Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKW Haftpflichtschaden und Gutachten. Wie geht es weiter?
X-E-L-O-R
08.11.2008, 13:30
Hi Junx,
uns ist beim Ausparken jemand ins Auto gefahren. War der Nachbar, von daher zum Glück kein Problem mit Fahrerflucht usw. Schaden ist schon gemeldet, alles sehr korrekt abgelaufen.
Wir haben den Schaden auf Anraten unseres Autohauses nun offiziell begutachten lassen. Heute kam das Dokument in Kopie zu mir. Da fallen einem ja fast die Augen aus, was so ein Parkrempler mittleren Ausmaßes alles an Kohle verschlingt! 8o
Wie geht es für mich jetzt weiter, welche Optionen habe ich? Kann ich mich einfach so auf Basis des Netto-Gutachten-Wertes auszahlen lassen? Nutzungsausfall und Wertminderung werden auch beziffert, kann ich diese Beträge dazu addieren? Ich würde dann das Geld nehmen und mir eine Werkstatt suchen, die es günstiger macht.
Oder geht das heute nicht mehr so einfach und ich bekomme nur Geld, wenn ich den Wagen tatsächlich reparieren lasse (auf Basis dieser Rechnung dann)?
Danke für Eure Hilfe!
uhrenmaho
08.11.2008, 14:12
Du kannst m.E. laut Gutachten abrechnen und zu einer preiswerteren Werkstatt gehen. Die Differenz kannst Du Dir in die Tasche stecken.
LG Manfred
trolldich
08.11.2008, 14:15
Nur bekommst du bei fiktiver Abrechnung die MwSt. abgezogen! Und dann sieht die Sache schon anders aus.
X-E-L-O-R
08.11.2008, 14:17
Original von trolldich
Nur bekommst du bei fiktiver Abrechnung die MwSt. abgezogen! Und dann sieht die Sache schon anders aus.
Das ist mir schon bekannt! Netto-Gutachten-Wert. ;)
Kiki Lamour
08.11.2008, 14:18
Haftplicht Gutachten ist immer sauhoch wegen Wertminderung und Nutzungsausfall (durfte ich gerade am eigenen Leib erfahren). Ein Kasko Gutachten dagegen fällt geringer aus. Bist Du Privatmann, bekommst entweder die Werkstatt bezahlt, oder kannst Dir den Schaden auszahlen lassen minus der MWst. Gutachter bezahlt man selbst (war zumindest bei mir 2x in diesem Jahr so)
Geh´ doch einfach zum Anwalt, die Kosten zahlt die gegnerische Versicherung.
X-E-L-O-R
08.11.2008, 14:22
Original von Kiki Lamour
Haftplicht Gutachten ist immer sauhoch wegen Wertminderung und Nutzungsausfall (durfte ich gerade am eigenen Leib erfahren). Ein Kasko Gutachten dagegen fällt geringer aus. Bist Du Privatmann, bekommst entweder die Werkstatt bezahlt, oder kannst Dir den Schaden auszahlen lassen minus der MWst. Gutachter bezahlt man selbst (war zumindest bei mir 2x in diesem Jahr so)
Du meinst, ich als Geschädigter muss das Gutachten selber bezahlen? 8o
Das wurde mir aber anders erklärt: Übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
trolldich
08.11.2008, 14:30
Original von X-E-L-O-R
Original von Kiki Lamour
Haftplicht Gutachten ist immer sauhoch wegen Wertminderung und Nutzungsausfall (durfte ich gerade am eigenen Leib erfahren). Ein Kasko Gutachten dagegen fällt geringer aus. Bist Du Privatmann, bekommst entweder die Werkstatt bezahlt, oder kannst Dir den Schaden auszahlen lassen minus der MWst. Gutachter bezahlt man selbst (war zumindest bei mir 2x in diesem Jahr so)
Du meinst, ich als Geschädigter muss das Gutachten selber bezahlen? 8o
Das wurde mir aber anders erklärt: Übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Nein. Habe ich gerade vor 14 Tagen alles hinter mir.
X-E-L-O-R
08.11.2008, 14:38
Original von trolldich
Original von X-E-L-O-R
Original von Kiki Lamour
Haftplicht Gutachten ist immer sauhoch wegen Wertminderung und Nutzungsausfall (durfte ich gerade am eigenen Leib erfahren). Ein Kasko Gutachten dagegen fällt geringer aus. Bist Du Privatmann, bekommst entweder die Werkstatt bezahlt, oder kannst Dir den Schaden auszahlen lassen minus der MWst. Gutachter bezahlt man selbst (war zumindest bei mir 2x in diesem Jahr so)
Du meinst, ich als Geschädigter muss das Gutachten selber bezahlen? 8o
Das wurde mir aber anders erklärt: Übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Nein. Habe ich gerade vor 14 Tagen alles hinter mir.
Was nun nein? :grb:
Wer zahlt das Gutachten?
Sorry, stehe etwas auf der Leitung...
