nicht zum Hausrat. Man soll das auch so verstehen, dass eine Rolexuhr normalerweise am Körper getragen wird und aus diesem Grund schon nicht zum Hausrat zählen kann.

LG Manfred

Versicherungskaufmann muss man aber nicht sein, um einen Versicherungsvertrag abschliessen zu können. Es kommt darauf an, wie der Vertrag von einem Laien als Vertragspartner der Versicherung verstanden werden kann. Irgendwelches "Fachwissen" der einen Partei hilft da nichts, wenigstens nach schweizerischem Recht.

badi
31.10.2008, 19:53
Also, um hier wieder etwas Ruhe hereinzubringen schlage ich vor, dass ich einfach mal nach dem Termin am Montag berichten werde, wie es ausgegangen ist.

Ich denke, dass der Gutacher sich erst mal ein Bild vor Ort macht und dann ein entsprechendes Gutachten erstellt. Entscheiden wird der das wohl nicht sondern die Versicherung nach Kenntnisnahme des Gutachtens. Oder liege ich da falsch?

uhrenmaho
31.10.2008, 19:56
Original von badi
Also, um hier wieder etwas Ruhe hereinzubringen schlage ich vor, dass ich einfach mal nach dem Termin am Montag berichten werde, wie es ausgegangen ist.

Ich denke, dass der Gutacher sich erst mal ein Bild vor Ort macht und dann ein entsprechendes Gutachten erstellt. Entscheiden wird der das wohl nicht sondern die Versicherung nach Kenntnisnahme des Gutachtens. Oder liege ich da falsch?

Badi, Du hast Recht.

Um aber nochmals kurz auf Deine Antwort mit den Jeans zu antworten:

Du musst Äpfel mit Äpel vergleichen und nicht!! Äpfel mit Birnen!!

Manfred

Donluigi
31.10.2008, 20:17
Vielleicht könnte sich ja mal einer der Versicherungsexperten hier im Forum dazu berufen fühlen, mal eine kleine unverbindliche Guideline zu verfassen, was es in puncto Versicherung und Schutz zu bedenken gibt, so als generelle Aaufrüttelnde Maßnahme, damit sowas nicht nochmal passiert.

AcidUser
31.10.2008, 21:01
Original von immo123
Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.

Weißgold-Zeiger & Indizes! :D

Im Ernst, nach Anruf bei meiner Versicherung (Feuersozität) am heutigen Tage, fallen sog. Luxusuhren, wozu Rolex-Uhren wohl zweifelsohne zählen dürften, selbstverständlich in die Rubrik Wertgegenstände. Damit dürften diese einer, wie auch immer gearteten, Entschädigungsgrenze (in meinem Fall 20% der Versicherungssumme) unterliegen.
Alles andere wiederspräche, nach meinem Daführhalten, auch dem gesunden Menschenverstand.


Trotzdem, Viel Glück!! :gut:

Charles.
31.10.2008, 21:02
Interessant ist die Bezeichnung "Regulierer".
Das ist der Mann, der von seinem Arbeitgeber den Auftrag hat, das Ereignis kostengünstig abzuwickeln.

Wenn sich der Versicherungsnehmer als Regulierer bezeichnete, und der Angestellte als Zahler ???

Eine weitere wichtige Aufgabe der Regulierer besteht übrigens darin, schnell eine Verzichtserklärung auf alle weitern Forderungen zu erhalten, und die Zahlung möglichst spät abzuwickeln. Das letztere hat in der Finanzkrise eine ganz besondere Bedeutung, denn Versicherungen leben (bisher) nur zu einem kleineren Teil vom Kerngeschäft.

Eine Verzichtserklärung über weitere Forderungen sollte man nur gegen Geld unterschreiben. Das hat der Regulierer meist nicht bei sich. Sonst ist man einseitig gebunden. Allenfalls kann man schreiben: "Diese Erklärung gilt nur bei Eintreffen des Betrages von XY bis zum (Datum) auf Konto XY. Sonst wird sie hinfällig."

Ausserdem muss der Regulierer genau schauen, was es sonst noch in der Wohnung gibt. Das muss einen möglichst hohen Wert haben, damit es eine Unterversicherung geben kann.

Das Versicherungswesen ist ein Unwesen eigener Art. Und Juristenfutter erster Art.

Oft hat der Regulierer nicht mal die Kompetenz, seinen Arbeitgeber zu verpflichten, also etwas zu regulieren. Reine Scheinwelt. Das sollte man gleich von Anfang an klären.

AndreasL
01.11.2008, 08:27
Wirklich interessante Diskussion hier; bin mal gespannt, ob es eine eindeutige Definition von Schmucksachen gibt.

Udo
01.11.2008, 10:49
... wie es weiter geht...
... und um mir die Zeit bis zur korrekten Antwort zu vekürzen, habe ich mal unter Wikipedia die Definition von Schmuck gelesen, ist natürlich jetzt nichts juristisch Relevantes zu unserem Fall hier, schon klar!


