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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Anwaltsgebühren



Waschi.1
05.11.2008, 09:54
Meine Oma hat von ihrer Wohnungsverwaltung eine Nachzahlung bekommen. Durch einen längeren Krankenhaus Aufenthalt ist eine nette Aufforderung der Wohnungsverwaltung zur Nachzahlung der Betriebskosten nicht nachgekommen worden. Ohne eine weitere Mahnung oder ähnliches ist gestern ein Brief von einem Anwalt bekommen mit einer Zahlungsaufforderung. Finde die Gebühren allerdings für einen einfachen Brief irgendwie zu hoch.

Gegenstandswert 1448 €
1,3 Geschäftsgebühr VV RVG Nr. 2300 136,50€
Entgelt für Post (pauschal) VV RVG Nr. 7002 25,00€
19% 29,74€

Endsumme 186,24€

Ist diese Berechnung so in Ordnung?
Ärgerlich ist das ich den fälligen Betrag 1 Tag vorher für meine Oma überwiesen habe. Ist das so in Ordnung ohne eine Mahnung einen Anwalt einzuschalten?

Insoman
05.11.2008, 10:08
ich bez3wifele, dass die KV 2300 bei einen solchen Schreiben zur Anwendung kommen kann, die KV 2302 wäre bei einen so einfach gelagerten Fall wohl richtiger - sprich eine 0,3 - fache Gebühr nach dem Wert der NAchforderung wären hier 31,50 €.

Dazu dann die Auslagenpauschale in Höhe von 25 € zzgl. MWST

betrug diese 1148 € ?



Die Anwaltseinschaltung kann nicht beanstandet werden - man sollte dem WEG Verwalter allerdings die Hammelbeine langziehen, das ist eigentlich erst einmal sein Job zu mahnen


ich würde über einen Verwalterwechsel nachsdenken

Waschi.1
05.11.2008, 10:17
Bei der nächsten Versammlung bin ich für meine Oma dabei.
Die Nebenkosten Abrechnung ist auch der Hammer..
Da sind Insektenvernichtungsmittel für fast 800 € drin. 8o
In der untersten Etage ist ein Fleischer. Im Sommer sind in der Nähe der Aufbewahrugsbehälter des Altfleisch alles voller Maden 2-4 mal im Jahr kommt da nen Kammerjäger oder ähnliches etc.
Da können die 4 Wohn Parteien doch nix für ,diese Kosten können doch nicht auf die 4 Eigentümer umgelegt werden? Das müsste doch der Fleischer alleine bezahlen? Zum Glück hab ich das Geld unter Vorbehalt der Prüfung gezahlt.

Waschi.1
05.11.2008, 10:19
Original von Insoman
ich bez3wifele, dass die KV 2300 bei einen solchen Schreiben zur Anwendung kommen kann, die KV 2302 wäre bei einen so einfach gelagerten Fall wohl richtiger - sprich eine 0,3 - fache Gebühr nach dem Wert der NAchforderung wären hier 31,50 €.

Dazu dann die Auslagenpauschale in Höhe von 25 € zzgl. MWST

betrug diese 1148 € ?



Die Anwaltseinschaltung kann nicht beanstandet werden - man sollte dem WEG Verwalter allerdings die Hammelbeine langziehen, das ist eigentlich erst einmal sein Job zu mahnen


ich würde über einen Verwalterwechsel nachsdenken


Ja die Nachzahlung beträgt 1448 € ohne die Anwaltsgebühren.
Meine Oma hatte wohl Heizung auf 5 und Fenster auf allerdings einige Posten kommen mir komisch vor und werde ich mal prüfen lassen. In dem Haus wohnen nur Rentner.

Insoman
05.11.2008, 10:20
2302 Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art:
Die Gebühr 2300 beträgt
Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.
Gebühr: 0,3





Das ind keine Kosten der WEG sondern Kosten des Gewerbemieters



Ist die Nebenkostenabrechnung so abgesegnet worden ?


Wenn nicht sehe ich ehrlich gesagt auch noch keine Fälligkeit der NAchforderung - von daher dürfte auch eine anwaltliche Einschaltung / Mahnung verfrüht sein, da diese BEträge für mein Dafürhalten erst nach der Billigung durch die WEG fällig werden

NicoH
05.11.2008, 10:20
Anwaltseinschaltung muss nur erstattet werden, wenn sich Deine Oma "in Verzug" befand. Um den Verzug zu begründen gibt es mehrere Möglichkeiten:

Es könnte einen festen Zahlungstermin im Mietvertrag geben, wann die Zahlungen zu erfolgen haben - das bezweifle ich jedoch, weil die Betriebskosten nicht zu festen Termin abgerechnet werden.

Ansonsten könnte sie durch eine Mahnung in Verzug geraten sein: Du sagst aber, dass es hier keine Mahnung gab.