Original von X-E-L-O-R
Hi Junx,
uns ist beim Ausparken jemand ins Auto gefahren. War der Nachbar, von daher zum Glück kein Problem mit Fahrerflucht usw. Schaden ist schon gemeldet, alles sehr korrekt abgelaufen.
Wir haben den Schaden auf Anraten unseres Autohauses nun offiziell begutachten lassen. Heute kam das Dokument in Kopie zu mir. Da fallen einem ja fast die Augen aus, was so ein Parkrempler mittleren Ausmaßes alles an Kohle verschlingt! 8o
Wie geht es für mich jetzt weiter, welche Optionen habe ich? Kann ich mich einfach so auf Basis des Netto-Gutachten-Wertes auszahlen lassen? Nutzungsausfall und Wertminderung werden auch beziffert, kann ich diese Beträge dazu addieren? Ich würde dann das Geld nehmen und mir eine Werkstatt suchen, die es günstiger macht.
Oder geht das heute nicht mehr so einfach und ich bekomme nur Geld, wenn ich den Wagen tatsächlich reparieren lasse (auf Basis dieser Rechnung dann)?
Danke für Eure Hilfe!
Rep. Kosten auszahlen ohne MwSt ,
Nutzungsausfall erst nach erfolgtem Reparaturnachweis, kann ein Bild mit aktueller Tageszeitung sein, auf dem man sieht, das der Schaden repariert wurde.
Wertminderung gibts sofort.
MwSt gibts dann auf die Preparaturrechung anteilig ausbezahlt.
20-30 euro sonstige Kosten gibts dann auch noch.
Kann sein, dass die Versicherung nicht die ganzen Reparaturkosten lt. Gutachten bezahlt, wenn der Stundenlohn der Werkstatt recht hoch ist usw.
Gutachter-Kosten werden auch übernommen.
Erst mal kassieren , weiterfahren viell. fährt noch mal einer rein :cool:
Kiki Lamour
08.11.2008, 14:48
Original von X-E-L-O-R
Original von trolldich
Original von X-E-L-O-R
Original von Kiki Lamour
Haftplicht Gutachten ist immer sauhoch wegen Wertminderung und Nutzungsausfall (durfte ich gerade am eigenen Leib erfahren). Ein Kasko Gutachten dagegen fällt geringer aus. Bist Du Privatmann, bekommst entweder die Werkstatt bezahlt, oder kannst Dir den Schaden auszahlen lassen minus der MWst. Gutachter bezahlt man selbst (war zumindest bei mir 2x in diesem Jahr so)
Du meinst, ich als Geschädigter muss das Gutachten selber bezahlen? 8o
Das wurde mir aber anders erklärt: Übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Nein. Habe ich gerade vor 14 Tagen alles hinter mir.
Was nun nein? :grb:
Wer zahlt das Gutachten?
Sorry, stehe etwas auf der Leitung...
ich musste 2x den gutchter zahlen und ich war nicht schuld =(
ich musste 2x den gutchter zahlen und ich war nicht schuld
das verstehe ich nicht, oder war der Schaden so gering, dass die gegnerische Versicherung der Meinung war da hätte ein Kostenvoranschlag gereicht ?
miboroco
08.11.2008, 15:19
Ich habe den Gutachter auch immer bezahlt bekommen war auch nie Schuld :gut:
Kiki Lamour
08.11.2008, 16:31
woas? hat mich die versicherung dann beschissen?? 8o wenn ich das schreiben finde stelle ich es mal ein - sauerei...
Hm. Hab auch noch nie die Kosten für's Gutachten selbst zahlen müssen. :ka:
wer selber einen gutachter bestellt muss ihn auch zahlen.
wird von der gegnerischen versicherung einer bestellt muss er nicht bezahlt werden.
Original von Kiki Lamour
....
ich musste 2x den gutchter zahlen und ich war nicht schuld =(
wer mehr als 100 Autos im Jahr zulässt, muss immer selber zahlen... ;)
Hab den jedesmal selbst ausgesucht und der hat das dann mit der
gegnerischen Versicherung geklärt.
Wenn ich am Unfall nicht schuld bin, dann hab ich mir selbst einen Gutachter ausgesucht, und der wurde bis jetzt immer bezahlt.
Von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter , da ist wohl klar auf wekcher Seite der steht =(
Kiki Lamour
08.11.2008, 17:04
also ich such mal das schreiben mit der zahlungsaufforderung raus - wenn dem so ist wie ihr hier behauptet, dann gehe ich dagegen vor :op:
Als Geschädigter bestimmst du dir deinen unabhängigen Gutachter. Wäre ja noch schöner, wenn der Schädiger die Reparaturkostenhöhe bestimmen würde.
Gutachten muß auch bezahlt werden, meißtens unterschreibtst du dafür eine Abtretungserklärung, der Gutachter rechnet dann mit der Versicherung ab.
Was passieren kann, ist das die Versicherung ein Gegengutachten erstellen läßt, wenn irgendetwas unstimmig scheint.
Ganz anders sieht das natürlich im Kaskoschaden aus.
Bis dann.....