Definition Schmuck (http://de.wikipedia.org/wiki/Schmuck)

badi
01.11.2008, 14:58
Hallo Udo,

auch bei Wikipedia taucht in der Definition Schmuck nirgends eine Uhr auf.

Ich habe mich in den vergangenen Tagen mit sehr vielen Leuten, auch teilweise aus der Versicherungsbranche, unterhalten und dort ist man überwiegen der Meinung, das Uhren kein Schmuck sind.

Und wenn unter "Wertsachen" ebenfalls keine Uhren aufgeführt sind (und das ist bei mir der Fall, das steht nur Schmucksachen), sollte das eigentlich kein Problem sein und die Uhren sind normaler Hausrat.

Warten wir es ab, Montag Abend werde ich schlauer sein.....

badi
03.11.2008, 16:13
So, der Termin hat gerade stattgefunden.

Ein sehr netter Mann, wie bereits gesagt ein externes Regulierungsbüro.

Er hat alles aufgenommen, die Bilder, restliche Zertis und Boxen etc. hat er mitgenommen.

Allerdings sagt er mir, ich müsse den Nachweis erbringen, dass es tatsächlich neue Uhren waren und keine gebrauchten (leider hatte ich ja nicht mehr alle Rechnungen), und das es echte waren und keine Fakes (was anhand von Fotos der Uhren / Zertis) lt. seiner Aussage u.U. nicht ausreichend sein kann).

Er gibt das jetzt alles an die Versicherung weiter, dort wird dann entschieden, wie es weiter geht. Wahrscheinlich wird man sich dort dann erst mal die Akte bei der Staatsanwaltschaft einholen.

Das Thema "Schmucksachen" war überhaupt kein Thema. Uhren sind KEINE Schmucksache, lt. seiner Aussage. Er ist selber Uhrenfan und hat einiges im Bestand und arbeitet seit vielen Jahren als Regulierer in solchen Fällen.

Wie soll ich nun nachweisen, dass die Uhren alle neu und echt waren???

Ansonsten nun erst mal abwarten, was die Versicherung am Ende sagt. Werde weiter berichten.....

Donluigi
03.11.2008, 16:19
Na, wunderbar :gut: Wollen wir nur hoffen, daß die Versicherung tatsächlich auch zahlt.

AndreasL
03.11.2008, 16:19
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

badi
03.11.2008, 16:21
Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Ja. Der Wiederbeschaffungswert. Wenn die Uhr allerdings gebraucht von mir gekauft wurde, dann ist der Wiederbeschaffungswert nicht gleich dem derzeitigen Neupreis.

Wenn die Uhr flammneu war, dann wird der aktuelle Neupreis gezahlt.

Bzgl. Schmucksache etc. habe ich auch hier noch ein Gerichtsurteil liegen, wo eine verschwundene Cartier vom Gericht ebenso als Gebrauchsgegenstand bezeichnet wurde und nicht als Schmuck und die Vers. musste zahlen.

Aber wie gesagt, diese Diskussion kam hier erst gar nicht auf......

NicoH
03.11.2008, 16:28
Hast Du sie denn neu gekauft? Evtl. führt Dein Konzessionär Buch über Dich =)

uhrenmaho
03.11.2008, 16:42
Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred

Charles.
03.11.2008, 16:46
Original von badi
dort wird dann entschieden, wie es weiter geht.

Ziemlich einseitig. Weshalb entscheidest nicht Du, wie's weiter geht?
Es liegt doch ein Vetrag zwischen zwei Parteien zugrunde... Eigentlich müsstet Ihr gemeinsam entscheiden.

Oder steht im Versicherungsvertrag, dass die Versicherung zahlt, was und wann sie will?

So müsste mal die Frage geklärt werden, wie hoch Deine Forderung ist, und ab wann die Versicherung wieviel Verzugszins schuldet...

immo123
03.11.2008, 16:54
Original von uhrenmaho

Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred

Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.

D-Small
03.11.2008, 17:10
Siehsse Badi,

ganze Aufregung praktisch umsonst :-)!

Abba, das hatten Pitter un ich ja schon gesagt, Stahluhren sind Hausrat, auch wenn sie von Rlx zusammengebastelt wurden, auch wenn das einigen Herren hier nicht passen wollte :-)!!

Und wie Peter sagt: Neuwert ist Neuwert, alles Pillepalle was der Herr da von sich gegeben hat, aber er befindet sich damit ja in guter Gesellschaft!

Knall un wech, der
Willy,
der nie nich was behaupten würde, was er nicht wirklich weiss, schon gar nicht schriftlich :-)!!

badi
03.11.2008, 17:21
Ja, waren alle neu gekauft. Mein Händler versucht, mir was zusammen zu stellen.

uhrenmaho
03.11.2008, 17:28
Original von immo123

Original von uhrenmaho

Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred

Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.

Hallo Peter,

Vorsicht, zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert besteht ein großer Unterschied.

Ich habe gerade 20 Minuten mit der Gothaer in Köln telefoniert. Meine Uhren sind definitiv zum Neuwert versichert. Dies bedeutet, wenn z.B. meine GMT II aus 2007 für 3.400 Euro geklaut wird, bekomme ich von meiner Versicherung eine ganze neue für Neupreis (4.500 Euro?) und nicht eine für 3.400 Euro.

