Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kurze Frage an die Rechtsexperten
Wie lange kann ein gewerblicher Verkäufer für einen versteckten Mangel
(hier eine nachträglich lackierte Motorhaube) haftbar gemacht werden?:grb:
Hintergrund: Ich habe mein Fahrzeug beim Vertragshändler zwecks Verkauf
prüfen und bewerten lassen, dabei ist Ihm aufgefallen, dass es sich nicht
um den Originallack (Farbe) handelt. Mit leichten Tonabweichungen habe
ich es nicht so, da ich ansatzweise Farbenblind bin. :rolleyes:
IngoL weiss bestimmt bescheid... :verneig:
Meiner Meinung nach bis zum Ablauf der Gewährleistung.
Ich bin kein Anwalt, also Vorsicht mit dem :verneig:
Kommt u.a. drauf an, warum die Haube gelackt wurde. War's ein Unfall der beim Verkauf "arglistig" verschwiegen wurde oder nur ein paar kleine unschöne Kratzer.
Bei letzterem muss nicht zwingend ein Mangel vorliegen, siehe auch
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/arv-002-0831.htm
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist allerdings bis zu 30 Jahre, kommt auch hier auf die genauen Umstände an
Wann hast Du das Auto denn gekauft?
Hat der Vertragshändler gesagt, wie groß der Wertunterschied zu einem nicht nachlackierten Wagen ist ?
Original von NicoH
Wann hast Du das Auto denn gekauft?
Am 17.12.2003 und ich habe seitdem fleißig kleine Steinschläge gesammelt.
Daher werde ich auch diesbezüglich "kein großes Fass aufmachen" (können)
Gehen wir mal davon aus es sind kleine Kratzer, die aus Sicht des Fahrzeugherstellers
nicht fachgerecht nachlackiert wurden. Dann liegt zwar kein arglistig verschwiegener
Unfall vor, jedoch trotzdem ein Mangel, der mir nicht aufgefallen ist.
@Ingo.L: Man muss kein Anwalt sein, um kompetente Statements zu posten!
... nein, hat er nicht – so etwas kostet immer > 500,00 EURO.
Naja, 2003 ist lang her. Da kann der Verkäufer gut behaupten, du hättest selber rumlackiert ;) Im Jahr 2004 , oder so
Hast jetzt 2 Möglichkeiten:
Geb den Wagen ab, wie er ist, mit nem kleinen Abschlag
oder
lass die Haube, wg. der Steinschläge seit 2003, fachgerecht machen, das ist u.U. sogar ein klitzekleines biißchen wertsteigernd.
Wie ich mich kenne, werde ich die Haube fachgerecht lackieren lassen
(eben schon wegen der Steinschläge)
O.K. Das war's auch schon! Vielen Dank für Eure Hilfe. :dr:
im BGB § 437 stehen deine Rechte als Käufer bei Mängeln und nach §438 ist dein Anspruch auf Nacherfüllung nicht verjährt (30Jahre)...
also lieber beim händler mal vorbeischauen und besten falls auf seine kulanz hoffen, aber im recht müstest du sein
Originally posted by ICEBIRD
im BGB § 437 stehen deine Rechte als Käufer bei Mängeln und nach §438 ist dein Anspruch auf Nacherfüllung nicht verjährt (30Jahre)...
also lieber beim händler mal vorbeischauen und besten falls auf seine kulanz hoffen, aber im recht müstest du sein
Naja, vielleicht sollte man den Absatz 1 von § 438 BGB ganz lesen. Daraus ergibt sich dann eine zweijaehrige Verjaehrungsfrist. Sollte doch arglistiges Handeln vorliegen, kommt Absatz 3 in Betracht, welcher wiederum iVm § 195 BGB eine Verjaehrungsfrist von 3 Jahren vorsieht. Diese Frist faengt allerdings erst mit Schluss des Jahres an zu laufen, in dem Kaeufer von der arglistigen Taeuschung Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlaessigkeit erlangen haette muessen. Also doch nicht verjaehrt. ;)
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