Oliver
Kiki Lamour
08.11.2008, 17:26
so, hab mal das schreiben rausgesucht. also da steht ICH hätte das gutachten in auftrag gegeben, daher muss ich zahlen. ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr, aber es kann natürlich sein, dass ich den gutachter bestellt habe. aber ist das nicht dann aufgabe der gegnerischen versicherug? kann ich das rückerstattet bekommen? unfall ist über ein jahr her...bild vom schreiben kann ich gerne einstellen...
1980 hatte ich mit meinem 1er Golf GTI (5 Monate alt) einen Unfall. Ich war nicht schuld.
Damals wusste ich noch nicht was da zu tun ist. Bin zur Dekra gefahren, und der Schaden war 5500 DM lt. Dekra-Gutachten.
Da ich das Auto verkaufen wollte bin ich zu einem Gebrauchtwagenhändler um zu schauen was ich für mein kaputtes Auto bekomme. Der meinte nur, das Gutachten ist aber etwas mikrig. Zufällig war da sein Spezl da, ein Gutachter natürlich. Der meinte nur, hast Du das Gutachten schon der gegnerischen Versicherung gezeigt, zum Glück noch nicht. Die Gutachterkosten bei der Dekra waren so um die 350 DM. Er meinte das soll ich schnell vergessen. Er machte mir ein Gutachten bei dem dann 8000 DM rauskamen. Hab die 350 bezahlt und das Gutachten von der Dekra nicht der Versicherung gegeben .
Hab dann das Auto zum Restwert , waren so 5000 dem Händler lt. Kaufvertrag für 5000 verkauft, und er gab mir so quasi unter dem Schreibtisch 2500 DM so.
Hab dann wieder einen neuen Golf gekauft, und mir blieben noch 1500 DM übrig.
Mann, wenn ich von dem Geld damlas eine Rolex gekauft hätte, aber nein , ich hab es so verprasst.
Seitdem hab ich bis jetzt bei jedem nichtverschuldetem Unfall was nebenbei verdient.
Verdienen kan immer nur einer, entweder die gegnerische Versicherung, die Autowerkstatt, oder eben man selbst.
Original von Kiki Lamour
so, hab mal das schreiben rausgesucht. also da steht ICH hätte das gutachten in auftrag gegeben, daher muss ich zahlen. ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr, aber es kann natürlich sein, dass ich den gutachter bestellt habe. aber ist das nicht dann aufgabe der gegnerischen versicherug? kann ich das rückerstattet bekommen? unfall ist über ein jahr her...bild vom schreiben kann ich gerne einstellen...
ich glaube die Frist ist da 2 Jahre :grb:
Kiki Lamour
08.11.2008, 17:40
ok, zu klären gilt, warum ICH als auftraggeber in der rehcnung stehe, obwohl ich NICHT schuld war....eigentlich unlogisch ;)
http://i38.tinypic.com/168vls2.jpg
trolldich
08.11.2008, 17:47
Du kannst bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall den Gutachter frei wählen, diesen beauftragen und bekommst ihn von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Alle anderen Auskünfte der gegnerischen Vers. sind schlicht falsch und wurden auch schon höchst richterlich erörtert.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat dem Geschädigten die angefallenen Gutachterkosten zu erstatten, wenn es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt und die Rechnung nicht offensichtlich überhöht ist. Der Geschädigte muss sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem Gutachter einlassen, um die Bedenken der Versicherung hinsichtlich der Honorarhöhe geltend zu machen.
Urteil des AG Berlin-Mitte vom 15.06.2002
3 C 3060/01
DAR 2002, 459
Steht doch sogar drunter : "Sicherheitsabtretung liegt vor "
Ist doch auch nur ein Duplikat, das Original hat die Versicherung.
Die werden doch nicht 2x abgerechnet haben...
Oder hast du eine Teilschuld bekommen, bzw. war es ein Bagatellschaden, so daß ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte ?
Grenze liegt glaub ich irgendwo bei 800 Euro,
hätte dir der Sachverständige normalerweise aber mitgeteilt
und du hättest das Original bekommen müssen.
Bis dann...
Oliver
Kiki Lamour
08.11.2008, 18:00
schaden belief sich auf 3000€, ich habe mir diesen (ohne mwst.) auszahlen lassen und musste den gutachter zahlen. duplikat nur, weil die rechnung nochmal neu angefordert habe, wegen der mahnung. also kann ich dagegen noch angehen?
bin schon gespannt was die Versicherung da jetzt dann sagt, wenn Du die Gutachterkosten noch einforderst.
X-E-L-O-R
08.11.2008, 18:14
Original von Kiki Lamour
ok, zu klären gilt, warum ICH als auftraggeber in der rehcnung stehe, obwohl ich NICHT schuld war....eigentlich unlogisch ;)
http://i38.tinypic.com/168vls2.jpg
Hallo Kiki,
eine ähnliche Rechnung liegt unserem Gutachten auch bei!
Mich hat das zuerst stutzig gemacht...
Bei uns steht allerdings deutlich HAFTPFLICHTSCHADEN auf dem Gutachten, und die gegerische Versicherung ist auch namentlich erwähnt (sowie die Schadensnummer).