LG Manfred

Moehf
03.11.2008, 17:29
Original von uhrenmaho

Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred

Das ist bei mir auch so (WGV) und die Uhren sind Schmucksachen oder Wertgegenstände, hab dafür die Versicherungssumme angepasst und der Versicherung Bilder geschickt.
Aber interessant zu hören, dass es hier doch Unstimmigkeiten gibt und natürlich umso ärgerlicher, dass Du bestohlen wurdest...

badi
03.11.2008, 17:33
Original von Moehf

Original von uhrenmaho

Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred

Das ist bei mir auch so (WGV) und die Uhren sind Schmucksachen oder Wertgegenstände, hab dafür die Versicherungssumme angepasst und der Versicherung Bilder geschickt.
Aber interessant zu hören, dass es hier doch Unstimmigkeiten gibt und natürlich umso ärgerlicher, dass Du bestohlen wurdest...

Steht denn in Bedingungen Deiner Police drinne, dass Uhren Schmucksachen oder Wertgegenstände sind? In meinen Bedingungen taucht das Wort "Uhr" kein einziges Mal auf. Daher sind hier Uhren keine Schmucksachen und keine Wertgegenstände sondern "normaler" Hausrat.

Chefcook
03.11.2008, 17:49
Original von badi
...
Allerdings sagt er mir, ich müsse den Nachweis erbringen, dass es tatsächlich neue Uhren waren und keine gebrauchten (leider hatte ich ja nicht mehr alle Rechnungen), und das es echte waren und keine Fakes (was anhand von Fotos der Uhren / Zertis) lt. seiner Aussage u.U. nicht ausreichend sein kann).
...

Wie soll man das denn ausserhalb von Fotos und ggf. Zertifikaten bzw. Fotos von Zertifikaten beweisen?
Eine Rechnung, die leichter zu fälschen ist, als ein Zertifikat, kann ja auf gleichem Weg leicht angezweifelt werden.
Und für zwei Drittel meiner Uhren hab ich nicht mal ne Rechnung auf meinen Namen, weil Gebrauchtkauf von Privat...

immo123
03.11.2008, 18:32
Original von uhrenmaho

Original von immo123

Original von uhrenmaho

Original von AndreasL
Danke für das Update; interessanter Ansatz mit der Defiinition von Schmucksachen.

Warum ist es wichtig, ob die Uhren neu waren? Wird nicht der Wiederbeschaffungswert ersetzt?

Da kann ich auch nicht ganz folgen.

Mein Hausrat inkl. Uhren ist zum Neuwert versichert. Dies bedeutet für mich, wenn man meine gebrauchten Uhren klaut bekomme ich den Neuwert der Uhren ersetzt. Alles andere wäre unsinnig.

LG Manfred

Also wäre das mit der Schmucksache schonmal geklärt :-)
Ob de Uhren neu oder gebraucht sind, spielt keine Rolle.
Wie Manfred es richtig bemerkt, sind die Sachen zum Neuwert bzw Wiederbeschaffungswert versichert.

Hallo Peter,

Vorsicht, zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert besteht ein großer Unterschied.

Ich habe gerade 20 Minuten mit der Gothaer in Köln telefoniert. Meine Uhren sind definitiv zum Neuwert versichert. Dies bedeutet, wenn z.B. meine GMT II aus 2007 für 3.400 Euro geklaut wird, bekomme ich von meiner Versicherung eine ganze neue für Neupreis (4.500 Euro?) und nicht eine für 3.400 Euro.

LG Manfred

Das ist ja genau das was ich meine. Wenn der Gegenstand mitlerweile teurer geworden ist, bekommst du den höheren Wert. Bei techn. Geräten kann es natürlich andersherum laufen :-)
Es kann auch sein das es die Uhr garnicht mehr gibt. Dann wird der derzeitige Marktwert ermittelt.

Charles.
03.11.2008, 20:29
Was übrigens an der Tagesordnung von Versicherern ist:
Sie winken mit Bezahlung eines an sich reduzierten Betrages -- ohne Prozess -- gegen Verzicht auf weitere Forderungen.

Und der Anbieter hat kein Geld dabei, und darf gar nicht entscheiden geschweige denn, eine Zahlung auslösen. In solchen Fällen bei der Verzichtserklärung immer dazuschreiben: "Gilt nur bei Eintreffen des Geldes bis zum ... auf meinem Konto ..." Da hat schon mancheiner eine Überraschung erlebt. Da reduziert die Versicherung ein zweites Mal. Den Kunden hat sie ja schon mal in der Tasche mit der ersten Reduktion. So lohnt sich ein Prozess nicht um die Differenz.

In der Schweiz ist leider das Versicherungsgewerbe noch unseriöser als die Banken.

badi
03.11.2008, 20:40
Original von Charles.
Was übrigens an der Tagesordnung von Versicherern ist:
Sie winken mit Bezahlung eines an sich reduzierten Betrages -- ohne Prozess -- gegen Verzicht auf weitere Forderungen.

