Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennt jemand den Ebay-VK "topolmopol"?
Hintergrund: hab eine Uhr bei ihm ersteigert, wollte persönlich abholen, ging dann aber (bei mir) nicht, also Versand und Überweisung vereinbart, Geld geschickt (durch Bankfehler 3 Tage verzögert), VK stellt Uhr aus Ungeduld erneut ein und verkauft diese auch - nur hat er immer noch mein Geld und ist nicht erreichbar! Seit 2 Wochen kein Lebenszeichen. Ebay ist informiert, nur können die nichts machen... Was nun? Polizei, Staatsanwaltschaft? Hat jemand handfeste Tipps parat.
Ach ja, der Kerl wohnt in Darmstadt, ich in München - einfach mal vorbeischauen ist leider nicht...
Scheisse, Harald, Du armes Schwein- hast mal nen link?
R-L-X-Inkaso :D
Hier sollte schon Jemand aus DA zu finden sein, der mit einer Vollmacht von dir bei dem Vogel klingeln geht.
Original von Flo74
R-L-X-Inkaso :D
Hier sollte schon Jemand aus DA zu finden sein, der mit einer Vollmacht von dir bei dem Vogel klingeln geht.
biete dich doch an :gut:
mac-knife
12.11.2008, 13:21
Original von ibi
Original von Flo74
R-L-X-Inkaso :D
Hier sollte schon Jemand aus DA zu finden sein, der mit einer Vollmacht von dir bei dem Vogel klingeln geht.
biete dich doch an :gut:
:gut: :D Frankfurt ist doch direkt um die Ecke ...
Original von ibi
Original von Flo74
R-L-X-Inkaso :D
Hier sollte schon Jemand aus DA zu finden sein, der mit einer Vollmacht von dir bei dem Vogel klingeln geht.
biete dich doch an :gut:
das Inkasso sollte doch für 00Flo74 ein Klacks sein...
http://www.250kb.de/u/081105/j/d0df35fe.jpg
mein Name ist Craig, Florian Craig.... :D
Original von Mawal
das Inkasso sollte doch für 00Flo74 ein Klacks sein...
http://www.250kb.de/u/081105/j/d0df35fe.jpg
mein Name ist Craig, Florian Craig.... :D
:rofl: :rofl:
Du hast immer noch einen gültigen Kaufbertrag mit ihm, sofern dieser von ihm nicht rechtsgültig widerrufen wurde. Es ist also im Lieferverzug. Dir steht also immer noch die Uhr zu.
Schritt 1: Einschreiben mit Fristsetzung der Lieferung
Schritt 2: Wenn keine Lieferung erfolgt, Einschreiben mit Rücktritt vom Vertrag und Fristsetzung zur Rückzahlung, evt. zusätzliche Schadensersatzforderung.
Schritt 3: Mahnbescheid oder Anwalt
Alles in Allem sehr unerfreulich und viel Glück !
@Harald
Ich würde höflich folgende Schritte per Mail in Aussicht stellen:
1. Anzeige wegen Betruges
2. Zahlungsklage
und falls keine Antwort kommt auch genau das machen...
Betrug ist es erst, wenn ein Gericht festgestellt hat, das er was verkauft hat, was er nie hatte oder nie vorhatte zu liefern.
Bis jetzt ist es nur Lieferverzug.
Hätte ich eine solche Bewertung erhalten
********! Wann zahlen Sie endlich die 4000 Euro zurück? Anzeige erfolgt!
gäbs zusätzlich noch ne Anzeige gegen den Bewerter. Zumal ebay diese Bewertung auf Antrag sehr schnell löscht, da sie gegen ebaygrundsätze verstößt.
Durch unbedachte Handlungen kann man aus Recht sehr schnell Unrecht machen und sich selber ins Abseits schiessen.
Original von ibi
Original von Mawal
das Inkasso sollte doch für 00Flo74 ein Klacks sein...
http://www.250kb.de/u/081105/j/d0df35fe.jpg
mein Name ist Craig, Florian Craig.... :D
:rofl: :rofl:
:rofl: :rofl: na, dann will ich mal... :D (scherz)
Original von Ingo.L
Betrug ist es erst, wenn ein Gericht festgestellt hat, das er was verkauft hat, was er nie hatte oder nie vorhatte zu liefern.
Bis jetzt ist es nur Lieferverzug.
Hätte ich eine solche Bewertung erhalten
********! Wann zahlen Sie endlich die 4000 Euro zurück? Anzeige erfolgt!
gäbs zusätzlich noch ne Anzeige gegen den Bewerter. Zumal ebay diese Bewertung auf Antrag sehr schnell löscht, da sie gegen ebaygrundsätze verstößt.
Durch unbedachte Handlungen kann man aus Recht sehr schnell Unrecht machen und sich selber ins Abseits schiessen.
Hab ihn dreimal (höflich) angemahnt, beim vierten Mal mit Konsequenzen und negativer Bewertung gedroht: Null Reaktion. Soll ich schreiben: "Netter Ebayer, der aber seit Wochen 4000 Euro von mir nicht rausrückt"? Er kann die Bewertung gerne rausnehmen lassen, wenn die Kohle da ist. Bis dahin stehe ich zu dem, wie ich bewertet habe...
