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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Netzanschlussvertrag vom Verteilernetzbetreiber --->



Hannes
06.11.2008, 12:50
Heute flattert mit zur Unterzeichnung besagter Vetrag ins Haus (Firma).
Angeblich ist es laut Energiewirtschaftgesetz Pflicht diesen zu unterzeichnen.

Ist mir irgendwie völlig neu und ich bekomme hier meinen Strom bereits seit 24 Jahren auch ohne diesen Vertrag.

Weiß da jemand bescheid?

Merci =)

Vanessa
06.11.2008, 12:56
Hmmm, da hatten wir hier auch, als wir erhöhten Strombedarf gemeldet haben, da wurde dann eine Trafo-Station gesetzt und wir durften 65K Euro bezahlen für das "Aufbohren" der Leitungen- haben sie bei Dir in der Gegend massiv gebaut? Dann kann die Leitung in Eurem Bereich ausgelastet werden und die Bereitstellung ist nicht gesichert...mußt Du was zahlen?

Hannes
06.11.2008, 13:03
Mir sollen angeblich keine Kosten enstehen.
Und groß gezapft wird hier im Umkreis auch nicht.
Im Gegenteil. Eine Halle nach den anderen steht leer.

Vanessa
06.11.2008, 13:26
Dann frag doch mal nach bei der Gemeinde, ob die den Strom-oder Netzanbieter gewechselt haben....dann will der alte Anbieter vielleicht noch kurz Pfründe sichern....

geimer
07.11.2008, 12:34
Offensichtlich sind aufgrund einer vor kurzem erfolgten Änderung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen Haftungsauschlußregelungen in den früher von Energieunternehmen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (möglicherweise) unwirksam.

Das betrifft Fälle wie beispielsweise Schadensersatz des Stromkunden wegen Betriebsunterbrechung nach Stromausfall (Maschinen produzieren nicht mehr, Kühlanlagen fallen aus, etc.).

Die Energieversorger versuchen nun offenbar in einigen Fällen, durch Vertragsänderungen der Gesetzesänderung Rechnung tragende neue, aus Sicht der Energieversorger optimierte Allgemeine Geschäftsbedingungen durchzusetzen.

Ich kenne das Thema aber auch nur von Gesprächen zwischen Tür und Angel. Verhandlungen über den Vertrag könnten sich lohnen, sind aber wohl nur von Großkunden durchsetzbar.

Eine Pflicht zum Abschluß besteht grundsätzlich nicht, aber der Energieversorger könnte natürlich den alten Vertrag zu den dortigen Fristen beenden.

Grüße, Jan

Hannes
07.11.2008, 12:53
Aha.

Danke Euch beiden schon mal.