Und der Anbieter hat kein Geld dabei, und darf gar nicht entscheiden geschweige denn, eine Zahlung auslösen. In solchen Fällen bei der Verzichtserklärung immer dazuschreiben: "Gilt nur bei Eintreffen des Geldes bis zum ... auf meinem Konto ..." Da hat schon mancheiner eine Überraschung erlebt. Da reduziert die Versicherung ein zweites Mal. Den Kunden hat sie ja schon mal in der Tasche mit der ersten Reduktion. So lohnt sich ein Prozess nicht um die Differenz.

In der Schweiz ist leider das Versicherungsgewerbe noch unseriöser als die Banken.

Kann ich in diesem Fall bisher nicht bestätigen. Der Mann heute hat lediglich ein Protokoll erstellt und macht nun ein Gutachten, was er der Versicherung übergibt. Man hat mir kein Geld angeboten, auch keine Verzichtserklärung o.Ä. Bisher ist alles absolut sauber gelaufen.

Charles.
03.11.2008, 23:15
Dann hoffen wir, dass Du bald entschädigt bist. Viel Glück.

badi
03.11.2008, 23:54
Original von Charles.
Dann hoffen wir, dass Du bald entschädigt bist. Viel Glück.

Das hoffe ich auch. Bin mal gespannt, wie lange das noch dauern wird.

Und, wann die Lust an Uhren wieder kommt.....

Moehf
04.11.2008, 08:19
Original von AcidUser

Original von immo123
Nochmal, sobald Edelmetalle verarbeitet sind, egal wieviel, zählt es als Wertgegenstände.

Weißgold-Zeiger & Indizes! :D

Im Ernst, nach Anruf bei meiner Versicherung (Feuersozität) am heutigen Tage, fallen sog. Luxusuhren, wozu Rolex-Uhren wohl zweifelsohne zählen dürften, selbstverständlich in die Rubrik Wertgegenstände. Damit dürften diese einer, wie auch immer gearteten, Entschädigungsgrenze (in meinem Fall 20% der Versicherungssumme) unterliegen.
Alles andere wiederspräche, nach meinem Daführhalten, auch dem gesunden Menschenverstand.


Trotzdem, Viel Glück!! :gut:

So ist das auch bei mir, bei der WGV, das habe ich schriftlich. Und mir ist da auch gleich aufgefallen, dass ich die Summe ein wenig anpassen muss, da ja nun noch eine 114200 im Haus ist...

badi
04.11.2008, 09:20
Offensichtlich gibt es hier von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Wichtig ist letztendlich auch, wie "Wertgegenstände" in den Versicherungsbedingungen definiert sind, denn wenn es hart auf hart kommt, zählen eben diese Bedingungen. Und da sind bei mir, wie schon gesagt, keine Uhren aufgeführt.

Moehf
04.11.2008, 09:23
Original von badi
Offensichtlich gibt es hier von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Wichtig ist letztendlich auch, wie "Wertgegenstände" in den Versicherungsbedingungen definiert sind, denn wenn es hart auf hart kommt, zählen eben diese Bedingungen. Und da sind bei mir, wie schon gesagt, keine Uhren aufgeführt.

Sie sind aber auch nicht explizit ausgeschlossen, also müssen ja auch Uhren irgendwas sein. Entweder Wertsachen oder Hausrat, mehr bleibt ja im Prinzip nicht...

badi
04.11.2008, 10:47
Original von Moehf

Original von badi
Offensichtlich gibt es hier von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Wichtig ist letztendlich auch, wie "Wertgegenstände" in den Versicherungsbedingungen definiert sind, denn wenn es hart auf hart kommt, zählen eben diese Bedingungen. Und da sind bei mir, wie schon gesagt, keine Uhren aufgeführt.

Sie sind aber auch nicht explizit ausgeschlossen, also müssen ja auch Uhren irgendwas sein. Entweder Wertsachen oder Hausrat, mehr bleibt ja im Prinzip nicht...

Also ich kann da jetzt nur aus der kürzlich gemachten Erfahrung berichten:

a) was nicht ausgeschlossen ist, ist eingeschlossen
b) Uhren sind Gebrauchsgegenstände (und zeigen die Uhrzeit an), gehören somit zum "normalen" Hausrat.

AndreasL
04.11.2008, 14:38
Original von badi...
b) Uhren sind Gebrauchsgegenstände (und zeigen die Uhrzeit an), gehören somit zum "normalen" Hausrat.

Wurde mir heute auch so mitgeteilt; Wert und Höhe ohne Einfluss 8o

badi
04.11.2008, 14:45
Original von AndreasL

Original von badi...
b) Uhren sind Gebrauchsgegenstände (und zeigen die Uhrzeit an), gehören somit zum "normalen" Hausrat.

Wurde mir heute auch so mitgeteilt; Wert und Höhe ohne Einfluss 8o

Genau so ist es! Vielleicht gehen die Versicherungen mit dieser Tatsache lediglich nicht so gerne "hausieren". Könnte am Ende ja durchaus teuer werden......