Ich sags nochmal, er ist im LIEFERVERZUG
Das was Du machst ist eine öffentliche Beleidigung und üble Nachrede in nicht unerheblichem Umfang. Mit nem guten Anwalt kann er die 4 Mille behalten, weil du die dann als Strafe an ihn zahlen must. Denk mal drüber nach
Und wenn er deinen letztem Satz hier mitliest und protokolliert, stehen seine Chancen sogar noch besser.
Halte dich lieber an die in Deutschland gültigen Spielregeln, auch wenn esschwerfällt, ich versteh dich ja.
EDIT NACHTRAG: Mit negativer Bewertung "drohen" könnte dir sogar als Nötigung auslegt werden.
Original von Ingo.L
Ich sags nochmal, er ist im LIEFERVERZUG
Das was Du machst ist eine öffentliche Beleidigung und üble Nachrede in nicht unerheblichem Umfang. Mit nem guten Anwalt kann er die 4 Mille behalten, weil du die dann als Strafe an ihn zahlen must. Denk mal drüber nach
Und wenn er deinen letztem Satz hier mitliest und protokolliert, stehen seine Chancen sogar noch besser.
Halte dich lieber an die in Deutschland gültigen Spielregeln, auch wenn esschwerfällt, ich versteh dich ja.
EDIT NACHTRAG: Mit negativer Bewertung "drohen" könnte dir sogar als Nötigung auslegt werden.
ich denke, Ingo hat zu 100% recht...so sehr ich deinen Ärger verstehen kann...
Mahlzeit zusammen,
hört sich ja echt mehr als dumm an! Also zuerst hast du - wie bereits erwähnt - immernoch einen rechtsgültigen Anspruch auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums an der Uhr (vgl. §433 Abs.1). Dass der Verkäufer die Uhr erneut eingestellt und verkauft hat, ändert nichts daran (vgl. unten). Der Verkäufer könnte ein Rücktrittsrecht wg. der ausstehenden Kaufpreiszahlung gelten machen. Dafür müsste er dir aber zunächst eine Frist zur Zahlung setzen (vgl. §323I ), ich nehme an, dass hat er nicht.
Wie geht es weiter?
Dein Anspruch auf die Uhr kann aber dann ausgeschlossen sein, wenn der Verkäufer die Uhr nur einmal hatte und diese auch nicht mehr besorgen kann. Ist dies der Fall, befreit §275 ihn von seiner Leistungspflicht (Lieferung der Uhr).
Dann kannst du ohne eine Fristsetzung sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und hast einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises aus §346.
Bzgl. Schadensersatz:
Nach deiner Schilderung hast du einen Anspruch auf Schadensersatz, da der Verkäufer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag auf Lieferung der Kaufsache verletzt hat. Jedoch stellt sich mit die Frage, wo ist dein Schaden? Alleine der Umstand, dass du die Uhr nicht erhalten hast, stellt keinen Schaden dar. Hättest du diese für einen höheren Betrag weiterverkauft oder woanders zu einem Mehrpreis gekauft, könntest du diesen als Schadensersatz gelten machen.
Am besten du setzt dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung (Einschreiben mit Rückschein / ggf. zzgl. auch ein Fax, falls Nummer vorhanden). Wenn er sich darauf nicht meldet, wird dir wohl der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben.
Beste Grüße
Manuel
jagdriver
12.11.2008, 14:56
Bis jetzt scheint er ja ein zuverlässige Ebayer gewesen
zu sein.
By the way - der Zweitkäufer der 16800 ist Member!
(die Beschreibung war übrigens auch korrekt,
die Sub ist in einem tollen Zustand)
Gruß
Robby
Manuel hat emotionslos auf den Punkt gebracht und hat's ausführlicher beschrieben als ich in meinem ersten Post. Aber so ist die korrekte Vorgehensweise.
eieieiei... Auch wenn du berechtigterweise sauer bist und der Kollege wohl etwas vorschnell war beim wiedereinstellen, die Bewertung würde ich schnellstmöglich zurückziehen. Erhöht sicher auch die Chancen auf eine gütliche Einigung. So schiesst du dir aber erstmal selbst ins Knie, leider :(
Donluigi
12.11.2008, 17:46
Woas? Geld weg, Ware nachweislich auch weg und jetzt auch noch buckeln? Das Rechtssystem hat auch nix mehr mit der Realität zu tun :grb:
Vieleicht gibts ja auch ne nachvollziehbare Erklärung für die Sache.
Evt. ist er auf dem Weg zur Bank, wo er die Rücküberweisung tätigen wollte überfahren worden und liegt jetzt im Koma.
Abzocker gehen normalerweise etwas anders vor. :grb:
Donluigi
12.11.2008, 17:54
Naja, aus der Sicht des Threadstarters sehe ich da wenig Gründe für Empathie :ka:
Ist nachvollziehbar.
Aber wenn der Verkäufer nur auf Abzocke aus ist, warum hat er die Uhr denn beim zweiten Mal geliefert, statt die Aktion noch ein paarmal durchzuziehen. :ka:
Schon sehr seltsam alles . Mal ins Telefonbuch schauen, obs zu dem Namen noch weitere Einträge gibt, vieleicht nen Bruder oder die Eltern. Dann da anrufen und man erfährt dann schonmal etwas mehr zu dem Mann.
Original von Donluigi
Naja, aus der Sicht des Threadstarters sehe ich da wenig Gründe für Empathie :ka:
Das stimmt wohl, aber die Bewertung kann er zur eigenen Absicherung nicht so stehen lassen, leider =(
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