Ein einseitig gesetztes Zahlungsziel in der Betriebskostenabrechnung reicht nicht aus! Einseitig gesetzte Zahlungsziele sind nie verzugsbegründend.

Nach den Informationen, die Du hier gegeben hast, müsste sie - meiner bescheidenen Meinung nach - die Anwaltsgebühren nicht erstatten.

Diese wären im Übrigen auch falsch berechnet. Wie Stefan sagte, könnte es sich um ein so genanntes "einfaches Schreiben" handeln, außerdem ist die Post- und Telekommunikationspauschale mit € 25,- zu hoch angesetzt, sie beträgt nur € 20,-, was der Anwalt auch weiß. Wenn Du ihn ärgern willst, kannst Du ihn darauf hinweisen, dass das nach § 352 StGB strafbar ist (Gebührenüberhebung).


Edit: Die Sache mit den Insekten dürfte auch nicht umlegbar sein.


Ist Deine Oma rechtsschutzversichert?

Waschi.1
05.11.2008, 10:25
Leider hat sie keine RSV ;(
Das kam mir doch gleich Spanisch vor. Werde heut mal mit den anderen Bewohnern über Ihre Abrechnung sprechen. Denke mal das hier versucht wird Rentner abzuzocken.

Insoman
05.11.2008, 10:29
sprechen wir über ein Mietverhältnis oder über eine WEG ?

Waschi.1
05.11.2008, 10:32
Original von Insoman
sprechen wir über ein Mietverhältnis oder über eine WEG ?

Meine Oma ist Eigentum bei 2 weiteren auch. 1 Rentner hat es gemietet.

NicoH
05.11.2008, 10:33
Die Frage habe ich mir auch gestellt, aber sie dürfte daran nichts ändern, dass sich 1. die Oma nicht in Verzug befand und 2. die Insektenvernichtungseinsätze nicht umlegbar sein, sondern nach dem Verursacherprinzip vom Fleischer zu tragen sein dürften.

Insoman
05.11.2008, 10:44
also reden wir über eine WEG-Abrechnung


Frage: hat die WEG Versammlung stattgefunden und wurde die Verwalterabrechnung genehmigt ?

Waschi.1
05.11.2008, 10:57
Original von Insoman
also reden wir über eine WEG-Abrechnung


Frage: hat die WEG Versammlung stattgefunden und wurde die Verwalterabrechnung genehmigt ?

Es gab im Dezember 07 einen Verwalter Wechsel. Meine Oma war bei der Versammlung nicht anwesend und die stimmen haben wohl ausgereicht drüber abzustimmen. Dann hat sie wohl ne Vollmacht ausgefüllt. Werde da erst mal nach haken. Meine Oma bekommt ja auch den Mund nicht auf.

Insoman
05.11.2008, 11:05
Verwalterwechsel in 07 - welche Abrechnung soll das sein ? die aus 07 ? die wäre doch erst in 08 zu erstellen gewesen, oder ?


wenn in 08 noch nichts stattgefunden hat würd ich den Brüdern jetzt die Ohren langziehen

Waschi.1
05.11.2008, 11:10
Es geht um Nachzahlung NK aus 2007. Durch den Verwalter Wechsel ist die wohl verzögert aber sie haben wohl 1 Jahr Zeit für diese Abrechnung. Muss mich da erst mal rein lesen.

Insoman
05.11.2008, 11:26
also NK 2006 ?

Waschi.1
05.11.2008, 11:29
Original von Insoman
also NK 2006 ?

8o Hab da gar nicht so genau auf die Jahreszahl geguckt.
Hab meine Oma jetzt mal ermuntert sämtlichen Schriftverkehr raus zu suchen. Hab nen Termin bei meinem RA gemacht. Der guckt sich das einmal unverbindlich an. Ohne Berechnung. Danke erst mal für eure Hinweise.

:gut: :gut:

Insoman
05.11.2008, 11:35
so ists recht - halte uns mal auf dem laufenden


ich empfehle zudem die anderen Miteigentümer darauf aufmerksam zu machen und nen neuen Verwalter zu bestellen.

Waschi.1
05.11.2008, 11:41
Original von Insoman
so ists recht - halte uns mal auf dem laufenden


ich empfehle zudem die anderen Miteigentümer darauf aufmerksam zu machen und nen neuen Verwalter zu bestellen.

:gut: genau sieht es aus. Bei der letzten Abrechnung hat sie was zurück bekommen. Verwendet wird Stadtgas. Laufen Kühlgeräte beim Fleischer auch auf Gas oder Strom ?

Insoman
05.11.2008, 11:45
von zurückbekommen auf 1450 € NAchzahlung innerhalb eines Jahres ?


Da kann was nicht so richtig stimmen - hat der neue Verwalter etwa mit dem Fleischer zu tun ?



meines Wissens läuft ein Kühlhaus auf Strom