Außerdem haben wir eine Abtretungserklärung unterzeichnet.
Bei Dir heißt es lediglich "Unfall". Diese Einordnung könnte den Unterschied ausmachen.
Das ORIGINAL des Gutachtens geht in unserem Fall an die gegnerische Versicherung.
Wir (und Du auch!!!) haben ein DUPLIKAT bekommen, wie oben rechts deutlich steht.
Wir sind also offiziell gar nicht der Rechnungsempfänger sondern lediglich in Kopie genommen worden. So könnte es bei Dir auch gewesen sein.
M.E. hättest Du diese Rechnung vielleicht gar nicht zahlen müssen, sondern die Versicherung des Unfallgegners.
Und ist es denn so abwegig, dass ihr beide die Rechnung bezahlt habt und der DEKRA-Buchhaltung das rein zufällig gar nicht aufgefallen ist...? :grb:
Kiki Lamour
08.11.2008, 18:18
hm, ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas durcheinander. :grb:
das ganz ist wie ihr seht über ein jahr her. unfallschuld ganz klar beim "gegner", der auch anerkannt hat (auffahrunfall auf der autobahn). ich hatte alles meinem versicherungsvertreter geben, der das für mich klären sollte. lief auch alles reibungslos, bis ich dann die mahnung zum gutachen bekam. habe die rechnung nochmal angefordert und bezahlt, weil ich dachte, dass sei so üblich. nun aber evtl. hier die wende :grb:
Unten steht doch auch: Versand erfolgte an: VHV Versicherungen
Da ist irgendwas nicht sauber. hab bisher bei 2 Unfällen, an denen ich nicht schuld war, jedes mal nen Gutachter bestellt und der wurde natürlich von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Kiki Lamour
08.11.2008, 18:20
stimmt, irgendwas stimmt da nicht, werde es direkt am montag klären, nochmals danke für die hinweise - man lernt nie aus :gut:
X-E-L-O-R
08.11.2008, 18:27
Dein Gutachten war nebenbei bemerkt recht günstig.
Bei uns fällt der Betrag fast doppelt so hoch aus.
Liegt vielleicht an der Schadenshöhe?
Andreas, du musst dein Geld vom Gutachter zurückholen, nicht von der Versicherung.
Offensichtlich haben die Jungs von der Dekra ihr Gutachten zweimal vergütet bekommen. ;)
Ruf an dort erst einmal an ...
Kiki Lamour
09.11.2008, 10:32
mache ich morgen :gut:
Original von golf123
Rep. Kosten auszahlen ohne MwSt ,
Nutzungsausfall erst nach erfolgtem Reparaturnachweis, kann ein Bild mit aktueller Tageszeitung sein, auf dem man sieht, das der Schaden repariert wurde.
Wertminderung gibts sofort.
MwSt gibts dann auf die Preparaturrechung anteilig ausbezahlt.
20-30 euro sonstige Kosten gibts dann auch noch.
Kann sein, dass die Versicherung nicht die ganzen Reparaturkosten lt. Gutachten bezahlt, wenn der Stundenlohn der Werkstatt recht hoch ist usw.
Gutachter-Kosten werden auch übernommen.
Erst mal kassieren , weiterfahren viell. fährt noch mal einer rein :cool:
Aus meiner Sicht ist diese Aussage 100%richtig
habe dieses Jahr für meine Frau 2x solche Schäden abgewickelt. Obwohl es beides mal "Bagatellschäden" waren habe ich auf anraten alles meinem Anwalt übergeben und im nachhinein würde ich das - leider - wieder so machen.
Obwohl eine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung jeweils vorlag gab es reichlich Schreiberei, Mahnungen und Nachforderungen vom Anwalt letztendlich wurde aber alles bezahlt.
Ganz ehrlich diesen Stress würde ich mir nicht antun wollen.
@ Kiki
Sachverständiger wurde von mir beauftragt, Rechnung und Gutachten direkt dem Anwalt übermittelt, ich habe lediglich eine Kopie zur Kenntnis bekommen.
Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
(Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. ;) )
X-E-L-O-R
10.11.2008, 15:27
Original von PIMP
Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
(Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. ;) )
Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
Original von X-E-L-O-R
Original von PIMP
Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
(Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. ;) )
Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
am besten gleich. Ein Anwalt meinte mal zu mir, für den restlichen Scherbenhaufen, sei er jetzt nicht mehr zuständig.
Der will ja eine möglichst komplette hohe Forderungssumme, wg. seinen Kosten.
Original von golf123
1980 hatte ich mit meinem 1er Golf GTI (5 Monate alt) einen Unfall. Ich war nicht schuld.
Damals wusste ich noch nicht was da zu tun ist. Bin zur Dekra gefahren, und der Schaden war 5500 DM lt. Dekra-Gutachten.