Moehf
04.11.2008, 14:54
Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...

badi
04.11.2008, 14:57
Original von Moehf
Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...

Ist denn explizit angegeben, das eine Uhr ein Wertgegenstand ist?

Moehf
04.11.2008, 14:58
Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.

badi
04.11.2008, 17:29
Original von Moehf
Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.

Also was ich in den letzten Tagen vor Allem gelernt habe ist, dass man besser alles schriftlich hat. Gesagt wird viel und später weiß keiner mehr was davon......

Jetzt ist ja bei mir erst mal wieder Ruhe, der Gutachter schreibt sein Gutachten und dann wird sich die Versicherung wohl noch die Akte bei der Staatsanwaltschaft holen und dann wird es irgendwann ein Ergebnis geben. Und ich hoffe, ein erfreuliches......

Ich werde auf jeden Fall weiterhin hier über den Verlauf berichten, sobald es irgend etwas neues gibt.

u.mac
07.11.2008, 16:37
Hmmm - das mit den Neupreis und dem Wiederbeschaffungswert macht mir Sorge.

Bei 'ner 666 hilft der damalige, wie auch der heutige NP einer Sub ja nicht wirklich über'n Berg 8o

Ob man da wohl generell einen Wiederbeschaffungswertanspruch durchsetzen kann?

Vom fast dunklen NOK
ciao Uwe

badi
07.11.2008, 17:55
Lt. Bedingungen nimmt man den Preis eines Arikels "gleicher Art und Güte".

rudi
07.11.2008, 21:08
Hallo,
hab gerade mal bei meiner Versicherung nachgeschaut, bei der normalen Hausrat sind Wertgegenstände bis zu 20% der Versicherungssumme (höchstens 45000 Euro) mitversichert, beim Tarif Optimal zu 25% kostet ein bischen mehr :D vor einem halben Jahr habe ich dann noch einen Zusatz auf 35 % abgeschlossen, kostet 22,80 mehr, ich denke, das ist es wert.

Achja, der Wiederbeschaffungswert wird erstattet, auch bei Antiquitäten.

Das einzige was mich stutzig macht, Uhren werden nicht erwähnt, nur Wertgegenstände und Schmucksachen, ich glaub ich ruf da noch mal an, hab die Versicherung spez. der Uhren wegen erhöht. :ka:

badi
07.11.2008, 23:35
Genau das ist der Punkt!

Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
Also: Uhren = Hausrat

AndreasL
07.11.2008, 23:35
Es ist differenziert nach Versicherung zu sehen.

rudi
10.11.2008, 22:40
Original von badi
Genau das ist der Punkt!

Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
Also: Uhren = Hausrat

mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck :gut:

badi
10.11.2008, 22:42
.... und wo genau steht das geschrieben?

... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?

Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.

rudi
10.11.2008, 22:44
Original von badi
.... und wo genau steht das geschrieben?

... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?

Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.

sagt das deine Versicherung, anscheinend unterscheiden sie sich dann doch, ich bekomme es auf jeden Fall schriftlich, das Uhren zu Schmucksachen gehören.

badi
10.11.2008, 22:47
Hallo Rudi,

Uhren sind grundsätzlich keine Schmucksachen. Das sagen z.B. Wikipedia und auch div. Gerichtsurteile.

Uhren können allenfalls Wertgegenstände sein. Und dies scheint von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein. Bei meiner fallen Uhren nicht unter Wertgegenstände. Diese sind im "Kleingedruckten" ganz genau beschrieben (Perlen, Diamanten, Teppiche etc.).

rudi
10.11.2008, 22:53
naja, Wikipedia :D schau mal, was da alles unter Hausrat fällt :rofl:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat

badi
10.11.2008, 22:55
Passt doch.

".... Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden können."

Spacewalker
10.11.2008, 23:22
Lass Dich nicht verrückt machen.

Das Angebot: Kontakt zu einem Frontmann, steht im Zweifelsfalle noch. :gut:

Gruß

Stefan

Charles.
11.11.2008, 10:12
Original von rudi
mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck :gut:

Versicherungsfritzen lachen immer, bis sie einen Prozess verloren haben.
Kurz vorher versuchen sie noch einen Vergleich herbeizuführen, damit nichts in die Presse kommt wegen verlorenen Prozesses. Das ist nämlich sehr viel Geld wert. ...

In der Schweiz unterscheiden sich übrigens Verträge verschiedener Gesellschaften in ausserordentlich vielen Punkten. Es gilt, was man vereinbart, und ist das nicht für beide Vertragsparteien klar, geht's zuungunsten des Verfassers. Prämienvergleiche sind so ausserordentlich erschwert.

Ich kenne keine Branche, die so arbeitet, wie Versicherungen. Bis sie pleite sind. Wegen der Finanzkrise. Die meisten leben nämlich nicht vom Versicherungsgeschäft, sondern von den Anlagen. ...

Zum Glück hatte ich noch nie einen eigenen "Fall".