Da ich das Auto verkaufen wollte bin ich zu einem Gebrauchtwagenhändler um zu schauen was ich für mein kaputtes Auto bekomme. Der meinte nur, das Gutachten ist aber etwas mikrig. Zufällig war da sein Spezl da, ein Gutachter natürlich. Der meinte nur, hast Du das Gutachten schon der gegnerischen Versicherung gezeigt, zum Glück noch nicht. Die Gutachterkosten bei der Dekra waren so um die 350 DM. Er meinte das soll ich schnell vergessen. Er machte mir ein Gutachten bei dem dann 8000 DM rauskamen. Hab die 350 bezahlt und das Gutachten von der Dekra nicht der Versicherung gegeben .
Hab dann das Auto zum Restwert , waren so 5000 dem Händler lt. Kaufvertrag für 5000 verkauft, und er gab mir so quasi unter dem Schreibtisch 2500 DM so. ...
Nennt man so etwas nicht Betrug oder irre ich mich?
Original von golf123
Original von X-E-L-O-R
Original von PIMP
Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
(Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. ;) )
Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
am besten gleich. Ein Anwalt meinte mal zu mir, für den restlichen Scherbenhaufen, sei er jetzt nicht mehr zuständig.
Der will ja eine möglichst komplette hohe Forderungssumme, wg. seinen Kosten.
genau, sonst bist du nicht mehr "Anwalts Liebling" ;)
(Dann kann er wohl seine Gebühren nur noch an dem Restbetrag festmachen)
X-E-L-O-R
10.11.2008, 15:45
Ok...
bis jetzt habe ich ja nur ein Gutchten, weiter bin ich noch nicht.
Da dürfte der Zeitpunkt für den Anwalt noch lukrativ für selbigen sein...
Das geht nicht nur ums Lukrativsein. Es ist einfach doof, halbfertige Arbeit zu Ende zu bringen. Und nochmal: Der Anwalt kostet Dich nichts. Gib´s früh ab, dann kümmert er sich drum und Du hast Deine Ruhe.
X-E-L-O-R
10.11.2008, 16:06
Finde es halt ein wenig übertrieben, gleich zum Amwalt zu rennen. Zumal es sich beim Unfallgegner auch noch um den Nachbarn handelt.
Aber vielleicht bin ich einfach zu naiv...
Original von X-E-L-O-R
Finde es halt ein wenig übertrieben, gleich zum Amwalt zu rennen. Zumal es sich beim Unfallgegner auch noch um den Nachbarn handelt.
Aber vielleicht bin ich einfach zu naiv...
ja, richtig, finde oder besser gesagt fand ich auch so, aber leider hat die Praxis gezeigt, dass es nicht anders geht
Kiki Lamour
10.11.2008, 18:17
kurzes update zu meiner story:
ich habe die gegnerische versicherung angerufen und mal nachgefragt bzgl. der gutachtergebühren. die haben mir nochmals die aufstelllung der schadensumme zukommen lassen (per fax) und siehe da: dort waren die gutachter gebühren schon mit drin. sprich: ich habe zwar die dekra bezahlt, aber der exakte betrag wurde mir im rahmen der zahlung der versicherung beglichen - also nix mit den 277€ =( trotzdem danke, wieder was gelernt... :gut:
Nun dann war's ja von seiten der Assekuranz eine korrekte Abrechnung und dir ist Gottlob kein Schaden entstanden. :gut:
Ich finde wenn die Sachlage klar ist, das heißt der Unfallgegner gibt den Schaden zu, und die Versicherung bezahlt, wozu braucht man da noch einen Anwalt :grb:
Original von rudi
Ich finde wenn die Sachlage klar ist, das heißt der Unfallgegner gibt den Schaden zu, und die Versicherung bezahlt, wozu braucht man da noch einen Anwalt :grb:
weil manche Versicherungen dann an dem Gutachten anfangen was zu streichen usw, alles schon erlebt.
Original von rudi
Ich finde wenn die Sachlage klar ist, das heißt der Unfallgegner gibt den Schaden zu, und die Versicherung bezahlt, wozu braucht man da noch einen Anwalt :grb:
Rudi, du scheinst mir unbedarft, um nicht zu sagen erfahrensarm zu sein. ;)
Schon in jungen Jahren habe ich lernen müssen, dass man als Geschädigter selbst schaun muss wo man bleibt.
In der KFZ-Versicherungsbranche zählt der Sinnspruch "jeder denkt nur in sich, ich hingegen denke nur an mich" ganz besonders.
Ohne mich jetzt rühmen zu wollen, aber rund 40 Unfälle und die daraus resultierenden Erfahrungen lassen einen schnell "wissend" werden.
Gottlob war ich nur an drei Unfällen selbst schuld. :D
Wen du mal 'nen guten Gutacher oder Anwalt braucht, kannste dich gerne bei mir melden.
Mensch Jörg, wo hast du den Autofahren gelernt, 8o :D soviel Unfälle
Sagen wir mal so, dereinst waren andere reaktionsschwächer ... ;)
Original von rudi
Ich finde wenn die Sachlage klar ist, das heißt der Unfallgegner gibt den Schaden zu, und die Versicherung bezahlt, wozu braucht man da noch einen Anwalt :grb:
Das habe ich mich auch erst gefragt, aber die Erfahrung lehrt.