Christian
11.11.2008, 16:29
In meinem Allianzvertrag steht folgendes:

§ 24 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld und auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene
Beträge;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine,
Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie
alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf den vereinbarten und im Versicherungsschein
dokumentierten prozentualen Anteil an der Versicherungssumme
begrenzt.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter
Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür oder außerhalb
besonders vereinbarter sonstiger verschlossener
Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen befinden,
die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt
auf
a) 2.500 EUR für Bargeld (ausgenommen Münzen, deren
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt) sowie für
auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene Beträge;
b) insgesamt 2.500 EUR für Wertsachen gemäß
Absatz 1 b);
c) insgesamt 25.000 EUR für Wertsachen gemäß
Absatz 1 c), soweit Sie nicht etwas anderes mit uns vertraglich
vereinbart haben.
(4) Soweit Sie mit uns eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze
gemäß § 7 Absatz 6 c) für die Außenversicherung
vertraglich vereinbart haben (§ 7 Absatz 7), gilt diese auch
innerhalb des Versicherungsortes, wenn die in
Absatz 1 c) genannten Wertsachen von Ihnen oder einer
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
oder einer sonstigen, namentlich im Versicherungsschein
benannten Person bestimmungsgemäß getragen werden.

Ich habe den Mehrwert versichert - dann kann nichts passieren.

Viele Grüsse

Christian

badi
11.11.2008, 16:40
... und jetzt kommt der Unterschied:

Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.

Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."

Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.

Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.

Spacewalker
11.11.2008, 18:02
Original von badi
... und jetzt kommt der Unterschied:

Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.

Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."

Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.

Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.

Es gibt nicht nur Unterschiede von Versicherung zu Versicherung, sondern hängt auch vom Vertrag, bzw. dessen Alter ab.

In meinem Allianzvertrag steht:

§ 19 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme
begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter...........

Also Kopf hoch. :gut:



Gruß

Stefan

badi
12.12.2008, 01:32
Hallo zusammen, wollte mal den aktuellen Stand der Dinge mitteilen:

Versicherung hat bis heute keinen einzigen Euro gezahlt. Man will die Akte der Staatsanwaltschaft abwarten, welche angefordert ist. Auch will man die Untersuchungsergebnisse des Türschlosses abwarten (welches die Kripo zum LKA gesendet hat). Laut Aussage der Kripo kann das noch Monate dauern, bis das zurück kommt. Solange will man sich eine Entscheidung, ob man überhaupt zahlen will, vorbehalten.

Ich bin echt begeistert. Dass kann ja noch ewig dauern und das Ergebnis ist auch noch ungewiss!

AndreasL
12.12.2008, 07:32
Danke für den Update; drücke die Daumen.

Charles.
12.12.2008, 08:18
Wie schon gesagt: Versicherungen leben vom Anlagegeschäft. ...

AcidUser
12.12.2008, 09:43
Dann scheint der Einbruch, für die Versicherung, nicht eindeutig zu sein!
Vor allem, da das LKA Untersuchungen am Türschloss durchführt, die, denke ich, ergeben sollen, wie sich die Täter Zutritt zu Deinen Räumen verschafft haben!

Ich hatte vor einiger Zeit auch einmal einen Einbruchschaden! Damals hatten die Täter in unserer Abwesenheit die Jalousie des Terassenfensters aufgehebelt und die Scheibe eingeschlagen!War insgesamt ein Schaden von ca. 29.000,00 €! Die Versicherung hat innerhalb 4 Wochen gezahlt! Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden nach ca. 6 Wochen eingestellt!
Ein Jahr später wurde bei einem entfernten Bekannten eingebrochen (gleiche Versicherung)! Hier hatten die Täter sich am Schloß der Eingangstür zu schaffen gemacht und mittels irgendeines Nachschlüssels Zutritt verschafft! Die Versicherung zahlte nicht einen Cent, mit der Begründung ein Einbruch sei nicht eindeutig nachzuweisen! Allein die Tatsache, dass Sachen abhanden gekommen sind, stellt ,laut VVG, keinen solchen Beweis dar!
Der Bekannte klagte, verlor und ging komplett leer aus! =(

Ich wünsche Dir, dass es Dir in Deinem Falle nicht so ergeht!

Charles.
12.12.2008, 10:00
Die Staatsanwaltschaft ist dazu da, Verdächtige zu finden und dem Strafrichter zuzuführen, aber nicht, zivile Streitigkeiten zu lösen.

Stellt die (mit Steuergeldern finanzierte) Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, zum Beispiel auch im ganz einfachen Fall des Todes des einzigen Verdächtigen, muss man die Beweise eines Versicherungsfalles selber erbringen. Damit geht man ein Kostenrisiko ein. Ausserdem stehen einem nicht alle Verfahren der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, weder instrumentell noch rechtlich.

AcidUser
12.12.2008, 10:12
Original von Charles.
Die Staatsanwaltschaft ist dazu da, Verdächtige zu finden und dem Strafrichter zuzuführen, aber nicht, zivile Streitigkeiten zu lösen.