Momentan habe ich noch eine offene Baustelle:
Schreiben der gegnerischen Versicherung liegt vor in dem eine Übernahme in voller Höhe angekündigt wird.
Aktueller Stand: Versicherung zahlt trotz mehrfacher Aufvorderung durch Rae nicht (noch nicht)
Original von golf123
Original von X-E-L-O-R
Original von PIMP
Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.
(Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. ;) )
Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
am besten gleich. Ein Anwalt meinte mal zu mir, für den restlichen Scherbenhaufen, sei er jetzt nicht mehr zuständig.
Der will ja eine möglichst komplette hohe Forderungssumme, wg. seinen Kosten.
Im Prinzip richtig, ich schicke solche Fälle aber meist doch nicht weg, denn der nächste Unfall kommt bestimmt. Den Leuten muß ja auch geholfen werden.
Original von golf123
1980 hatte ich mit meinem 1er Golf GTI (5 Monate alt) einen Unfall. Ich war nicht schuld.
Damals wusste ich noch nicht was da zu tun ist. Bin zur Dekra gefahren, und der Schaden war 5500 DM lt. Dekra-Gutachten.
Da ich das Auto verkaufen wollte bin ich zu einem Gebrauchtwagenhändler um zu schauen was ich für mein kaputtes Auto bekomme. Der meinte nur, das Gutachten ist aber etwas mikrig. Zufällig war da sein Spezl da, ein Gutachter natürlich. Der meinte nur, hast Du das Gutachten schon der gegnerischen Versicherung gezeigt, zum Glück noch nicht. Die Gutachterkosten bei der Dekra waren so um die 350 DM. Er meinte das soll ich schnell vergessen. Er machte mir ein Gutachten bei dem dann 8000 DM rauskamen. Hab die 350 bezahlt und das Gutachten von der Dekra nicht der Versicherung gegeben .
Hab dann das Auto zum Restwert , waren so 5000 dem Händler lt. Kaufvertrag für 5000 verkauft, und er gab mir so quasi unter dem Schreibtisch 2500 DM so.
Hab dann wieder einen neuen Golf gekauft, und mir blieben noch 1500 DM übrig.
Mann, wenn ich von dem Geld damlas eine Rolex gekauft hätte, aber nein , ich hab es so verprasst.
Seitdem hab ich bis jetzt bei jedem nichtverschuldetem Unfall was nebenbei verdient.
Verdienen kan immer nur einer, entweder die gegnerische Versicherung, die Autowerkstatt, oder eben man selbst.
Mein Gott, was muss ich blöd sein.... Ich habe bislang bei jedem unverschuldeten Unfall immer nur draufgezahlt. Wenn auch nicht finanziell, so doch auf jeden Fall mit entgangener Zeit und unnötigem Ärger.
Aber Geld verdient habe ich dabei noch nie. (wäre nebenbei auch juristisch nicht ganz koscher...)
Aber eines habe ich gelernt: Sofort zum Anwalt. Die generischen Versicherungen sind trotz glasklarer Beweislage und eindeutiger Schuldfrage immer etwas "zäh", was das Bezahlen angeht. Da hilft der Anwalt doch sehr.. UND ich spare mir die Zeit, mich mit der Versicherung auseinander zu setzen.
@jan, ich hatte damals halt einfach Glück . :] beim richtigen, für mich, Gebrauchtwagenhändler zu sein.
Ich mache Dir ja keinen Vorwurf...
Wer nimmt nicht gerne einen Vorteil mit ;-)
Aber pauschal: unverschuldet = Geld verdient stimmt halt nur im seltensten Fall... Bei mir jedenfalls bislang nie.
Beispiel aus meiner (unverschuldeten) Unfall-Historie: Wertminderung abgelehnt, da Fahrzeug mehr als 100.00 km auf der Uhr hatte (Wagen war 3 Jahre alt, mit 103.000 km), nur weil es so'n beschissenes Referenz-Urteil aus den 70ern gibt, als die Karren mit 100.000km wirklich fertig waren...
Willste da jetzt wirklich das Klagen anfangen? Ohne Rechtsschutz? Also ans Bein geschmiert..
Oder: Leihwagen zahlen wir nur 69,- €/Tag (statt gut 100,- was es wirklich gekostet hat), und seien Sie froh, dass wir überhaupt so viel zahlen, beim Verleiher XY gibt es ja schließlich auch Autos für 19,- € am Tag... Wieder 150 Tacken weg (5 Tage je 30,- Differenz)...
Und jetzt? Klagen? Ohne Rechtsschutz? Hat selbst der Anwalt abgeraten...
Oder: Wagen wurde begutachtet und dann repariert.
Allerdings glaubt die Gegnerische nicht, dass wirklich repariert wurde und schickt einen eigenen Gutachter. Nach zwei nicht eingehaltenen Terminen seinerseits stellt er zum dritten Termin fest, dass die Reparatur zu teuer war und ich nicht die volle Summe bekäme... Hat die Werkstatt dann mit meinem Anwalt und der Versicherung irgendwie geklärt, glaube die Werkstatt hat weniger Geld bekommen. Mir war das dann egal, haupsache mein Auto war instandgesetzt und ich musste nichts draufzahlen.