Stellt die (mit Steuergeldern finanzierte) Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, zum Beispiel auch im ganz einfachen Fall des Todes des einzigen Verdächtigen, muss man die Beweise eines Versicherungsfalles selber erbringen. Damit geht man ein Kostenrisiko ein. Ausserdem stehen einem nicht alle Verfahren der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, weder instrumentell noch rechtlich.

Die Versicherung hat aber, denke ich, das Recht die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen, welche immer im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde erfolgen, abzuwarten.
Die Versicherung wird ihre Entscheidung, über die Zahlung einer Entschädigung, nahezu immer, auf diese Ermittlungen stützen.

badi
12.12.2008, 10:38
Es gib Einbruchsspuren, wenn auch nur geringe, an dem Türgummi. Man kann je heute mit recht einfachen Mitteln (die jedermann im internet bestellen kann), eine Tür öffnen, ohne diese massiv zu beschädigen. Ich werde jetzt mal abwarten und dann werde ich zur Not ein Beweissicherungsverfahren einleiten um die Tür nochmals genau untersuchen zu lassen.

Charles.
12.12.2008, 11:10
Selbstverständlich kann die Versicherung die polizeilichen Ermittlungen abwarten. Wenn nicht vorher die Zivilpartei den Versicherungstatbestand beweist, gibt's gar nichts anderes...

Aber eben: Es gibt Gründe dafür, dass die Polizei nicht weiterwirkt, aber der Versicherungsfall trotzdem eingetroffen ist.

badi
14.04.2009, 18:18
So, wollte mal kurz über den aktuellen Zwischenstand berichten:

- Die Untersuchungen des LKA am Schloß haben nichts ergeben. Keinerlei Spuren festzustellen. Jetzt will man sich nochmal die beiden verbliebenen Schlüssel anschauen, ob da was zu erkennen ist. Das wird wohl dann wieder ein paar Monate dauern.

- Zwischenzeitlich hat sich aber noch eine andere interessante Sache ergeben: Ich wohne ja in einem Mehrfamilienhaus. Zu diesem Haus gibt es sog. "General- oder Hauptschlüssel", mit welchen sich ALLE Türen öffnen lassen. Diese sind bei der Hausverwaltung unter verschluß.

Jetzt kommts: Laut Schließplan (liegt mit vor) gibt es zwei dieser Hauptschlüssel. Die Hausverwaltung hat jedoch nur einen!!!

Die Kripo ermittelt derzeit weiter in dieser Richtung. Fraglich ist jedoch, ob mir das bei der Versicherung hilft (die wollen derzeit nicht zahlen, weil kein Einbruch nachzuweisen ist), oder ob ich mich da nicht sogar direkt an die Hausverwaltung halten kann, weil die ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Hat jemand einen guten Tip für mich, wie ich jetzt am besten vorgehe?

Spacewalker
14.04.2009, 19:29
Das tut mir wirklich leid für Dich. Shit happens, und wenn, dann richtig.

Da können Dir vermutlich nur noch die "Rechts-Geradebieger" helfen.

Auch wenn es Dir jetzt nichts mehr bringt, vielleicht hilft es anderen:

Ich habe, als ich noch in Mehrfamilienhäusern gewohnt habe, immer eigene und gute Schließzylinder an den Wohnungstüren gehabt.

Als ich die Zylinder für mein heutiges Heim ausgewählt habe, wurde mir vermittelt, dass ein Experte bei einfacheren Schließsystemen, allein durch Betrachten des Schlüssels, dessen "Codierung" erkennen und diesen dann anfertigen kann.

Es ist dann ein Schweizer Produkt geworden, dessen Anblick angeblich schon die meisten Einbruchsversuche abschreckt.

Gruß und das Beste für die weitere Entwicklung.

Stefan

Edit: Ein Schießzylinder wäre vielleicht die Lösung, ich habs aber trotzdem korrigiert.

ehemaliges mitglied
14.04.2009, 19:33
Original von badi

- Zwischenzeitlich hat sich aber noch eine andere interessante Sache ergeben: Ich wohne ja in einem Mehrfamilienhaus. Zu diesem Haus gibt es sog. "General- oder Hauptschlüssel", mit welchen sich ALLE Türen öffnen lassen.



wie, du hast dein schloss nicht ausgetauscht beim einzug :grb: 8o

fugazi
14.04.2009, 19:54
Original von 116233
wie, du hast dein schloss nicht ausgetauscht beim einzug :grb: 8o

Au Backe :rolleyes:
Bei Umzug ist ein neuer Zylinder, bei dem die Stifte nicht durch Vibration mit
einem sog. Elektropic in Schwingungen versetzt werden können incl. Schlüsselpass
zum Schutz vor unbefugtem Nachmachen und eine Panzerplatte, damit der
Zylinder nicht aufgebohrt bzw. gezogen werden kann, das Erste, was ich
einbauen.

Ob es hilft weiß ich nicht, aber es beruhigt auf jeden Fall.

AcidUser
14.04.2009, 20:00
Original von badi
[...] Fraglich ist jedoch, ob mir das bei der Versicherung hilft (die wollen derzeit nicht zahlen, weil kein Einbruch nachzuweisen ist)[...]