Klagen? Rechtsschutz?.. :motz:
P.S.
Inzwischen habe ich ne Rechtsschutz, aber (glücklicherweise) noch keinen weiteren Unfall gehabt.
Original von dj74
Ich mache Dir ja keinen Vorwurf...
Wer nimmt nicht gerne einen Vorteil mit ;-)
Aber pauschal: unverschuldet = Geld verdient stimmt halt nur im seltensten Fall... Bei mir jedenfalls bislang nie.
Oder: Leihwagen zahlen wir nur 69,- €/Tag (statt gut 100,- was es wirklich gekostet hat), und seien Sie froh, dass wir überhaupt so viel zahlen, beim Verleiher XY gibt es ja schließlich auch Autos für 19,- € am Tag... Wieder 150 Tacken weg (5 Tage je 30,- Differenz)...
Und jetzt? Klagen? Ohne Rechtsschutz? Hat selbst der Anwalt abgeraten...
in dem Fall nie sagen, ich brauch einen Leihwagen weil ich einen Unfall hatte. Für einen Unfallersatzwagen dürfen die Leihwagenfirmen mehr Geld verlangen, weil Sie sofort einen Leihwagen zur Verfügung stellen.
Besser Nutzungsausfall kassieren z.B. je nach Model bis zu 70 euro, und einen günstigen Leihwagen für so 40-50 euro nehmen. Schon wieder pro Tag 20-30 euro verdient, sind Peanuts, aber lieber was rausbekommen als draufzahlen.
X-E-L-O-R
12.11.2008, 07:54
Also Leute, Ihr habt uns überzeugt!
Nachdem ich mir gestern noch einmal kostenlosen Rat bei einem ADAC Vertragsanwalt geholt habe, werden wir heute unseren eigenen Anwalt einschalten. Spart Zeit und Nerven und bringt vielleicht die ein oder andere Doppelmark mehr. Soll der sich mit der Versicherung rumschlagen.
X-E-L-O-R
05.12.2008, 11:33
Moin Junx,
wollte eben mal eine kurze Wasserstandsmeldung durchgeben.
Auf vielfaches Anraten (auch aus dem Forum) haben wir die Schadensabwicklung in kompetente Hände gegeben, sprich wird sind zum Anwalt gegangen.
Das ist jetzt schon ca. 3 Wochen her.
Dieser hat auch gleich die nötigen Schritte unternommen.
Nun kommt es aber: Bisher hat die Versicherung noch keinen Cent Geld ausbezahlt. Sie besitzt sogar die Frechheit (das sagt mein Anwalt), nicht mal auf sein Schreiben zu reagieren. Jetzt hat er nochmals eine Frist gesetzt und mit Klage gedroht, sollte die Versicherung trotz des eindeutigen Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht zahlen.
Interessant eine weiter Bemerkung des Anwalts: Mittlerweile hätte sich bei den Versicherungen wohl inoffiziell durchgesetzt, gerade die Fälle besonders langsam zu bearbeiten/regulieren, bei denen der Geschädigte einen Anwalt eingeschaltet hat. So nach dem Motto: Hättest Du mal lieber selbst bei uns angerufen und die Sache auf dem kleinen Dienstweg erledigt... jetzt kannste warten. Ohne Anwalt hätten wir das Geld vielleicht schon bekommen - sagt ausgerechnet mein Anwalt!!!
Ne ne, ich weiss echt nicht, was ich von der ganzen Angelegenheit halten soll. Vielleicht war es doch ein Fehler, die Sache nicht erst einmal selbst probiert zu haben...
ehemaliges mitglied
05.12.2008, 12:09
Quatsch !
Als Anwalt kan ich dazu nur sagen: dein Anwalt soll die Spacken sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist verklagen, das macht die Sache dann für die Versicherung meist deutlich teurer. Dauert zwar noch etwas, aber bringt dein Geld - und zwar vollständig.
X-E-L-O-R
05.12.2008, 13:01
Macht er ja auch, wenn die zweite Frist abgelaufen ist!
Um welche Versicherung handelt es sich denn?
X-E-L-O-R
05.12.2008, 15:14
Die mit dem gelben Schild...
Ok, die haben aber zur Zeit auch viel zu tun. Aber dennoch: Immer feste drauf! :D
X-E-L-O-R
05.12.2008, 15:55
Wieso haben gerade die zur Zeit viel zu tun?
ehemaliges mitglied
05.12.2008, 16:01
Original von X-E-L-O-R
Wieso haben gerade die zur Zeit viel zu tun?
Ich vermute mal, da die ja i.d.R. relativ guenstig sind und der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung der 30.11. war...
X-E-L-O-R
05.12.2008, 19:40
Kann man das verallgemeinern, dass günstige Versicherungen im Schadensfall schleppend regulieren? Oder ist das in meinem Fall nur Zufall?
Hallo Frank,
ich weiß nicht ob dir mein Thread bekannt ist :
Auffahrunfall... Fazit (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=77790&sid=&hilightuser=5643)
Denke bei den Jungs mit dem gelben Schild steckt irgendwie Systematik hinter den Geschichten.
Alles zu Ungunsten des Geschädigten zu unternehmen !
X-E-L-O-R
06.12.2008, 11:36
Original von ralfsch
Hallo Frank,
ich weiß nicht ob dir mein Thread bekannt ist :
Auffahrunfall... Fazit (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=77790&sid=&hilightuser=5643)
Denke bei den Jungs mit dem gelben Schild steckt irgendwie Systematik hinter den Geschichten.
Alles zu Ungunsten des Geschädigten zu unternehmen !
Danke, den kannte ich wirklich noch nicht! :gut:
Dann habe ich ja alles richtig gemacht. Jetzt heisst es nur noch Warten. =(
Die Huk hat zur Zeit viele Schadensfälle und zum Teil wurde Personal abgebaut.
X-E-L-O-R
07.12.2008, 09:56
Original von PIMP
Die Huk hat zur Zeit viele Schadensfälle und zum Teil wurde Personal abgebaut.
Na, wenn das soooooo ist! Dann warte ich gerne noch auf mein Geld. Wieviele Monate dürfen es denn sein? Kein Problem. Mein kaputter Wagen kann ja noch auf die Reperatur warten. :D
Deshalb: Am besten nach 3-4 Wochen sofort klagen!
X-E-L-O-R
13.12.2008, 14:34
Ich glaub ich bin im Wald! :motz:
Jetzt will mein RA gegen die Versicherung klagen und fragt mich vorab, ob ich schon die Zusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt habe?!?!?
Gehts noch?
Also, 1. habe ich keine solche Versicherung, habe ich auch noch nie gebraucht,
und 2. bin ich fest davon ausgegangen, dass mir keinerlei Kosten entstehen, wenn ich in dem Schadensfall einen RA einschalte.
Müsste ich einen Prozess selbst bezahlen, oder wie ist das zu verstehen?
Ist das alles ein Shice, da fährt dir jemand das Auto kaputt und du hast trotz RA nur Ärger über Ärger. Armes Deutschland, kann ich da nur sagen. Wo sind wir nur hingekommen.
Der Nachbar, dem das Missgeschick passiert ist, schämt sich übrigens schon für das Verhalten seiner Versicherung.
Original von X-E-L-O-R
Ich glaub ich bin im Wald! :motz:
Jetzt will mein RA gegen die Versicherung klagen und fragt mich vorab, ob ich schon die Zusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt habe?!?!?
Gehts noch?
Also, 1. habe ich keine solche Versicherung, habe ich auch noch nie gebraucht,
und 2. bin ich fest davon ausgegangen, dass mir keinerlei Kosten entstehen, wenn ich in dem Schadensfall einen RA einschalte.
Müsste ich einen Prozess selbst bezahlen, oder wie ist das zu verstehen?
Ist das alles ein Shice, da fährt dir jemand das Auto kaputt und du hast trotz RA nur Ärger über Ärger. Armes Deutschland, kann ich da nur sagen. Wo sind wir nur hingekommen.
Der Nachbar, dem das Missgeschick passiert ist, schämt sich übrigens schon für das Verhalten seiner Versicherung.
Ja, den Prozess müsstest Du selbst bezahlen, FALLS Du verlierst. Gewinnst Du, muss die Gegenseite die Kosten tragen, auch Deinen Anwalt.
Bei einer eindeutigen Situation wie dieser, würde ich auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen (lassen).
Bei mir hat die gegnerische Versicherung seinerzeit auch erst nach Einreichung der Klage reagiert und dann sofort bezahlt, es also gar nicht zum Prozess kommen lassen.
X-E-L-O-R
23.12.2008, 09:38
Um es hier mal ganz deutlich zu sagen:
Die HUK Coburg ist echt das Allerletzte!!!
Jetzt, fast 8 Wochen nach dem Unfall, wird eine weitere Verzögerungstaktik vorgeschoben um die längst fällige Regulierung zu verhindern:
Sie wollen eine Freistellungsbescheinigung von der Bank, bei der das Auto finanziert ist. Abgesehen davon, dass ich mich frage, was die es angeht, wie unser Auto gekauft/bezahlt wurde (bitte nicht vergessen, wir sind die Geschädigten!!!), sollte man doch bitte gleich danach fragen und nicht erst nach 8 Wochen.
Als nächstes kommt dann wahrscheinlich die Aufforderung, sich die Lackfarbe von Audi schriftlich bestätigen zu lassen...
Gibt es eigentlich eine Art Schiedsstelle (oder Verbraucherschutz), bei der man sich über das unverschämte Verhalten der Versicherug beschweren kann?
www.versicherungsombudsmann.de
... allerdings kommt dabei am Ende meist nichts bei raus. :(
Hallo Frank,
ich kann deine Wut ganz und gar nachvollziehen.
Mir ging es ja ähnlich.
Lass dir aber nicht von diesen ....... das Weihnachtsfest versauen.
Hier noch ein Interessanter Link zu diesen ganzen Thematiken :
http://www.captain-huk.de/
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