Hatte ich fast befürchtet! :rolleyes:
Da die Methoden der Einbrecher immer versierter werden, kann man nur hoffen, dass dieses Schlupfloch der Versicherungen irgendwann von gerichtlicher Seite gestopft wird.
Ansonsten bleibt einem nur übrig, wenn einem so etwas wie Dir passiert, noch nachträglich vor Alarmierung der Polizei die Tür selbst einzutreten! :motz:

Spacewalker
14.04.2009, 20:27
Original von AcidUser
Ansonsten bleibt einem nur übrig, wenn einem so etwas wie Dir passiert, noch nachträglich vor Alarmierung der Polizei die Tür selbst einzutreten! :motz:

Und das wird dann mit Sicherheit von der Versicherung nachgewiesen. =(

AcidUser
14.04.2009, 20:37
Wahrscheinlich! :rolleyes:

python
14.04.2009, 22:00
wie, du hast dein schloss nicht ausgetauscht beim einzug konfus geschockt

Das ist doch das Erste, was man macht, wenn man ein Haus oder Wohnung bezieht. Denn man weiss ja garnicht, wieviele nachgemachte Schlüssel noch existieren.


Hatte auch mal nen Einbruch/ Diebstahl ohne Spuren, leider.
Aber das nächste mal bin ich schlauer. :D

Grüsse
Roland

Donluigi
14.04.2009, 22:23
Excellente Idee, hier Tipps zu geben, die einen Straftatbestand darstellen. :gut:

Olof
15.04.2009, 22:42
Nimm Dir einfach eine gute Versicherung, diese hier hat alleine 12 Königshäuser unter Vertrag:

http://www.hiscox.de/

Spacewalker
15.04.2009, 22:49
Original von Olof
Nimm Dir einfach eine gute Versicherung, diese hier hat alleine 12 Königshäuser unter Vertrag:

http://www.hiscox.de/

Zahlen die auch für bereits geschehene Schadensereignisse? :grb:

Olof
15.04.2009, 23:01
schließ eine Allgefahrenversicherung ab. die zahlt alles und immer und muss im Schadensfall DIR nachweisen, das der Schadensfall nicht eingetreten ist bzw. das Du etwas versäumt hast.

Olof
15.04.2009, 23:04
Original von Spacewalker

Original von Olof
Nimm Dir einfach eine gute Versicherung, diese hier hat alleine 12 Königshäuser unter Vertrag:

http://www.hiscox.de/

Zahlen die auch für bereits geschehene Schadensereignisse? :grb:


Ist eine Frage der Prämie :D

badi
25.09.2009, 20:19
Hallo, nachdem es ja nun lange Ruhig war, möchte ich euch den aktuellen Stand der Dinge mitteilen:

- der 2. Generalschlüssel der Hausverwaltung war nicht verschwunden sondern lag nur an einer anderen Stelle ==> keine weiteren Ermittlungsansätze

- jetzt kommts: Das LKA hat an einem meiner Schlüssel Kopierspuren festgestellt. D.h., hier wurde ein Nachschlüssel angefertigt, obwohl es sich um eine Schließanlage mit Sicherungsschein handelt. Mit diesem muss die Tür geöffnet worden sein, da alle "richtigen" Schlüssel zu diesem Zeitpunkt nicht in der Nähe waren.

- Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen, die Akte ist zu und die Versicherung will sich nun in den kommenden Tagen äußern.

ehemaliges mitglied
25.09.2009, 20:22
Dann wünsche ich Dir viel Glück!

Don Ghibli
25.09.2009, 20:58
wenn es definitiv so ist wie hier gesagt wird dass deine uhren unter wertgegenstände fallen dann würde ich mir keine sorgen machen ...
da hätte ich wohl pech oder wenn meine day date 18k gelbgold mit rubinen und diamanten blatt geklaut werden würde ?

Donluigi
25.09.2009, 21:19
Wenn das Blatt original ist: ja. Wenn nicht, u.U. nicht ;)

Spacewalker
25.09.2009, 21:21
Danke für das Update.


Original von badi
D.h., hier wurde ein Nachschlüssel angefertigt, obwohl es sich um eine Schließanlage mit Sicherungsschein handelt.

Der Sicherungsschein ist offensichtlich nur eine "scheinbare Sicherung". 8o Daher wohl der Name :ka:

Hierzu kommt noch ne PN.

AcidUser
26.09.2009, 09:22
Original von Don Ghibli
wenn es definitiv so ist wie hier gesagt wird dass deine uhren unter wertgegenstände fallen dann würde ich mir keine sorgen machen ...
da hätte ich wohl pech oder wenn meine day date 18k gelbgold mit rubinen und diamanten blatt geklaut werden würde ?


Original von Donluigi
Wenn das Blatt original ist: ja. Wenn nicht, u.U. nicht ;)

:bgdev: :rofl: :rofl:


@badi

Ich drücke Dir die Daumen, dass die Geschichte nun endlich zu einem zufriedenstellenden Ende kommt! :gut: